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Welche Eintragungen bekomme ich nach 89Bj.

Featured Replies

Geschrieben

Hallo Zusammen,

wollte mal fragen was ich Eintragen lassen kann (Scheibenbremse, Motor, Auspuff, Kotflügel,Stoßdämpfer)

wenn die Chassi der PX nach Bj.89 ist? 

Grüße Benni 

Geschrieben

Bei original 125er oder 200er Motor einen Scorpion Auspuff und bitubos

Geschrieben

Schwierig ist eigentlich nur Auspuff. (andere Regeln für Lärm und Abgas ab 89) Alles andere dürfte kein Problem sein.

Geschrieben

Schwierig ist eigentlich nur Auspuff. (andere Regeln für Lärm und Abgas ab 89) Alles andere dürfte kein Problem sein.

Der Auspuff ändert aber nix am Abgasverhalten (den Rest original gedacht).

Kritischer seh ich jegliche Motorumbauten die eine Leistungssteigerung bewirken.

Das fängt mit Änderung der HD an.

Zwar sind die Grenzwerte von damals "recht weitläufig", aber ab einem gewissen Umbau sind die dann auch erreicht.

 

Lautstärke hat sich afaik nix geändert.

Geschrieben

Stoßdämpfer, Scheibenbremse usw. kein Problem

 

 

alles was Abgasverhalten / Abgasaustoß  beeinflusst wird schwierig

 

hab von Leuten gehört die wollten nen Vergaser eintragen und der Prüfer machte das nicht wegen änderung der Leistung und damit auch änderung des Abgasverhaltens usw. blabla

Bearbeitet von boddah

Geschrieben

Lautstärke hat sich afaik nix geändert.

Ab EZ 30.09.90 müssen Kräder von vormals 86 dB auf 82 dB Fahrgeräuschgrenzwerte einhalten.

Mopeds zwischen '83 und '90 dürfen am Lautesten sein.

 

hab von Leuten gehört die wollten nen Vergaser eintragen und der Prüfer machte das nicht wegen änderung der Leistung und damit auch änderung des Abgasverhaltens usw. blabla

Das is Quatsch. Eine Abgasuntersuchung kostet keine 20€ und bringt Gewissheit.

Kein Prüfer wird dich vom Hof schicken ohne eine durchgeführt zu haben.

Erst mit den Werten in der Hand kann man dem Kunden gegenüber argumentieren, dass er außerhalb von Grenzwerten liegt.

Nicht nur aufgrund von Leistungssteigerung.

Bearbeitet von PK-HD

Geschrieben

Das Problem sind ja auch nicht evtl. höhere Werte, sondern, dass mit einem anderen Auspuff per Gutachten festgestellt werden muss, dass die geforderten Werte durch das Teil bauartbbedingt eingehalten werden. Daher wars bei mir "Routine" den Malossi eingetragen zu bekommen. Beim Auspuff war bei BJ 96 Schicht im Schacht. Das geht zwar auch, aber das ist erheblich aufwendiger.

Folgende Grenzwerte hab ich gefunden:

Fahrgeräusch-Grenzwerte:

bis 30.09.83 84dB,

bis 30.09.90 86dB,

bis 30.09.95 82dB

ab 01.10.95 80dB

Geschrieben

mit dem richtigen Kleingeld bekommst du weiterhin alles eingetragen

 

ist wie in der Politik :-D

Geschrieben

Ab EZ 30.09.90 müssen Kräder von vormals 86 dB auf 82 dB Fahrgeräuschgrenzwerte einhalten.

Mopeds zwischen '83 und '90 dürfen am Lautesten sein.

 Das is Quatsch. Eine Abgasuntersuchung kostet keine 20€ und bringt Gewissheit.

Kein Prüfer wird dich vom Hof schicken ohne eine durchgeführt zu haben.

Erst mit den Werten in der Hand kann man dem Kunden gegenüber argumentieren, dass er außerhalb von Grenzwerten liegt.

Nicht nur aufgrund von Leistungssteigerung.

 

jein ein Abgasgutachten kostet mehrere hundert euro...

 

und wenn ein Prüfer eins fordert (aus welchem Grund auch immer) kommst nicht drum rum... (zumindest bei genau diesem Prüfer)

 

du musst schon Unterscheiden Abgasgutachten und Abgasuntersuchung

Bearbeitet von boddah

Geschrieben

Das Problem sind ja auch nicht evtl. höhere Werte, sondern, dass mit einem anderen Auspuff per Gutachten festgestellt werden muss, dass die geforderten Werte durch das Teil bauartbbedingt eingehalten werden. Daher wars bei mir "Routine" den Malossi eingetragen zu bekommen. Beim Auspuff war bei BJ 96 Schicht im Schacht. Das geht zwar auch, aber das ist erheblich aufwendiger.

Folgende Grenzwerte hab ich gefunden:

Fahrgeräusch-Grenzwerte:

bis 30.09.83 84dB,

bis 30.09.90 86dB,

bis 30.09.95 82dB

ab 01.10.95 80dB

 

achja und hier kann ich auch nur beipflichten...

Geschrieben

jein ein Abgasgutachten kostet mehrere hundert euro...

 

und wenn ein Prüfer eins fordert (aus welchem Grund auch immer) kommst nicht drum rum... (zumindest bei genau diesem Prüfer)

 

du musst schon Unterscheiden Abgasgutachten und Abgasuntersuchung

Ein Abgasgutachten ist aber nicht von Nöten.

Wenn eine normale Abgasuntersuchung durchgeführt wird und alle Werte im grünen Bereich sind ist alles iO.

Geschrieben

Es ist ein Unterschied, ob du einfach mit deinem nicht eingetragenen Auspuff vorfährst, die Werte einhältst und ne Plakette kriegst, weils den Prüfer nicht interessiert, was du unten drunter trägst, oder ob du einen Auspuff in die Papiere eingetragen haben willst. Letzteres geht nicht mit ner normalen AU.

Geschrieben

Ein Abgasgutachten ist aber nicht von Nöten.

Wenn eine normale Abgasuntersuchung durchgeführt wird und alle Werte im grünen Bereich sind ist alles iO.

Leider falsch. Du brauchst ein Abgasgutachten, eine AU reicht definitiv nicht. Und das die Moppeds von 83-90 am lautesten sein dürfen ist auch falsch. Da hat sich die Meßmethode geändert.

Gruß aus Kiel

matze

Geschrieben

Und das die Moppeds von 83-90 am lautesten sein dürfen ist auch falsch. Da hat sich die Meßmethode geändert.

Gruß aus Kiel

matze

aha, ok.

Und was hat die Messmethode mit den Grenzwerten zu tun?

Geschrieben

aha, ok.

Und was hat die Messmethode mit den Grenzwerten zu tun?

Genaues kann dir Matze sagen. Aber wenn die Messmethode A daraus besteht, aus 3m Entfernung zu messen und Methode B aus einem halben Meter, dann ist klar, dass Fahrzeuge, die nach Methode B gemessen werden, vermeintlich lauter sein müssen bei sonst gleicher Bauweise. Sind sie im Endeffekt nicht, nur der Wert ist ein anderer.

Geschrieben

Genaues kann dir Matze sagen. Aber wenn die Messmethode A daraus besteht, aus 3m Entfernung zu messen und Methode B aus einem halben Meter, dann ist klar, dass Fahrzeuge, die nach Methode B gemessen werden, vermeintlich lauter sein müssen bei sonst gleicher Bauweise. Sind sie im Endeffekt nicht, nur der Wert ist ein anderer.

Achso, jetzt hab ichs verstanden.

Ich hab aber die Info gefunden, das der zulässige Schalldruckpegel abhängig vom Baujahr des Fahrzeugs ist.

Was stimmt nu?

Dürfen ältere Fahrzeuge lauter sein als neuere?

Geschrieben

Bei Fahrzeugen bis ´83 wurde eine normale Vorbeifahrt mit einer bestimmten Drehzahl im 2 Gang gemessen.

Ab ´83 wird eine beschleunugte Virbeifahrt gemessen. d.H es muß voll beschleunigt werden. was natürlich VIEL lauter ist als 2 db mehr.

 

Und genau deshalb dragen die Prüfer nach ´90 auch überhaubt so gut wie nix mehr ein. Weil sie einfach sagen, das ist zu laut.

Und wende das nicht glauben willst, machste halt ein Gutachten für hunderte von Euros. :repuke:  ...und schon isser dich los :sly:

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