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Kurbelwelle

Featured Replies

Geschrieben

Servus,

hab nen Motor mit nem 177er erworben, müsste jetzt allerdings wegen HU nen 125er Zylinder draufbauen.

Laut Vorbesitzer ist aber eine andere Kurbelwelle (welche weiß ich nicht) verbaut worden.

Außerdem hat er glaub ich die Überströmer überarbeitet. Ist es jetzt möglich einfach plug&play mäßig den

125er O-Zylinder wieder draufzuhängen und ab zum TÜV, oder muss ich Angst haben, dass mir alles auseinanderfällt, eben wegen der Kurbelwelle.

Geschrieben

Wird wohl ne Rennwelle sein. Kann man Plug an Play montieren, läuft allerdings der Überströmer und Vergaserbedüsung scheisse.

Warum lässt Du nicht einfach den 177er drauf? Kannst ja die Hu bei ner Tanke oder so machen lassen.

Geschrieben
  • Autor
Wird wohl ne Rennwelle sein. Kann man Plug an Play montieren, läuft allerdings der Überströmer und Vergaserbedüsung scheisse.

Warum lässt Du nicht einfach den 177er drauf? Kannst ja die Hu bei ner Tanke oder so machen lassen.

Meinst des geht, is nämlich jetzt schon länger als 18 Monate abgemeldet. Sonst hätt ich jemand, zudem der TÜV kommt.

Geschrieben

Wenn du Pech hast interessiert er sich vielleicht dafür. Ansonsten mach einfach der 125 wieder drauf und stimm neu ab. Da kannst du dich dann auch an die Originalvorgaben halten.

Geschrieben

Wenn da nirgendwo ne dicke Dichtung verbaut wurde, ist es in der Regel Normalhub. Bedeutet Du kannst den 125er Zyli und Kolben einfach aufstecken. Ums Abdüsen kommst Du aber nicht rum. Den Unterschied mit der Welle wird wohl keiner merken, da eigentlich keine Prüfstandsläufe durchgeführt werden.

Geschrieben

Ich würde ja mit dem 177er hin fahren!

Glaub nicht, dass der Prüfer sich die Zylinderfußkennzeichnung anschaut....

Wenn er s dann doch merken sollte, hast Du die Kiste so gekauft :-D

Gruß,

Alex.

Geschrieben
  • Autor

Alles klar, jetzt müsste ich nur noch wissen, ob ich nach einer Stilllegung, die länger als achtzehn Monate

zurückliegt für ne Hu zum offiziellen TÜV muss? Oder geht da jede x-beliebige Werkstatt, zu der ein TÜV- Prüfer kommt.

Geschrieben

Moin,

ab einer Stillegungsdauer von mehr als 12 Monaten wird eine Vollabnahme fällig, also nix mit HU.

Wenn Du im Westen wohnst kannst Du die Vollabnahme nur beim Tüv oder ner Werkstatt mit echtem Tüv Service (also nix Dekra oder Konsorten) machen lassen.

Im Osten macht (auch) die Dekra Vollabnahmen.

Ich persönlich würde lieber mit nem gut laufenden 1777er zum Tüv fahren als mit nem schlecht laufenden 125er.....

Mach nen Gaszuganschlag irgendwo rein dass der Gasschieber nicht ganz aufgeht und somit nicht zuviel Leistung abgegeben werden kann.

MfG, Heiko.

Geschrieben
ab einer Stillegungsdauer von mehr als 12 Monaten wird eine Vollabnahme fällig, also nix mit HU.

MfG, Heiko.

Sorry wegen dem Offtopic

Ich bin von 18 Monaten ausgegangen....hab auch grad mal geschaut aber nix genaues gefunden.

Ich wollte nämlich Morgen meinen Roller zur Werkstatt um die Ecke bringen...

Gruß Tobias

Geschrieben

moin

wenns eh ne vollabnahme ist würd ich einfach mal anfragen ob der zylinder nicht mit eingetragen werden kann - natürlich nur wenn der passende führerschein vorhanden ist

evtl hilft da dann ja auch nen gutachten für ne umrüstung auf 200er motor ( wenn piaggio 200ccm zulässt dann müssten 177 doch auch gehen ) dann noch ne schöne 12 ps gsf-dyno-kurve dazu .... :-D

bis denne

michael

Geschrieben

Es sind auch 18 Monate. Vollabnahme kann nicht jeder beliebige Prüfer durchführen. Die eigentliche Prüfung unterscheidet sich aber nicht wesentlich von ner normalen HU. Mach Dir mal keine Sorgen wegen dem Zylinder.

Geschrieben
  • Autor

Alles klar,

dann mal danke für die rege Anteilnahme....

Geschrieben

Definitiv 18 Monate!! Keine Verlängerung möglich!

Früher waren es 12 und Du konntest verlängern auf ich glaube max 24..

Vielleicht hast Du ja Glück und es fehlen noch 2 Tage...

Geschrieben

Meiner Erfahrung nach ist der einzige Unterschied zwischen Vollabnahme und HU. Bei der Vollabnhame musst evt. die Backe abnehmen und ihm die Rahmennummer zeigen.Noch nie anders gewesen.

Grüsse Sven

Geschrieben
Meiner Erfahrung nach ist der einzige Unterschied zwischen Vollabnahme und HU. Bei der Vollabnhame musst evt. die Backe abnehmen und ihm die Rahmennummer zeigen.Noch nie anders gewesen.

Grüsse Sven

Bei ner VA wird die Karre auch noch gewogen....

Geschrieben
Bei ner VA wird die Karre auch noch gewogen....

...und der Fahrer auch. Stimmt das Gewichtsverhältnis nicht mehr, gibts Abzüge.

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