mikemaster Geschrieben 4. November 2017 Teilen Geschrieben 4. November 2017 Hallo zusammen, ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Habe eine PX80 Lusso Bj1984 auf der Veterama günstig gekauft, wollte die erst nicht nehmen weil 2 Vespa Projekte schon in der Garage liegen aber dann doch noch eingeladen. Glück gehabt, Motor ist gut und mit neuer Gabel auch schnell wieder zum laufen gebracht. Leider sind kein Papiere vorhanden, aber Kaufvertrag hab ich. Bei der Zulassungsstelle wollen die mir nicht helfen und meinten Kiste verschrotten. Vor 4 jahren hab ich noch für mein Oldi Motorrad Papiere wieder bekommen nach Vollgutachen, ohne großen tamtam. Das geht hier in Bayern nach Aussage der Behörde nicht mehr, es können ab sofort für "Scheunenfund" kein neuer Fahrzeugbrief erstellt werden und das Fahrzeug wieder zugelassen werden. Das ist ein unmögliche Neuregelung, was machen die Leute mit den alten Traktoren die schon 30 Jahre in der Scheune stehen oder nur auf den Hof rumfahren ? Oder eben ich der nur wieder ne Vespa auf die Strasse bringen will. Hat einer von euch da ne Idee wo das noch ganz normal mit Vollgutachten geht ? Gruß Michael Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Citroen SM Geschrieben 4. November 2017 Teilen Geschrieben 4. November 2017 Interessant. Es würde mich interessieren, wie bayerische Zulassungsstellen über einen Mercedes SL Flügeltürer, Jaguar E-Type, Aston Martin DB 5, Porsche 550 Spyder oder Ferrari 250 GTO ohne Papiere entscheiden. Millionenwerte in der Schrottpresse vernichten? Ich habe noch einige Zwei- und Vierräder ohne Papiere hier in Bayern in Garagen stehen (nur Brot- und Butterfahrzeuge, leider nichts von den oben genannten) M. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kbup Geschrieben 4. November 2017 Teilen Geschrieben 4. November 2017 vor einer Stunde schrieb mikemaster: Das geht hier in Bayern nach Aussage der Behörde nicht mehr, es können ab sofort für "Scheunenfund" kein neuer Fahrzeugbrief erstellt werden und das Fahrzeug wieder zugelassen werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crank-Hank Geschrieben 4. November 2017 Teilen Geschrieben 4. November 2017 Das ist aber alles schon länger amtlich Einfach eine eidesstattliche Versicherung schreiben die Papiere sind verloren gegangen 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Radulf Geschrieben 4. November 2017 Teilen Geschrieben 4. November 2017 (bearbeitet) http://wespenblech.square7.ch/archiv/wisse-tuev-gesetze-steuern-fahrzeugbrief-verloren/ Crank-Hank hat recht. Den Fall hatten wir in letzter Zeit hier öfters, deswegen habe ich dazu mal eine kleine "Anleitung" geschrieben. Diese Forumlare für die Eidesstattliche gibt es meist auch als Vordruck bei der Zulassungsstelle. Kiste verschrotten? Hohohohoh Denen hätte ich was erzählt. Da hat wohl mal wieder einer auf einem Supermannheft geschlafen. Bearbeitet 4. November 2017 von Radulf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Run Seven Geschrieben 4. November 2017 Teilen Geschrieben 4. November 2017 (bearbeitet) Grundsätzlich geht das nach § 6 Abs. 1 FZV. Nach § 6 Abs. 2 FZV musst du die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen. Das kannst du nicht, da hilft dir § 6 Abs. 2 Satz 2 FZV: Zitat Wenn diese noch nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird. Das "noch" ist hier nicht weiter schlimm. Wenn sie vorhanden ist, d.h. die Behörde weiß, dass sie existiert (also schon mal erteilt worden ist) oder das meint, geht es eben nach § 12 Abs. 4 FZV (Aufgebotsverfahren). Ansonsten geht es so weiter: Du brauchst nach § 12 Abs. 1 FZV dann die "Verfügungsberechtigung". Da sollte der Kaufvertrag weiterhelfen. Möglicherweise musst du noch eine eidesstattliche Versicherung abgeben oder es gibt ein Aufgebotsverfahren und mit Sicherheit wird die Behörde prüfen, ob das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist, aber da musst du dir ja keine Sorgen machen. Nach § 12 Abs. 2 Satz 2 FZV wirst du dann noch eine Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs (§ 21 StVZO) brauchen, das ist der bekannte "21er", der beim TÜV gemacht wird. Die anderen Alternativen gehen ja nicht, weil du keine Papiere hast. Du kriegst die Kiste zugelassen. Ist Rennerei, aber machbar. Wenn die Behörde sich total querstellt, bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Dann müssen sie sich nämlich hinsetzen und dir genau begründen, warum sie nicht zulassen. Dann kannst du auch noch nachbessern. Bearbeitet 4. November 2017 von Run Seven 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crank-Hank Geschrieben 5. November 2017 Teilen Geschrieben 5. November 2017 ? Klar brauchst du den 21er und das Aufbieten gibts nicht bei <125ccm ... Was soll es denn noch für ‘Alternativen‘ geben?! Ohne Tüv kein Anmelden: das ist schon seit Gründung der brd so Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mikemaster Geschrieben 5. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2017 Hallo zusammen, danke für die Antworten. Es gibt also noch Hoffnung. Die Behörde meinte dann auch noch das das Aufbieten und beantragen von den Papieren nur von dem gemacht werden kann der die Papiere verschlampt hat und vorher besessen hatte und nicht von mir. Ich würde mich Strafbar machen wenn ich die Eidesstattliche Erklärung abgebe und doch was an dem Fahrzeug war, nicht geklaut, sondern der Brief aus anderen gründen eingezogen wurde. Also da dann für mich doch ein heißes Eisen. Trotz Kaufvertrag. Wie schon geschrieben hatte ich das Problem vor 4 Jahren noch nicht, da musste ich keine Eidestattliche unterschreiben, obwohl die alte BMW aus der Türkei kam. Gruß Michael Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wavler Geschrieben 5. November 2017 Teilen Geschrieben 5. November 2017 PX 80 hat keinen Brief sondern nur eine Betriebserlaubnis Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mikemaster Geschrieben 5. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2017 ist das dann einfacher die Betriebserlaubnis aufzubieten ? Gruß Michael Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crank-Hank Geschrieben 5. November 2017 Teilen Geschrieben 5. November 2017 Bis 125ccm wird überhaupt nicht aufgeboten... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mikemaster Geschrieben 5. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2017 Jetzt wirds ganz interessant. Dann hat die Tante von der Zulassung mir was falsches erzählt. Wo steht das mit bis 125 ohne Aufbietung ? Versteh ich das dann richtig, ne Betriebserlaubniss bei Piaggo bestellen,Tüv machen ganz normal und dann zur Zulassungstelle und gleich anmelden oder wie. Keine Aufbietung heisst dann auch keine Eidestattliche weil ich ja dann die Betriebserlaubnis und nen Kaufvertrag hab oder wie. Michael 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vnb1t Geschrieben 6. November 2017 Teilen Geschrieben 6. November 2017 (bearbeitet) Hallo Michael, bei deiner Karre geht das mega easy. Einfach zur Zulassungsstelle und eine KBA Anfrage machen lassen. Hier wird bestätigt, dass gegen den Roller im besten Falle nichts vor liegt.. Anschließend fährst du auf deinem Heimweg von Landsberg in Jengen bei der Motorradzentrale Kinberger vorbei (offizieller Piaggio Händler) dort gibst du die Bestätigung vom Landratsamt ab und bekommst 4-6 Wochen später für ca 70€ neue original Papiere in Form einer Zweitschrift von Piaggio ACHTUNG DAS GEHT ABER NUR BEI FAHRZEUGEN BIS 125CCM UND NUR BEI FAHRZEUGEN DIE ORIGINAL EIN DEUTSCHES TYPENSCHILD AB WERK HABEN!! Gruß Valle Bearbeitet 6. November 2017 von vnb1t 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Radulf Geschrieben 6. November 2017 Teilen Geschrieben 6. November 2017 vor 2 Stunden schrieb vnb1t: ... Einfach zur Zulassungsstelle und eine KBA Anfrage machen lassen. Hier wird bestätigt, dass gegen den Roller im besten Falle nichts vor liegt ... KBA Anfrage geht ja nicht, weil er selbst nicht die Papiere verbummelt hat. Er müsste ja eine Eidesstattliche abgeben, dass er diese selbst verloren hat. Wäre ja eine Falschaussage. Das muss auch irgendwie anders gehen. Möglicherweise kann er ja direkt zum Händler und sich neue Papiere besorgen lassen. Kaufvertrag hat er ja. Vielleicht vorher zur Polizei, dass diese ihm bestätigen, dass der Roller nicht als gestohlen gemeldet ist. Lese weiter mit. Das mit dem nicht Aufbieten bei < 125ccm ist mir neu. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vnb1t Geschrieben 6. November 2017 Teilen Geschrieben 6. November 2017 (bearbeitet) Wenn ich Fahrzeuge ohne Papiere kaufe ist es ja die Regel, dass ich die Papiere nicht verloren habe... Ich hab das schon an die 20+ mal gemacht... ein Kaufvertrag des Fahrzeuges reicht, hier im Allgäu zumindest! Kann gerne heute Abend mal den Wisch einscannen.. Bearbeitet 6. November 2017 von vnb1t Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lina2005 Geschrieben 6. November 2017 Teilen Geschrieben 6. November 2017 TÜV - HU und 21er und Eintragungen 119 € - Anmelden inkl. Unbedenklichkeitsbescheinigung, Nummernschild, etc. ca. 80 € ist hier zumindest so und dauert einen Vormittag und fertig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mikemaster Geschrieben 6. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 6. November 2017 Hallo Valle, ich glaub da muß ich wieder mal auf dich zukommen. In Neu-Ulm gehts so leider nicht mehr. Ist wahrscheinlich auch Auslegung vom LRA. Gruß Michael Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sidewalksurfer Geschrieben 6. November 2017 Teilen Geschrieben 6. November 2017 (bearbeitet) 80er benötigen nur eine Betriebserlaubnis statt Brief bzw. der "neuen" Zulassungsbescheinigung Teil II. Daran ändert auch dein LRA nix, weil es sich eben um ein Leichtkraftrad handelt. Also nix mit Aufbieten usw. - die sollen nur durch KBA-Anfrage bestätigen, dass das Fahrzeug nicht gestohlen gemeldet ist. Der Rest (Bestellung einer neuen Zweitschrift der Betriebserlaubnis) geht über den Piaggio-Händler, mit der Zweitschrift kannst du normal anmelden, sofern das Fahrzeug vom Vorbesitzer abgemeldet wurde. Das hat auch nix mit Auslegung der Rechtslage zu tun, sondern ist ganz klar geregelt, siehe Beitrag von vn1bt. Wenn sich dein LRA trotzdem weiterhin anstellen sollte, lass das den erwähnten Kollegen für dich machen. Bearbeitet 6. November 2017 von sidewalksurfer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vnb1t Geschrieben 7. November 2017 Teilen Geschrieben 7. November 2017 (bearbeitet) @sidewalksurfer Danke ich sehe schon du hast hier auch Erfahrung! §21 und und und kann man auch machen japp aber bis 125ccm (und deutsches Fahrzeug), gehe ich immer nach dem Ablauf (siehe oben) vor Bearbeitet 7. November 2017 von vnb1t Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matt44 Geschrieben 19. Mai 2020 Teilen Geschrieben 19. Mai 2020 Moin, hole den Beitrag mal hoch, weil ähnliche Problematik. Ich habe hier einer 1995er PX 80 ohne BE, aber mit entwertetem Fz-Schein und Kaufvertrag. Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich auch. In die Kiste soll ein 125er Motor verbaut werden. Was mache ich jetzt ? Bei Piaggio eine neue BE beantragen ? Und dann gehe ich zum TÜV und lasse mir den Motor eintragen. Macht das Sinn, denn so wie ich das verstanden habe, erstellt der TÜV ohnehin ein Gutachten, mit dem ich die Karre dann als 125er zulassen kann. Dann könnte ich mir die neue BE doch sparen. Hatte mit dem TÜV hier vor Ort schon KOntakt, der wusste das aber auch nicht. Motor eintragen ist aber wohl kein Problem. Na immerhin :) Gruss Matthias Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GÄDDA Geschrieben 19. Mai 2020 Teilen Geschrieben 19. Mai 2020 Die BE brauchst Du nicht macht alles der TÜV. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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