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Vespa 50N auf 45km/h oder 48km/h oder 50km/h zulassen


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Tach,

 

hab nun meine Karre auch fertig und son ollen 4109 Auspuff drauf. Würde gerne 48 km/h eintragen lassen beim TÜV... hat jmd. Ahnung wo ich sowas eintragen lassen kann im Raum Allgäu ?

 

Dekra/GTÜ und auch TÜV SÜS lehnen dankend ab mit der Begründung, dass der Prüfbericht nicht mehr gültig sei.

TÜV Süd meint weiterhin, dass das Umschreiben der Kisten nicht mehr möglich sei (wenn dann 45 km/h und dann mit erheblichem Aufwand , GPS Messung und min. 1 Std. Bearbeitungszeit... so 150 €).

 

Gibts jmd der das noch macht , evt. auf 50 km/h ? (Motorradführerschein hätte ich ja) und auch preislich attraktiv ist  (ca. 30-50 €) ?

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vor 2 Stunden schrieb k3fir:

Tach,

 

hab nun meine Karre auch fertig und son ollen 4109 Auspuff drauf. Würde gerne 48 km/h eintragen lassen beim TÜV... hat jmd. Ahnung wo ich sowas eintragen lassen kann im Raum Allgäu ?

 

Dekra/GTÜ und auch TÜV SÜS lehnen dankend ab mit der Begründung, dass der Prüfbericht nicht mehr gültig sei.

TÜV Süd meint weiterhin, dass das Umschreiben der Kisten nicht mehr möglich sei (wenn dann 45 km/h und dann mit erheblichem Aufwand , GPS Messung und min. 1 Std. Bearbeitungszeit... so 150 €).

 

Gibts jmd der das noch macht , evt. auf 50 km/h ? (Motorradführerschein hätte ich ja) und auch preislich attraktiv ist  (ca. 30-50 €) ?

 

Ansonsten würde ich es in Verbindung mit einer Vespa-Werkstatt versuchen, CasaVespino in KE macht angeblich auch Eintragungen. Früher war ich immer beim Vollgas.

Bearbeitet von rider
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Allgäu nicht - hier in H hatte ich das grad. Basis war das alte Gutachten vom TÜV Bayern. Allerdings wollte mein Prüfer zum IGM4109 zwingend den 16/16er sehen (wie im Bayern-GA beschrieben) ...

 

V50n_48kmh_001 (Large).jpg

v50n_48kmh_002 (Large).jpg

v50n_48kmh_003 (Large).jpg

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vor 6 Stunden schrieb t4.:

Allgäu nicht - hier in H hatte ich das grad. Basis war das alte Gutachten vom TÜV Bayern. Allerdings wollte mein Prüfer zum IGM4109 zwingend den 16/16er sehen (wie im Bayern-GA beschrieben) ...

 

 

 

Danke für die Infos soweit. Vergaser wäre kein Problem... aber der genaue Knackpunkt ist, dass nach neuer Verordnung (EU-Weit ? ) nun die 45 km/h Regelung nach der alten 50km/h und uralten 40 km/h-Regelung gilt.

 

Bei dir ist ja bis 45km/h eingetragen... und Höchstgeschwindigkeit 48 km/h... finde ich ganz interessant, weil genau das hatte mein Türe ausgeschlossen, als ich ihm das vorgeschlagen hatte.

 

Wie ist denn bei dir die Prüfung gelaufen (Geschwindigkeitstest ?) und was hat das ganze gekostet ?

 

Danke vorab !

Bearbeitet von k3fir
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Gekostet hat das knapp 150,- (allerdings Italo-Import mit "vollem Programm"; nicht nur der Geschwindigkeits-Eintrag mit dem Auspuff). Wie du oben schriebst: ich nehme auch mal an, dass es für neu ausgestellte BEs inzwischen nur noch die namentliche Klasse "KKR bis 45 km/h" gibt. Geschwindigkeitstest bestand aus ner Runde um die Halle.

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ok, danke ! ich probiers evt. mal bei nem anderen TÜV. Zulassung Teil1 habe ich bereits mit 45 km/h - Bemerkung durch freiwillige Zul...aber genau das scheint dem TÜVer wg. der  Höchstgeschwindigkeit <48 km/h Kopfzerbrechen zu machen.

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Ich hab die Geschichte damals auch über nen Laden laufen lassen, da 3 TÜVler bei mir 4 Meinungen hatten. Ergebnis alles eingetragen sogar die olle Sito Banane. Hat mich dann 150€ + Auspuff gekostet war aber ne 21er.

Bei der Vespa musst du dir da echt keine Gedanken machen. Bin schon öfter halb 3 nachts alleine vor den Grünen an der Ampel gestanden und es is genau nix passiert, obwohl angeblich nachts alle Rollerfahrer kontrolliert werden.

Dein B-Führerschein wie schon vorher mal von jemandem geschrieben gilt für bis 50ccm bis 50km/h (DDR 60km/h).

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vor 11 Stunden schrieb bfbf64:

Dein B-Führerschein wie schon vorher mal von jemandem geschrieben gilt für bis 50ccm bis 50km/h (DDR 60km/h).

Der B-Führerschein hat damit genau gar nichts zu tun, sondern das Erstzulassungsjahr des Fahrzeuges. Deshalb dürfen Schwalben die noch in der DDR zugelassen wurden auch 60km/h fahren, Schwalben die nach einen Stichtag (ich glaube irgendwann 1992) zugelassen wurden dürfen das nicht.

Und das 48km/h-Gutachten gab es nur weil irgendwann die bbH von 40km/h auf 50km/h erhöht wurde und alte Fahrzeuge damit auf den neueren Stand gebracht werden konnten.

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@rassmo Das war nicht aufs Fahrzeug bezogen, sondern hierauf

Am 19.5.2015 um 23:25 schrieb rassmo:

Wenn das Fahrzeug nun mit 40km/h, oder eben mit 48km/h, eingetragen ist und 51km/h fährt hat es strengenommen keine gültige ABE mehr und dadurch gilt wieder die für Klasse B geltende Grenze von 45km/h.

 

Die Grenze für B ist 50 km/h nicht 45 km/h.

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