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Flameboy

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Alle Inhalte von Flameboy

  1. Flameboy

    Lateindiskussion

    ... und der Forumsgedächtnispreis 2008 für außerordentliche Teamfähigkeit geht an *Trommelwirbel* sylle *Applaus* der/die nicht erwarten sollte, nach der Aktion nochmals Hilfe zu erhalten.
  2. TÜV und AU beim BMW seit heute neu (Ohne Mängel - okok, eine Kennzeichenbeleuchtungsbirne war durchgebrannt ) Kaufen Leute
  3. Preise sind VHB
  4. Kleine Anekdote zu ...ähem... einem Vespa-Laden in Schwabing: In meiner Vorschrauber- und Vorwerkzeugzeit hat mir mal irgendjemand die Lenkstange verdreht (Lenkkopf zeigte nicht mehr dorthin, wo das Vorderrad hinzeigte). Daraufhin zu dem Vespa-Shop gefahren und gefragt, ob man mir den Lenker wieder gerade richten könnte und was das kosten würde. Die netten Herren Schrauber antworteten, für DM 100,00 würden sie den Lenker reparieren, da wären umfangreiche Einstellungs- und Vermessungsarbeiten nötig. Auf meinen Einwand, es wäre nur eine Schraube aufzudrehen und der Lenker geradezustellen meinten sie nur, dass stimme nicht. Habe mir dann für DM 50,00 einen Nussensatz gekauft und den Lenker gerade gerichtet. Kleine Anekdote zu Erstgenanntem: Habe bei einer Totalrestauration einer PX die untere Lenkkopflagerschale nicht rausbekommen. Daraufhin den ganzen Rahmen in den PKW und zur RoZe gefahren, wo wir dann zu dritt eine halbe Stunde auf die Lagerschale eingeschlagen haben. Als ich dann gefragt habe, was das denn mache, meinte Speedy, wenn ich unbedingt was zahlen wolle, soll ich den Gegenwert eines Hellen in die Kaffeekasse legen. Fazit: Rollerzentrale rockt
  5. Such mal ein bisschen in den älteren Topics rum... So ein Stoßdämpfer-Topic kommt alle paar Wochen hoch. Gruß, Flameboy
  6. Neue Preise!
  7. Bezinhahn zu, 2. Gang rein und laufen (schieben)
  8. Unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Wenn Du den Benzinschlauch unglücklich verlegt hast, kommt vielleicht nicht genug Sprit im Gaser an... Tank füllen schadet da zumindest mal nicht. Wenn Du aber schon Sprit in den Zylinder gespritzt hast und er trotzdem nicht zündete, liegt es wohl eher am Zündfunken. Gruß, Flameboy
  9. Servus, verkaufe heute mal was anderes zum BMW: BMW 520i, E34, Baujahr 1995; Kilometer 82.000, metallic-silber verkauft! Mercedes 190E ca. 160.000 km, blau, 1. Hand, 90kw, 122 PS 8-fach neu bereift (Sommerreifen auf 8-Loch-Felgen) Sommerreifen wurden vor 2 Wochen angeschafft, Winterreifen diesen Winter Automatik elektrische Außenspiegel ABS Zentralverriegelung elektrische Stahlschiebe- (und Hub-) dach Servolenkung Nebelscheinwerfer Armauflage Blaupunktradio mit Auto-Einmessung, hinten Canton 16cm Lautsprecher, vorne noch original (voll funktionsfähig), gibt aber neue Canton-Coax dazu elektrische Antenne Smallframerahmen passt der Länge nach auf die Rückbank technisch in Top-Zustand (TÜV 2007 lediglich mit Mangel "Wärmeleitblech am Auspuff lose") Mängel: leichter Rostansatz am Dach (Windschutzscheibe, ist aber noch alles leicht regelbar) Lack sollte allgemein mal poliert werden Kilometerzähler defekt (ist letztes Jahr bei 137.00 km stehen geblieben, daher großzügig geschätzte Kilometer) Verkauf wegen Umstieg auf Firmenwagen VHB ? 2.000,00 Bilders Standort München, weitere Bilder gerne auf PM-Anfrage. Grüße, Flameboy
  10. Typischer Fall, in dem Theorie und Praxis weit auseinander gehen. Theoretisch ist die Vespa ein Kraftfahrzeug und muss damit wie ein PKW auf ausgewiesenen Parkplätzen oder am Straßenrand geparkt werden. Dass man damit den Autos den eh schon raren Parkraum wegnimmt (Jeder weiß, was passiert, wenn man sich mit der Vespa breit auf einen PKW-Parkplatz stellt), ist leider dem Gesetzgeber noch nicht aufgefallen. Daher sind die Erfolsaussichten gegen den Strafzettel (auch wenn es noch so verrückt ist), leider nicht gerade groß. Gruß, Flameboy
  11. *Knapp 10 Topics unter Deinem*
  12. Flameboy

    Kleiner Unfall

    Ersteres ist falsch! Der Geschädigte hat ein Recht darauf, den Schaden gutachterlich feststellen zu lassen. Diese Kosten sind von der Versicherung zu tragen, es sei denn die Bagatellgrenze... habe ich das nicht irgendwo schon einmal geschrieben? Die Versicherung hat zwar die Möglichkeit, ein Gegengutachten erstellen zu lassen, dieses Gutachten ist aber (ebensowenig wie das Gutachten des Geschädigten) bindend oder gerichtsverwerbar. Zweiteres nennt sich Schadensminderungspflicht, wird gerne als Argument für die Bagatellgrenze herangezogen und ist der Grund, dass Du bei wirtschaftlichem Totalschaden nicht die Reperaturkosten ersetzt verlangen kannst. Gruß, Flameboy
  13. Flameboy

    Kleiner Unfall

    Wurde doch oben geschrieben: Anderer Schuld: Anderer zahlt Gutachter (Ausnahme Bagatellgrenze). Zu ersetzen sind immer die Reparaturkosten, es sei denn, es handelt sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden (Wiederbeschaffungswert - Restwert < Reparaturkosten). Dann ist zu ersetzen: Wiederbeschaffungswert - Restwert. Der Wiederbeschaffungswert wird (insbesondere bei unseren Fahrzeugen) individuell festgestellt (Es hilft hier, dem Gutachter Belege/Anschaffungsrechnungen mitzugeben, die die Einzigartigkeit des Fahrzeuges bzw. die immensen investierten Kosten darstellen). Was Henning-Walter schreibt stimmt, die 130% müssen aber aus dem Gutachten ersichtlich sein. Sollte die Reparatur (ausweislich des Gutachtens) über 130 % des Wiederbeschaffungswertes kosten, hast Du Pech gehabt. Gruß, Flameboy P.S. Anrufen ist grundsätzlich eine gute Idee, kann jedoch dazu führen, dass Dir ein versicherungseigener Gutachter aufgeschwatzt wird, der die Schäden natürlich (...ist doch nur eine kleine Schramme und den Rahmenschaden übersehen wir mal und überhaupt ist die Kiste nichts mehr wert...) weit niedriger bemisst, als ein von Dir bezahlter Gutachter, mit dem man auch mal reden kann.
  14. Flameboy

    Kleiner Unfall

    Servus, die Versicherung hat (bei Verschulden des Gegners/Versicherungsnehmers) die Gutachterkosten zu tragen, es sei denn die sog. Bagatellgrenze ist nicht erreicht. Diese liegt in den alten Bundesländern bei etwa 800 Euro (in den neuen wohl um die 500 Euro); dies legt aber jedes Gericht anders aus, so dass eine allgemein gültige Grenze nicht zu ziehen ist. Unter diesem Schadensbetrag wird ein Gutachter von der Gegnerversicherung oftmals nicht beglichen, da (so die Versicherung) von vorneherein abzusehen ist, dass der Schaden nicht gutachterlich festgestellt werden muss und dieser durch einen oftmals kostenlosen Kostenvoranschlag genauso gut beziffert werden kann. Viele Gerichte haben aber auch schon entschieden, dass nur dann, wenn für einen Laien (unabhängig vom Schadensumfang) ersichtlich ist, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, die Gutachterkosten nicht zu ersetzen sind. Dieser durchaus nachvollziehbaren Rechtssprechung verschließen sich die Versicherungen aber gerne, da es viele Geschädigte nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen, Flameboy
  15. Vielleicht solltest Du noch ein Wort über das Wuchten der bearbeiteten Welle verlieren. Gruß, Flameboy
  16. Nein, eine Flyscreen ist nicht eintragungsfrei. Alles, was an das Fahrzeug angebaut wird und Maße, Fahreigenschaften o.ä. verändert muss eingetragen werden oder eine ABE bzw. ein E-Zeichen aufweisen. Wie bereits gesagt wurde, ist die Wahrscheinlichkeit, in der Praxis wegen einer nicht eingetragenen Frontscheibe Ärger zu bekommen, relativ gering (Die war schon drauf, als ich sie gekauft habe, blablabla...). Rein theoretisch kann es aber bei einem Unfall mit einem nicht eingetragenen Anbauteil zu Problemen mit der Versicherung kommen (bis hin zum vollen Regress durch die Haftpflichtversicherung). Grüße, Flameboy
  17. Sollte auch keine Kritik sein. Finde es wichtig und auch beeindruckend, wie immer wieder Innovationen herausgebracht werden. Kann mir auch vorstellen, dass - abhängig vom Preis - durchaus ein Markt für Deinen Abzieher vorhanden ist. Flameboy P.S. Kann man den Abzieher nicht auch zum HiRa-Lager ausziehen verwenden?
  18. Kann das auch bestätigen. Bei mir liegt es aber - wie ein Vorredner schon in den Raum stellte - an einer zu fetten Bedüsung. Dies kann auch bei der sehr "sicher" gewählten Piaggio-Standardbedüsung durchaus der Fall sein. Gruß, Flameboy
  19. Hallo Tom, sieht sehr gut und schonend aus, ist aber wohl vor dem Hintergrund des Werkzeuganfertigungsaufwandes nur etwas für Leute, die Hauptwellen beständig aus Blöcken holen müssen. Ich denke, ich werde daher weiter bei der "Hitze und Hammer-Methode" bleiben Grüße, Flameboy
  20. Tut mir leid, aber das ist Schmarrn. Die Polizei klaert ganz bestimmt keine Schuldfrage (Das ist Sache der Gericht bzw. der Versicherungen untereinander). Wenn man Glueck hat (und beispielsweise Verletzungen oder hoehere Sachschaeden zu beklagen sind), dann haelt die Polzei in der sog. Kleinunfallaufnahme fest, welchen der Unfallbeteiligten sie verwarnt hat (01 gebuehrenpflichtig verwarnt). Diese Unfallauskunft kann der Rechtsanwalt dann als Beweismittel fuer die Alleinschlud des Unfallgegners verwenden. In vielen Faellen kommt die Polzei, schnauzt, die Klaerung sei Sache der Unfallbeteiligten und zieht von dannen (Hoere ich in meiner beruflichen Praxis immer wieder und ist mit Einschraenkungen auch rechtmaessig). Weder hat man - sollte man nicht die Polizei rufen - automatisch schlechte Karten (ein unbeteiligter und sich nicht im eigenen Kfz befindlicher Zeuge ist beispielsweise um einiges mehr wert), noch gesteht man dadurch eine Mitschuld ein. Man bekommt allerhoechstens ein Beweisproblem, wenn andere Beweismittel nicht zur Verfuegung stehen (das ist allerdings in vielen Faellen, z.B. in Faellen ohne Anscheinsbeweis bereits Problem genug). Ganz kurz zu der wahrscheinlichen Schuldverteilung an dem Unfall: Da Deine Freundin nicht beweisen kann, dass der Radfahrer rot hatte, ist der Unfall unaufklaerbar, weshalb eine Quote von 50:50 zu erwarten waere (Hier hilft auch nicht die Argumentation, sie sei eine umsichtige Fahrerin, oder sie hatte noch nie einen Unfall). Da hier jedoch ein "schwaecheres" Verkehrsmittel mit einem "staerkeren" kollidiert ist, ist wohl eher mit einer Verteilung 1/3 zu 2/3 zu rechnen. Hoffe, dir geholfen zu haben, Flameboy
  21. Peiffen beim Fahren könnte eine gerade Primär... ist die Kiste denn original?
  22. Ein weitverbreiteter Irrtum... deshalb auch die hohen Studenten/Arbeitnehmerzahlen, was den Markt für Juristen völlig ruiniert hat (spreche hier für den süddeutschen/Münchener Raum). Flameboy
  23. Kann gut aus dem Vergaserraum kommen. Bau doch Vergaser und Tank mal aus und schau, ob es bei offenem Benzinhahn irgendwo tropft. Alternativ würde ich vor allem mal die Schwimmernadel tauschen. Die sind häufig defekt, ohne dass man mit bloßem Auge was erkennen kann. Gruß, Flameboy
  24. Lässt sich doch hören, Deine Theorie Kann sein, dass sich eine Schraube der Ankerplatte gelockert hat bzw. die Dichtung aufgegeben hat. Wenn es mit der neuen Dichtung immer noch tropft, könnte es aber auch sein, dass das Öl aus der Schaltgabel tropft und das ist leider nicht so einfach zu beheben. Grüße, Flameboy
  25. Ach, ich Depp... war bei dem PX-Kupplungsdeckel Bei der V50 ist da natürlich eine Dichtung. Vielleich ist die ja undicht. Aber Paichi hat natürlich recht. Das Öl kann auch an dem Ausrückhebel rauskommen. Grüße, Flameboy
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