Rübe 95 Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Hi,ich habe in meinem Projekt Tunnelrücklichter, die ich eingetragen haben möchte.. Leider ist auf den Lichtern keine E-Nummer..Das einzige was drauf ist, ist: T.H.L und CVOI-052. Hat das was zu bedeuten? Oder gibt es sonst Wege wie ich die Dinger eingetragen bekomme?Danke schonmal!!Grüße Speed Dude Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crank-Hank Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Mit E-Nummer sind Tunnelrücklichter kein Problem. Aber nur in Verbindung mit extra Kennzeichenbeleuchtung: ohne brauchst du nicht antreten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sidewalksurfer Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Ein roter Reflektor mit Prüfzeichen ist auch vorgeschrieben. Außerdem meine ich, dass die Rücklichter auch von seitlich hinten noch aus einem bestimmten Winkel zu sehen sein müssen. Wenn die Dinger tief im Tunnel stecken, könnte es deshalb auch ein Problem geben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rübe 95 Geschrieben 8. November 2012 Autor Teilen Geschrieben 8. November 2012 Kennzeichenbeleutchtung habe ich. Die Lichter sieht man auch von der Seite..nur fehlt die E-Nummer. Oder sind die Zahlen und Buchstaben, die auf dem rücklicht drauf stehen, die E-Nummer? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zochen Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 nö. die e nr ist ein E im kreis und dann kennzahlen für was das licht geprüft ist. schlußleuchte/bremsleuchte/blinker etc.wenn da keine e nr drauf ist, ist ein lichttechnisches gutachten notwendig. viel spaß. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OFFI Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Um Dir nicht die letzte Hoffnung zu nehmen: Es gibt durchaus die Möglichkeit, dass deine Rückleuchten trotz fehlendem 'E-Prüfzeichen' zulässig sind. Es gibt eine Art Gentleman Agreement in Bezug auf nationale Prüfzeichen, das heißt z.B. wenn man in einer alten Vespa einen Siem Scheinwerfer hat, kann dieser Scheinwerfer im Rahmen einer (nationalen) Abnahme nach Par. 21 StVZO akzeptiert werden. Wenn es sich also bei deinen Beschriftungen um nationale Prüfzeichen der Herstellernation handelt, und Du das auch mit irgendwelchen Dokumenten belegen kannst, dann könnte das klappen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zochen Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Wenn es sich also bei deinen Beschriftungen um nationale Prüfzeichen der Herstellernation handelt, und Du das auch mit irgendwelchen Dokumenten belegen kannst, dann könnte das klappen...tja, und da war sie weg, die letzte hoffnung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lenki Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 §70 In-Etwa-Wirkung und gut is... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Revolverheld Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Man kann da viel im GSF fragen...Manchmal sollte man einfach den Gutachter selbst fragen, ob er Lust hat, das einzutragen. Alles eine Formulierungssache und eben das Lustprinzip.Kommt drauf an, mag der lieber Labskaus und Erbsen, Mörchen, dann ist schlecht mit Wurstblinker. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OFFI Geschrieben 9. November 2012 Teilen Geschrieben 9. November 2012 tja, und da war sie weg, die letzte hoffnung. Manno, Du zerstörst aber auch jeden noch so kleinen Hoffnungsfunken.. Übrigens, in-etwa-Wirkung gibt's nicht mehr ( in Verbindung mit LTE)... 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rübe 95 Geschrieben 9. November 2012 Autor Teilen Geschrieben 9. November 2012 Ok.. bin gespannt was der prüfer dazu sagt.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hausmoasdabua Geschrieben 9. November 2012 Teilen Geschrieben 9. November 2012 kauf dir die strahler mit der e nummer dir gibt es bei sip und gut is Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sNoWmaX Geschrieben 9. November 2012 Teilen Geschrieben 9. November 2012 Meine Rücklichter sind eingetragen. Auf den Scheiben ist eine E-Nummer und die sehen genau so aus wie die vom SIP, also auch mit integriertemKatzenauge, aber halt mit Nummer. Hab die damals vom Götz, Polo oder sonstwo gekauft.Kennzeichenbeleuchtung ist glaub ich vom Conrad. Max Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rally210er Geschrieben 10. November 2012 Teilen Geschrieben 10. November 2012 wenn ich das richtig weiß muss doch eine Komponente mit e-nr nicht unbedingt eingetragen werden, oder liege ich hier falsch.hatte bis zum Umbau auch Tunnelrücklichter montiert,nie eingetragen, nie Stress beim Prüfer... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Pien Geschrieben 10. November 2012 Teilen Geschrieben 10. November 2012 meine ich auch, musst dich halt nur an die anbauregeln halten ( höhe über boden, sichtbarkeit winkel etc. ) §§ 49 ff stvo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OFFI Geschrieben 10. November 2012 Teilen Geschrieben 10. November 2012 wenn ich das richtig weiß muss doch eine Komponente mit e-nr nicht unbedingt eingetragen werden, oder liege ich hier falsch.hatte bis zum Umbau auch Tunnelrücklichter montiert,nie eingetragen, nie Stress beim Prüfer...meine ich auch, musst dich halt nur an die anbauregeln halten ( höhe über boden, sichtbarkeit winkel etc. ) §§ 49 ff stvoGanz genau, meine Herren!! Dies gilt allerdings nicht nur für Komponenten mit E-Nr, sondern auch für Lichttechnische Einrichtungen mit nationalem Prüfzeichen, wenn es "bestimmungsgemäß" verbaut wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sNoWmaX Geschrieben 10. November 2012 Teilen Geschrieben 10. November 2012 Bei mir steht im Brief "2 Schlussleuchten (Bauartgeprüft mit einer Bremsleuchte)" drinnen... Max Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Pien Geschrieben 10. November 2012 Teilen Geschrieben 10. November 2012 bei mir im schein steht nur doppelschlussleuchte drinne. von den sip-dingern rate ich übrigens ab, sofern die nicht verbessert worden sind. das plastik geht recht schnell kaputt. ich habe mittlerweile leider aus dem programm genommene ledrunddinger von louis drinne, die habe auch die e-geschichte drauf. sehen m.e. ordentlich aus und sind nicht nur gegen 2 tropfen regen dicht wie die sip-teile, sondern richtig gut.eine komische sache habe ich aber gerade durch zufall entdeckt, das werde ich wohl bei mir auch noch ändern, obwohl ich das blöde finde, aber ich möchte halt komplett legal unterwegs sein:bei doppelrückleuten, darf nur eine von beiden das bremslicht anzeigen - was man sich dabei gedacht hat weiss ich nicht, aber ist wohl leider so. bei der letzten hu im juni diesen jahres mit dem cutdown hat der prüfer zwar nicht gemeckert weil der eh komplett entspannt war/ist, sondern hat sich lediglich ne handvoll der umbauten angeschaut und gesagt: schön ! und klebte die plakete drauf. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sNoWmaX Geschrieben 10. November 2012 Teilen Geschrieben 10. November 2012 (bearbeitet) bei doppelrückleuten, darf nur eine von beiden das bremslicht anzeigen - was man sich dabei gedacht hat weiss ich nicht, aber ist wohl leider so.Wie schon in meinem Post geschrieben "Bauartgeprüft mit einer Bremsleuchte" Max Bearbeitet 10. November 2012 von sNoWmaX Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 10. November 2012 Teilen Geschrieben 10. November 2012 §70 In-Etwa-Wirkung und gut is... Bei einem ABE Fahrzeug? Grenzwertig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zochen Geschrieben 10. November 2012 Teilen Geschrieben 10. November 2012 das ist dann der immer gewünschte ermessenspielraum des prüfers und der zulassungsstell e. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 10. November 2012 Teilen Geschrieben 10. November 2012 Übrigens, in-etwa-Wirkung gibt's nicht mehr ( in Verbindung mit LTE)...Klar gibts die noch.Gruß aus Kielmatze Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Pien Geschrieben 10. November 2012 Teilen Geschrieben 10. November 2012 Bei mir steht im Brief "2 Schlussleuchten (Bauartgeprüft mit einer Bremsleuchte)" drinnen... Maxjo, aber ist zumindest nach meinem laienhaften verständnis komisch, dass nur eine bremsleuchte angeschlossen sein darf.ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass ein junger, ganz frisch den dienst angetretener streckenposten das bei einer kontrolle anprangert und sagt "eh, da ist eine kaputt" wenn er einem unbedingt eine reinwürgen will, weil ihm meine fresse nicht passt.ich glaube ich werde demnächst die entsprechenden §§, die ich für wichtig halte ausdrucken und laminieren und anschließend ins gepäckfach legen ( oder als airbrush - hmm - the yellow stvzo §§ ausreizer machine ).z.b. bei den spiegel(n) hatte ich schonmal ne 5 minutendiskussion ( er wollte zwei ) ich sage einer reicht bis der ältere kollege dazu kam und meine version mit ab bj. 90 bestätigte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
c_rath Geschrieben 13. November 2012 Teilen Geschrieben 13. November 2012 (bearbeitet) bei doppelrückleuten, darf nur eine von beiden das bremslicht anzeigen - was man sich dabei gedacht hat weiss ich nicht, aber ist wohl leider so. bei der letzten hu im juni diesen jahres mit dem cutdown hat der prüfer zwar nicht gemeckert weil der eh komplett entspannt war/ist, sondern hat sich lediglich ne handvoll der umbauten angeschaut und gesagt: schön ! und klebte die plakete drauf.Wie schon in meinem Post geschrieben "Bauartgeprüft mit einer Bremsleuchte" Ich hatte an meinem Motorrad auch zwei einzelne runde Rückleuchten dran als Doppelrücklicht.Beide als Rücklicht und beide als Bremslicht angeklemmt.Nach EU-Recht ist dies zulässig, nach STVZO nicht.=> STVZO schreibt 1 Bremslicht vor, und dieses muss MITTIG sein, also einfach beide Leuchten als Rücklicht und nur eine von beiden als Bremslicht anzuklemmen ist genauso "falsch" wie mit 2 Bremsleuchten rumzufahren.Laut meinem Prüfer hängt das mit der Zulässigkeit aber nur davon ab ob er die HU bzw Abnahme nach EU-Recht bzw STVZO macht.Wenn ers nach EU-Recht macht müssen aber alle anderen LTE's auch das EU-Recht erfüllen (von den Prüfzeichen her).Die Eintragung mit einem Bremslicht könnte noch aus "alten Zeiten" stammen als es noch kein EU-Recht gab, da wars nämlich noch so.Nach STVZO musst Du z.B. auch ne Radabdeckung maximal 15cm über Radnabe haben, EU-Recht sieht gar keine Radabdeckung hinten vor.EDIT:http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134986918395845731262/Licht_Einricht.pdfhier z.B. auch nachzulesen auf Seite 21 Bearbeitet 13. November 2012 von c_rath Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Pien Geschrieben 13. November 2012 Teilen Geschrieben 13. November 2012 bezgl. der tunnelrücklichter halte ich mich an die stzvo und hatte damit bisher keine probleme. eine bremsleuchte die in etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein sollte. so stehts dadrinne und so verbaue ich es auch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
c_rath Geschrieben 13. November 2012 Teilen Geschrieben 13. November 2012 (bearbeitet) Mein Bruder hats 1995 nicht eingetragen bekommen, weil das Bremslicht nicht mittig gewesen wäre.Er hätte ein zusätzliches Bremslicht mittig verbauen müssen laut Prüfer (übrigens der selbe wie oben genannt mit meinen Doppel-RL's)=> Ist dann aber einfach so rumgefahren und gab auch nie Ärger. Bearbeitet 13. November 2012 von c_rath 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Pien Geschrieben 13. November 2012 Teilen Geschrieben 13. November 2012 ich glaube, das muss man sich schon benehmen wie ne sau in einer kontrolle, damit die das anprangern - ordentlich und sauber schrauben und gut ist.mein tüv-onkel ist dermaßen entspannt, weil er umbauten mag. im juni2012 war ich ja mit dem cutdown da. ich sagte gleich zu beginn,ein blinker vorn geht nicht - rest okay, hatte die neue led´s dabei. er winkte ab und sagte, ich weiß, dass du ordentlich schraubst - nachher auswechseln und gut wars.da ich eingentlich recht viel eingetragen hatte, war er auch nur an ein paar umbauten - wahrscheinlich aus rein technischem interesse - am anschauen. inkl. probefahrt hats keine 15 minuten gedauer - und ja, er hat trotzdem ordentlich geschaut, aber halt flottt: ohne mängel. ( alter ist aber laut war das einzige ) und hätte er was gefunden, hätte ich es gerade zuhause gemacht und wäre nach ein paar stunden wieder da gewesen. rumfahren mit schlechten bremsen, lenkkopflager hab ich keinen bock drauf und da warte ich auch nicht bis zu hu sondern mache es sofort. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lenki Geschrieben 13. November 2012 Teilen Geschrieben 13. November 2012 Übrigens, in-etwa-Wirkung gibt's nicht mehr ( in Verbindung mit LTE)...Quelle?Bei einem ABE Fahrzeug? Grenzwertig.Richtig!das ist dann der immer gewünschte ermessenspielraum des prüfers und der zulassungsstell e.Genau! Klar gibts die noch.Gruß aus KielmatzeWäre auch mein Wissensstand... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OFFI Geschrieben 14. November 2012 Teilen Geschrieben 14. November 2012 (bearbeitet) @lenki: siehe §49a Nr.1 StVZO und OZ 18 zu §49a StVZO Bearbeitet 14. November 2012 von OFFI Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lenki Geschrieben 14. November 2012 Teilen Geschrieben 14. November 2012 Ja das is klar, aber §70 geht doch deswegen trotzdem noch (Oldtimer, Import, Stapler etc.). Klar, bei nem Roller mit ABE oder so wäre das schon hart und auch eher als Witz gemeint...lassen wir das hier... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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