matzmann Geschrieben 6. Februar 2016 Teilen Geschrieben 6. Februar 2016 Am 3. Februar 2016 um 23:47 schrieb Lenki: Wenn die sauber eingaytragen sind kann da keiner was, auch nicht die Rennleitung. Das kenn ich anders 8-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
berlinwestside Geschrieben 6. Februar 2016 Teilen Geschrieben 6. Februar 2016 und wenn sie ausgetragen sind bleibt die ausnahmegenemigung bestehen beim ummelden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spiderdust Geschrieben 6. Februar 2016 Teilen Geschrieben 6. Februar 2016 Ausnahmegenehmigung ist so'ne Sache. Auch wenn's in den Papieren steht, muss das nicht von der Zulassungsstelle anerkannt werden. Ist hier in Hannover so. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 6. Februar 2016 Teilen Geschrieben 6. Februar 2016 "Austragung" vom TÜV muß von der Zul.St. nicht akzeptiert werden. Das bleibt "Ermessenssache" und ist bei der Zul.St. MUC nahezu wertlos. Die verweigern in solchen Fällen gern mal die Zulassung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
berlinwestside Geschrieben 6. Februar 2016 Teilen Geschrieben 6. Februar 2016 naja ich mein wenn es in den papieren steht (sind sogar aus muc), ist dann in berlin mit querstellung zu rechnen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 6. Februar 2016 Teilen Geschrieben 6. Februar 2016 Wie im Swingerclub ... alles kann, nix muß. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lokalpatriot Geschrieben 6. Februar 2016 Teilen Geschrieben 6. Februar 2016 Am Thursday, February 04, 2016 um 17:14 schrieb Fahrbrecher: Selbst mit Originalen Hella Blinkern, streck ich in gewissen Situationen lieber zusäztlich noch mein Ärmchen raus, voll die Paranoia, das die übersehen werden Das kommt mir bekannt vor! ich habe Hellas an einem M-Lenker eingetragen-allerdings sind die völlig nutzlos, da sie durch die Vespatronic erst ab 3000U/min blinken. Zudem verdecke ich die von hinten gesehen komplett, durch meine grazile Figur...Macht also ab 3000U auch keinen Sinn Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lenki Geschrieben 7. Februar 2016 Teilen Geschrieben 7. Februar 2016 Also ich war die Woche mal bei den Experten vom TÜV SÜD. Der Spinner hat sich doch tatsächlich Zeit für mich genommen. Laut §54(1a) StVZO dürfen Fahrtrichtungsanzeiger (FRAZ) sich hinten nicht an beweglichen Teilen befinden und vorne aber schon wenn diese Teile eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Hinten interessiert uns hier ja nicht und vorne könnte man jetzt interpretieren dass die sich nicht mitdrehen dürfen. Jedoch gilt dieser Absatz erst bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01.01.1987. Deswegen noch einmal die Frage warum sich Lenkerenden-FRAZ sich prinzipiell nicht mitdrehen dürfen? Ich habe da ehrlich gesagt keine Erfahrungen. Ändert sich z.B. bei den klassischen Hella´s der Lichtaustritt je nach Gasstellung? Wie schauts beim Schaltrohr aus? Dreht sich ja quasi auch. Vorausgesetzt die vorgeschriebenen Sichtwinkel sind eingehalten und die FRAZ leuchten vergleichbar wie z.B. Originale, wüsste ich immer noch nicht warum man die nicht über eine Einzelabnahme eintragen kann. Bei Import-Fz. sind oft FRAZ verbaut ohne Bauartgenehmigung die der Sachverständige dann mit "Etwa-Wirkung" einträgt. Gut, zugegebenermaßen mit einer erforderlichen Ausnahmegenehmigung... Naja, leichter tut man sich sicher mit genehmigten Lenkerenden-FRAZ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 7. Februar 2016 Teilen Geschrieben 7. Februar 2016 vor 20 Minuten schrieb Lenki: .... noch einmal die Frage warum sich Lenkerenden-FRAZ sich prinzipiell nicht mitdrehen dürfen? Ich habe da ehrlich gesagt keine Erfahrungen. Ändert sich z.B. bei den klassischen Hella´s der Lichtaustritt je nach Gasstellung? Wie schauts beim Schaltrohr aus? Dreht sich ja quasi auch... Vielleicht kannst Du ja nächste Woche mal Deinen frOI!ndlichen Keksperten vom TÜFF-SÜTT fragen, ob er Einsicht in die vollständige Bauartgenehmigung K 22 609 für die HELLA-Kfz.-Blinkleuchte für seitlichen Anbau hat. Da könnte u.U. etwas dazu vermerkt sein. Die Anbauanweisung 461 052 00 zeigt zwar zeichnerische ein relevantes Detail, ist m.E. in dem Punkt aber etwas "schwammig". Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 7. Februar 2016 Teilen Geschrieben 7. Februar 2016 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Lenki: Also ich war die Woche mal bei den Experten vom TÜV SÜD. Der Spinner hat sich doch tatsächlich Zeit für mich genommen. Laut §54(1a) StVZO dürfen Fahrtrichtungsanzeiger (FRAZ) sich hinten nicht an beweglichen Teilen befinden und vorne aber schon wenn diese Teile eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Hinten interessiert uns hier ja nicht und vorne könnte man jetzt interpretieren dass die sich nicht mitdrehen dürfen. Jedoch gilt dieser Absatz erst bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01.01.1987. Deswegen noch einmal die Frage warum sich Lenkerenden-FRAZ sich prinzipiell nicht mitdrehen dürfen? Ich habe da ehrlich gesagt keine Erfahrungen. Ändert sich z.B. bei den klassischen Hella´s der Lichtaustritt je nach Gasstellung? Wie schauts beim Schaltrohr aus? Dreht sich ja quasi auch. Vorausgesetzt die vorgeschriebenen Sichtwinkel sind eingehalten und die FRAZ leuchten vergleichbar wie z.B. Originale, wüsste ich immer noch nicht warum man die nicht über eine Einzelabnahme eintragen kann. Bei Import-Fz. sind oft FRAZ verbaut ohne Bauartgenehmigung die der Sachverständige dann mit "Etwa-Wirkung" einträgt. Gut, zugegebenermaßen mit einer erforderlichen Ausnahmegenehmigung... Naja, leichter tut man sich sicher mit genehmigten Lenkerenden-FRAZ... Die Hellas haben Linsen drin, die sogar nach vorne und hinten unterschiedlich abstrahlen. Daher dürfen die nicht mitdrehen und auch nicht falschrum montiert werden (Wie bei den Ochsenaugen und den DDR Blinkern auch) Problematisch ist, das die neueren nur als vordere Fahrtrichtungsanzeiger geprüft sind und deshalb zwingend hintere brauchen. Ergo alte mit nationalem Prüfzeichen suchen. Ab 87 dann immer mit hinteren. Die Fiat Dinger sind nur als seitliche Blinker geprüft also def. nicht Eintragungsfähig, auch wenn das schon Prüfer gemacht haben sollen. In-etwa-Wirkung funktioniert nur wenn die kein EG-Prüfzeichen oder "deutsches" Prüfzeichen haben und vor allem nur für Importe und nicht für bereits in "dt" zugelassene Fahrzeuge. Wenn ich mich noch Recht erinnere dürfen ausser den Seitenblinker die anderen auch nicht zur Seite abstrahlen, Ergo sind auch Fiat Nachbau Blinker ohne Prüfzeichen am frischen Import raus. Die Anbauanweisung ist ziemlich eindeutig. Dropbar geht nicht. http://www.vespa-t5.org/download/hella_lenkerendenblinker.jpg http://www.dekra.de/c/document_library/get_file?uuid=56ee1f34-a2d5-42eb-b7e5-35b9536937b9&groupId=10100 Bearbeitet 7. Februar 2016 von matzmann 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BerntStein Geschrieben 7. Februar 2016 Teilen Geschrieben 7. Februar 2016 Danke für die überzeugende Zusammenfassung. Dass die Fiats nicht ernsthaft konform sind, konnte man sich ja vorstellen. Könnte man die M-Blaze cones bei einer ernsthaften Prüfung durch kriegen? https://www.louis.de/artikel/blinker-m-blaze-cone/10034078?partner=onmacon-pla bzw in ll - wo dabei steht, dass als vorderer Blinker zugelassen. http://www.sip-scootershop.com/DE/Products/57158000/Blinker+MOTOGADGET+Lenkerende+.aspx?gpc_origin=pla&gpc_feed_alias=de&gpc_pid=57158000&gclid=CJOY-5qw5soCFRG3GwodO-8EMQ Die wären es bei mir geworden - nachdem die Fiats nicht so wirklich wirken. Mir ist es recht, solange irgendwie eingetragen und aber wirklich funktionierend. Auch wenn die im blödesten Falle in Frage gestellt werden könnten. Nicht in allen Situationen ist Hand raus halten nämlich ´ne super Option. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 7. Februar 2016 Teilen Geschrieben 7. Februar 2016 Motogadget nur zusammen mit hinteren, ohne mitdrehen und ich befürchte beim Montagewinkel sind die bei Vespa auch raus. http://motogadget.com/media/downloads/manual/mblaze_cone_manual_de_en.pdf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lenki Geschrieben 7. Februar 2016 Teilen Geschrieben 7. Februar 2016 Alles klar, hört sich schlüssig an. Der Experte hat gesprochen Ich habe mal gehört das nur Lenkerendenblinker noch zulässig sind bis EZ 17.06.2003, sofern komplette LTE nach EG. Löst selbstverständlich nicht das Problem das bis auf die alten Hella´s wohl so gut wie alle nur für vorne zulässig sind. Vielleicht kennt jemand noch andere? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 7. Februar 2016 Teilen Geschrieben 7. Februar 2016 (bearbeitet) Die Ochsenaugen. Gibts aber auch "EG" und "National". Oder je nach Montageprofi auch gemischt 8-). Vielleicht sollte ich mal Schulungen machen. http://www.dekra.de/fileadmin/Downloads/motorrad-zulassung.pdf http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf Bearbeitet 7. Februar 2016 von matzmann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mika4real Geschrieben 7. Februar 2016 Teilen Geschrieben 7. Februar 2016 dort steht auch noch ein bisschen was http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42014X0329(01)&from=EN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hacki Geschrieben 19. Februar 2016 Teilen Geschrieben 19. Februar 2016 Am 7.2.2016 um 20:04 schrieb matzmann: Die Hellas haben Linsen drin, die sogar nach vorne und hinten unterschiedlich abstrahlen. Daher dürfen die nicht mitdrehen und auch nicht falschrum montiert werden (Wie bei den Ochsenaugen und den DDR Blinkern auch) Problematisch ist, das die neueren nur als vordere Fahrtrichtungsanzeiger geprüft sind und deshalb zwingend hintere brauchen. Ergo alte mit nationalem Prüfzeichen suchen. Ab 87 dann immer mit hinteren. Die Fiat Dinger sind nur als seitliche Blinker geprüft also def. nicht Eintragungsfähig, auch wenn das schon Prüfer gemacht haben sollen. In-etwa-Wirkung funktioniert nur wenn die kein EG-Prüfzeichen oder "deutsches" Prüfzeichen haben und vor allem nur für Importe und nicht für bereits in "dt" zugelassene Fahrzeuge. Wenn ich mich noch Recht erinnere dürfen ausser den Seitenblinker die anderen auch nicht zur Seite abstrahlen, Ergo sind auch Fiat Nachbau Blinker ohne Prüfzeichen am frischen Import raus. Die Anbauanweisung ist ziemlich eindeutig. Dropbar geht nicht. http://www.vespa-t5.org/download/hella_lenkerendenblinker.jpg http://www.dekra.de/c/document_library/get_file?uuid=56ee1f34-a2d5-42eb-b7e5-35b9536937b9&groupId=10100 zusätzlich zu den Linsen im Glas ist ja auch Bauartbedingt bei den Hellas die Einbaulage nur sinnvoll, wenn der Haltebügel innen ´oben & unten´ steht - sobald man sie 90 Grad dreht ist ebend genau dieser im Abstrahlfeld/Winkel nach vorn/hinten... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PXler Geschrieben 3. März 2016 Teilen Geschrieben 3. März 2016 (bearbeitet) shin yo led.micro disc haben eine e prüfung für vorne und strahlen 360° ab somit sollten sie auch bei mitdrehenden schaltelementen eintragbar sein Bearbeitet 3. März 2016 von PXler Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 3. März 2016 Teilen Geschrieben 3. März 2016 (bearbeitet) Das mit dem e-Prüfzeichen würde ich nicht unbedingt glauben. Ich hab letztens auch LED Seitenmarkierungsleuchten gekauft, da war das Prüfzeichen gefälscht. Wenn doch, wird die Montagerichtung bestimmt nicht seitlich am Lenker sein. Bearbeitet 3. März 2016 von matzmann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hacki Geschrieben 3. März 2016 Teilen Geschrieben 3. März 2016 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb PXler: shin yo led.micro disc haben eine e prüfung für vorne und strahlen 360° ab somit sollten sie auch bei mitdrehenden schaltelementen eintragbar sein ich bin mir (fast) sicher, das die nur nach ´vorne´ rausstrahlen... also grade nicht geeignet für Lenkermontage... Bearbeitet 3. März 2016 von hacki Pfehla Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PXler Geschrieben 4. März 2016 Teilen Geschrieben 4. März 2016 Dann kennst du sie leider nicht wirklich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PXler Geschrieben 4. März 2016 Teilen Geschrieben 4. März 2016 vor 12 Stunden schrieb matzmann: Das mit dem e-Prüfzeichen würde ich nicht unbedingt glauben. Ich hab letztens auch LED Seitenmarkierungsleuchten gekauft, da war das Prüfzeichen gefälscht. Wenn doch, wird die Montagerichtung bestimmt nicht seitlich am Lenker sein. Gibt's so im laden und sie haben die e Angabe und Zulassung für am lenker Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 4. März 2016 Teilen Geschrieben 4. März 2016 Wie schon gesagt, dann müssen sie die Winkel auf Seite 12 erfüllen http://www.dekra.de/c/document_library/get_file?uuid=56ee1f34-a2d5-42eb-b7e5-35b9536937b9&groupId=10100 und dann können sie nicht rundum strahlen. Anbauanleitung wäre mal nett zu sehen, finde ich aber auch gerade nicht. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 4. März 2016 Teilen Geschrieben 4. März 2016 vor 12 Stunden schrieb PXler: Gibt's so im laden und sie haben die e Angabe und Zulassung für am lenker Achso, eine Zulassung für am Lenker gibt es nicht. Die sind vorne (einfach so) und haben eine in der Montageanleitung vorgeschriebene Montagerichtung 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PXler Geschrieben 4. März 2016 Teilen Geschrieben 4. März 2016 montagerichtung wäre mir neu. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 4. März 2016 Teilen Geschrieben 4. März 2016 Muß ja. Beim ähnlichen m-blaze pin stehts. http://motogadget.com/de/blinker.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PXler Geschrieben 5. März 2016 Teilen Geschrieben 5. März 2016 keine montagerichtung angegeben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 5. März 2016 Teilen Geschrieben 5. März 2016 Schickst du mir die Anbauanleitung mal rüber? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PXler Geschrieben 5. März 2016 Teilen Geschrieben 5. März 2016 wenn ich sie hätte, würde ich es gerne machen. ich fahr die blkinker leider gar nicht, sondern die hübschen, nicht zugelassenen, fiat. ich schau aber mal, ob der kollege, der sie verbaut hat, sie noch hat und mir zukommen lässt;-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 5. März 2016 Teilen Geschrieben 5. März 2016 Wenn du die Anbauanleitung nicht hast woher weist du das es keine Montagerichtung gibt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mika4real Geschrieben 6. März 2016 Teilen Geschrieben 6. März 2016 die strahlen mit Sicherheit auch zur Seite, keine Frage, bloß leider nicht mit vorschriftsmässigen Helligkeit. Es gibt genaue Vorgaben in welche Abstrahlrichtung welche Lichtstärke eingehalten werden muss, es darf weder zu hell noch zu dunkel sein. Deswegen ist die übliche Montage dieser Blinker an den Lenkerenden natürlich nicht zulässig, alles andere ist Wunschdenken. CELEX_42014X0329(01)_DE_TXT.pdf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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