Zum Inhalt springen

Versicherungskennzeichen 2014


Empfohlene Beiträge

Mal kurz zum "freiwilligen" Zulassen eines zulassungsfreien Fahrzeugs - meiner V50 - und der HU-Pflicht. Mein örtlicher Amtsstubenleiter sagt, dass eine HU-Pflicht mit dem amtlichen Zulassen einhergeht, ist doch Quatsch, oder? Das eine sollte mit dem anderem nichts zu tun haben. Hat jemand den entsprechenden Paragraphen zur Hand?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

goldrichtig. habe heute meine v50 amtlich zugelassen... :-)

 

 

Was wird da bei der Zulassungstelle alles von meiner Seite benötigt das man ein Leichtkraftrad bis 45km/h amtlich zulassen kann?

Ich tippe mal einen Versicherungsschein von der Versicherung  und die Betriebserlaubnis oder.....?

 

Ich befürchte, wenn ich zu unserer Zulassungsstelle fahre werden die erstmal Planlos sein. :aaalder:

Auf was kann ich mich da berufen, bzw. wo steht denn das, das das funktioniert?

Oder habe ich hier was überlesen? :wacko:

Bearbeitet von Bertl406
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was wird da bei der Zulassungstelle alles von meiner Seite benötigt das man ein Leichtkraftrad bis 45km/h amtlich zulassen kann?

Ich tippe mal einen Versicherungsschein von der Versicherung  und die Betriebserlaubnis oder.....?

 

Sehr richtig. Und deinen Ausweis. :-)

 

Ist im Prinzip easy. Dass man ein nicht-zulassungspflichtiges Fahrzeug "freiwillig" zulassen kann und das möchte, ist nur nicht jedem Beteiligten auf dem Amt ganz klar. Deswegen hilft es, eine sinnvolle und nachvollziehbare Antwort auf die Frage "Warum wollen sie das Fahrzeug denn amtlich zulassen?" parat zu haben. Letztlich gehts auch um die HU-Pflicht oder eben den Verzicht auf die Ausgabe einer HU-Plakette. HU-Pflichtig sind letztlich fast alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge (es gibt Ausnahmen, aber die interessieren an dieser Stelle nicht) - deine Vespa ist dies NICHT und das amtliche Zulassen ändert diesen Status auch nicht - auch wenn es von Seiten der Behörde gerne behauptet wird. 

 

Bleib cool und easy, aber lass dir keinen erzählen. Du wirst mit deinem Anliegen sowieso schnell beim Abteilungsleiter der Zulassungsstelle landen - das ist die halbe Miete. Viel Spaß! :-)

Bearbeitet von christophallgäu
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

1:) mit versicherungskennzeichen ist man bei jeder Verkehrskontrolle dabei....  auch wenn alles OK ist kostet das Zeit und Nerven

2:) ich kann mein Wunschkennzeichen haben

3: besserer Versicherungsschutz für weniger Prämie

 

Rita

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das mit dem "normalen" Kennzeichen habe ich auch schon gehört, komme ja wie Matze auch aus Kiel. Besonders lustig siehts natürlich bei ner Mofa aus.

 

Mein Allianzvetreter hat mal recherchiert, woran es liegt, dass es jetzt statt 25,00 jetzt 48,00 kostet: Die Schwalbenfahrer haben im letzten Jahr zuviel Mist gebaut!

Und dass man das Versicherungskennzeichen Bar bezahlen muss, war doch schon immer so (bei mir jedenfalls auch schon vor 24 Jahren)!

Bearbeitet von lasergun
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Par. 29 StVZO.

 

Wie ist da die Argumentation gegenüber dem Amt?

Liegt es in dem Wort "zulassungpflichtig" bzw. "kennzeichenpflichtig"?  --> Fuffis sind ja nicht verpflichtet und weil die Kennzeichenzuteilung freiwillig ist, geht damit auch keine HU-Pflicht einher?

 

 

Edith fragt noch, was für eine Versicherung dann mit gr. Kennzeichen in Frage kommt.

Bei der HUK war man schon völlig überfordert mit meiner 50 Sprinter (49 ccm mit 72 km/h Höchstgeschwindigkeit). Zuerst wollten die mir ein Versicherungskennzeichen verpassen (wegen 49 ccm), dann sahen sie ein, dass es ein Leichtkraftrad ist (wegen Höchstgeschwindigkeit), die fangen in deren Tabellen aber erst bei über 50 ccm an. Letztlich bezahle ich für die kleine Fuffi jetzt mehr Kohle als für alle meine Largeframes.  :sneaky:

Bearbeitet von rennigel
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie ist da die Argumentation gegenüber dem Amt?

Liegt es in dem Wort "zulassungpflichtig" bzw. "kennzeichenpflichtig"?  --> Fuffis sind ja nicht verpflichtet und weil die Kennzeichenzuteilung freiwillig ist, geht damit auch keine HU-Pflicht einher?

 

 

Edith fragt noch, was für eine Versicherung dann mit gr. Kennzeichen in Frage kommt.

Bei der HUK war man schon völlig überfordert mit meiner 50 Sprinter (49 ccm mit 72 km/h Höchstgeschwindigkeit). Zuerst wollten die mir ein Versicherungskennzeichen verpassen (wegen 49 ccm), dann sahen sie ein, dass es ein Leichtkraftrad ist (wegen Höchstgeschwindigkeit), die fangen in deren Tabellen aber erst bei über 50 ccm an. Letztlich bezahle ich für die kleine Fuffi jetzt mehr Kohle als für alle meine Largeframes.  :sneaky:

Dude, argumentieren mit Paragraph 3, Absatz 3 der Fahrzeugzulassungverordnung (FZV), dort heißt es:

(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

Habe ich auch gemacht, der Amtsstubenleiter war sehr aufgeschlossen und wir haben zusammen die entsprechenden Verweise zusammengesucht und durchgelesen... Alles easy...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ matzmann: Ist die freiwillig zugelassene Ciao jetzt tatsächlich gruppenversichert als Oldtimer oder ganz normal? Falls gruppenversichert - müssen da auch zulassungspflichtige Fahrzeuge dabei sein, oder könnte ich auch 4 alte Ciaos freiwillig bzw. auf Antrag zulassen und dafür einen Gruppentarif in Anspruch nehmen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.



×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information