Zum Inhalt springen

erledigt


Empfohlene Beiträge

.... da die Binker bei Kräfträdern ab 01.01.1962 Pflicht sind. Außnahmen sind wohl nur möglich, wenn der Aufwand für das Nachrüsten zu einem unverhältnismäßigem Aufwand führt.

Leichtkrafträder müssen keine Blinker haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Abgesehen davon daß die Austragerei immer seltener gemacht wird... um bei eingetragenen Blinkern eine Austragung wegen unverhältnismäßigem Aufwand der Nachrüstung zu erreichen braucht man schon gute Argumente! Btw, finde Blinker gar nicht so doof.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Problem ist, dass die Blinker doch original nicht dran sind und ich den Originalzustand herstellen will. Im Vatikan, wo die Gute lief, war anscheinend 1974 die Erstzulassung ohne Blinker normal.

Die Blinker sind zwar dran, aber mit 6v Batterie im Gepäckfach sieht man die eh nicht

Bearbeitet von Trethupe
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

es ist auch herzlich wurscht, ob die irgendwo in timbuktu oder Paris SO original mal zugelassen war: ist doch ne klare Aussage, in D ab 125ccm ab 1962 IMMER Blinker, alles andere hat wenn dann mal wer nicht aufgepasst oder is getürkt...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich sehe das nur "logisch" oder? Wenn ich Blinker eintragen lassen kann, kann ich die auch austragen lassen, wenn ich den Originalzustand herstellen will, oder?

wenn ich sehe, was die für eine Erstzulassung eingetragen haben, hat der eh was geraucht...

6915424512_9b4681e188_c.jpg

6915420954_9b80602e76_c.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, ist doch gar nicht so schwierig:

Das Fahrzeug wurde für Italien gebaut, ohne Blinker, da nicht nötig.

Nach dem Import nach Deutschland wurden, um die Vespa zulassen zu können (da Ez. nach 1.1.62), Blinker nachgerüstet und eingetragen.

Mit welcher Begründung sollen diese nun für den Verkehr auf Deutschlands Straßen wieder ausgetragen werden dürfen ?

Mir kommt gerade in den Sinn, daß uns hier jemand veräppeln will :wacko::wacko:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das mit Bj 1991 ist echt der "Knaller"... werde das ändern, lt Fin ist es 1974. Habe aber alle Unterlagen aus Italien mit Kennzeichen und allem Schnickschnack inkl. Kaufvertrag der neuen Maschine in Italien. Wurde bis 1988 von einem Monsignore im Vatikan bewegt :wacko:

P.S. Frage mich nur, was verwerflich an einer Umrüstung auf Werkszustand ist?

Bearbeitet von Trethupe
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es stand ja schon x-mal hier geschrieben, aber gerne nochmal:

Die Rückrüstung auf Originalzustand ist nicht verwerflich, aber in Deutschland für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig, da das Fahrzeug eine EZ nach dem 01.01.1962 und mehr als 125 ccm hat.

Da gibt es auch nichts mehr zu deuteln, das entsprechende Fahrzeug in der Ausführung für den deutschen Markt hatte damals Blinker serienmäßig. Wie dieses Modell in anderen Ländern ausgestattet war, interessiert wenig. Die einzige Lösung wäre eine Ausnahmegenehmigung, die der TÜV befürworten kann (rein theoretisch), erteilt würde diese dann (vermutlich eher nicht) von der Zulassungsstelle. Da aber die übliche Begründung des unverhältnismäßigen Aufwands einer Blinkernachrüstung hier kaum ziehen dürfte, weil eben die nachgerüsteten Blinker schon eingetragen sind, sehe ich da keine große Chance für eine Ausnahmegenehmigung.

Hier über die Schlechtigkeit der deutschen Zulassungsvorschriften zu jammern bringt dich allerdings kein Stück weiter, weil hier niemand deine Plakette klebt und die Papiere unterschreibt - letztgültig zu klären wäre das Problem vor Ort mit TÜV und Zulassungsstelle.

Du könntest natürlich auch die Papiere verloren haben, in denen nichts von Blinkern drinstand. Dann sollte das Moped vor einem neuen Zulassungsverfahren allerdings mindestens 7 Jahre stillgelegt gewesen sein, sonst taucht die Fahrgestellnummer noch im Datenbestand des KBA auf.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Vorlagen sind ja schön und gut, wenn das Fahrzeug erst noch deutsche Papiere bekommen muss, nie Blinker hatte und diese aufwendig nachgerüstet werden müssten.

In deinem Fall kannst du m. E. damit NICHTS anfangen, eben weil du schon deutsche Papiere hast und darin die schon nachgerüsteten Blinker aufgeführt sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

..ich werde berichten..die 2 Kabel und 2 mit Dosenblech umwickelte Plastikblinker an den Lenkerenden sind nicht aufwändig und erfüllen nicht meinen Haptik und Qualitätsstandard...dazu noch eine lose im Gepäckfach schleudernde 6V Batterie kann nicht als "fachgerecht" bezeichnet werden, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information