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Geschrieben

habe gerade bei ebay versucht einen wlan router und eine wlan karte zu verhökern. nach ende der auktion wollte ich den ganzen mist schon mal einpacken, dabei ist mir aufgefallen dass von einem artikel (wlan karte) zwar die verpackung noch da ist, aber anscheinend die karte mit dem rechner in dem sie drin war auf den müll gewandert ist. ziemlich blöd eigentlich. darauf habe ich das dem verkäufer mitgeteilt und ihm angeboten entweder alles zu vergessen, oder aber über einen preis für den router alleine zu reden. er meint er würde auf den kauf bestehen, ich solle, egal wie, eine karte besorgen und ihm das ganze zum ersteigerungspreis überlassen, sonst würde ich "grosse probleme" kriegen. abgesehen davon dass es mich brennend interessiert ob er mir die russenmafia an den hals schicken will oder was frage ich mich jetzt wie das aussieht. muss ich in den bau? weiß wer was?

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Top-Benutzer in diesem Thema

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Geschrieben

Ich denke,daß die Wlan-Karte ohne weiteres einen adäquaten Ersatz in einer Autogramm-Karte findet-da wird er sich nicht beschweren können-im Gegenteil:"Da mussu noch draufzahln´!"

:grins:

Geschrieben

was für ein würstchen ist denn nicht kompromissbereit und droht offen mit "großen problemen"?

er will mehr, soweit sogut. aber drohen ist auch nicht wirklich legal, oder?

Geschrieben

dann wohl jetzt grob gefilterte luft!

ich glaube nicht das er ein anrecht auf irgendeinen kauf hat. wenns nix zu kaufen gibt, was will der machen. solange du keine kohle bekommen hast hat er auch kein anrecht irgendwas zu bekommen.

Geschrieben (bearbeitet)

Schlauer wär´s gewesen, ihm mitzuteilen, daß Dir der Krempel abhanden gekommen wäre (Paket auf dem Weg zur Post im Puff liegen lassen oder sowas). Letztendes hast Du einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen. Andererseits ist dem Käufer kein Schaden entstanden. Jedenfalls würde ich seine Mail an Ebay weiterleiten und mir ggf dort Rückendeckung besorgen. Bei Privatverkäufen gelten meines Wissens nach nicht die gleichen Regeln wie bei Handelsverkäufen.

Viel Spass mit dem Idioten. :-D

Bearbeitet von Arschbrand
Geschrieben

scheiße, autogrammkarte hätte ich ihm echt anbieten können. blöd von mir.

@dokma:

wie, rechtskräftig? mal ganz konstruiert: nehmen wir mal an bei mir sei eingebrochen worden (wie gesagt, nur hypothetisch, habe dem mann ja schon geschrieben wie's aussieht) und das was angeboten wurde ist einfach geklaut worden? um's schwierig zu machen handelt es sich auch noch um ein etwas kaum zu ersetzendes (sperma von elvis?). kann doch dann eigentlich nicht sein? gut, in dem fall ist es höhere gewalt oder so, bei mir halt höherer demenzgrad.

auf jeden fall bin ich mal gespannt was der typ mit "problemen" meint. solange beim pissen nichts brennt und immer ein finger breit leberwurst auf dem brot ist lässt mich das alles eher kalt.

Geschrieben (bearbeitet)

Krass gesehen könnte er sich die Teile neu kaufen und von Dir den Neupreis als Schadensersatz einklagen. So sieht das Vertragsrecht aus.

Glaube aber kaum, dass er das durchzieht. `Ne Rechtschutz springt bei dem Betrag sicher nicht ein und ob er´s selbst vorstrecken würde? Denn das muss er und wenn er gewinnen würde, müsstest Du alles letztendlich zahlen. Ist aber alles ´ne Zivilprozess-Sache, in den Bau kommst Du sicher nicht. :-D

Edith meint: Wende Dich an eGay mit der Sache, ob die sich zurückmelden kann man in der Glaskugel nachlesen...

Bearbeitet von kaloi
Geschrieben

Nur für den Fall, daß er wirklich hart auf hart kommt... welche Versandform (unversichert / versichert) war denn genannt? :wasntme:

Geschrieben
Nur für den Fall, daß er wirklich hart auf hart kommt... welche Versandform (unversichert / versichert) war denn genannt? :wasntme:

unversichert. ich wart's jetzt einfach mal ab. am ende lenkt er ja doch noch ein, jetzt wo ich ihm eine autogrammkarte schicken werde sogar ziemlich wahrscheinlich

Geschrieben (bearbeitet)
Krass gesehen könnte er sich die Teile neu kaufen und von Dir den Neupreis als Schadensersatz einklagen. So sieht das Vertragsrecht aus.

... das kann er nicht (ohne weiteres)!

@amazombi: Es handelt sich doch um den Verkauf von gebrauchter Ware? Da wird prinzipiell unterschieden - ob Neuware oder (individuelle) Gebrauchtware nicht mehr verfügbar ist

... zu früh gepostet - blätter' grad' noch im BGB.

Bearbeitet von vespasquire
Geschrieben
... jetzt wo ich ihm eine autogrammkarte schicken werde sogar ziemlich wahrscheinlich

:-D

Mit "Verlorengegangen oder so" kannste nach Deiner "Offenbarungsmail" aber knicken, falls er nicht einlenkt.

... das kann er nicht (ohne weiteres)!

@amazombi: Es handelt sich doch um den Verkauf von gebrauchter Ware? Da wird prinzipiell unterschieden - ob Neuware oder (individuelle) Gebrauchtware nicht mehr verfügbar ist

1. §241 BGB: Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. ...

--> du musst (müsstest) liefern.

Da er aber nicht liefern kann, ist dem Käufer ein Schaden enstanden. Nämlich den Verlust der gekauften Ware. Daraus ergibt sich, wenn´s hart auf hart kommt, ein Schadensersatzanspruch. Wäre es nicht so, bräuchte man ja garnichts bei eGay "ohne Weiteres" verkaufen. Würde dann ja immer ´ne Ausrede, was es in diesem Fall ja nicht ist, reichen.

Im Vertragsrecht wird nicht zwischen Neu- und Gebrauchtware unterschieden. Siehe

http://www.deskplorer.de/autobahngold/besc...itsgarantie.htm

Ist ein Teil des Vertragsrechts und handelt um Nichterfüllung und Schadensersatz.

Geschrieben
:-D

Mit "Verlorengegangen oder so" kannste nach Deiner "Offenbarungsmail" aber knicken, falls er nicht einlenkt.

iss klar. ist aber eh' nicht mein stil, deshalb habe ich ihm das auch einfach so gesagt wie's ist. wird schon. mein hauptproblem ist eh' dass ich gerade am arsch der welt hänge und nicht pennen kann, obwohl's hier schon so spät ist das es eigentlich schon wieder früh ist. fernreise stinkt.

Geschrieben (bearbeitet)
Danke für den Link - macht das schnelle Lesen etwas einfacher.

Stellt sich doch die Frage: Hat amazombi die Pflichtverletzung überhaupt zu vertreten?

Denke ja, da er den alten Rechner weggeworfen hat. Dann kommt natürlich die Frage auf, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Spiel war. So tief bin ich in der Materie aber auch nicht drin, habe das bei meiner letzten Ausbildung alles mal gemacht, aber das reichte auch bis zur Prüfung. :-D

Warten wir ab, der Typ wird auf eine Einigung wohl eingehen müssen, da der Streitwert wirklich zu gering ist. Der kocht auch nur mit Wasser und drohen, um sein Recht zu bekommen, tut doch jeder gerne mal.

Edith meint, ´ne Fahrlässigkeit war´s in seinem Fall ganz klar, aber das wäre im Ernstfall noch zu beweisen.

Bearbeitet von kaloi
Geschrieben (bearbeitet)

Selbst bei nicht zu vertretendem Unmöglichwerden, verliert erstmal nur der "Verkäufer" das Recht auf Gegenleistung. Der Käufer kann immernoch nach §281 Herausgabe oder Ersatz verlangen. Dann allerdings mit Minderung.

Edith füght hinzu, daß es sich aber - wie hier schon erwähnt - kaum um solche Beträge handeln dürfte, daß der betreffende Käufer sich nicht vor dem Rechtsschutzagenten seiner Mammi lächerlich machen und morgen drei Pickel mehr im Gaysicht haben dürfte.

Bearbeitet von Lacknase
Geschrieben
Selbst bei nicht zu vertretendem Unmöglichwerden, verliert erstmal nur der "Verkäufer" das Recht auf Gegenleistung. Der Käufer kann immernoch nach §281 Herausgabe oder Ersatz verlangen. Dann allerdings mit Minderung.

Bin der Ansicht das der Käufer nicht die Herausgabe oder den Ersatz eines unmöglichen Umstands verlangen kann. Primäre Voraussetzung für jegliche Art von Schadenersatz ist doch §280 Abs. 1 --- und das sollte doch erstmal geklärt sein :-D .

Edith füght hinzu, daß es sich aber - wie hier schon erwähnt - kaum um solche Beträge handeln dürfte, daß der betreffende Käufer sich nicht vor dem Rechtsschutzagenten seiner Mammi lächerlich machen und morgen drei Pickel mehr im Gaysicht haben dürfte.

... hervorragend ausformuliert! :grins: :-D

Geschrieben
Bin der Ansicht das der Käufer nicht die Herausgabe oder den Ersatz eines unmöglichen Umstands verlangen kann. Primäre Voraussetzung für jegliche Art von Schadenersatz ist doch §280 Abs. 1 --- und das sollte doch erstmal geklärt sein :-D .

[...]

Sorry. War mißverständlich/unvollständig. Voraussetzung bleibt §323 ... ist aber wie gesagt bei 25-EUR-Beträgen echt Kindergarten.

Geschrieben (bearbeitet)
Sorry. War mißverständlich/unvollständig. Voraussetzung bleibt §323 ... ist aber wie gesagt bei 25-EUR-Beträgen echt Kindergarten.

Nen´ "unmöglicher Umstand"-Konstrukt wäre mir bislang auch nicht bekannt.

Edit: auf vespasquire bezogen. :-D

Bearbeitet von kaloi
Geschrieben
Sorry. War mißverständlich/unvollständig. Voraussetzung bleibt §323 ... ist aber wie gesagt bei 25-EUR-Beträgen echt Kindergarten.

sind schon 80 euro, wlan stimmt nicht ganz, das ist etwas betagterer airport-apple-krempel gewesen. von der idee bleibt's aber gleich.

Geschrieben (bearbeitet)
sind schon 80 euro, wlan stimmt nicht ganz, das ist etwas betagterer airport-apple-krempel gewesen. von der idee bleibt's aber gleich.

Lohnt für den und ´ne Rechtschutz aber trotzdem nicht. Vom Geldwert gesehen.

Bearbeitet von kaloi
Geschrieben
@amazombi: War des Käufers Höchstgebot eigentlich ein derartiger Schnapper (da er auf Lieferung pocht), oder belaufen sich die Höchstgebote vergleichbarer Auktionen auch in dem Preisbereich?

keine ahnung, echt nicht. anscheinend sind die karten so ein bißchen selten. der schmonz ist aber eigentlich von meiner besseren hälfte, ich selbst hab' keinen vertrag mit dem apple zeug.

Geschrieben

Mal ganz ehrlich: 'gschissen is. Sag ihm, du wirst es versenden.

Dann gehts auf dem Postweg halt verloren. Und weiter? Mir ist

ähnliches passiert und ich hab das Geld wieder zurück gebucht.

Und beim Pissen hat auch nix gebrannt.

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    • Moin zusammen! Meine Kinder sind nun (fast) erwachsen und fahren selbst. Deshalb verkaufe ich mein PX-Gespann mit Cozy Beiwagen, das sich seit Mai 2018 in meinem Besitz befindet. Es ist zugelassen, hat TÜV bis März 2027, läuft und kann am Standort Landau in der Pfalz auch Probe gefahren werden. Preisvorstellung: 6800 Euro.   -        Drei Sitzplätze eingetragen und ein zulässiges Gesamtgewicht von 470 Kg. (Leergewicht 240, also bis zu 230 Zuladung möglich.) -        PX ist Baujahr 1999, also mit Scheibenbremse vorn ab Werk. Laufleistung:  17.850 Km. O-Lack Nero Lucido 94. Der ebenfalls schwarz lackierte Beiwagen kam 2010 bei ca. Kilometerstand 3900 hinzu, wurde durch den letzten Vorbesitzer (der leider kürzlich verstorbene "Spondy" hier aus dem Forum) im Juli 2010 eingetragen (Betriebserlaubnis). -        Hohe Reichweite dank Zusatztank (8 Liter) unter dem Beiwagen. Mit Anfahrschutz eingetragen. Über Benzinpumpe und Knopfdruck am Lenker wird in 90 Sekunden Sprit vom Zusatztank in den Normaltank gepumpt, das ist auch während der Fahrt möglich. Infos: www.germanscooterforum.de/topic/201606-gespann-mit-zusatztank -        Eingetragen sind auch die verbauten YSS Stoßdämpfer vorne und hinten sowie der Lenkungsdämpfer vorne. Der ursprüngliche Lenkungsdämpfer aus dem VW-Sortiment wurde allerdings 2021 von mir durch einen professionellen Lenkungsdämpfer aus dem Motorrad-Gespannbau (Marke Mobec) ersetzt. -        Nicht eingetragen ist der Top-Drehmomentmotor. Vom Vorbesitzer noch aufgebaut mit Polini 208, GS-Kolben, MMW-Kopf vom Gravedigger, Langhubwelle vom Flexkiller, kurzer vierter Gang, MMW CNC Kupplung, Übersetzung 21/65, Sip Road 1 sowie optimiertem SI 24 und Fast Flow Benzinhahn (Anfang 2025 durch Sip Fast Flow 2.0 ersetzt). Macht am Hinterrad 20,7 PS und 24,5 NM bei bereits 4500 Umdrehungen. Sehr guter Drehmomentverlauf. Siehe Leistungsdiagramm auf der zweiten Seite hier: www.germanscooterforum.de/topic/203052-drehmomentmotor-für-px-200-gespann. Ölpumpe wurde stillgelegt. Ich selbst habe dann den Polini 208 gegen den neuen Alu Polini 221 getauscht und den Sip Road 1 gegen die Polini Box. Auf dem Prüfstand war ich nicht. Aber ich kann sagen: Der Motor hat Druck in allen Gängen, sehr gute Beschleunigung. Top-Speed solo ca. echte 105 km/h, mit zwei Personen ca. 95, zu dritt dann ca. 85. (Und ehrlich: Schneller willst Du zu dritt auch nicht unterwegs sein. 😉) Laufleistung des Polini 221: maximal 2500 Kilometer.   -        Das Beste: Ich hatte das Gespann im Februar 2021 beim Profi-Gespannbauer Uli Jacken (www.uli-jacken.de). Er hat den sogenannten „Sturz“ am Roller und am Beiwagen optimal eingestellt (u.a. durch massive Unterlegplatten am Beiwagen). Dadurch hält das Gespann perfekt die Spur. Man kann bis 50 km/h sogar freihändig fahren, ohne Verzug. Und auch bei höherem Tempo hält sich das anstrengende Gegenlenken seitdem in Grenzen. Das ist sehr angenehm.   -        Nette Gimmicks: Reserverad unter dem Beiwagen, dadurch unter der linken Backe am Roller die große GSF-Box und Platz für jede Menge Werkzeug. Stromanschluss im Gepäckfach des Rollers (Zigarettenanzünder für Handylademöglichkeit etc.). Sehr schöne Lösung für den Blinker am Beiwagenrad. (Ersatz-Hellablinker wird mitgegeben.) -        Zubehör: Verchromte Gepäckträger für Beiwagen und Roller (hinten), für die ganz große Tour. (Aktuell nicht verbaut.) Zwei große, verchromte Spiegel für Montage unterm Lenker und perfekte Sicht nach hinten. (Wer es mag.) -        Vor ein paar Jahren habe ich bei TD-Customs für den Beiwagen neu gekauft: Sitz und Rückenlehne, Persenning, Scheibe mit Halterung. Die alten Artikel sind noch vorhanden und werden als Ersatz mitgegeben. Vorteil: Bei der Scheibe kann zwischen einer hohen und einer kurzen variiert werden. -        Ein paar Optik-Parts habe ich erneuert: Griffe, Hebel, Scheinwerferzierring, Fußmatte etc. Den (typisch für die spätern 90er-Baujahre) golden angelaufenen Kantenschutz habe ich entfernt und durch einen einfachen, verchromten Kantenschutz ersetzt. (Nicht gebördelt.) -        Kleine Mankos: Batterie lässt sich nur noch zu 90% aufladen. Wer den Elestart nutzen möchte, müsste eine neue Batterie kaufen. Hinterreifen in 110-80-10 auf zwei breiten PX-Hälften ist nicht eingetragen und hat nur noch wenig Profil. Der neue Besitzer kann dann selbst entscheiden, ob er einen 3,50-10 verbaut oder einen breiteren eintragen lässt (wäre möglich) oder - so wie ich - ohne Eintragung fährt. -        Das Wichtigste: Kein Rost und keine Risse oder Schäden am Trittblech oder an anderen neuralgischen Stellen des Rollers. -        Das Gespann hat beim Erstbesitzer immer in einer Tiefgarage gestanden, bei mir steht es von Beginn an trocken und gut geschützt in einer separaten Rollergarage. Es hat wenig Regen gesehen. Der Lack ist dementsprechend in einem sehr guten Zustand, nur am Übergang von Beiwagen zu Roller blättert er einer Stelle etwas, außerdem ganz leicht unterhalb des Blinkers vom Beiwagen. Am Beinschild des Rollers gab es beim Vorbesitzer eine Delle / Macke, die er überklebt hat. Hat mich nie gestört. -        Die Lenkkopfabdeckung hatte auch Lackschäden, habe ich durch einen (neu lackierten) Nachbau ersetzt. Nicht ganz so schön sind die beiden Lederbezüge der kleinen Armlehnen am Beiwagen. Könnte man sicher neu beziehen (lassen), wenn man möchte. -        Dreingabe: Kleinen Wagenheber (für Reifenwechsel Hinterrad) gibt es dazu. Liegt im Gepäckfach hinter dem Beiwagensitz. -        Papiere sind selbstverständlich vollständig. Originalschlüssel und auch Zweitschlüssel für Roller, Sitzbank und Gepäckfach des Beiwagens vorhanden. Außerdem das Original-Wartungshandbuch der PX sowie diverse Dokumente, Rechnungen etc.      Ich verkaufe das Gespann, weil ich selbst kaum noch damit fahre. 2024 waren es höchstens vier Touren, mehr würden es 2025 wohl auch nicht werden. (Ich habe ja auch noch andere Roller ohne Beiwagen…) Am liebsten würde ich das Gespann an jemanden verkaufen, der ebenfalls (kleinere) Kinder hat und mit diesen unterwegs sein möchte. Aber klar, auch andere Optionen (Frau und / oder Hund? ) sind denkbar. Hauptsache, das Gespann bleibt auf der Straße. Ich selbst bin vor ein paar Tagen nochmal 70 Kilometer mit ihm gefahren. Lief einwandfrei, schaltet sauber, leuchtet, blinkt und hupt. Muss allerdings ein paar Mal gekickt werden, da der E-Start wegen der schwachen Batterie nicht funktioniert.   Die 6800 Euro sind eine Verhandlungsbasis. Meines Erachtens fair. Falls ich etwas vergessen haben sollte, fragt gerne nach. Bitte habt aber Verständnis dafür, dass ich nicht immer sofort reagieren kann. Ich bin Vollzeit berufstätig und meist erst nach 18 Uhr im Feierabend.    Beste Grüße, Florian      
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