Mazitaen Geschrieben 11. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2011 Ich war Freitag auf der Zulassungsstelle um meine ET3 endlich umzumelden. Jetzt meinte die Tante dort am Schalter, dass ich den Roller (eingetragene Höchstgeschwindigkeit 85km/h) nicht als Motorrad zulassen kann sondern als Kleinkraftrad zulassen muss - mit Moped Kennzeichen und - so denke ich - teuerer Versicherung.Ist dem wirklich so ? Was muss mir mein TüV Typ eintragen, damit ich die Kleine als Motorrad mit 125ccm zugelassen bekomme ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 11. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2011 mit Moped Kennzeichen und - so denke ich - teuerer Versicherung.< 125ccm => "kleines" Kennzeichen> 80 km/h => keine "teure" Versicherung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mazitaen Geschrieben 11. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 11. Dezember 2011 (bearbeitet) genau das dachte ich eigentlich auch. Die Zulassungs Tante meinte aber, dass diese 80km/h Regel nicht mehr aktuell ist.Das ist doch Blödsinn oder ?Ich hab im Netz was nachgeforscht und da http://www.motor-tal...re-t316821.html steht z.B. dass 2013 diese Regel abgeschafft wird.Die Regel mit der maximalen Höchstgeschwindigkeit von 80km/h für "nicht Motorräder" gilt eurer Meinung nach aktuell also noch ganz sicher ?Die Tante meinte außerdem, wenn ich den Roller als Motorrad zulassen wollte, müsste ich ihn "umschlüsseln" lassen. Bearbeitet 11. Dezember 2011 von Mazitaen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rita Geschrieben 11. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2011 versicherungstechnisch wird nach unter / über 80km/h unterschieden...kennzeichen bekommen alle 125er das kleine....Ritascan mal deine Papiere, dann kann ich Dir mehr sagen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lenki Geschrieben 11. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2011 Diese 80km/h Sache hat was mit Fahrerlaubnis und Versicherung zu tun, jedoch bei der Zulassung nichts. Das Teil ist mit 125ccm und max. 11kW ein Leichtkraftrad, egal wie hoch die Vmax ist. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kuchenfreund Geschrieben 11. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2011 (bearbeitet) Bis vor ein paar Jahren war es so, dass man ein großes Kennzeichen bekam, wenn die V-Max über 80 lag, und ein kleines, wenn die Moppe 80Km/h oder langsamer war.Das ist mittlerweile nicht mehr so, jetzt gibts das kleine Kennzeichen für alle 125er. Der Versicherung ist das egal, 16/17jährige dürfen ja trotzdem nicht mit fahren, wenn du eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 hast, du bekommst trotz kleinem Schild den günstigen Tarif. Bearbeitet 11. Dezember 2011 von kuchenfreund Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mazitaen Geschrieben 11. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 11. Dezember 2011 (bearbeitet) Dann warte ich am besten mal, was meine Versicherung für nen Beitrag ausruft und dann sehe ich weiter.Mein Beitrag müsste dann günstiger sein, als der eines 16 Jährigen mit dem selben Moped - wenn ich dich richtig verstanden hab ?! Bearbeitet 11. Dezember 2011 von Mazitaen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eins-zwo Geschrieben 11. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2011 habe eine pk 125 s, ez. 1983, kraftrad ohne leistungsbeschränkung, früher gabs kein leichtkraftrad(?!).hätte aufgrund dessen schon ein großes kzeichen bekommen sollen,ist aber noch zusätzlich eingetragen, ausnahmegenehmigung viersen am 30.12.1997.umschlüsseln wird bestimmt nur der tüv Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
roecker Geschrieben 12. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2011 Wird wohl überall anders gehandhabt.Ich habe vor 2 Wochen meine P125X mit nem großen Schild zugelassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eins-zwo Geschrieben 12. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2011 Leichtkraftrad oder kraftrad? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
roecker Geschrieben 12. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2011 mmh, was steht orig. in der alten PX? Wird wohl dann Kraftrad sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bonito66 Geschrieben 12. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2011 Ich habe meine Primavera mit kleinem Kennzeichen zugelassen, was ich persönlich schöner finde als so ein riesen Kuchenblech an einem so filigranem und wohlgeformtem Hintern Versicherung kostet um die 75 € im Jahr bei der HUK24.Kann ich nur empfehlenGruß Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heliobaktus Geschrieben 12. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2011 War das nicht so, dass die Papiere die Grundlage sind?Betriebserlaubnis = Leichtkraftrad mit kleinem SchildFahrzeugbrief = Krad mit grossen Schild Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kuchenfreund Geschrieben 12. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2011 Eigentlich müssten sie die Papiere wohl umändern, schließlich ist seit 1996 ALLES was unter 125ccm (und 15 PS) hat, ein Leichtkraftrad. Wird halt nicht gemacht, hab auch selber ne 125er mit normalem Fahrzeugbrief. Ich denk mal, die haben einfach keinen Bock drauf, sich drum zu kümmern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mazitaen Geschrieben 18. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 18. Dezember 2011 Ich hab jetzt ein "kleines" 125er Schild bekommen und versichert hab ich die PV als Motorrad für 60€/Jahr Teilkasko.Wie das zusammengeht ist mir ein Rätsel, so ist es aber nun. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 18. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2011 (bearbeitet) Völlig normal. So stand's schon im Post Nr. 2. Was ist daran rätselhaft?Und bei 123ccm mußt Du noch nicht einmal Kfz-Steuer zahlen. Bearbeitet 18. Dezember 2011 von T5Rainer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mazitaen Geschrieben 19. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 19. Dezember 2011 Rätselhaft war halt, dass die Tussi von der Behörde mir was komplett anderes erzählt hat. P.S. natürlich hattest du von Anfang an Recht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zochen Geschrieben 19. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2011 hier mal das geballte wissen dazu ohne stammtischlabla.http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html(ist besser zu lesen als man denkt) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bcs Geschrieben 19. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2011 den link hast du doch ausm sip katalog! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zochen Geschrieben 19. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2011 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dark_vespa Geschrieben 21. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 21. Dezember 2011 (bearbeitet) hier stand blödsinn, wie mich mein eigener Fahrzeugschein grade gelehrt hat.. Bearbeitet 21. Dezember 2011 von dark_vespa Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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