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müsli

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Kannst du den ebay-Verkäufernamen nicht anhand deiner Bewertungen nachvollziehen und diesen anschreiben? Klar ist das ggf. nicht einfach, weil der Artikellink zur Bewertung nicht mehr angezeigt wird, aber wenn du nicht gerade hunderte Käufe in 2007 getätigt hast und der Verkäufer immer noch bei ebay angemeldet ist, sollte er schon noch zu ermitteln sein. Voraussetzung wäre natürlich, dass auch eine Bewertung stattgefunden hat.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Also du willst den Cops jetzt mitteilen, von wem du damals nen geklauten Roller mit Papieren gekauft hast, ja?

Bzw. da der wahrscheinlich an den echten Eigentümer zurück geht, willst wahrscheinlich deine Kohle wieder haben.

Verständlich.

Mir kommt das aber wegen der Papiere irgendwie spanisch vor.

Oder hat da einer die Kiste seines besten Kumpels nach nem Streit verhökert?

Und wie subway schrieb: Wenns der Erstbesitzer war könnte der Name in der BE drin stehen.

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Also ich hab ja immernoch nicht kapiert, wem du jetzt was nachweisen willst.

Eigentlich läuft das ja andersrum. Man muss dir beweisen, dass die Sache gestohlen ist.

Wenn das aber eh schon geklärt ist, wie du schriebst, um was geht's denn dann?

 

Ich find das Topic seltsam, sorry.

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Das größte Problem bei den Usern dieses Forums ist, dass die wenigsten nur mit ja, nein, schwarz, weiß, gut oder schlecht antworten. Du kannst ihnen den Wunsch, zu verstehen, worauf sie antworten, nicht ausschlagen.

Aus einem komplexen Thema nur soviel preisgeben wie nötig ist ehr nicht gewünscht.

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Gast
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