Zum Inhalt springen

Kann zu


Eckhard

Empfohlene Beiträge

(Neuen) 125er Satz mit 20er Si hinsenden und 150,- als Anteil der Reparatur übernehmen.

Wäre mein Weg.

 

 

 Das wäre die kulante weise.... aber es handelt sich um eine Privatverkauf ohne Haftung,vieleicht hat sie ja den Schaden selber verursacht.....

 

 

Dann würde ich die von M210 vorgeschlagenen 150€ weg lassen und "nur" den 125er Satz + Gaser hin schicken!

Denke mal, als ehrlicher Verkäufer hättest da schon mal vorher nachschauen können, was Du da verkaufst ;-)

 

Gruß,

Al.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Frage ist doch wieviel will der Käufer als Kostenbeteiligung?

Zweite Frage bevor du zum Anwalt gehst. Hast du Gewinn gemacht und wie häufig kaufst du Roller die du, ohne sie jemals anzumelden, wieder verkaufst? Das ganze kann auch schnell auf gewerbsmäßigen Handel rauslaufen.

Natürlich mußt du einen als orginal gekauften Roller nicht überprüfen. Aber wenn der Käufer es merkt kann er m.E.n. den Kauf rückabwickeln und du mußt dich halt an deinen Verkäufer wenden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unter Umständen gibt's da ja noch andere Probleme: Vielleicht darf die gute nur 125ccm fahren mit ihrem Führerschein, und wenn's doof läuft kauft sie sich 'ne 125er, wir angehalten, das Ganze wird gecheckt, sie hat Fahren ohne Führerschein, Steuerhinterziehung, fahren ohne Versicherungsschutz an der Backe, gibt ihren Lappen ab, verliert deswegen ihren Job etc. etc.

 

 

Ich mein' was soll denn da bitte ein Anwalt machen? Du hast der Frau was verkauft was am Ende nicht das was, als dass du's verkauft hast. Stell' dir mal vor, du kaufst dir einen Goldbarren und am Ende stellt sich raus, der Verkäufer hat dir einen Bleibarren überlassen. Wie gehst du damit um, also wenn du der Betroffene wärst?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Natürlich mußt du einen als orginal gekauften Roller nicht überprüfen. Aber wenn der Käufer es merkt kann er m.E.n. den Kauf rückabwickeln und du mußt dich halt an deinen Verkäufer wenden.

 

 

Genau so sehe ich das auch. Das was sie da gekauft hat entspricht in wesentlichen Punkten nicht der dem, was sie kaufen wollte. Und du hast ihr das aber als genau das, was sie wollte verkauft.

 

 

Ganz abgesehen davon finde ich die Prozesshanselei auch total beknackt. Ich mein' man muss doch nur den Fall mal im Kopf umdrehen, also was wäre wenn man jetzt nicht Verkäufer sondern Käufer gewesen wäre? Da hat man doch unmittelbar ein Verständnis für die Reaktion der Frau und freut sich vielleicht sogar noch dass die nicht zum Anwalt rennt sondern sich um eine gütliche Einigung bemüht.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Denke ich auch!

Nicht du solltest zum anwalt,sondern sie!

Das du darüber nachdenkst find ich unverschämt.da wärn wir aber beim thema fair.

Kranke welt.

Dieser ganze verklage und anwaltsscheiß heut zu tage geht mir sowas von auf die eier.

Da kann man sich auch so einigen und zu seinem fehler stehen.

Bearbeitet von Schrottpresse
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information