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Mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen fahren


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Hi GSF,

mein Versicherungsmensch bekommt es (angeblich wegen technischen Problemen) nicht auf die Reihe, meine Versicherungskennzeichen vor morgen zu organisieren.

Das Problem ist, dass es heute bei uns sonnigste 18°C werden und ich definitiv Vespa fahren muss. Leider ist heute der 01.03.2012 und ich hab noch an allen Rollern das bis gestern gültige Versicherungskennzeichen.

Frage:

Hat jemand mal Erfahrungen damit gemacht? Wie tolerant ist die Rennleitung bei einem Tag Verzug? Es handelt sich ja immerhin um Fahren ohne Versicherungsschutz (was eigentlich jeder mit nem 75er in der Fuffi macht...).

Da muss es doch eine gesetzliche Gnadentoleranz oder sowas geben! .....oder?

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Und fahren ohne Versicherungsschutz kann noch teurer werden. Meist passiert ja nix, aber der Teufel is(s)t ein Eichhörnchen. Ich würde entweder nicht fahren oder - falls mir die Latte in der Hose zu sehr schwillt - mir für ein Moped ein Schild woanders besorgen. Oder musst Du heute zwingend alle 6 Kisten bewegen?

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Ganz einfache Frage an Dich:

WER übernimmt den Versicherungsschutz?

Das alte Kennzeichen ist nur bis zum 29.02.2012 gültig.

Bis dahin gilt der Versicherungsschutz.

Danach ist die Versicherung an NICHTS mehr gebunden.

Also fährst du neben dem abgelaufenen Kennzeichen auch noch KOMPLETT OHNE Versicherung herum.

Es zahlt also NIEMAND irgendwas wenn etwas passiert.

Natürlich passiert wahrscheinlich gar nichts. ABER der Teufel usw... :wacko:

btw. die Bullen haben ein sehr gutes Auge was die Farbe der Kennzeichen ab dem 1.3 angeht. :wacko:

Lass es. Oder scheiss auf 50€ wenn Du es unbedingt nötig hast und kauf Dir eines.

Deinem depperten Versicherungsversager sagst Du, du stornierst eines.

Ende. :wacko:

Die Kennzeichen werden erst gültig, wenn der zugehörige Papierkram ausgefüllt ist.

Bis dahin sind die blanko und er kann sie sogar zurück geben.

Und bei der langen Laufzeit braucht er sich nicht wundern.

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Natürlich kann das sein. Fahren ohne Versicherungsschutz ist ein schwerwiegendes Delikt, weil in diesem Fall GAR KEIN Versicherungsschutz besteht, eben weil die Versicherungskennzeichen automatisch am 28. bzw. 29.02. eines Jahres nach 23:59 Uhr ungültig werden.

Das ist auch nicht zu vergleichen mit angeblich erloschenem Versicherungsschutz bei getunten Rollern. Da besteht eine Versicherung, die die Kosten des Unfallgegners in voller Höhe übernimmt, auch wenn das Tuning auffallen sollte. Das Märchen des Zahlens bis ans Lebensende in so einem Fall trifft nicht zu, weil schon vor Jahren eine Begrenzung des Regresses auf 5.000 Euro je Obliegenheitsverletzung (um eine solche handelt es sich bei Führen eines illegal getunten Rollers) eingeführt wurde.

Wenn du jedoch heute mit einem alten Versicherungskennzeichen jemanden zum Krüppel fährst, hast du in der Tat sämtliche Kosten privat am Bein, weil es eben keine Versicherung mehr gibt, die dafür aufkommt.

Und Gnadenfrist ist Blödsinn, irgendwo muss schließlich eine Grenze gezogen werden. Sonst kommt irgendwann der nächste Experte im Mai mit seinem letztjährigen Kennzeichen an und will für dieses Verhalten auch noch eine gnädige Verlängerung der Gnadenfrist.

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Nein, natürlich nicht alle 6.

7 Punkte für 1 x (aus Versehen natürlich) mit einem 1 Tag abgelaufenen Versicherungskennzeichen ne Fuffi bewegen???? Kann das sein?

Kann sein - muss aber nicht. Vermutlich geht's mit viel Glück gut aus. Ich würde mich aber nicht drauf verlassen.

Und: bloss nicht verplappern. Nicht dass Dir herausrutscht "... ich hab ja bestellt, aber mein Versicherungsfuzzi kam nicht aus dem Quark ". :wacko:

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In 6 Stunden ist eh dunkel und morgen hast du die neuen Schilder...

Und nächstes Jahr bestellst du die Schilder bei deinem Versicherungserich halt schon Ende Januar... Einfach zur Erinnerung n Knoten ins Smartphone...

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Das Problem ist, dass es heute bei uns sonnigste 18°C werden und ich definitiv Vespa fahren muss. Leider ist heute der 01.03.2012 und ich hab noch an allen Rollern das bis gestern gültige Versicherungskennzeichen.

Hier ist keine Sonne und es sind keine 18 Grad - ich kann das nicht nachvollziehen und kann dir das gute Wetter und die Freizeit nicht gönnen.

....dass Du nicht fahren kannst ist schade für dich :wacko:

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:wacko:

Dann lass ich's halt.

Rotes Kennzeichen kommt nicht in Frage, weil ich keinen Bock auf dauerndes Ab- und Anschrauben habe und es sich um eine Ersparnis von ein paar wenigen Flocken handelt, weil eine der Vespen 100% mit einem blauen Kennzeichen versichert werden muss.

Und wehe, die Schilder sind morgen nicht da :wacko::wacko::wacko:

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Nachdem Du meinen Hinweis dezent überlesen hast, scheinst du auch nicht so dringend fahren zu müssen :wacko:

Welcher Hinweis? Dass ich eins stornieren soll und 50 Steine für ein anderes zahlen soll?

Vielleicht hast du meinen Hinweis überlesen, dass die Kennzeichen, die ich geordert habe, 25 € kosten.

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Bin jetzt doch neugierig geworden.

Anruf bei der Polizei in München: Absolut abzuraten, es ist ein Straftatbestand gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wird beim Erwischen mit Geldstrafe belegt.Höhe der Geldstrafe konnte mir auswendig nicht sagen. Die Versicherung haftet wohl noch einen gewissen Zeitraum nach, wie lange wußte er aber nicht.

Der freundliche Herr meinte, es wäre auf jeden Fall grob fahrlässig und vom Fahren ohne Versicherungskennzeichen ist auf jeden Fall stark abzuraten.

(Hat keine 2 Minuten gedauert.)

:wacko:

Anrufen - fragen - selbst entscheiden. :wacko:

Anrufen...erledigt

fragen...erledigt

selbst entscheiden...noch offen erledigt

Bearbeitet von Beo
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... Die Versicherung haftet wohl noch einen gewissen Zeitraum nach, wie lange wußte er aber nicht....

Das hätte ich aber gerne schriftlich von einem Versicherungsmenschen und nicht telefonisch von einem halbwissenden Polizeibeamten bestätigt... :wacko:

Derartige Kundenfreundlichkeit von Versicherungen wäre eine echte Neuheit und die im Vertrag klar angegebene Befristung des Versicherungsverhältnisses damit ad absurdum geführt.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Welcher Hinweis? Dass ich eins stornieren soll und 50 Steine für ein anderes zahlen soll?

Vielleicht hast du meinen Hinweis überlesen, dass die Kennzeichen, die ich geordert habe, 25 € kosten.

entweder die 25.- mehr zahlen.... oder Fahrrad fahren.... alles andere wäre IDIOTISCH

Rita

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Das hätte ich aber gerne schriftlich von einem Versicherungsmenschen und nicht telefonisch von einem halbwissenden Polizeibeamten bestätigt... :wacko:

Derartige Kundenfreundlichkeit von Versicherungen wäre eine echte Neuheit und die im Vertrag klar angegebene Befristung des Versicherungsverhältnisses damit ad absurdum geführt.

Anrufen! :wacko:

Ich persönlich sehe es so wie Sie: Im Vertrag gibt es ein Datum, und danach ist der Versicherungsschutz beendet.

Ich habe nur wiedergegeben, was mir der freundliche Herr bei der Polizei gesagt hat. :wacko:

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Stichwort Nachhaftung: Ich meine, das greift bei Mopedschildern nicht, weil hier von vornherein das Enddatum der Versicherung feststeht. Ich bemühe mich aber mal um Aufklärung; das interessiert mich nun auch.

Ein Gutes hat die Diskussion: der Tag verstreicht und man kommt nicht auf den dummen Gedanken doch noch loszufahren ... :wacko:

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Warum sollte die Versicherung denn Zahlen?! Dienstleistungszeitraum ist bis zum 29.02. dafür wird bezahlt, alles danach geht denen am Arsch vorbei!

Kann ja auch nicht meine Hausratverischerung zum 31.12. kündigen und am 01.01. komme ich dann mit nem defekten Fernseher an

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Stichwort Nachhaftung: Ich meine, das greift bei Mopedschildern nicht, weil hier von vornherein das Enddatum der Versicherung feststeht. Ich bemühe mich aber mal um Aufklärung; das interessiert mich nun auch.

Da bin ich nun auch gespannt.

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Das Stichwort Nachhaftung hilft tatsächlich weiter, kannte ich bisher noch nicht. Anscheinend gilt die einmonatige Nachhaftung auch bei von vorne herein zeitlich befristeten Versicherungsverträgen, also bei Mopedkennzeichen. Ich entschuldige mich hiermit in aller Form bei dem von mir als halbwissend titulierten unbekannten Ordnungshüter. :wacko:

§ 117 Versicherungsvertragsgesetz:

...

(2) Ein Umstand, der das Nichtbestehen oder die Beendigung des Versicherungsverhältnisses zur Folge hat, wirkt in Ansehung des Dritten erst mit dem Ablauf eines Monats, nachdem der Versicherer diesen Umstand der hierfür zuständigen Stelle angezeigt hat. Dies gilt auch, wenn das Versicherungsverhältnis durch Zeitablauf endet. Der Lauf der Frist beginnt nicht vor Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Ein in den Sätzen 1 und 2 bezeichneter Umstand kann dem Dritten auch dann entgegengehalten werden, wenn vor dem Zeitpunkt des Schadensereignisses der hierfür zuständigen Stelle die Bestätigung einer entsprechend den Rechtsvorschriften abgeschlossenen neuen Versicherung zugegangen ist. Die vorstehenden Vorschriften dieses Absatzes gelten nicht, wenn eine zur Entgegennahme der Anzeige nach Satz 1 zuständige Stelle nicht bestimmt ist.

(3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 ist der Versicherer nur im Rahmen der vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme und der von ihm übernommenen Gefahr zur Leistung verpflichtet. Er ist leistungsfrei, soweit der Dritte Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadensversicherer oder von einem Sozialversicherungsträger erlangen kann.

...

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Mein Versicherungsmacker hat gerade durchgeklingelt und ne Ansage gemacht:

"Morgen um 11e könnet se die Schider hon."

Mann, mann, mann, wird das geil... bin ja gestern schon herumgeknattert - what a feeling! Nach der Winterdepression...

:wacko:

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Das Stichwort Nachhaftung hilft tatsächlich weiter, kannte ich bisher noch nicht. Anscheinend gilt die einmonatige Nachhaftung auch bei von vorne herein zeitlich befristeten Versicherungsverträgen, also bei Mopedkennzeichen. Ich entschuldige mich hiermit in aller Form bei dem von mir als halbwissend titulierten unbekannten Ordnungshüter. :wacko:

Will im Klartext heißen:

- Nachhaftung bei Unfall

- Bußgeld bei Erwischen am 01.03. durch die Polizei trotzdem

oder?

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