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GFSWA Auto verkauft, aber wird nicht abgeholt


kloiner

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Liebe Gemeinde,

vllt hatte einer von euch ja auch schon so ein Problem. Ich weiß nicht wirklich wie ich weiter vorgehen kann/soll.

Ich hab vor fast einem Jahr ein Auto verkauft. Das Geld habe ich auch erhalten jedoch holt der Käufer die Kiste nicht ab.

Er meldet sich immer mal wieder und sagt dann dass er es in den nächsten paar Wochen abholt.

Einfach auf die Straße stellen, das Ordnungsamt rufen und sagen dass es ihm gehört?

danke schonmal für die Hilfe.

Gruß Anton

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Servus!

Aber aufpassen wenn das Ordnungsamt das Mitbekommt:

Wird die Entsorgung des Wagens angeordnet muss der Grundstückseigentümer dafür aufkommen (hatte ich selber mal). Im Moment also du, da der Kübel ja auf deinem Boden steht. Du darfst dann die Entsorgungskosten vom neuen Eigentümer einklagen.

Wenn das Ding auf der Straße steht ermitteln die ja den letzten Eigentümer Halter über die Zulassungsstelle und schreiben den an. And the Winner is??? Richtig.

Wenn du ehrlich zum Ordnungsamt bist und sagst "Ich hab ein abgemeldetes Auto auf die Straße gestellt" haben Sie ja schon den Straftäter. Privatrechtliche auseinandersetzungen interessieren das Ordnungsamt nicht, nur wer die Karre da hingestellt hat.

Ich wär also vorsichtig mit Straße parken und Ordnungsamt.

Ich würd eher ne Frist zur Abholung setzen, mit dem Anwalt drohen, damit drohen Stellplatzmiete fürs letzte Jahr zu berechnen wenn binnen 14 Tagen der Kübel nicht vom Hof ist und die Verschrottung auf seine Kosten durchzufüheren. Dann mal sehen wie schnell er wird und ggf. dem Anwalt geben.

Wichtig wär halt, dass du Ihm den Wagen offiziell (mit Protokoll oder so) übergibst und er den Wagen vom Hof fährt. Wenn er dann die Karre 100m weiter auf die Straße stellt kannst du dem Ordnungsamt das Protokoll zeigen und bist ausm Schneider.

Schöne Grüße,

Jan

PS.: Schon mal drüber nachgedacht, dass du dem Kerl uU. alle Schäden am Fahrzeug die seit Verkauf am Wagen entstanden sind ersetzen musst? Wenn da zB. ein Baum draufknallt hast du den Kübel nicht ordentlich geparkt und musst Ihm die Karre ersetzen. Bin zwar nicht 100% sicher, die Problematik steht aber im Raum.

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Moin,

erster Reflex: Brief bei Ihm oder bei dir?

zweiter: Brief schreiben, Frist setzen UND wenn du den Brief noch hast, 10-30€ mtl. noch als Standgebühr oben drauf. Das ist mehr als nur rechtmäßig.

dritter: hast du den Brief nicht mehr, aber noch Schlüssel etc., dann dennoch versuchen Standgebühr einzutreiben.

Auf jeden Fall schriftlich und mit Kosten den Mensch bewegen. Kann ja nu nicht sein, das der Autos kauft und die woanders kostenfrei lagert.

Ein Auto ist erst dann verkauft, wenn der kaufpreis gezahlt ist und der Brief übergeben. Ganzen Brief nur gegen ganzes Geld. Ende.

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....und der Kaufgegenstand ( Auto ) muss auch übergeben werden..... sonst ist der Vertrag nicht zustande gekommen da keine übereinstimmenden Willenserklärungen ( Abnahme der Sache nach Kauf ) zustande gekommen sind...

aber dazu gibt es ja Anwälte die sich mit dem BGB befassen :-)

Euer Anwalt fährt Vespa :-D

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ACHTUNG! Beim Autoverkauf weicht die Rechtslage in einigen Punkten leider vom gewohnten Gang ab (ist halt historisch noch auf die Cowboys und ihre Pferde zurückzuführen)

Eigentümer eines Kfz ist derjenige, der den Brief in der Hand hält, unabhängig von irgendwelchen Kaufverträgen und schon oder auch nicht gezahlten Kaufpreisen.

Es braucht auch keine offizielle Übergabe.

Haftbar ist in erster Instanz der FahrzeugHALTER, also derjenige auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Ist der Halter nicht zu ermitteln, bzw gibt es keinen, weil schon abgemeldet, haftet der EIGENTÜMER

Ist der Eigentümer nicht zu ermitteln, geht der schwarze Peter weiter an den vorherigen Halter, bzw Eigentümer.

BESITZER ist derjenige, der nicht den Brief, wohl aber das Auto in der Hand hält. Der Besitzer haftet ggf gegenüber dem Eigentümer, nicht aber gegenüber der Obrigkeit.

Der Kaufvertrag (wichtig: mit separat quittiertem Übergabevermerk) hat keinen Einfluss auf die Haftung, ist aber i.d.R. der einzige Nachweis, dass der Brief übergeben wurde.

Der arglistige Käufer streitet im Schadensfalle einfach ab, dass er den Brief erhalten hat. Die Nachweispflicht liegt dann beim Verkäufer.

Also, gaaanz wichtige Fragen erstmal:

Wer hat den Brief?

Wer ist als Halter eingetragen?

Ist das Fahrzeug noch angemeldet?

Wo steht das Fahrzeug (eigenes Privatgrundstück, fremdes Privatgrundstück, Strasse / öffentliches Grundstück)?

Die ersten Schritte sollten, wie auch schon beschrieben, sein:

Anmahnen, Frist setzen, Anwalt einschalten

Ansonsten würde ich auch mal beim ACDC nachfragen, die kennen sich mit solchen Fällen sicher auch aus.

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gesunder menschenverstand - raustellen und aus - vorher nochmal informieren und fertig...

evtl noch eine geschichte ausdenken - es war vereinbart der wagen wird in der nacht geholt oder sowas

klar könnte es sein dass das probleme macht, aber den macht das auto seinem verkäufer seit einem jahr auch so

rs

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Servus!

ACHTUNG! Beim Autoverkauf weicht die Rechtslage in einigen Punkten leider vom gewohnten Gang ab (ist halt historisch noch auf die Cowboys und ihre Pferde zurückzuführen)

Eigentümer eines Kfz ist derjenige, der den Brief in der Hand hält, unabhängig von irgendwelchen Kaufverträgen und schon oder auch nicht gezahlten Kaufpreisen.

Es braucht auch keine offizielle Übergabe.

Haftbar ist in erster Instanz der FahrzeugHALTER, also derjenige auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Ist der Halter nicht zu ermitteln, bzw gibt es keinen, weil schon abgemeldet, haftet der EIGENTÜMER

Ist der Eigentümer nicht zu ermitteln, geht der schwarze Peter weiter an den vorherigen Halter, bzw Eigentümer.

BESITZER ist derjenige, der nicht den Brief, wohl aber das Auto in der Hand hält. Der Besitzer haftet ggf gegenüber dem Eigentümer, nicht aber gegenüber der Obrigkeit.

Der Kaufvertrag (wichtig: mit separat quittiertem Übergabevermerk) hat keinen Einfluss auf die Haftung, ist aber i.d.R. der einzige Nachweis, dass der Brief übergeben wurde.

Der arglistige Käufer streitet im Schadensfalle einfach ab, dass er den Brief erhalten hat. Die Nachweispflicht liegt dann beim Verkäufer.

Wobei bei all diesen Konstellationen der schwarze Peter eigentlich immer bei unserem Kollegen Anton landet, so wie ich das sehe. :???:

Schöner Mist.

Am besten doch Anwalt, aber vorher noch androhen - vielleicht fängt der Käufer doch noch an zu rennen.

greets,

Jan

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Nicht unbedingt.

Wenn Anton glaubhaft nachweisen kann, dass er den Brief an den Käufer übergeben hat (z.B. mit einem Zeugen) ist er nicht mehr Eigentümer.

Dank Kaufvertrag, Geldzahlung und Zeugenaussage ist der neue Eigentümer eindeutig identifizierbar.

Wenns Fahrzeug auch schon abgemeldet ist, wäre er auch nicht mehr der Halter.

Da der Wagen auf seinem Hof steht, ist er allerdings der Besitzer.

Da nun dieses Besitzrecht vom neuen Eigentümer geduldet wird, lässt sich daraus gutgläubig auch ein Nutzungsrecht ableiten.

Überlassung einer Sache zur geduldeten Nutzung, oder so ähnlich heisst das, glaube ich..

Anton steht es also frei, nachdem er den Eigentümer darüber in Kenntnis gesetzt hat, das Fahrzeug an einen anderen Ort zu befördern.

Wo wohnt denn der Käufer? Wäre doch ein toller Service ihm den Wagen kostenpflichtig vor die eigene Türe zu liefern ...

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Also Fahrzeug ist schon länger abgemeldet.

Den Brief hat meines Wissens nach er.

Das Fahrzeug steht auf unserem Grund und als Halter müsste eigentlich noch die Firma eingetragen sein....

Das nächste Problem ist ja auch dass wir versucht haben ihm per Einschreiben eine Frist zusetzen.

Jetzt dürft ihr raten was passiert ist. Das Einschreiben kam zurück.

Der gute Herr wohnt wohl in Krefeld.

und vielen dank schonmal für die vielen Tipps

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ist das bei Autos eigentlich auch so wie bei anderen Dingen, dass man sich beim Fundbüro meldet und sagt "ich hab da was gefunden, ich lagere es bei mir zur Sicherheit ein" dass man den Gegenstand nach einem halben Jahr behalten darf? :satisfied:

Dereliktion heißt das Stichwort bei bewußter Besitzaufgabe. Ein Auto verliert man ja nicht wirklich unabsichtlich...

Fz.-Brief begründet übrigens nur Eigentumsvermutung. Zustands- und Verhaltensstörer sind auch noch nette Stichpunkte.

Wenn das gute Stück auf der Straße steht und niemand gesehen hat, wer es da hingestellt hat, greift die Zustandshaftung, womit wir beim durch Vertrag belegten Käufer sind. Ein Pseudovertrag mit Max Mustermann ohne Adresse hilft da natürlich nicht, um sich als letzter Halter der Verantwortung entziehen zu können. Deswegen vorzugsweise immer BPA vom Käufer zeigen lassen.

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    • ich hab hier ja ein Peugeot 205er Kabrio. Das Teil hat jetzt über 200k km drauf und langsam wirds Zeit, sich mal um das Fahrwerk zu kümmern. Ich mag den 205er nicht tieferlegen, hätte aber gern ein etwas härteres sportlicheres Fahrverhalten, ohne beim Komfort etwas herzugeben. Ich hätte da jetzt die roten Koni Street im Auge. Kann man die Dinger mit den Originalfedern kombinieren? HInten geht ja mit den Drehstäben eh nix anderes, aber vorne?
    • klaro kann die Naht undicht sein, oft sieht man es erst, wenn man die Naht an der Stelle mit einer Uhrmacherlupe betrachtet. Die macht sich übrigens auch im Keller gut, um Düsen Größe zu identifizieren, ab Alter 50...    Du kannst den Ansauger an der undichten Stelle mit Flüssigmetall, also 2K Kleber behandeln, vorher schön aufrauhen und penibel reinigen...   
    • @kandyrandy danke da habe ich schon ausgiebig beim Zusammenbau ohne Feder alles getestet, auch jetzt habe ich keine Spuren dafür gefunden.   @OFFI  danke ja das 200er Nadelventil wäre wohl etwas knapp habe bei mir ein 250er drin. zündung werde ich auf jeden Fall verstellen, laut der Anleitung beim Kauf waren 23-24 Grad empfohlen jetzt glaube ich nur noch 21-22 Grad.      
    • wie ist es denn jetzt ausgegangen? Ich habe eine (um nicht zu sagen billige) M18 PX200 angeboten bekommen. EZ muss ich noch genau erfragen.   @matzmann wenn ich deine Tabellen richtig deute, dann könnte ich die bis EZ 30.09.2000 anmelden, danach nicht mehr, oder? Die Vespa kommt ja aus Italien, Italienische Omologazione DGM 54623 OM, Motor VSE1M. Datenblatt habe ich da, zum Abgasverhalten steht nix drin. Das Fahrgeräusch fehlt auch.     
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