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Was darf die kosten? 150 GL


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Hallo,

benötige mal wieder etwas Hilfe. Bekomme gerade eine 150 GL angeboten. Fahrzeug wurde vor ein paar Jahren in der Nähe von Holland von einem älteren Herren verkauft ...so der jetztige Besitzer. Angeblich nicht aus Indien etc.

Die Vespa wurde lackiert (Lack hat ein paar Läufer, aber sonst ganz ordentlich), Kotflügel ist locker, Bremsleistung vorne nicht der Rede wert, Stossdämpfer wohl auch hin...taucht jedenfalls enorm ein, Motor läuft, Kulu trennt allerdings nicht ordentlich.

Das Fahrzeug ist von 64´ und hat - wie man sieht - keine Blinker (ist doch wohl ein Problem bei 150ccm, oder?)

Größtes Problem aus meiner Sicht: keine Papiere. Gestellnummer und Motornr. gut lesbar

Meine Frage nun, was darf die Kosten?

Danke schon mal vorab.

Daniel

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Max 2,5- 3T. würde ich mal sagen.

Motor läuft :wacko:

Da noch paar Euros drauf gehen bis sind ordentlich auf die Straße kommt.

Papiere sind nicht das große Problem, sind halt auch noch extra kosten.....

Bearbeitet von Corleone
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Ist das Nachrüsten der Blinker eine sehr aufwändige Geschichte? Bei meiner Sprint hat keiner gemault (Bj. ´65) und ich habe ohne Probleme TÜV und Papiere bekommen (dänische Originalpapiere waren hier allerdings vorhanden).

Ist das von Stadt zu Stadt unterschiedlich, oder muss man einfach Glück mit dem TÜV-Mann haben?

Papiere besorgen: zur Polizei und dort per Fahrgestellnummer nachforschen, ob das Teil als gestohlen gemeldet ist, dann TÜV-Abnahme, mit den gesamten Papieren zur Zulassungsstelle und dann läuft das?

Danke schon mal für die Antworten

Daniel

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3T halte ich für realistisch, darunter doch eher ein Schnäppchen

Sieht komplett aus und Papiere sind ja kein Problem, dafür recht selten und recht begehrt, da eben de luxe Version, Bleche sollen ja besser und dicker sein als bei der Sprint

Wenn man die heutigen Preise sieht, würde sie wahrscheinlich auch für 3,5 verkauft werden

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Na prima,

jetzt habe ich eine Preisspanne von 1,6 - 3 T :-D

und nu?

Werd sie wohl kaufen, brauche dann aber wieder Hilfe bei der Blinkernachrüstaktion. Sicher gibt es dazu hier schon ein paar Topics. Kann sich nochmal jemand zum Anmeldeverfahren einer Vespa ohne Papiere auslassen, oder ist das - wie obig beschrieben - so richtig?

Vielen Dank für eure Statements bis hierher. :thumbsup:

Bearbeitet von Zwergnase
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Bez. Papiere:

Teilweise richtig.

Du brauchst:

1. Ein Kaufvertrag deutsch !!!

Damit die bei der Zulassung, verstehen was da drinne steht und der Roller 100% dir gehört (Eigentumsnachweis) sollte alles da stehen Fg.Nr. / Motor Nr. ............

2. Dann musst du Vollgutachten gemäß § 21 Stvzo machen ( Typenschildchen fest anbringen am Roller)

3. Unbedenklichkeitsnachweiss bei den grünen holen. Das der Roller nicht als gestohlen...gesucht wird. Verlangen manche Zulassungen nich alle.

4. Einzelgenehmigung in Marburg muss !!! auch gestellt werden!!!

5. Dann Zulassen.

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Bez. Papiere:

Teilweise richtig.

Du brauchst:

1. Ein Kaufvertrag deutsch !!!

Damit die bei der Zulassung, verstehen was da drinne steht und der Roller 100% dir gehört (Eigentumsnachweis) sollte alles da stehen Fg.Nr. / Motor Nr. ............

2. Dann musst du Vollgutachten gemäß § 21 Stvzo machen ( Typenschildchen fest anbringen am Roller)

3. Unbedenklichkeitsnachweiss bei den grünen holen. Das der Roller nicht als gestohlen...gesucht wird. Verlangen manche Zulassungen nich alle.

4. Einzelgenehmigung in Marburg muss !!! auch gestellt werden!!!

5. Dann Zulassen.

Die Bedeutung von Punkt 4 wüsste ich auch gern.

@ZW

Ruf mal bei deiner Zulassungsstelle an. Das handhaben die alle unterschiedlich. In Düsseldorf

verlangen Sie eine Fahrzeughistorie und technische Daten vom Hersteller. Undzwar bezogen

auf die Fgst. Nr. des betreffenden Fahrzeugs. Bekommt man gegen harte € von Piaggio.

Mit einer Kopie von irgendeinem GL Brief schicken sie dich hier wieder nach Hause. Dazu

kommt noch eine notariell beurkundete Erklärung, dass keine Originalpapiere vorhanden

sind. Wenn ich hier in den Verkaufsanzeigen immer lese, dass es einen Kaufvertrag gibt

und Zulassung damit ja kein Problem usw., denke ich mir immer meinen Teil.

KBA Anfrage macht die Zulassungsstelle selbst direkt online. Deckt den gesamten Schengen-

Raum ab, musst du nicht mitbringen.

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Servus,

ich war oder bin immer noch der Meinung dass das mit der Einzelgenehmigung für keine Blinker bei den TüVs nicht mehr ankommt...

Kenn jemanden vom TüV etwas besser und der hat mir mal erzählt dass da mal ein internes Schreiben rumging wonach das nicht mehr

so einfach ausgetragen werden kann!!!

Blinkerumrüstaktionen gibts viele... ist auch eigentlich nicht viel Arbeit... eher bissl ne Bastelei... aber alles machbar!!!

Wegen Papieren kann dir hier keiner eine 110 ProzentErfolgsChance geben dass du nach dem Verfahren deine Papiere bekommst!!!

Erkundig dich einfach erstmal beim TüV was die alles verlangen, von Papieren über technische Sachen!

Und erkundig dich auch gleichzeitig bei deiner Zulassungsstelle was die für eine Zulassung alles benötigen!!!

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also bei der aktuellen marktlage und in der letztem Zeit waren so einige Gl's zu verkaufen sehe ich 2T als abolutes maximal

( ich will mal ehrlich sein ) und fuer so nen roller nicht mehr als 1600 =- 150euro geben . (auf grund der Gegenbenheiten)

Edit: was sind das denn bitte fuer schleifspuren am Vordern Kotfluegel ( hinterseite zum Beinschild)

Bearbeitet von Cupracer
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Die Bedeutung von Punkt 4 wüsste ich auch gern.

Das ist ein rein hessisches Problem. Da werden alle TÜV-Gutachten zusätzlich noch einmal zentral in Marburg gegengeprüft (kostet natürlich extra, klar). Andere Bundesländer sind davon nicht betroffen.

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In der Region reicht ein Anruf bei der Zulassungsstelle, Durchgabe der Fahrgestellnummer und die sagen dir sofort und kostenlos schon am Telefon ob die Nummer als gestohlen gemeldet ist!

Ob das in OS auch so läuft weiß ich na klar nicht...

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Nee, reicht hier leider nicht :thumbsdown: . Habe gerade mal rumtelefoniert und folgendes in Erfahrung bringen können:

TüV benötigt nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle, ein anderer Brief als Vorlage wäre hier allerdings auch sehr hilfreich meinte die nette Dame.

Die Zulassungsstelle benötigt einen deutschen Kaufvertrag möglichst mit lückenloser Historie :aaalder: + Vollmacht vom Vorbesitzer, dass ich Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern darf (müsste er sonst machen). Dann bekomme ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung und darf Piaggio anschreiben wegen einer Zweitschrift (machen die das??)

Blinker wird dann im Vorfeld beim TüV auch noch mal lustig....also alles in allem ne tierische Lauferei....Behörden find ich toll :angry:

Daniel

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Nee, reicht hier leider nicht :thumbsdown: . Habe gerade mal rumtelefoniert und folgendes in Erfahrung bringen können:

TüV benötigt nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle, ein anderer Brief als Vorlage wäre hier allerdings auch sehr hilfreich meinte die nette Dame.

Die Zulassungsstelle benötigt einen deutschen Kaufvertrag möglichst mit lückenloser Historie :aaalder: + Vollmacht vom Vorbesitzer, dass ich Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern darf (müsste er sonst machen). Dann bekomme ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung und darf Piaggio anschreiben wegen einer Zweitschrift (machen die das??)

Blinker wird dann im Vorfeld beim TüV auch noch mal lustig....also alles in allem ne tierische Lauferei....Behörden find ich toll :angry:

Daniel

Wenn du Piaggio per Email anschreibst, wirst Du in der Antwort auf eine Seite weitergeleitet, wo du das hier bestellen kannst:

DOKUMENTE (NUR ITALIENISCH/ENGLISCH)

** Diese Felder müssen bei Anträgen von Dokumenten (nur italienisch/englisch) ausgefüllt werden dokumente (nur italienisch/englisch)

Herstellerbesheinigung + technische Homol.-Unterlagenspacer.gif

(Euro 98.00) qty:

Herstellerbesheinigungspacer.gif

(Euro 64.00) qty:

Technische Freigabespacer.gif

(Euro 46.00) qty:

Technische Homologationsunterlagenspacer.gif

(Euro 46.00) qty:

Worin die sich im Detail unterscheiden, weiß ich auch nicht, z.B. was genau der Hersteller bescheinigt.

Um diese Unterlagen zu bekommen, musst du die Rahmen Nr. und (glaube ich) auch die Motor Nummer

angeben. Mit den Unterlagen wisssen TÜV und Zulassungstelle, was sie checken (TÜV) bzw. in die

Papiere eintragen müssen (Zulassungstelle).

Bearbeitet von Arthur
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Bin gerade vom Kauf zurückgetreten, verständlicherweise sehr zum Ärger des Besitzers. Mir war das alles zu ungewiss und zuviel Lauferei. Falls jemand Interesse an dem Fahrzeug hat, möge er sich bei mir melden. Ich werde dann den Kontakt herstellen.

Danke nochmal für die Tips und Anregungen

...kann dann eigentlich zu hier

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Gekostet hätte sie 2050,- Euronen und nein, der Verkäufer konnte keine Angaben zu den benannten Schleifspuren machen. Kotflpügel war etwas locker, Aufhängung aber ok. Beim Einlenken gab es keinen Kontakt (Gabel gerichtet??)

Bin derzeit ziemlich glücklich mit meiner Entscheidung das Krad nicht gekauft zu haben und weiterhin auf der Suche....

Bearbeitet von Zwergnase
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    • Ich suche einen Vespa PX 80 oder 125 ccm Motor ohne Getrenntschmierung. Gerne auch ein T5 Motor. Bitte nur im originalen ungetunten, guten oder gerne im überholten Zustand. Vielen Dank!   Verbindliche Regeln für den GSF-Marktplatz ab März 2020   Wir bitten wir euch um die Einhaltung der GSF-Marktplatzregeln, insbesondere der P.O.R.N.O.-Regeln: Preis angeben! Inserate mit Auktionscharakter werden ausgeblendet. Ort angeben! Selbst wenn ihr im Profil einen Wohnort stehen habt, der genaue Artikelstandort (gemeint ist die Stadt) ist Pflicht. Nähe zu XYZ, Kreis ABC usw. sind keine Standorte. Richtig beschreiben! Idealerweise mit Bildern. Nicht zugleich bei eBay/eBay-Kleinanzeigen, anderen Auktionshäusern/kommerziellen Plattformen einstellen! Mehrfach vorhandene Teile werden als Parallelinserat behandelt. Ohne Eigentum kein Verkauf! Der angebotene Gegenstand muss Eigentum des Topiceröffners sein. Der Verkauf für oder im Namen von Dritten ist nicht gestattet.   Bei Verstoß gegen diese Regeln werden Inserate ohne Vorwarnung ausgeblendet, ebenso unseriöse oder grob unvollständige Inserate! Pro Mitglied und Rubrik (Biete/Suche/Tausche) ist nur ein aktives Inserat im GSF-Marktplatz erlaubt! Ausnahme: Für Artikel über €1.000 (z. B. Komplettmotoren) oder Teilesammlungen darf ein weiteres eigenständiges Topic eröffnet werden. Im Fall von Teilesammlungen jedoch nur, wenn diese ausschließlich en bloc zu einem Paketpreis über €1.000 angeboten werden.   Hinweise für Inserierende Eine Ausnahme für Parallelinserate gilt für Inserate auf eurer Homepage/Clubseite/Facebook, jedoch muss das (regelkonforme) Inserat im GSF einen Verweis auf die andere Plattform enthalten. Das pushen/hochschieben von Inseraten ist nur alle sieben Tage gestattet. Wenn ihr Infos nachtragen möchtet, macht das im Startbeitrag. Hinterlasst nach Abwicklung euer (hoffentlich positives) Feedback. Um Topics schließen zu lassen, ändert ihr den Titel im Startbeitrag auf "ERLEDIGT: alter Topictitel". Damit werden die Moderatoren aufgefordert, das Topic zu schließen.   Allgemeine Hinweise Bleibt sachlich! Preisdiskussionen, Runterputzen und Stammtischgerede gehört nicht in die Marktplatztopics. Keine unnötigen Beiträge! Sachdienliches, Hinweise auf Irrtümer und konstruktives Hinterfragen der Aussagen zum Fahrzeug sind erlaubt. Fair use! Wiederholungstäter_innen werden verwarnt bzw. temporär gesperrt. Der Betreiber des GSF ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben über die angebotenen Gegenstände. Wer private Geschäfte über das GSF abwickelt, gewinnt daraus kein Recht, die Plattform GSF für seine privaten Probleme, Strafverfolgung, Zeugenschaften und/oder Meinungsmache gegen Mitglieder oder Shops zu missbrauchen. Grundsätzlich sind dem Betreiber des GSF Realnamen, E-Mail- oder Postadressen nicht bekannt! Schafft Transparenz, kommuniziert per Privatnachricht! Wann wurde überwiesen? Ist das Geld angekommen? Wann wurde versendet (Link zur Sendungsverfolgung)? Ist alles angekommen und im erwarteten Zustand? Achtsamkeit ist angebracht! Nicht alle Blechrollerfahrer_innen handeln redlich, anständig, und nach Treu und Glauben (gilt bei Kauf und Verkauf). Lasst euch stets eine verifizierbare Telefonnummer und Anschrift eurer Geschäftspartner_innen geben!  Mit der Nutzung des GSF-Marktplatzplatz gelten diese Nutzungsvereinbarungen als anerkannt.
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