Zum Inhalt springen

Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Fahrtkosten vom ersten Arbeitstag an steuerlich absetzbar?

Featured Replies

Geschrieben

meine Frau fährt seit nem halben Jahr jeden Tag 30 km zur Arbeit und abends 30 km zurück

Wir wollten diese Unkosten für 2007 von der Steuer absetzen lassen aber mein "Steuerberater" für 2007 gebe es noch keinen Cent?

Ist das richtig????

Geschrieben

da erzählt dir dein steuerberater mist, würde ich sagen. wofür brauchste den überhaupt? mache seit jahren meine steuer selbst. oder hast du einnahmen aus vermietung/verpachtung? dann kann's schon etwas kniffliger werden.

ich empfehle den lohnsteuerhilfeverein, da ist auch meine freundin wegen einnahmen aus vermietung. die sind kompetent und günstich!

aufgrund der limitierung der entfernungspauschale auf fahrten länger als 21km hat sich nur insofern etwas geändert, dass eben erst ab dem 21. kilometer gezählt wird.

die pauschale ist für jeden arbeitstag, an dem der arbeitnehmer die arbeitsstätte aufsucht, zu gewähren.

Geschrieben

Kann aber durchaus sein, daß man, wenn man nur ein paar Monate des Jahres gearbeitet hat, mit den Fahrtkosten unter der Pauschale liegt, die man eh absetzen kann.

Geschrieben

Der Steuerberater kann insofern recht haben, als dass der dadurch absetzbare Betrag nicht die sowieso schon gewährte Werbungskostenpauschale (ich meine derzeit 920 Euro, wenn keine Einkünfte aus Kapitalerträgen oder Vermietung/Verpachtung dazukommen) übersteigt.

Geschrieben
  • Autor
Der Steuerberater kann insofern recht haben, als dass der dadurch absetzbare Betrag nicht die sowieso schon gewährte Werbungskostenpauschale (ich meine derzeit 920 Euro, wenn keine Einkünfte aus Kapitalerträgen oder Vermietung/Verpachtung dazukommen) übersteigt.

Angefangen hat sie am 01.08.2007. Die Monate Januar bis August nicht gearbeitet (Weiterbildung) und auch keine weiteren Einnahmen gehabt.

Geschrieben

Mußt halt ausrechen wo du besser wegkommst. Wenn mehr als 920? dann die Kilometer, ansonsten die 920? nehmen. Beides geht nicht.

Urlaubstage und Krankheitstage müssen mitgerechnet werden afaik.

Geschrieben

Was ist denn mit den Weiterbildungskosten? Wenn die Weiterbildung mit dem derzeit ausgeübten Beruf zu tun hatte, sollte man überlegen, diese Kosten abzusetzen. Dann würde die 920 Euro Pauschale vermutlich schnell überschritten.

Geschrieben
  • Autor
Was ist denn mit den Weiterbildungskosten? Wenn die Weiterbildung mit dem derzeit ausgeübten Beruf zu tun hatte, sollte man überlegen, diese Kosten abzusetzen. Dann würde die 920 Euro Pauschale vermutlich schnell überschritten.

Weiterbildung war umsonst, nein kostenlos (ein Witz mit sooo einem Bart)

Errechnet haben wir eine Rückerstattung von 10 (in Worten ZEHN) Euro :-D

Geschrieben
  • Autor

Ich finde es schon unglaublich wenn Sie aufgrund ihrer Steuerklasse weniger als die Hälfte vom Bruttogehalt ausgezahlt bekommt, jeden Tag 60 km abreisst und dann lächerliche 10 Euro Steuer rückerstattet bekommt

Geschrieben

Jetzt muss ich schon mal blöd fragen. Bekommt man eigentlich die Pendlerpauschale komplett zurück oder nur die Steuer für diesen Betrag?

Geschrieben

Na, dann wirds wohl doch nicht so viel. Die Kürzung wird aber höchstwahrscheinlich durch das BVerfG wieder aufgehoben. Gibt halt dann 2009 weniger oder nix mehr :-D

Geschrieben

Dein Steuerberater hat durchaus recht. Nach jetziger Gesetzeslage kann sie nur für 10km (einfache Strecke) Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung/ Arbeit geltend machen.

In deinem Beispiel wären das (230Tage / 12Monate * 5Monate * 0,30? * 10km = 287,50?). Die Werbungskostenpauschale i.h.v. derzeit 920? übersteigt den tatsächlichen Wert (Diese gilt übrigens immer in voller Höhe; egal ob sie nur 5 Monate p.a. gearbeitet hat). Selbst wenn die alte Regelung greifen würde, hätte sie tatsächliche Kosten von 862,50? und würde sich mit der Pauschale immer noch besser stellen (Unter der Voraussetzung, dass sie keine weiteren Werbungskosten hat).

Grundsätzlich würde ich aber für die kommende Erklärung in der Einkommensteuererklärung bereits die ungekürzte Entfernungspauschale geltend machen. In einem Begleitschreiben solltest du auf die abweichende Behandlung hinweisen. Aufgrund des eindeutigen Vorlagebeschluss des BFH wird von einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgegangen.

Greetz Doc

Geschrieben

das mit den ersten 20km nicht anrechenbar gilt doch erst ab 2008... für 2007 haben die km doch noch voll gezählt

Rita

Geschrieben
das mit den ersten 20km nicht anrechenbar gilt doch erst ab 2008... für 2007 haben die km doch noch voll gezählt

Rita

Nein, ab 2007 werden die ersten 20km nicht mehr berechnet. Wird aber höchstwahrscheinlich in Kürze vom BVerfG gekippt.

Es wird demnach massig Nachforderungen geben, die die Finanzämter ohne murren zu bezahlen haben.

Geschrieben
  • Autor

Danke Euch für die ausführlichen Erklärungen!

Ich musste mich dank dem Bekannten meiner Eltern nie mit einer Lohnsteuererklärung auseinandersetzten müssen

Viva Sozialstaat!

Geschrieben
  • Autor

Habt Ihr nicht manchmal das Gefühl, in Deutschland fühlen sich besonders Kriminelle, Alkoholiker, Vergewaltiger pudelwohl und dankbar und der kleine malochende Teil der Bevölkerung doppelt bestraft?

Bearbeitet von kuntakinte

Geschrieben

Ich kauf mir so eine WISO-CD oder was in der Richtung. Bin eh digital abhängig, da kann der Elektrosklave das ruhig auch noch für mich machen.

Geschrieben
Habt Ihr nicht manchmal das Gefühl, in Deutschland fühlen sich besonders Kriminelle, Alkoholiker, Vergewaltiger pudelwohl und dankbar und der kleine malochende Teil der Bevölkerung doppelt bestraft?

Jetzt wirds aber unterirdisch :-D

  • 9 Monate später...
Geschrieben
:-D ...endlich mal was wo Geld raus kommt dabei! Man ist es ja fast schon gewohnt nur noch geschröpft zu werden!
Geschrieben

Bekommt man die Kohle, die man für 2007 nicht bekommen hat, automatisch zurück erstattet? Ohne, dass man was tuen muss?

scooterlenni

Geschrieben
Wenn du die vollen km angegeben hast und der Bescheid als vorläufig behandelt wurde, dann ja.

Wenn nicht?

Geschrieben
Wenn nicht?

wenn nicht was?

a) nicht die vollen km angegeben: dumm gelaufen.

b) bescheid nicht als vorläufig behandelt (hat das hildesheimer finanzamt von sich aus schon in den bescheid geschrieben): schleunigst einspruch gegen den bescheid einlegen und hoffen...

Bearbeitet von Spiderdust

Geschrieben

Beim Finanzamt Augsburg-Land wurden soweit ich weiss alle Steuerbescheide als vorläufig deklariert. Hängt vom FA ab würde ich mal tippen. Nur die km müssen schon draufstehen. Nachträglich mehr km eintragen geht nicht unbedingt. Das kann ich aber nicht 100% bestätigen. Ruf einfach mal beim FA an. Die sind i.d.R. immer hilfreich.

Geschrieben

Gibt es einen Höchstbetrag für die Pendlerpauschale?

Wie ist das wenn ich jeden Tag 100km(ein Weg) zum Arbeitsplatz fahre.

Kann ich dann jeden Km absetzen?

Ist dann ja richtig Kohle.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Wer ist Online 0

  • Keine registrierten Benutzer online.

Wichtige Information

Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben. Einige dieser Verfahren sind technisch unerlässlich, andere kommen nur mit Ihrer Zustimmung zum Einsatz, eine Anpassung ist in den die Cookie-Einstellungen möglich. Für Details siehe die Datenschutzerklärung

Account

Navigation

Suche

Suche

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.