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Sachmängelhaftung


ikearoller

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Hallo GSF,

 

Ich muss euch nun bitten, mir das mal genauer zu erklären, wer sich damit auskennt.

Seit zwei Wochen suche ich nun ein neues gebrauchtes Auto und mit jedem Tag mehr, denke ich mir, dass nur noch Verbrecher unterwegs sind oder eben Vertragshändler mit Wucherpreisen.

 

Meine Situation ist folgende.

 

Möchte meinen 2013er 1.2er Suzuki Swift Benziner dran geben und mir einen ca 5-7 Jahre alten Golf Variant (Kombi) holen.

Dass ich noch etwas drauflegen muss ist mir klar. Auch das es bei diesem Alter nur ein Diesel in Frage kommt, wenn er noch mal 5 Jahre halten soll.

 

Jetzt hab ich mir gedacht, auf zu den Händlern Angebote einholen. Hat ja anfangs noch Spaß gemacht.

 

Aber als es dann bei zwei, drei verschiedenen Angeboten zum Abschluss kommen sollte, will niemand die gesetzliche Sachmängelhaftung mit der Laufzeit von 2 Jahren übernehmen.

 

Und das ist mir schon wichtig, beim Kauf eines Autos dessen Wert noch bei knapp unter 10.000€ liegt und Motoren, due schon an die 100.000 km und drüber liegen.

Achtung, nicht verwechseln mit Garantie.

 

Das hab ich jetzt bei fast allen Anbietern in einem Autoportal festgestellt.

Ob es nun ein zwilichtiger Händler an der Ecke ist oder ein Autokaufhaus oder eine Werkstatt mit Verkauf.

 

Aber was mich am meisten daran ärgert ist, dass diese Sachmängelhaftung ganz einfach ausgeklammert wird.

 

Die Ausreden heissen...

 

...privat kann ich dass Auto nicht verkaufen/nur an Händler oder Gewerbetreibende...

 

...ab 130.000 km verkaufen wir ohne jegliche Gewährleistung...

 

...du kauf der Auto und wenn kaputt, ich nix wissen...

 

Da ist man fast gezwungen nur noch neue oder Jahreswägen beim überteuerten Fachhändler zu kaufen.

 

Das kann doch gar nicht sein, oder?

Ich verstehe die gesetzliche Sachmängelhaftung uneingeschränkt bis zu zwei Jahre nach dem Kaufdatum auf Schäden die nicht unter Verschleiß zählen.

 

Aber warum darf ich als privater Käufer kein Auto kaufen, dass für gewerbliche gedacht ist?

 

Lg ein genervter Ikearoller

 

 

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Der Händler kann die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (nicht Garantie) von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzen bei Verkauf an Privat.

 

Ausschließen darf er sie hingegen nicht, das geht nur bei Verkauf von Gewerbetreibenden an Gewerbetreibenden, weil man da von weniger Schutzbedürftigkeit des Käufers ausgeht.

 

Ob ein beiderseitig voll bewusst vertraglich festgehaltener Gewährleistungsausschluss bei Verkauf von Händler an Privat sittenwidrig und der Vertrag damit nichtig wäre, weiß ich nicht, denke aber schon, da Gesetzesverstoß.

 

Um das zu umgehen, verkaufen die Händler dann gern "im Kundenauftrag", d. h. Vertragspartner des Käufers ist dann nicht der Händler, sondern ein privater Dritter - also z. B. Onkel, Bruder o. ä. des Händlers, der die Gewährleistung legal ausschließen darf.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Danke schon mal für die Antworten.

 

Leider kam es schon gar nicht so weit, das man sich auf einen Kaufvertrag hingesetzt hat.

 

Da hat man beim Besichtigungstermin schon zu hören bekommen, dass die Autos gut und billig seien, aber man nicht wiederkommen braucht, wenn etwas kaputt ist.

Und von anderen wird man bei Anfrage am Telefon schon drauf hingewiesen, dass eine Gewährleistung bei Fahrzeugen ab 130.000km kein Anspruch besteht.

Und der letzte wollte schon gleich gar nicht an privat verkaufen und/aber erst Autos ab einen gewissen Kaufpreis Gewährleistung übernehmen.

 

Fühlt sich scheisse an, wenn man rechtliche Dinge so ungestraft mit Füssen treten kann/darf.

 

Lg und Dank

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Wenn jemand sagt: "Ich verkaufe nur an Gewerbetreibende" ist das rechtlich völlig okay. Ein Händler kann sich nunmal aussuchen, mit wem er einen Vertrag eingeht, und wenn er keine Lust auf Geschäfte mit Endkunden hat, ist das halt so. 

 

Die Gewährleistung kann man allerdings nicht einfach wegtestieren, auch nicht durch "Verkauf im Kundenauftrag" oder ähnliche Spielchen. Kommt es zum Rechtsstreit, kriegt der Käufer seine vollen zwei Jahre Gewährleistung, es hat bereits etliche Urteile gegeben, die das bestätigen. 

 

Allerdings solltest du dir nicht zu viel von der Gewährleistung versprechen. In den ersten sechs Monaten muss, wenn es zum Schaden kommt, der Händler beweisen, dass der Defekt nicht bereits beim Kauf vorlag, danach liegt die Beweislast beim Kunden. Das heißt, ist nach, sagen wir, sieben Monaten eine größere Reparatur fällig, und der Händler weigert sich, diese kostenlos auszuführen, müsstest du beweisen, dass hier ein Gewährleistungsfall vorliegt. Das kann unter Umständen ziemlich teuer werden. 

 

Wobei ich sagen muss, dass ich es schade finde, dass es Autohändlern nicht erlaubt ist, die Gewährleistung auszuschließen. Erwachsenen Menschen sollte es doch erlaubt sein, Verträge so zu gestalten, wie sie selbst es für optimal halten. Eine gesetzlich verordnete "Zwangsgarantie" halte ich nicht für sinnvoll. 

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Ich kann mich ja auch in die Lage der Händler hinein versetzen.

Der kann auch nicht in die Zukunft sehen und Motorschäden vorhersagen.

Da verkauft er so ne Kiste mit etwas Gewinn weiter und drei Monate später schraubt er wieder zum Nulltarif daran rum.

 

Auf der anderen Seite kann es durchaus sein, dass der Verkäufer ein Auto anbietet, dass er mit Mühe und Not so hinbekommt, dass es nich ein paar hundert Km schafft bevor der Turbolader oder ähnliches endgültig Servus sagt. 

 

In meinem Fall sind das die wichtigsten Teile. Turbolader, Partikelfilter und Agr-Ventil.

 

Das schreckt mich alles sehr ab. Auch das man sich so quer stellt die rechtliche Grundlage einzuhalten.

Als wären Autos ab 5 Jahre wertlos und man ist selbst schuld, wenn man sich nicht mehr leisten kann.

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Du musst halt das Risiko der Händler sehen - ohne deren Geschäftsgebaren schönreden zu wollen - aber gerade bei der seit einiger Zeit vorherrschenden Mentalität der Hersteller, den Kunden als Betatester zu mißbrauchen, gehen die Händler, die günstig anbieten, weil es meistens 1-Mann-Unternehmen sind, mit der gesetzlichen Gewährleistung ein erhebliches Risiko ein. 

 

Natürlich könnten sie auch in dieser Hinsicht risikobehaftete Fahrzeuge (z. B. VWs mit diversen Motortypen) gewerblich an Privat inkl. Gewährleistung verkaufen, aber um die eigene Existenz abzusichern dann ab einer gewissen Laufleistung unter Aufzählung so vieler potentiell vorhandener Mängel im Kaufvertrag, dass es jeden Kunden abschrecken würde.

 

Wenn die Mängel im Kaufvertrag genannt sind oder das Fahrzeug pauschal als "defekt", "Restaurationsbasis" oder "Teileträger" vom Händler angeboten wird, kann ein Kunde später nix reklamieren, aber der technisch unversierte "Normalo-Käufer" kauft sowas dann eben auch nicht. 

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Ich habe noch nicht so viel Autokauferfahrung. Vielleicht ist die Sache, die mir daran nicht gefällt, einfach die, dass ich erst mal raus finden muss in welche Gattung von Autokäufern ich sein will.

 

Neuautokäufer werd ich sicher nicht..

Dazu reichts nicht und ich sehe den Preisverfalk nicht ein.

 

Der Suzuki ist ein Re-Import mit Tageszulassung. Das ist eher mein Ding.

 

Aber das was ich jetzt täglich die letzten zwei Wochen gesehen und gehört habe vom Gebrauchtwagenmarkt hat mich echt erschüttert.

 

Ich fahre meinen kleinen zuverlässigen weiter und tendiere danach zum etwas teureren Jahreswagen mit dem “jungen Alten-sorglos-Paket“

 

Dank und Grüsse Stefan

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Wenn es dir vor allem um Turbolader und Partikelfilter geht, vergiss es. Da wird dir jeder halbseriöse Händler im Schadensfall weiß machen wollen, dass das Verschleißteile sind, die nicht gewährleistungsfähig sind. Klar, da kann man gegen vorgehen, nur kostet so was auch immer Zeit, Geld und Nerven. 

Es gibt ja auch diese Händlergarantien. Da sind Baugruppen, die zwar nicht unbedingt ein ganzes, aber immerhin ein halbes Autoleben halten sollten, oft ausgeschlossen. Das heißt, geht Anlasser, Lichtmaschine oder Turbolader kaputt, kannst du trotz "Garantie" zahlen. 

 

Anders sieht es bei den Garantien aus, die die Hersteller für jüngere Gebrauchtwagen anbieten. Was VW in der Richtung macht, weiß ich nicht (Wenn schon Kraft durch Froide, dann Golf 2 :-D) aber das Junge-Sterne-Programm von Mercedes geht da recht weit. Nur sind die Preise dann entsprechend, ich habe den Eindruck, dass ein "Junge-Sterne"-Benz rund 15-20% mehr kostet, als ein gleichwertiges Fahrzeug aus privater Hand. Im Fall einer C-Klasse sind das schnell mal 3000-4000 Euro, da müsste schon einiges kaputt gehen, damit sich das lohnt. ;-)

 

Von daher: Privat kaufen und die gesparte Kohle für Reparaturen zurück legen. 

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Haben erst eine 5 Jahre alte A-Klasse von Privat gekauft und die muckt nun weiteren drei Jahren hie und da, was ganz klar unser Problem ist.

 

Das andere Auto war auch knapp 5 Jahre alt vom seriösen Gebrauchtwagenhändler mit dazugekaufter Garantie. Das Radlager kam nach drei Monaten nach Kauf, war ausgeschlossen, aber er übernahm die Hälfte der Repkosten. Der Lader z.B. wäre aber inbegriffen, sonst hätte ich die nicht dazugekauft.

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Vielen Dank fürs mitlesen, Mut machen und Beratung.

Das Thema ist nun vom Tisch, habe heute einen seriösen Gebrauchtwagenhändler gefunden, wenn auch erst im Nachbarlandkreis.

 

Nun ist es ein Audi A4 Avant 2.0 Tdi geworden. Steht für 10 Jahre ordentlich da und die Probefahrt war zufriedenstellend.

 

Jetzt wird der Kundendienst eingehalten und gehofft, dass er die nächsten 5 Jahre runter bringt.

Ich hab auch eine Garantieversicherung mit abgeschlossenen, auch wenn der Händler gerne bereit war die Sachmängelhaftung einzugehen.

 

Lg Stefan

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Ich hatte mich letztes Jahr dazu entschlossen aufgrund der Preisgestaltung und der zumeist nicht vorhandenen Kooperation in Bezug auch Garantiedinge von Gebrauchtwagenhändlern den ersten Neuwagen zu kaufen. Es ging hierbei ums Auto meiner Frau und gekauft wurde ein Seat Leon. Als Re-Import bezahlbar, sie hat nun ein Auto für die nächsten Jahre und ich fahre weiterhin meine beden alten Busse :-)

 

@Stefan: freue mich aber für Dich daß Du letztlich doch noch fündig geworden bist!

Bearbeitet von *Wolfgang*
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Sachmängelhaftung ist schön und gut, und auch nicht ausschließbar. Deine Garantieversicherung hilft auch nicht unbedingt, nur bei groben Dingen. 

Beachte bitte auch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Es gibt auch Schäden die ausgeschlossen sind, wie Verschleißteile, zu denen man Radlager, Bremsen usw. zählen kann. Dann gibt es noch die strittige Frage ob ein Schaden zum Zeitpunkt des Kaufes bereits "angelegt" war, aber nicht ersichtlich, auch da wird es dünn für den Käufer einen ausgleich zu bekommen, da es halt einfach nicht klar beweisbar ist. 

Ein Kettenspanner am TSI wäre so ein Beispiel, da steckt niemand drin, und wenn der nach 6,1Mon kaputt geht, ist das nicht zwangsweise ein Verschulden des Händlers. Da musst du ihm Nachweisen, dass er dies hätte sehen können! 

 

Z.B. hier sehr gut erklärt: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=2

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Am ‎16‎.‎11‎.‎2017 um 19:37 schrieb kuchenfreund:

 

Wobei ich sagen muss, dass ich es schade finde, dass es Autohändlern nicht erlaubt ist, die Gewährleistung auszuschließen. Erwachsenen Menschen sollte es doch erlaubt sein, Verträge so zu gestalten, wie sie selbst es für optimal halten. Eine gesetzlich verordnete "Zwangsgarantie" halte ich nicht für sinnvoll. 

Selbstverständlich dürfen Menschen im Grundsatz Verträge so gestalten, wie sie es für optimal halten.

 

Aber natürlich völlig zurecht mit der Einschränkung, dass diese bestimmten gesetzlichen Regelungen nicht zu wider laufen dürfen. Und da gibt es nun manigfaltige gesetzliche Regelungen in Sachen Vertragsgestaltung und diese dienen dazu, den Käufer und auch den Verkäufer in einem gewissen Rahmen zu schützen, etwaige spätere Streitigkeiten damit bereits möglichst im Vorfeld zu minimieren (auszuschließen ist nicht möglich) und ein Stück weit Rechtssicherheit und damit ein Stück weit Verlässlichkeit für Käufer und Verkäufer zu schaffen etc. pp.

 

Eine Gewährleistung ist keine Garantie, sondern eine sog. "Mängelhaftung" bzw. "Sachmängelhaftung". Das heißt nichts anders, als wenn ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel an der Sache vorlag, dass dann der Verkäufer dafür eine gewisse Zeit nach dem Kauf haftet. Und das ist auch gut so, denn sonst wären dem Betrug noch weit mehr Tür und Tor geöffnet, als es sowieso schon der Fall ist. Davor in einem gewissen Umfang zu schützen, ist Aufgabe des Gesetzgebers und ebenfalls entsprechende Regelungen/Gesetze zu erlassen.

 

Ob das nun sinnvoll ist oder nicht, darüber darf man unterschiedlicher Auffassung sein. Für mich macht das durchaus Sinn.

 

Und es gibt andere Regelungen/Gesetze, die auch den Verkäufer in einem gewissen Rahmen schützen.

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Ich kenne die Gedanken, die dahinter stecken. Trotzdem kommt mir das ganze etwas überfürsorglich vor. Ein 5 Jahre alter Golf TDI (um den es hier ja anfangs ging) würde mir, wenn ich Händler wäre, keine schlaflosen Nächte bescheren. Ich wundere mich auch, dass die sich bei solchen Autos um die Gewährleistung drücken. 

Einen älteren Mercedes E 400 CDI, der mit frühem Baujahr kaum 5000 Euro wert ist, aber gewaltige Reparaturkosten verursachen kann, würde ich als Händler dagegen eher nicht an Privatpersonen verkaufen wollen. Da fände ich das altbekannte "gekauft wie gesehen" irgendwie passender. Aber das geht natürlich nicht, deswegen geht vieles, was in Deutschland durchaus Abnehmer fände, in den Export oder wird gleich verschrottet. So passiert es z.B. mit alten Postfahrrädern oder ausgemusterten UPS-Lieferwagen. 

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Das BGB ist u. a. nun mal nicht nur für ganz bestimmte Güter (hier für 5 Jahre alte Golf TDIs oder Mercedes E 400 CDI) gemacht, die ge- oder verkauft werden sollen, sondern bezieht sich ganz allgemein auf das Privatrecht und die damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen von Bürgern untereinander.

 

Und es heißt ja noch nicht, dass wenn Du als Händler keine schlaflosen Nächte wegen der Veräußerung eines 5 Jahre alten Golf TDI hättest, dass deshalb dies auf jeden anderen Händler übertragen werden kann. Und umgekehrt gilt dies genauso für Käufer eines solchen 5 Jahre alten Golfs TDI.

 

Mir leuchtet die existierende Sachmängelhaftung (Gewährleistung bei einem durch den Händler zu vertretenden Mangel) im Zusammenhang mit dem Verkauf eines jeden Gutes vollkommen ein und es ist aus meiner Sicht absolut richtig, dass das gesetzlich so geregelt ist. Und weiter stelle man sich die unzähligen und in noch höherem Maße als sowieso schon stattfindenden Betrügereien und in der Folge Rechtsstreitigkeiten vor, die zu Tage treten würden, wäre die Sachmängelhaftung nicht existent.

 

Menschen streiten sich für weit weniger als 5.000 Euro bis auf das Blut. Und "gekauft wie gesehen" ist grundsätzlich prima, aber es gibt nun mal Güter auf dieser Erde, denen sieht man (und dazu ggf. als Laie) eben vor/beim Verkauf nicht an, ob sie einen Mangel beinhalten der ggf. vom Verkäufer (Händler) zu vertreten sein könnte. Wenn ich einen Bleistift von einer Privatperson kaufen will, ist das etwas anderes, wie wenn ich ein Auto von einem Autohändler kaufen möchte. Nicht grundsätzlich in Sachen "Vertrag/Kaufvertrag" aber eben in Sachen "gesetzliche Gewährleistung."

 

Aber wie gesagt, es ist ja o.k., wenn man das alles anders sehen möchte. Ändert allerdings nichts an der Tatsache.

 

 

Bearbeitet von Dirk Diggler
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vor 22 Stunden schrieb kuchenfreund:

Ich kenne die Gedanken, die dahinter stecken. Trotzdem kommt mir das ganze etwas überfürsorglich vor. Ein 5 Jahre alter Golf TDI (um den es hier ja anfangs ging) würde mir, wenn ich Händler wäre, keine schlaflosen Nächte bescheren. Ich wundere mich auch, dass die sich bei solchen Autos um die Gewährleistung drücken.

Nach fünf Jahren habe ich mit einem Auto 200.000 km abgespult. Ich glaube, dann hättest du auch Bauchschmerzen, darauf Gewährleistung abzugeben. Das ganze dann in ein faires, allgemeingültiges Gesetz zu packen, was nicht auf ein bestimmtes Produkt beschränkt ist, halte ich für unmöglich.

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Ich finde, dass das ganze einfach zu weit geht, und dadurch dem Einzelfall oft nicht gerecht wird. Für einen Händler macht es nunmal sehr wohl einen Unterschied, ob er einen hochwertigen und relativ jungen Gebrauchtwagen mit geringem Defektrisiko verkauft, oder eine billige alte Kiste, bei der selbst der optimistischste Kunde nicht von einem problemlosen Betrieb ausgeht. Das Gesetz lässt hier keine Ausnahme zu. Selbst wenn die Karre laut Kaufvertrag klipp und klar als "Bastlerfahrzeug" oder "Schrottauto" deklariert wird, kann sich der Käufer hinterher seine Sachmängelhaftung erklagen, es gibt Gerichtsurteile, die das genau so belegen. Und da frage ich mich schon, warum kann ich als Kunde nicht sagen: "Okay, ich kenne das Risiko, bin bereit, es in Kauf zu nehmen und verzichte auf die Gewährleistung". Wenn ich 18 bin, kann ich mir den Text von Helene Fishers Atemlos auf die Brust tätowieren lassen, mir täglich eine Flasche Wodka gönnen und meine Lebenszeit verschwenden, indem ich Eurythmie studiere. Aber beim Autokauf nimmt mich der Gesetzgeber an die Hand?

 

Außerdem halte ich es für problematisch, dass jeder Gewerbetreibende gewährleistungspflichtig ist, ganz gleich, um was für ein Gewerbe es sich handelt. Bei Gebrauchtwagenhändlern mag das ja unter bestimmten Bedingungen noch irgendwie Sinn machen. Aber das selbst ein Antiquitätenhändler, ein Pizzabringdienst oder ein Versicherungsmakler mindestens ein Jahr Gewährleistung geben muss, wenn er seinen Firmenwagen an eine Privatperson veräußert, halte ich für falsch. Und so was hat natürlich auch für potenzielle Kunden negative Auswirkungen. Wie gesagt, die Post verschrottet ihre Fahrräder inzwischen, anstatt sie, wie früher, zu verkaufen.

 

@subway: Ich bin natürlich von einer durchschnittlichen Laufleistung ausgegangen. ;-)

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vor 6 Minuten schrieb kuchenfreund:

....

 

Außerdem halte ich es für problematisch, dass jeder Gewerbetreibende gewährleistungspflichtig ist, ganz gleich, um was für ein Gewerbe es sich handelt. Bei Gebrauchtwagenhändlern mag das ja unter bestimmten Bedingungen noch irgendwie Sinn machen. Aber das selbst ein Antiquitätenhändler, ein Pizzabringdienst oder ein Versicherungsmakler mindestens ein Jahr Gewährleistung geben muss, wenn er seinen Firmenwagen an eine Privatperson veräußert, halte ich für falsch. Und so was hat natürlich auch für potenzielle Kunden negative Auswirkungen. .

 

Wichtiger Punkt, halte ich auch für sehr problematisch. Letztendlich führt es dazu, daß jeder Gewerbetreibende mehr oder weniger dazu genötigt wird, sich Neuwagen zu kaufen um den alten in Zahlung zu geben oder direkt als 4 1/2 Jahre einen neuen Leasingvertrag abzuschließen.

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vor einer Stunde schrieb kuchenfreund:

Ich finde, dass das ganze einfach zu weit geht, und dadurch dem Einzelfall oft nicht gerecht wird.

Das ist das Wesen eines Gesetzes, dass es in aller Regel allgemein gültig formuliert ist.

 

Der Einzelfall muss immer und grundsätzlich als Einzelfall betrachtet werden und wird das auch, wenn es hart auf hart kommt, sprich es in letzter Konsequenz zu einem Klageverfahren kommt, bei dem ein Richter entscheiden muss.

Zitat

Wenn ich 18 bin, kann ich mir den Text von Helene Fishers Atemlos auf die Brust tätowieren lassen, mir täglich eine Flasche Wodka gönnen und meine Lebenszeit verschwenden, indem ich Eurythmie studiere. Aber beim Autokauf nimmt mich der Gesetzgeber an die Hand?

So ist das.

 

Und die aufgeführten Sachverhalte sind a). nicht mit einander vergleichbar und vollkommen unterschiedlich und haben b). nicht alle mit dem Vertragsrecht zu tun, denn es geht bei dem Tattoo von Helene F. um deine eigene Brust, bei der Flasche Wodka um deine eigene Leber und bei dem Studium der Eurythmie um deine Lebenszeit (und damit um dein Recht auf Selbstbestimmung), während es bei einem Autokauf um die Vertragsbeziehung eines Käufers und eines Händlers geht.

 

 

Bin jetzt raus.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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Oh nein. Was hab ich getan?

 

Hier gehen die Meinungen sehr auseinander. Dabei wollte ich hier nur etwas mehr über dieses Gesetz erfahren, dass ich vor dem Autokauf noch gar nicht kannte.

 

Und am meisten hat mich der Nicht-Verkauf an Privat geärgert.

Ich habe überwiegend auf einer Online Plattform geschaut. Sagen wir fahrbare.de.

Da findest ein Paar Passende Angebote in deiner Umgebung, wägst ab und greifst zum Hörer oder fährst ganz und gar vorbei, weil es ist ja ein Autohaus.

 

Und dann wird dir dieses Fahrzeug nicht verkauft und auch keine der anderen 3 Alternativen, die du herausgesucht hast.

 

Also wieder zurück auf Anfang.

 

Also ich war wohl so baff, weil ich das erstmal verstehen wollte, warum nur ein Händler kaufen darf. Kannte ich ja vorher nicht, die ganze Lage.

Frei nach dem Motto: Entschuldige, ich weiß das nicht, ist schließlich mein erstes Leben! :-D 

 

Hätte der Inserent bei fahrbare.de doch gleich angeben können, dann wissen die Privatkunden gleich, dass sie dieses Fahrzeug nicht für 8000€ bei diesen Händler kaufen können, sondern lieber für 10000€ bei dem anderen Händler, der dieses Fahrzeug kauft.

 

Generell habe ich festgestellt dass die Autos die für Händler bestimmt waren, im Schnitt 2000 - 3000€ günstiger waren als die frei Verkäuflichen.

 

Als Laie denkt man erstmal, cool, da gibts auch welche für 8000€ statt der 12000€. Und das bei vergleichbarer Ausstattung und Laufleistung.

 

Ich denke da würde jeder gerne für das selbe Auto 2000€ oder gar mehr weniger bezahlen wollen.

 

Wie gesagt, erstes Leben, hab ich nicht gewusst, dass es sowas gibt, weil noch nie damit befasst.

Als ehrlicher Mensch fand ich halt unfähr, diese verneintlichen Schnäppchen zu sehen und nicht kaufen zu dürfen.

Es sollte da eine eigene Plattform dafür geben und fahrbare.de da genauer unterscheiden.

 

Was bringt es mir wenn ich hier nach meinem Fahrzeug suche, es für 2000€-weniger finde, aber nicht kaufen kann?

 

Ist doch wie pleite im Puff sitzen!?!

 

Lg Ikearoller

 

 

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vor 42 Minuten schrieb ikearoller:

Oh nein. Was hab ich getan?

 

 

 

Alles halb so schlimm. ;-) In sexuellen Fragen würde ich Dirk Diggler immer recht geben. Schließlich habe ich Boogie Nights gesehen. In Sachen Autokauf ist man halt geteilter Meinung, aber das passt schon. Agree to disagree würde der Engländer sagen. 

 

Dass bei mobile.de (Ich denke, so was kann ruhig ausgeschrieben werden. Solange es keine Schleichwerbung ist, ist es meines Wissens nach völlig

okay, hier andere Websites zu erwähnen) etliche Fahrzeuge angeboten werden, die nicht an Privatpersonen verkauft werden, ist natürlich frustrierend, wenn das im Inserat selber nicht drin steht. Das kannte ich in der Form bisher auch nicht. 

Aber eine gewisse Frustrationstoleranz muss man so oder so mitbringen, wenn man bei mobile usw. nach ner Karre sucht. Kleiner Trost: So richtig nervig wird es erst, wenn du deinen Audi in 5-10 Jahren mal verkaufst. ("Was letzte Preis für Export?" "Tauschst du gegen Iphone?" "Machst du Ratenzahlung?"). 

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Ja sexuell bin auch auch nich so unsicher, aber da nach ich nen neuen Thread auf...:-D

War ja mein erstes Mal und tat noch weh:muah:

 

Jetzt bin ich zufrieden und hab ja vorerst meine Ruhe, aber ich hoffe durch den Beitrag und euren Beiträgen zukünftigen Gebrauchtwagenkäufern in dieser Sache weiter helfen zu können.

 

Lg Stefan

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Am ‎24‎.‎11‎.‎2017 um 18:03 schrieb kuchenfreund:

 

Alles halb so schlimm. ;-) In sexuellen Fragen würde ich Dirk Diggler immer recht geben. Schließlich habe ich Boogie Nights gesehen. In Sachen Autokauf ist man halt geteilter Meinung, aber das passt schon. Agree to disagree würde der Engländer sagen. 

 

:-D

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  • 2 Monate später...

Witzig, exakt diese Gedanken hier im Topic gingen mir bei den letzten drei Gebrauchtwagenkäufen durch den Kopf.

Erst über die blöden Händler aufgeregt und hin und her überlegt ob ich ne Woche lang ein Gewerbe anmelde um das Fahrzeug zu kaufen und gleichzeitig gedacht, dass ich es als Händler bei dem ein oder anderen Fahrzeug genauso machen würde.

Welcher Händler will Gewährleistung auf nen 14 Jahre alten Bus mit 250.000 km geben?

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