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DBM News


praktikant

Empfohlene Beiträge

Viele von euch werden in der Classic Scooter schon gelesen haben, dass es eine neue Meisterschaft fuer Beschleunigungsrennen in Deutschland geben wird. Die wichtigsten Informationen stehen schon in dem Artikel und werden auch im "Roller Journal" und im "Roller Fahrer" zu finden sein. Sie koennen auch auf der Seite www.deutscheblechrollerneisterschaft.de eingesehen werden.

Fuer Fragen, Anregungen und Diskussionen zu den Thema mache ich jetzt hier ein Topic auf um die Beitraege zur DBM zu buendeln.

Los geht die ganze Sache in Stockach. Hoffe euch da alle Pfingsten zu sehen! :-D

Bearbeitet von praktikant
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Ich habe ne Frage zur genauen Auslegung von "Radstand darf nicht verlängert werden".

Ich fahre ne PK mit PX-Motor. Damit der Motor passt wurden Stahlplatten eingeschweisst und somit der Radstand verändert.

Zählt überhaupt der Radstand des Chassis (in dem Fall PK) oder der den der Roller eigentlich hätte wenn der Motor im korrekten Chassis (PX) wäre?

Oder darf ich mit so ner Kombination eh nur bei den Prototypen starten? Damit wäre ich raus.

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Bearbeitet von px150
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@PX150

Eigentlich ist PX Motor in einem PK Chassis eh schon Prototypenklasse.

Damit wäre ich raus.

Aber genau das wollen wir halt auch nicht. Vielleicht wird es noch ne Toleranz geben. Es soll ja keiner abgeschreckt werden. Wir wollen aber einer Entwicklung wie bei den Plastik Teilen entgegen wirken.

Sinn dieses Topics ist es auch sicher diese Fälle zu sammeln und zu sehen welche Regelung sinnvoll wäre. Kannst du genau Maße deines Umbaus schicken.

Wär auch schön, wenn ähnliche Fälle sich hier melden würden.

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@undi

aus welchengrund sollte bitte gas verboten werden!!

nun werden viele..........schrein "ggg"

ist halt dann eine eigene klasse denke ich aber die frage wegen verbot kann ich nicht nachvollziehen :-D:-D

lg

ps.:oder bist du der ringrichter????

Bearbeitet von lumpi!
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bei uns an der tanke gibst erdgass, flüssiggas, autogas, gaskartuschen für bunsenbrenner und so komisches zeusg wo man sprudelwasser damit machen kann.........ab und an auch so sets um beim kindergeburtstag luftbalone aufzublasen...

da wird dann sicher was passendes für die "gasfahrer" dabei sein :-D oder hab ich jetzt was falsch verstanden :-D

edith: @gravie: schnauze :-D

O

Bearbeitet von Uncle Tom
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bei uns an der tanke gibst erdgass, flüssiggas, autogas, gaskartuschen für bunsenbrenner und so komisches zeusg wo man sprudelwasser damit machen kann.........

da wird dann sicher was passendes für die "gasfahrer" dabei sein :-D oder hab ich jetzt was falsch verstanden :-D

O

[/quote

@uncle tom

richtig alles wir verbrannt im Zylinder!!

:-D:-D:-D

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Was ist denn daran nicht verständlich? Hier mal ein Auszug von der Heimseite.

Klasseneinteilung:

Klasse 1: Smallframe (Vespa Smallframe Motorblock; Zylinder etc. freigestellt, Hubraum auch.)

Klasse 2: ?177er?-Klasse (Vespa, 80er-150er Motorblock, Hubraum <200 ccm)

Klasse 3: ?200er?-Klasse: (Vespa, 200er Motorblock, Hubraum >200 ccm)

Klasse 4: Lambretta

Klasse 5: Prototypen-Klasse: alle Schaltroller, die nicht unter die anderen Klassen fallen. Diese Klasse nimmt nicht am Best of all Rennen teil.

Für die Klassen 1-4 gilt:

Nicht zugelassen sind: Rahmenverlängerungen, Wheelybars und nicht-Tankstellenkraftstoff. Frei wählbar sind Vespa-, Lambretta- oder SKR-Gabeln.

Die Durchführung der Rennen erfolgt im bewährten Doppel-KO-System, bei dem man auch nach einem verlorenen Duell noch das Finale erreichen kann.

Wer mit NOS fahren will, muss das dann in der Prototypen-Klasse machen, ist doch klar, oder???

scooterlenni

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Jo, da sollte die Definition aber noch verfeinert werden, schließlich ist Lachgas ja gar kein Kraftstoff, des Zeug brennt ja net, bringt nur mehr Sauerstoff in die Brennkammer. Streng genommen wäre nach dem heutigen Stand Lachgas also erlaubt... ...was ich NICHT befürworten würde :-D

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Jo, da sollte die Definition aber noch verfeinert werden, schließlich ist Lachgas ja gar kein Kraftstoff, des Zeug brennt ja net, bringt nur mehr Sauerstoff in die Brennkammer. Streng genommen wäre nach dem heutigen Stand Lachgas also erlaubt... ...was ich NICHT befürworten würde :-D

:-D:-D:-D

Bearbeitet von lumpi!
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Sei mal nicht so pessimistisch, bist doch gar nicht sooooo langsam, geht sicher auch so! :-D

Ich bin ja dafür, das Fahrer unter 80 Kilo in die Prototypenklasse müssen, kann mich aber nicht durchsetzen.

Doch nicht deswegen, aber dann könnte ich doppelt so oft fahren, ohne Zweit- oder Drittroller :-D Überlegts euch doch mal :-D

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Lachgas ist natürlich nicht erlaubt, bzw. darf in der Protoklasse gefahren werden. Referenz für Tankstellensprit ist eine Raifeisentanke vor einen keinen Ortschaft bei Osnabrück. Öffnungszeiten: Mo. und Mi. von 7.00 bis 14.00. :-D

Da gibt es auch Mumme und Eierlikör, alles erlaubt. Biermixgetränke und Bionade sind da noch nicht angekommen, fällt also in die gleiche Kategorie wie NOS.

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ps.:mal ganz vorsichtig gefragt:wird´s auch im schönen Österreich eine der - artige Austragung geben?

lg lumpi

Warum nicht? Du bist herzlich willkommen, wenn Du oder Dein Club sowas organisieren möchtest.

Was das Lachgas angeht: wir haben die Bezeichnung "Tankstellensprit" so gewählt, um für die Meisterschaftswertung jegliche Zusätze auszuschließen - auch Lachgas.

Teilnehmen darf man damit natürlich schon - in der Prototypenklasse.

Was eine eigene Klasse für "Gas" angeht: wir haben beim Minusschrauber Beschleunigungsrennen in den letzten Jahren gar keine Teilnehmer mit Lachgas dabei gehabt.

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Was eine eigene Klasse für "Gas" angeht: wir haben beim Minusschrauber Beschleunigungsrennen in den letzten Jahren gar keine Teilnehmer mit Lachgas dabei gehabt.

werde mal schauen ob intersse besteht in Österreich eine solche veranstaltung auszutragen vorallem

gibts vom nachbarland interesse bei uns zu starten????

werden auch dann diese ergebnisse eingebracht in die........??

lg lumpi :-D:-D:-D

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@PX150

Eigentlich ist PX Motor in einem PK Chassis eh schon Prototypenklasse.

Kannst du genau Maße deines Umbaus schicken.

Wär auch schön, wenn ähnliche Fälle sich hier melden würden.

Das Problem an dem Klumpen war, dass es ein PK Automatik Rahmen ist, der zwar innen genügend Raum für PX Motoren im Vergleich zu Schalt PK Rahmen hat, jedoch über eine zu schmale Traversenaufnahme verfügt. Ich wollte damals aber keine PX Motoren kürzen, um die in den Motorhalter einzubauen. Also hab ich zwei 10x40mm Flacheisen links und rechts angeschweißt, in denen nun die Löcher für die Traverse sind. Alles in allem müsste der Radstand nur um so 6cm verlängert worden sein, was ich in Ordnung finde.

Ne wheelybar halte ich für viel besser geeignet, um Wheelies zu verhindern. Genauso sollte man sich über die Skateboards als Sitzbänke Gedanken machen, mit denen man nahezu aufm Lenker sitzen kann...

Diverse Vespas haben ja schon von Werk aus unterschiedliche Radstände...

Gruß Dirk

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Teilnahmebedingungen für die 1/4 Mile

1. Jedes teilnehmende Fahrzeug muss haftpflichtversichert sein und der StVZO entsprechen. Der Nachweis über die Versicherung ist bei der Anmeldung zu erbringen.

2. Jeder Rollerfahrer muss im Besitz einer für das jeweilige Fahrzeug erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis sein.

3. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über Verschuldungs- und Gefährdungshaftung für Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung an Personen und Sachen verursacht worden sind.

4. Der Veranstalter lehnt den Teilnehmern gegenüber jede Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die vor, während und nach der Veranstaltung entstehen.

5. Die Teilnehmer verzichten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Lake Scooters SC Wahlwies e.V. und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

6. Die Teilnehmer verzichten auf alle Schadenersatzansprüche gegen den Straßenbaulastträger oder den Lake Scooters SC Wahlwies e.V., die durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung benutzten Straßen samt Zubehör verursacht sein können. Es können keinerlei Ersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf den Zustand der Straßen und Wege zurückzuführen sind.

7. Während der ganzen Veranstaltung gilt die StVO.

8. Die Teilnahme an allen mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Aktivitäten erfolgt auf eigenes Risiko.

9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Helfer ist unbedingt Folge zu leisten, ansonsten erfolgt Platzverweis.

10. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur mit vollständiger Sicherheitskleidung (Lederjacke, lange Hose, keine offenen Schuhe, zugelassener Helm, Handschuhe) möglich.

11. Der Veranstalter behält sich das Recht auf Unterbrechung oder Abbruch der Veranstaltung auch ohne Nennung von Gründen vor. Eine Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages ist nicht möglich.

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Bearbeitet von lumpi!
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