dr.choholka Geschrieben 19. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2010 ....wollte vorige Woche meine T4 genehmigen lassen, ist mir aber nicht wirklich gelungen (Habe einen deutschen Fahrzeugbrief, in dem eine Nr steht und die auch auf der Plakette zu finden ist....jedoch hat der Prüfer unterhalb der linken Backe eine Nr. zwischen den beiden Sternen( und die ist bei minen Papieren nicht zu finden!!!!!Kann mir da wer weiter helfen...... bzw. einen Link zukommen lassen oder einen Club nennen an den ich mich wenden kann...Übrigens ein Freund von mir hat auch eine T4 und das Gleiche ist auch bei ihm zu finden Plakettennr. stimmt mit den Papieren zusammen jedoch nicht mit der welche sich hinter der linken Backe befindet.danke im voraus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
primavera76 Geschrieben 19. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2010 (bearbeitet) die rahmennummer ist glaub ich italienisch und die auf dem typenschild steht,ist die deutsche. Bearbeitet 19. Dezember 2010 von primavera76 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gattinator Geschrieben 19. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2010 Jau..wie primavera76 schrieb, ist das ne deutsche Eigenart.In den Papieren steht nur die Nr auf den Schildern, die andere ist nicht vermerkt.Kannst Dir zur Not auch von Piaggio ausstellen lassen.Evt reicht es schon aus, das hier auszudrucken...auch wenn die T4 nicht vermerkt ist.Nummern Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cirlu Geschrieben 19. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2010 Wenn es eine deutsche T4 (VGLA) ist, stellt dir Piaggio Deutschland eine entsprechende Bescheinigung aus.Ich müsste mal nachsehen, ob ich meine Bescheinigung noch habe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alttimer Geschrieben 19. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2010 Wennst den 1. Fahrzeugbrief noch hast, dann steht da der Paragraf für die neuen Rahmennummern drauf.Ansonsten musst Du nur die italienische Nummer am Rahmen abdecken. Dann konzentriert sich der Mann vom Tüv nur noch auf die beiden Nummern am Trittbrett und die Sache geht problemlos. Hat mir mein Tüv-Prüfer empfohlen, als ich das gleiche Problem hatte (Der wollte nur, dass ich die Nummer ganz entferne). Hab jetz bei mir einfach die Nummer mit Acryl abgedeckt und das Acryl mit Rahmenfarbe überpinselt. Da sieht man eh nur im Liegen hin.Geh dann aber bitte zu einer andere Tüv-Niederlassung die deinen Erstversuch nicht kennt.Gruss PS Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dr.Paulaner Geschrieben 19. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2010 Vor Baujahr 01.10.1969 Fahrzeug-Identifizierungsnummer auch auf genietetem Schild zulässig; §59 Übergangsbestimmung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dr.choholka Geschrieben 19. Dezember 2010 Autor Teilen Geschrieben 19. Dezember 2010 ....danke an euch.der Register ist super , aber wenn da nicht meine T4 oben steht dann glauben sie mir das sicher nicht !!!! Leider Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 19. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2010 Lies nochmal Paulaners Beitrag ... Eddi war im Keller und schickt noch was nach:DAS HIER DAS HIER (da ist die T4 doch erwähnt ...)DAS HIERHier nur ein Ausriss aus einem Schreiben, den ich damals für meine T4 aus (damals noch) Diedorf bekam, Den kompletten Schrieb kann ich Dir gerne per Mail zukommen lassen. Veröffentlicht werden dürfen solche offiziellen Briefbögen hier im Forum leider nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dr.choholka Geschrieben 19. Dezember 2010 Autor Teilen Geschrieben 19. Dezember 2010 (bearbeitet) das hab ich gelesen, nur kann ich diese Diskussion nicht einfach ausdrucken und den Herrn unter die Nase halten !!! Bearbeitet 19. Dezember 2010 von dr.choholka Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 19. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2010 (bearbeitet) Wenn Du weniger Ausrufezeichen benutzt: sicher. Wahlweise steht Dir auch frei, Dich direkt an Piatschoh 'Schland zu wenden mit der Bitte, Dir ein solches Schreiben für Deinen Hobel / Deine FIN auszustellen. Oder halt der von Pauli erwähnte Hinweis auf §59 StVZO Übergangsbestimmung. Sollte der TÜV kennen und den Paragrafen in seinen Unterlagen finden können. Oder auch mal selbst ergoogeln und dem Prüfer den Link schicken. Oder die StVZO befragen. Die sagt § 59 Abs. 2 (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)Satz 1 tritt in Kraft am 1. Oktober 1969, jedoch nur für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge. An Fahrzeugen, die vor dem 1. Oktober 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind, darf die Fahrzeug-Identifizierungsnummer an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs auch auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein. Zu finden auf seite 108 in diesem PDF. Bearbeitet 19. Dezember 2010 von t4. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mr.VespaGS Geschrieben 19. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2010 Da kann ich dir weiterhelfen !Bitte um eine mail, dann maile ich dir Entsprecehndes retour !MF Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 19. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2010 @Topiceröffner: Mail ist raus - an Deine .at-Mailadresse. Das (Dein Heimatland) hättest Du eingangs durchaus erwähnen können. Mit der dt. StVZO haben es eure Pickerlkleber wahrscheinlich nicht so ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RATTENMOPPET Geschrieben 20. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2010 Mit der dt. StVZO haben es eure Pickerlkleber wahrscheinlich nicht so ...so mancher prüfonkel von der landesregierung ist schon mit den österreichischen vorschriften überfordert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nannini Geschrieben 30. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2010 Der Rahmen hat eine FIN Nummer die immer und ausnahmslos bei der T4 von der Nummer im Brief abweicht. Das ist die Besonderheit bei den Messerschmitt gebauten Modellen, die gültige Fahrgestellnummer ist die auf der Plakette welche hinten rechts am Trittbrett montiert ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schweizer Vespa Schrauber Geschrieben 10. August 2022 Teilen Geschrieben 10. August 2022 Hallo zusammen Habe das gleiche Problem und bin auf diesen Beitrag gestossen. Die Prüfer in der Schweiz dachten meine Geschichte mit den unterschiedlichen Nummern sei frei erfunden und wurde lächelnd abgewiesen mit den Worten dass kann ja jeder behaupten. Hat irgend jemand noch ein solches Schreiben das ich beim nächsten Versuch vorlgen könnte? Bin um alles froh, währe schade wenn die schöne Augsburger es nicht auf die Strasse schafft aufgrund einer Nummer. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GelbStich Geschrieben 10. August 2022 Teilen Geschrieben 10. August 2022 Das Schreiben hätte ich auch mal gerne! Die Diskussion habe ich mit den TÜV Prüfern schon so oft geführt und die ganz harten wollen mir dann immer gleich nachträglich eine Nummer fest einschlagen Ich nehm schon immer vorsorglich einen Ausdruck der Seite vom Dr. und vom §59 der StVZO von 1988 mit. Hier mal aktualisierte Links: Neufassung der Straßenverkehrszulassung 1988 -> Seite 80 -> § 59 Abs. 2 (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) https://gs4.de/vespa-technik/vespa-fahrgestellnummern/ https://www.kulturgut-mobilitaet.de/aktuell/oldtimerrecht/3539-aufgenietete-fahrgestellnummer-als-zulassungshindernis Für die Schweiz hab ich leider keine Zulassungsordnung parat. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zochen Geschrieben 10. August 2022 Teilen Geschrieben 10. August 2022 (bearbeitet) Dann soll der Herr Inschniör bitte das nächste mal in die ABE schauen. (klappt natürlich nur bei FZ die nicht durch einen §21 wiederbelebt wurden. Feld K im Fahrzeugschein ist der Schlüssel zu seiner Datenbank) Da steht das dann drinnen. Nachtrag: sollte die Augsburger fälschlicherweise mit 4013 als Hersteller geschlüsselt sein (PIAGGIO I), dann ist die Kiste durch. Nummer muss eingeschlagen sein. Schlüsselnummer 6774 (VESPA RSM) führt zu den richtigen ABE´s. Bearbeitet 10. August 2022 von zochen 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schweizer Vespa Schrauber Geschrieben 11. August 2022 Teilen Geschrieben 11. August 2022 (bearbeitet) Grosses Danke an GelbStich und T4. für eure Unterlagen. Heute mit den Schreiben von euch beim Hallenchef vorbei. Dieser akzeptierte es danach diskussionslos Die Nr. im Chassi ist nun auch zusätzlich im Ausweis hinterlegt, somit sollte es beim nächsten Mal klar sein. Wieder einmal 1A Unterstützung aus dem Forum Bearbeitet 11. August 2022 von Schweizer Vespa Schrauber 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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