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Ummeldung ohne gültige HU?


schluerfi1978

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wie nein... am Ende geht es hier um die Adressänderung auf dem Fahrzeugschein und ob HU benötigt wird oder nicht. Wer das macht und ob das ohne HU geht, ist, wie ich schon geschrieben habe, von Landkreis zu Landkreis und Stadt zu Stadt unterschiedlich. Liest man doch hier.

 

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@schluerfi1978 schrieb leider nicht, "wie" er umzieht. Es ist zwischen "nur Adressänderung" oder "Ummelden" zu unterscheiden. Normal wäre

  • Bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk (was früher automatisch mit einer Umkennzeichnung verbunden war)  müssen die kompletten Fahrzeugpapiere incl. letztem (gültigen!) TÜV-Bericht und eine frische EVB der Versicherung vorliegen. Da dieses Umziehen "früher" mit neuen Kennzeichen verbunden war, wurde da ja auch zum Kleben der HU-Plakette der aktuelle TÜV-Status des Fz. benötigt
  • Bei Umzug "nur um die Ecke" macht das das örtliche Bürgerbüro / Gemeindeamt / Einwohnermeldeamt - vermutlich ohne Blick auf den TÜV-Status.

Grundlegende Infos gibt's aber z. B. bei der Post (KLICK), HDI (KLICK), den Serviceportalen der Länder (BEISPIELKLICK), etc. ...

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vor 14 Stunden hat t4. folgendes von sich gegeben:

 

  • Bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk (was früher automatisch mit einer Umkennzeichnung verbunden war)  müssen die kompletten Fahrzeugpapiere incl. letztem (gültigen!) TÜV-Bericht und eine frische EVB der Versicherung vorliegen. Da dieses Umziehen "früher" mit neuen Kennzeichen verbunden war, wurde da ja auch zum Kleben der HU-Plakette der aktuelle TÜV-Status des Fz. benötigt

 

Und das stimmt seit "man kann das alte Kennzeichen behalten, auch wenn man nicht mehr in der Stadt wohnt" eben nicht mehr.

Ich habe aktuell ALLE Fahrzeuge korrekt mit meiner aktuellen Adresse ausstatten lassen, über den von mir genannten Postweg.

 

Auf meinen Kennzeichen stehen die Buchstaben: BM, SG,K und ME... und nur ME wäre laut meiner aktuellen Anschrift korrekt ;-) 

 

Das klassische "Ummelden" bezieht sich nur noch auf einen Halterwechsel, nicht mehr auf einen Zulassungsbezirk. Und selbst da können die Kennzeichen weiter gereicht werden und müssen nicht mehr mit zur Zulassungsstelle geschleppt werden (auch gerade erst am Samstag selbst gemacht).

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vor 18 Minuten hat dorkisbored folgendes von sich gegeben:

 

Und das stimmt seit "man kann das alte Kennzeichen behalten, auch wenn man nicht mehr in der Stadt wohnt" eben nicht mehr.

Ich habe aktuell ALLE Fahrzeuge korrekt mit meiner aktuellen Adresse ausstatten lassen, über den von mir genannten Postweg.

 

 

Dann wird das offensichtlich von Stadt zu Stadt (oder Bundesland zu Bundesland) unterschiedlich gehandhabt und der TE sollte sich mit seinem Anliegen (was ja noch immer nicht genau definiert ist) an die neue Zulassungsstelle wenden. Hier in H-City UND in H-Region will das Amt in jedem Fall den TÜV-Bericht sehen, wenn man NICHT innerhalb des Zulassungsbezirkes umzieht (H-Stadt und H-Region kochen jeweils eigene Suppen).

 

Link: KLICK

 

 

vor 19 Minuten hat dorkisbored folgendes von sich gegeben:

Das klassische "Ummelden" bezieht sich nur noch auf einen Halterwechsel, nicht mehr auf einen Zulassungsbezirk. Und selbst da können die Kennzeichen weiter gereicht werden und müssen nicht mehr mit zur Zulassungsstelle geschleppt werden (auch gerade erst am Samstag selbst gemacht).

 

Und auch hier scheint das regionsweise unterschiedlich gemacht zu werden. Ich habe letztes oder vorletztes Jahr (jedenfalls nach der genannten Änderung der FZV von 2015) was von außerhalb ohne Kennzeichenwechsel auf meinen Namen angemeldet; musste dabei aber den TÜV-Bericht - nicht aber das Kennzeichen - vorlegen. Da geht man wohl davon aus, dass die Plakette auf dem alten Kennzeichen korrekt geklebt wurde. Warum man dem Stempel im Fz.-Schein / Zul.-Bescheinigung Teil 1 nicht glauben mag, kann ich nicht sagen.

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vor 8 Minuten hat t4. folgendes von sich gegeben:

.... und der TE sollte sich mit seinem Anliegen (was ja noch immer nicht genau definiert ist) an die neue Zulassungsstelle wenden. 

 

vor 23 Stunden hat dorkisbored folgendes von sich gegeben:

Also einfach auf die Seite der zuständigen Zulassungsstelle schauen, das ist nämlich von Ort zu Ort unterschiedlich.

 

Hab ich ja gestern schon gesagt, Klarheit bringt da nur die eigene Zulassungsstelle :-D 

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Geht das mit dem Kennzeichen behalten bei Kauf eines zugelassenen Fahrzeugs eigentlich auch Bundesländerübergreifend? So rein interesse halber weil ichs letztens mit meinem Chef da drüber hatte.

Also kann man zb ein Hamburger Kennzeichen dann in Nürnberg fahren? Wird dann auf das HH Kennzeichen eine Nürnberger Zulassungsplakette geklebt? 

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vor 13 Minuten hat Cpt.Howdy folgendes von sich gegeben:

Geht das mit dem Kennzeichen behalten bei Kauf eines zugelassenen Fahrzeugs eigentlich auch Bundesländerübergreifend? So rein interesse halber weil ichs letztens mit meinem Chef da drüber hatte.

Also kann man zb ein Hamburger Kennzeichen dann in Nürnberg fahren? Wird dann auf das HH Kennzeichen eine Nürnberger Zulassungsplakette geklebt? 

Ja geht, mein ehemaliger Nachbar kam aus Hamburg, zog nach Landshut um. Kennzeichen behalten und nur neue Adresse eintragen lassen

 

edith sagt

 

Auto lief dann auf seine Frau... ob das einem Verkauf gleich kommt?

Edited by zimbo
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Ja, Siegel hat die neue Zulassung ja nur die eigenen. Meine Frau fährt auf der Rally ein Lindauer Nummernschild mit Siegel Nürnberger Land.

 

IMG_20220831_150009_501_1.thumb.jpg.64a810a5278769651a2c05ebd344dab9.jpg

 

Gruselig, wenn man genau hinschaut - aber gehört so.

 

Bis die ersten Frischlings-Streifenpolizisten ohne Plan auf dumme Ideen kommen :-D

 

Ed:

 

Aber Kauf in HH ist Halterwechsel, dann ist das Nummernschild weg!

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Stimmt, jetzt wo ihrs sagt, kenn da ja auch noch ne Kiste aus Braunschweig die bei uns rumfährt, die hatte ich ja  garnet am Schirm.

 

Aber weg stimmt net, Klubkollege hat ne SF aus IN gekauft und konnte das IN Kennzeichen weiter fahren.

Edited by Cpt.Howdy
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vor 8 Minuten hat nop folgendes von sich gegeben:

Aber Kauf in HH ist Halterwechsel, dann ist das Nummernschild weg!

Innerhalb des Bundeslandes geht es wohl. Kenne hier ein paar die ein Münchner Kennzeichen haben, aber in Landshut wohnen/zugelassen haben.

 

Das zum Thema Einigkeit :wallbash: 

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Letztes Jahr hab ich für meinen Vater einen Gebrauchtwagen in NRW gekauft. Bei Ummeldung hätte ich das WAF behalten können; die Zulassungsplakette wäre hier in Hannover nicht ausgetauscht worden.

 

Andersrum: @wasserbuschi fährt / fuhr(?) sein Hannover-Kennzeichen mit bayrischem Landeswappen auf der Plakette.

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vor 22 Minuten hat zimbo folgendes von sich gegeben:

Innerhalb des Bundeslandes geht es wohl. Kenne hier ein paar die ein Münchner Kennzeichen haben, aber in Landshut wohnen/zugelassen haben.

 

Das zum Thema Einigkeit :wallbash: 

 

Genau das meinte ich, Kumpel hat auch ein IN Kennzeichen mit nun örtlichem Siegel....Frage ist ob es eben mit nem HH bei Kauf auch geht und dann eben ein weissblaues Siegel geklebt wird?

 

vor 13 Minuten hat t4. folgendes von sich gegeben:

Letztes Jahr hab ich für meinen Vater einen Gebrauchtwagen in NRW gekauft. Bei Ummeldung hätte ich das WAF behalten können; die Zulassungsplakette wäre hier in Hannover nicht ausgetauscht worden.

 

Andersrum: @wasserbuschi fährt / fuhr(?) sein Hannover-Kennzeichen mit bayrischem Landeswappen auf der Plakette.

 

So wie ich das jetzt verstehe gibt es beide Varianten. Also wie zimbo sagte: Einigkeit und Recht und Freiheit :lookaround:

Hat mich eigentlich auch eher so generell interessiert.

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Möglicherweise gilt ja hier die Grauzone, das du bei Saisonkennzeichen die HU nachholen kannst sobald das Fahrzeug wieder bewegt werden darf. Also im Umkehrschluss muss das Fahrzeug ja keinen gültigen TÜV haben solange weiter als Saisonkennzeichen.

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Am 22.11.2022 um 09:44 hat nop folgendes von sich gegeben:

Aber Kauf in HH ist Halterwechsel, dann ist das Nummernschild weg!

 

Ich habe eine Vespa in Berlin gekauft und konnte das Nummernschild behalten (wohne in Schleswig Holstein) das war gar kein Problem. Berliner Plakette ist auch noch drauf.

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Am 22.11.2022 um 10:33 hat schluerfi1978 folgendes von sich gegeben:

Danke für Eure Rückmeldung, ich verlege den Hauptwohnsitz von Bayern nach BaWü. Bayern bleibt erst mal Zweitwohnsitz, aber Zulassung auf Zweitwohnsitz scheint ja nicht mehr zu gehen. Die Roller sollen die alte Nummer behalten.

Geht bzw. Ging

 

Durch unglückliche Zustände hab ich noch Schilder aus dem Heimatlandkreis auf den Rollern und auf dem Auto ein anderes, also keines vom aktuellen Landkreis.:-D

Edited by hiro LRSC
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Fahr auch noch das Nummernschild meiner ersten Vespa aus den frühen 90'ern. (Ist noch so nenn großes Backblech ohne blaues EU Zeichen)

In München (wo ich auch mal gewohnt habe) hatte ich mal einen unverschuldeten Unfall Ende der 90'er. Hatte niemanden interessiert. 

Seit 20 Jahren in Düsseldorf auch niemanden. Umgemeldet ist da bis heute nix :whistling:

 

image.thumb.png.6ee3f05fcf6f22517b51ea5202aa15ca.png

 

Vor einem Jahr ein Fahrzeug (PKW) aus RP (Trier)  hier in D angemeldet. Tüv wurde verlangt, Nummernschild und RP Plakette sind immer noch drauf 

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