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Hauskauf...


Andre

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Im Prinzip hast du recht. Wir übertreiben es keinesfalls und richten uns nach Recht und Gesetz. Der Notar war da auch sehr deutlich was geht und was nicht. Aber wenn ich Inventar erwerbe zum Kaufpreis, dann darf ich das auch deklarieren im nachvollziehbaren Rahmen. Da ist nun wirklich nichts bei.

 

Ich werde dadurch auch nicht unrechtmäßig Grundsteuer hinterziehen. Dazu ist die Rechtsanwaltsgattin auch nicht bereit. Also alles safe. Aber den legalen Rahmen nutzen wir halt. Der Plan war mal anders, dies wurde mir durch einem "deiner" Zunft korrigiert und ich akzeptiere das auch.

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Grundsteuer in Niedersachsen 10.000€ (Hauskaufpreis) = ~ 500€ (4,5%)

 

Moin, ja, nicht ganz exakt: JE 10.000€ Hauskaufpreis sind bei 4,5% = 450€ Grundsteuer fällig. Wieviel die Bude kostet ist ja dann Wurst. ob nun 10, 100 oder 400k€

 

Und wenn ich mal angenommen gut begründbare ca. 30k€ bewegliche Gegenstände eigentlich miterwerbe, dann fallen die nicht unter den Grundsteuerbetrag. Die darf man dann auch zum Abzug bringen. Also nix die Schwarzer machen, sondern lediglich nachgedacht.

 

Edit ruft noch: die Vorhänge passen aus der bestehenden Wohnung super, da gleiche Deckenhöhe und gleicher Geschmack. Aber der Notar ist dann fast bezahlt, zum Beispiel.

Bearbeitet von butze
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Wenn du ganz doll nachdenkst..

 

bin ich nich so der Typ für. Danke für die Nachhilfe, aber eine bewusste Überbewertung des Mobiliars wäre eben doch § 370 AO. Kann mich auch nicht erinnern, in dem Zusammenhang Deinen Namen genannt zu haben. Wenn Du nochmal ganz doll genau nachliest, hab ich Deinen Patzer bei der Vertragsgestaltung gar nicht angesprochen. Nicht über mich solltest Du Dich ärgern.

 

Aber solange es keinen Straftatbestand der Steuerverschwendung gibt, kann ich auch verstehen, wenn jemand Hinterziehung als Form der Selbstverteidigung begreift. Kommunen, die die erste Gelegenheit nutzen, sich am Bürger für Bundesversagen zu rächen scheinen mir auch nicht eben die Steuerehrlichkeit zu fördern.

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Gestern noch etwas gelernt: übermäßige Bewertung des Inventars bringt einen auch nicht weiter, da der Anteil des Inventars bei der Bank anders bewertet wird. Es kann also passieren, dass man JETZT weniger Grundsteuer bezahlt, dies dann aber über die ersten 10 Jahre der Finanzierung doppelt wieder ausgibt, weil man einen ca. 0,1% schlechteren Zins bekommt. So kosten einem die 250€ gesparte Grundsteuer nach 10 Jahren bis zu 2000€ in der Finanzierung. Je nach dem wie die Bank es sieht.(wir haben beispielhaft das Inventar um 5k€ runtergenommmen und den Kaufpreis erhöht)

 

Es bringt einen langfristig weder vor Staat, Steuer und Steuermann noch vor der eigenen Kasse nach vorne WENN man Kaufpreis und Inventar ordentlich aufschlüsselt ohne Schwarzgelder zu bezahlen.

 

Also muss man entweder ordentlich bescheißen oder lässt es. Problem ist wie gesagt die Einschränkung, dass nicht vertragliche Nebenabsprachen rund um den Immobilienerwerb wohl zur Unwirksamkeit des Vertrages führen.

 

Soweit ohne Gewähr mein bisheriger Erkenntnisgewinn. Ich werden also keinesfalls das Inventar überbewerten, da es kaufmännisch einfach keinen Sinn mehr macht so.

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Gestern noch etwas gelernt: übermäßige Bewertung des Inventars bringt einen auch nicht weiter, da der Anteil des Inventars bei der Bank anders bewertet wird. Es kann also passieren, dass man JETZT weniger Grundsteuer bezahlt, dies dann aber über die ersten 10 Jahre der Finanzierung doppelt wieder ausgibt, weil man einen ca. 0,1% schlechteren Zins bekommt. So kosten einem die 250€ gesparte Grundsteuer nach 10 Jahren bis zu 2000€ in der Finanzierung. Je nach dem wie die Bank es sieht.(wir haben beispielhaft das Inventar um 5k€ runtergenommmen und den Kaufpreis erhöht)

 

Ist das dann nicht egal, wenn die Bank das separat bewertet? Beispielsweise das maximale für die Grunderwerbssteuer rausholen (hohe Bewertung bewegliche Sachen) dürfte dann die Bank ja nicht sonderlich interessieren wenn die dann wieder separat bewertet. Die Berechnung des Fremdfinanzierungsanteils wäre nach deiner Beschreibung davon unabhängig, oder verstehe ich das falsch?

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Wie gesagt ohne Gewähr. Aber der mir von mehreren Leuten empfohlenen unabhängige Baufi Berater hat es mir a. vorgerechnet mit seinem System und b. fordert die Bank ebenfalls den Kaufvertrag an. Da wir hier nichts am Vetrag vorbei mauscheln, sehen die dann auch die Tatsachen. Und je nach Bank fliesst das dann bei der Bewertung mit ein.

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  • 2 Wochen später...

Hab mal ne steuerliche Frage zur Vermietung:

 

Wir haben zu dritt (Frau, Schwiegermama, Icke) letztes Jahr ein 3-Fam.-Haus gekauft. Jedem gehört ein Drittel.

 

EG bewohnt Schwiegermama, 1.OG und 2.OG sind vermietet. Miete läuft auf Konto von Frau und mir.

 

Die Mieteinnahmen muss ich auf der Steuererklärung (gemeinsame Veranlagung) angeben, ist klar.

 

Kann ich das anteilig, also zwei Drittel rechnen oder muss ich alles angeben?

Kennt sich damit jemand aus?

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Danke.

 

So ähnlich habe ich mir das schon fast gedacht.

 

Die Handwerkerrechnungen habe ich schon in 1/3 und 2/3 aufgeteilt.

 

Von welchem Konto das Geld kommt, sollte dann eigentlich egal sein, oder?

 

Mieteinnahmen und Handwerkerrechnungen laufen nämlich alle über das gemeinsame Konto von Gattin und mir.

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Dann würde ich einfach einmal ungezwungen mit dem Finanzamt telefonieren, wie das zu handhaben ist. Den Teilbesitz am Haus und die Geldweiterleitung kannst du schließlich belegen und nach Sichtung der Unterlagen sollte dann auch das Finanzamt überzeugt sein und sich einen Eintrag machen (weil ihr zB auch nur 2/3 der (Instandsetzungs-/ Instandhaltungs-) Kosten absetzen könnt). Und Schwiegermama sollte die Miteinkünfte und (Instandsetzungs-/ Instandhaltungs-) Kosten bei ihrer Steuererklärung nicht vergessen.

 

Der richtige Weg aber ich würde es schriftlich machen, nachher kann sich wieder keiner erinnern, was der Kollege für Auskünfte gegeben hat...

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Ihr seid also eine Hauseigentümergemeinschaft und da ist es nicht einfach mit dritteln in der eigenen Einkommensteuererklärung getan. Ihr bekommt für die HEG eine eigene Steuernummer und müsst eine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" (kurz Festellungserklärung) abgeben. In dieser sind dann die Eigentümer mit jeweiliger Steuernummer und Anteilshöhe gelistet und natürlich in Anlage V die Mieteinnahmen.

 

Das ganze besteht aus folgenden Formularen:

- Feststellungserklärung ESt 1 B

- Anlage FB

- Anlage FE 1 (glaube ich, hab den Kram daheim auf dem Rechner)

- Anlage V

 

In Deiner persönlichen Einkommensteuererklärung musst Du dann trotzdem die Anlage V abgeben, aber nur mit der gedrittelten Zahl, die sich aus den Einnahmen/Ausgaben der FE ergibt. Da ich mit meiner Schwester eine HEG für mein Elternhaus bilde, muss ich jedes Jahr auch diesen Scheiß ausfüllen, am besten gehst Du für's erste Mal zum freundlichen Sachbearbeiter im Finanzamt und lässt Dir zeigen, was wo einzutragen ist...

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Moin,

 

es wird demnächst scharf und eine offene Frage quält mich noch.

 

Wer will den Energieausweis sehen? Ich will keinen vom Verkäufer und Sie hat auch keinen. Das ist sowieso Quatsch wenn man halbwegs klar denken und rechnen kann.

 

Daher die Frage: Kommt dann bei mir einer angeschissen und fordert den Unfug ab oder wie sieht es aus?!

 

Gebäude vor 1977, Heizung von 2006 und Brennwert, teilweise neue Fenster, wir ersetzen die restlichen und die Haustür vor Einzug, zzgl. neuem Fußboden kann man eigentlich von umfassender energetischer Sanierung sprechen.

Plastik kommt mir nicht auf die Fassade, bringt sowieso nichts ausser Schimmel...

 

Also MUSS ich irgendeinem Schergen der Obrigkeit diesen wertlosen Wisch auf Verlangen vorlegen oder nicht?

http://www.umwelt.niedersachsen.de/energie/sparen/gebaeudemodernisierung/8186.html

 

Ich bin Ingenieur, ich brauche diese Bevormundung staatlicher Natur in solchen Fachfragen nicht, daher die kategorische Ablehnung von sowas...

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Der E-Ausweis ist v.a. i.d. von Dir beschriebenen Situation von "Bedeutung", also im Falle des Verkaufs/Kaufes.

Ein seltener Blödmann kann den Ausweis verlangen, zur "Absicherung" der vom V gemachten Angaben.

Ich halte das für ein Pendant zu soetwas wie einem Scheckheft beim Auto.

Eine andere Verwendung des E-Ausweises ist mir nicht bekannt.

Wir wiederum mussten ihn anfertigen lassen nach Sanierung, um alle kfw-Darlehen tatsächlich zugestanden zu bekommen.

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Der Erngieausweis soll in erster Linie dich als Käufer absichern, so dass du den augenblicklichen Zusatnd des Objektes kennst. So mein Kenntnisstand. Wie der Zustand der Bude ist ist ja egal, solange du ihn kennst und wissentlich so erwirbst.

 

Vielleicht will die finanzierende  Bank da auch noch mitreden, normalerweise wollen die aber eher ein Gutachten über den Verkehrswert.

 

Meiner Meinung nach ist das halt auch wieder diesen idiotischen Energieberatern (die zu dumm und zu faul für ehrliche Arbeit sind) Arbeit zugeschanzt. Aber wird schon gleich wieder jemand das jaulen anfangen :-D

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Mein "nicht" Verlangen und das "nicht"Vorhandensein sind im Vertrag dokumentiert. Es ist für mich und für Sie also kein Thema. Will nur nicht von einem armen umgeschulten Fleischzerleger der Energieberater sein will mir hinterher die Leviten lesen lassen müssen und dem sein Daseinsnachweis finanzieren. Und das auf Veranlassung einer erfolgreichen Lobbyistenaktion im Bundestag...

 

Die Herangehensweise erstmal alle für Unmündig zu erklären mag zwar pragmatisch und zweckmäßig sein, aber führt dann doch zu Lippenherpes bei mir. ;)

 

Nix KfW, da bei KfW Geld zu teuer.

 

KfW                2,6%

Sparkasse    ~2,4%

Ing Diba        2,25%

 

bei 40% EK hat die Bank auch 120% Risikoabsicherung (EK+Haus), also die will auch nicht wissen ob mein Hintern warm wird im Winter oder nicht.

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Also ist doch alles bestens.

 

Der Energieberater kann übrigens gar nichts verlangen, der wird wenn dann von dir bestellt und plant Massnahmen zu Sanierungen (oder erstellt diesen Ausweis), die man aber vorab selber mal mit gesundem Menschenverstand beurteilen sollte.

 

Der E-Ausweis ist vereinfacht gesagt sowas wie das Energielabel bei Waschmaschinen oder neuerdings auch Autos.

Bearbeitet von Zucchini
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Also ist doch alles bestens.

JA.

 

Der E-Ausweis ist vereinfacht gesagt sowas wie das Energielabel bei Waschmaschinen oder neuerdings auch Autos.

Die Funktion wurde auch nach Recherche klar, das war eigentlich nicht der wirkliche Punkt. Das Ding ist vorzulegen durch den Verkäufer, aber nur auf Verlangen vom Käufer.

Nur da man sich bei staatlich gewolltem Unfug ja nicht darauf verlassen kann ob die das Ding nicht einklagen, wollte ich dann doch mal eine GSF Meinung...

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Der Punkt mit der Heizung ist ja schon geklärt. Wäre ich auch fast mal darauf reingefallen. Hätte die Heizung Bj. 1977, obwohl voll funktionstüchtig, mal eben erneuern müssen bei Eigentümerwechsel. Ich weiss gar nicht ob meinen Energieausweis beim Anbau jemand sehen wollte. Ich hab keinen obwohl ich nach ENEV 2009 bauen musste.

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Danke. Was ich jetzt noch "gelernt" habe, wenn man einen Energievogel/Architekten/Handwerker hat, der einem bescheinigt, das man energetische Maßnahmen durchführen will, wie Fenster, neue Haustüre usw. dann gibt das Förderung von der KfW (muss man vorher beantragen usw.) also quasi Geld dazu. Das wird nochmal geprüft wie das gehen kann... Geschenke nimmt ja nicht nur ein Politiker gerne entgegen.

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War bei mir ein riesendreck und ist im Nachhinein gescheitert.

 

Ich würde, nochmals in der gleichen Situation, alles mit Eigenmitteln oder normalen Darlehen machen (oder lassen), allein schon um die Beraterindustrie nicht zu füttern und zweitens um der Gängelung durch die Vorgaben zu entkommen.

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Ist halt auch echt die Frage: lohnt sich das ;) Geschenke sind schön, aber wenn die Nebenwirkungen Architekt oder Energieberater sind, dann verzichte ich auf die Medikation. Geld dafür ist ohnehin vorhanden, die Frage stellt sich nicht. Da zieht dann deine Argumentation doch unweigerlich zu 100%. Wenn ich jemanden finde, der mir das so macht und den ich kenne, dann vielleicht, sonst A...lecken.

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