Legio X Geschrieben 10. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2015 Bitte um auskunft, endlich ist es soweit, nach ewige bauzeit, sollte meine Lambretta endlich wieder im Betrieb genommen wurden.Der Roller ist seid 2013 abgemeldet, der Fahrzeugbrief inkl. sämtliche eintragungen habe ich noch.Da meine bisherigen reserchen keine endgültigen auskunft ergeben habe, frage ich ob ich wirklich eine Vollabnahme nach Paragraf 21 benötige, oder, (Hoffentlich), nicht?Ich habe es leider gestern und heute verpentt, die zulassungstelle oder TÜV anzurüfen, jetzt ist Wochende und das thema lässt mich nicht los.Freue mich auf weitere information, insbesonderes betrifft zulassung in raum Wetter Ruhr / Hagen.Danke :) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 10. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2015 HU sollte reichen, das letzte Wort hat aber die Zulassungsstelle. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hacki Geschrieben 10. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2015 es reicht hier ( egal wo Du zulassen willst )) eine ´normale´ HU - da gibts keine Ausnahmen/Unterschiede... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Legio X Geschrieben 10. Oktober 2015 Autor Teilen Geschrieben 10. Oktober 2015 (bearbeitet) So stelle ich mir das auch vor, danke.Ich mache mir aber sorgen weil der Roller länger als Sieben Jahre abgemeldet ist. Bearbeitet 10. Oktober 2015 von Legio X Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M210 Geschrieben 10. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2015 Locker bleiben, Paul. Wie beschrieben: ganz normale Prüfung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Legio X Geschrieben 10. Oktober 2015 Autor Teilen Geschrieben 10. Oktober 2015 Super, erstmals geld und ärger sparen.Muss nür noch die lampen zum glühen bringen, (stimmt leider keiner mir bekannten schaltplan farbig mit lichtschalter und zündschloss überein, grossen dank hierfür an Casa Lambretta,gut gemacht männer), und kanns los gehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mpq Geschrieben 10. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2015 (bearbeitet) .....Ich mache mir aber sorgen weil der Roller länger als Sieben Jahre abgemeldet ist.Oben schreibst:......Der Roller ist seid 2013 abgemeldet.... Bearbeitet 10. Oktober 2015 von mpq Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Legio X Geschrieben 10. Oktober 2015 Autor Teilen Geschrieben 10. Oktober 2015 Meinte 2003 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 10. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2015 Ist aber egal. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ponzi Geschrieben 10. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2015 Ist das in der Praxis überhaupt ein Unterschied? Andere gesetzliche Regelung ist klar. Aber passiert bei der Vollabnahme echt was anderes als bei der HU. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hacki Geschrieben 10. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2015 21 geht halt in West - D nur beim TüV - und kostet halt auch mehr... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DaveDean Geschrieben 11. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2015 Bei meiner Schweizerin mit Originalpapieren war 21er nur ein preislicher Unterschied zur normalen HU. Beleuchtungsanlage, Lenkkopflager, Fahrgestellnummer, Fahrversuch mit Bremstest für ~125€. (Inklusive Betriebserlaubnis und zusätzlichem Typenschild unter die Sitzbank geklebt, weil die Schweizer in den 80ern das Zulässige Gesamtgewicht nicht draufgeschrieben haben.)Ohne Papiere hat's nen Spezl von mir ein paar Tage später ummara 250 gekostet...(TÜV-Süd) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zochen Geschrieben 12. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2015 Ist das in der Praxis überhaupt ein Unterschied? Andere gesetzliche Regelung ist klar. Aber passiert bei der Vollabnahme echt was anderes als bei der HU. naja, HU ist die wiederkehrende Prüfung auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit nach vorliegender Zulassungsbescheinigung. Der §21 ist eine HU erweitert um die grundlegende Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit nach StVZO od. EG. Hier wird dann auch der für die Zulassungsstelle benötigte Datensatz erstellt. (Also schon ein Unterschied von Aufwand, und eben auch Preis) 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Legio X Geschrieben 12. Oktober 2015 Autor Teilen Geschrieben 12. Oktober 2015 Bestätigung vom Amt. Eine Fahrzeug Brief reicht aus, um auf ein Vollabnahme zu verzichten. Zur info, der Vollabnahme prüft U.a. EG Konformität und beinhaltet, zusätzlich zur HU eine leistungs messung, (Prüfstand), fahrgerausch messung, fahr und bremstest, daten ermittelung, ausstellen neue dokumente.Kostenvoranschlag von über 790€ ohne eintragungen liegt vor.Eintragung kosten 50€ das stk.Bin ich froh, das ich darauf verzichten kann...... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
runner66 Geschrieben 12. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2015 Darf man an dieser Stelle etwas über die Quelle deines Kostenvoranschlags erfahren? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hacki Geschrieben 12. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2015 Dagobert Duck... tippe ich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Legio X Geschrieben 12. Oktober 2015 Autor Teilen Geschrieben 12. Oktober 2015 (bearbeitet) Möchte mich nicht in alle offentlichkeit dazu äussern. Kamm für mich sowieso nicht in frage das angebot anzunehmen. Bearbeitet 12. Oktober 2015 von Legio X Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk Diggler Geschrieben 13. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2015 (bearbeitet) Möchte mich nicht in alle offentlichkeit dazu äussern. Kamm für mich sowieso nicht in frage das angebot anzunehmen.Umso besser, weil die Kosten für eine Vollabnahme liegen deutlich (!) darunter. Ich habe zwei Vollgutachten nach §21 beim TÜV-Süd (einmal Vespa, einmal Lambretta) gemacht. Kosten für TÜV-Gebühren und mit Ausstellen neuer Papiere (Brief und Schein) durch die Zulassungsstelle insgesamt ca. 120 Euro pro Roller Hinzu kommen Kosten für eventuelle Eintragungen. Wenn jemand ohne Eintragungen 790,- Euro für ein Vollgutachten inkl. neuer Papiere veranschlagt, ist dieser entweder a). korrupt, b). vollkommen betrunken, c). ein seltener Vollidiot oder d). alles in Kombination. Bearbeitet 13. Oktober 2015 von Dirk Diggler Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 13. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2015 (bearbeitet) Umso besser, weil die Kosten für eine Vollabnahme liegen deutlich (!) darunter. Ich habe zwei Vollgutachten nach §21 beim TÜV gemacht.Kosten für TÜV-Gebühren und mit Ausstellen neuer Papiere (Brief und Schein) durch die Zulassungsstelle insgesamt ca. 150 Euro pro RollerHinzu kommen Kosten für eventuelle Eintragungen.Wenn jemand ohne Eintragungen dafür 790,- Euro veranschlagt, ist dieser entweder a). korrupt, b). vollkommen betrunken, c). ein seltener Vollidiot oder d). alles in Kombination.Das ist so nicht richtig. Wenn KEINE Daten vorliegen, passt der Preis schon. Bearbeitet 13. Oktober 2015 von matzmann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Arthur Geschrieben 13. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2015 Das ist so nicht richtig. Wenn KEINE Daten vorliegen, passt der Preis schon. Wie das? Erklär mal. Wenn keine Daten vorliegen sagen die normalerweise, dass man (glaubwürdige) besorgen soll. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk Diggler Geschrieben 13. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2015 (bearbeitet) Das ist so nicht richtig. Wenn KEINE Daten vorliegen, passt der Preis schon.Also ganz ehrlich:Wenn man es nicht schafft, einem TÜV-Prüfer zu einem §21-Vollgutachten Daten für das Vespa-/Lambretta-Modell, für das man dasVollgutachten machen lässt, vorzulegen, dann sollte man besser zuhause bleiben. Ein bisschen Mühe darf man sich, wenn man einen Roller in den Straßenverkehr bringen will, schon geben. Es gibt für die einzelnen Modelle hübsche Datenblätter und auch die jeweiligen Clubs (VCVD und LCD) wie auch nette Menschen hier im GSF helfen gerne bei der Beschaffung solcher Unterlagen weiter. Bearbeitet 13. Oktober 2015 von Dirk Diggler 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 13. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2015 (bearbeitet) Klar, aber weist du wie die Anfrage gestellt wurde? Wenn einer kommt ich habe hier einen Roller für den brauche ich neue Papiere, ich habe nichts dafür dann passt das mit der Kohle. Wenn da raus kommt das ist der schon in Deutschland gelaufen ist, evtl. sogar als offizieller Piaggio Import wirds natürlich billiger.Wenn ich zuverlässige!! Daten mitbringe auch.Aber gleich schimpfen was ein korrupter A**sch ohne die Frage zur Antwort zu kennen? Bearbeitet 13. Oktober 2015 von matzmann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Legio X Geschrieben 13. Oktober 2015 Autor Teilen Geschrieben 13. Oktober 2015 (bearbeitet) Ok. Glaube du bist auf den holzweg.Das angebot ist von ein etwas grossere Vespa und Lambretta laden der, glaube ich zumindest, eine Roller nicht zum ersten mal uber den TÜV bringt.Der Händler hat bereits der motor auf der Prüfstand gehabt, Leistungsmessung liegt also vor.So könnte man meinen, das zumindest diese posten nicht mit anzubieten wäre.Zum punkt zuverlässiger Daten, wie wars mit den KFZ Brief, die der Handler bereits gesehen hat? Der Roller war auch in DE angemeldet.Da das angebot mir, sagen wir es wohlwollend, etwas teuer kam, stellte ich hier die anfrage, ob ein vollabnahme wirklich notwendig wäre.Ich muss aber auch klar stellen, das ich ein angebot für einem vollabnahme angefordert habe, (da ich nicht sicher war, ob die längere abgemeldete zeit eine vollabnahme notwendig macht oder nicht).Nach rucksprache mit besagten handler, werden wir uns einig, das ein vollabnahme uberflussig wäre.Jeder darf sein angebot so gestalten wie er mag, der kunde entscheidet ob das annehmbar ist oder nicht. Wieso sollte ich das angebot in frage stellen?Ich hätte es nicht angenommen, es geht sicherlich preiswerte irgendwo anderes. Bearbeitet 13. Oktober 2015 von Legio X Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stefan_73 Geschrieben 13. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2015 Ja, geht es, zum Beispiel bei JBS. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 13. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2015 (bearbeitet) Gut, dann hat der Händler aber keine Ahnung das der Brief "noch gültig" ist und nicht der korrupte Prüfer wie Herr Diggler ja scheinbar meinte, darum gings mir.Das Angebot war also für eine kpl Leistungs, Geräuschmessung und Abnahme (ob nötig oder nicht steht auf einem anderen Blatt)Wie gesagt, klar wirds erst wenn man die gesamte Geschichte kennt. Bearbeitet 13. Oktober 2015 von matzmann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Legio X Geschrieben 13. Oktober 2015 Autor Teilen Geschrieben 13. Oktober 2015 Ps. Der besagten Handler hat vergessen, das der Roller papiere hat, kann mal vorkommen.Ich werde der namen der Laden sicherlich hier nicht schreiben da ich glaube, nach rucksprache, das das Angebot nicht unter berucksichtigung alle fakten abgegeben wurde.(Prüfstands bericht, vorhandene Brief).Fakt ist, eine vollabnahme kostet bei diese Handler 790€ und das ist, nach sichtung angebote von andere anbieter, sehr viel geld. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk Diggler Geschrieben 14. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2015 (bearbeitet) Fakt ist, eine vollabnahme kostet bei diese Handler 790€ und das ist, nach sichtung angebote von andere anbieter, sehr viel geld.Exakt und nichts anderes meinte ich und habe das entsprechend drastisch ausgedrückt. Bearbeitet 14. Oktober 2015 von Dirk Diggler Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk Diggler Geschrieben 14. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2015 (bearbeitet) Gut, dann hat der Händler aber keine Ahnung das der Brief "noch gültig" ist und nicht der korrupte Prüfer wie Herr Diggler ja scheinbar meinte, darum gings mir. Ich sprach von keinem korrupten Prüfer. Ich sprach u. a. von "korrupt" als einer Möglichkeit von mehreren. Und mir ist nach wie vor schleierhaft, wie sich ein Betrag von 790,- Euro für ein Vollgutachten nach §21 seriös rechnen soll, wenn der Roller schon mal in Deutschland angemeldet war und ein Brief existent ist (also Daten vorliegen) und Eintragungen kostenmäßig noch zusätzlich hinzugekommen wären? Selbst wenn der Händler vergessen haben sollte, dass ein Brief existent ist und davon ausging, dass man die Daten anderweitig beschaffen muss. Wie schon gesagt kostet das Vollgutachten nach §21 beim TÜV Süd ca. 120,- Euro inkl. dem Anfertigen von neuen Papieren bei der Zulassungsstelle (was in meinen beiden Fällen nötig war, weil keine Fahrzeugpapiere mehr existent waren). Bearbeitet 14. Oktober 2015 von Dirk Diggler Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M210 Geschrieben 14. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2015 Bin bei Diggler. Habe auch schon mal einen Roller zugelassen.Dass es in Koblenz oder Augsburg manchmal etwas teurer werden kann, ist aber ja auch soweit kommuniziert. Vermutlich ist da einfach der Service unvergleichlich gut und so kommt es eben zu Preisen, wie oben genannt. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 14. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2015 (bearbeitet) Wenn jemand ohne Eintragungen 790,- Euro für ein Vollgutachten inkl. neuer Papiere veranschlagt, ist dieser entweder a). korrupt, b). vollkommen betrunken, c). ein seltener Vollidiot oder d). alles in Kombination. Ist doch Blödsinn. In einigen Bundesländern müssen die Shops ins Nachbarbundesland fahren für die Abnahme, weils vor Ort nicht geht. Mit Leistungsmessung, Geräuschmessung, Probefahrt + Anfahrt und einen Mitarbeiter nen halben bis einen Tag vor Ort kann! das schon passen. Es ging um ein all inclusive Angebot Es geht mir auf den Sack das viele gleich Betrug schreien ohne alle Fakten zu kennen. Es giebt wie so oft zwei Seiten. Das es billiger ist wenn du selber zum TÜV fährst und da den halben Tag deiner Freizeit verbringst ist klar. Bearbeitet 14. Oktober 2015 von matzmann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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