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Fahrtkosten vom ersten Arbeitstag an steuerlich absetzbar?


kuntakinte

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da erzählt dir dein steuerberater mist, würde ich sagen. wofür brauchste den überhaupt? mache seit jahren meine steuer selbst. oder hast du einnahmen aus vermietung/verpachtung? dann kann's schon etwas kniffliger werden.

ich empfehle den lohnsteuerhilfeverein, da ist auch meine freundin wegen einnahmen aus vermietung. die sind kompetent und günstich!

aufgrund der limitierung der entfernungspauschale auf fahrten länger als 21km hat sich nur insofern etwas geändert, dass eben erst ab dem 21. kilometer gezählt wird.

die pauschale ist für jeden arbeitstag, an dem der arbeitnehmer die arbeitsstätte aufsucht, zu gewähren.

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Der Steuerberater kann insofern recht haben, als dass der dadurch absetzbare Betrag nicht die sowieso schon gewährte Werbungskostenpauschale (ich meine derzeit 920 Euro, wenn keine Einkünfte aus Kapitalerträgen oder Vermietung/Verpachtung dazukommen) übersteigt.

Angefangen hat sie am 01.08.2007. Die Monate Januar bis August nicht gearbeitet (Weiterbildung) und auch keine weiteren Einnahmen gehabt.

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Was ist denn mit den Weiterbildungskosten? Wenn die Weiterbildung mit dem derzeit ausgeübten Beruf zu tun hatte, sollte man überlegen, diese Kosten abzusetzen. Dann würde die 920 Euro Pauschale vermutlich schnell überschritten.

Weiterbildung war umsonst, nein kostenlos (ein Witz mit sooo einem Bart)

Errechnet haben wir eine Rückerstattung von 10 (in Worten ZEHN) Euro :-D

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Dein Steuerberater hat durchaus recht. Nach jetziger Gesetzeslage kann sie nur für 10km (einfache Strecke) Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung/ Arbeit geltend machen.

In deinem Beispiel wären das (230Tage / 12Monate * 5Monate * 0,30? * 10km = 287,50?). Die Werbungskostenpauschale i.h.v. derzeit 920? übersteigt den tatsächlichen Wert (Diese gilt übrigens immer in voller Höhe; egal ob sie nur 5 Monate p.a. gearbeitet hat). Selbst wenn die alte Regelung greifen würde, hätte sie tatsächliche Kosten von 862,50? und würde sich mit der Pauschale immer noch besser stellen (Unter der Voraussetzung, dass sie keine weiteren Werbungskosten hat).

Grundsätzlich würde ich aber für die kommende Erklärung in der Einkommensteuererklärung bereits die ungekürzte Entfernungspauschale geltend machen. In einem Begleitschreiben solltest du auf die abweichende Behandlung hinweisen. Aufgrund des eindeutigen Vorlagebeschluss des BFH wird von einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgegangen.

Greetz Doc

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das mit den ersten 20km nicht anrechenbar gilt doch erst ab 2008... für 2007 haben die km doch noch voll gezählt

Rita

Nein, ab 2007 werden die ersten 20km nicht mehr berechnet. Wird aber höchstwahrscheinlich in Kürze vom BVerfG gekippt.

Es wird demnach massig Nachforderungen geben, die die Finanzämter ohne murren zu bezahlen haben.

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  • 9 Monate später...
Wenn nicht?

wenn nicht was?

a) nicht die vollen km angegeben: dumm gelaufen.

b) bescheid nicht als vorläufig behandelt (hat das hildesheimer finanzamt von sich aus schon in den bescheid geschrieben): schleunigst einspruch gegen den bescheid einlegen und hoffen...

Bearbeitet von Spiderdust
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Beim Finanzamt Augsburg-Land wurden soweit ich weiss alle Steuerbescheide als vorläufig deklariert. Hängt vom FA ab würde ich mal tippen. Nur die km müssen schon draufstehen. Nachträglich mehr km eintragen geht nicht unbedingt. Das kann ich aber nicht 100% bestätigen. Ruf einfach mal beim FA an. Die sind i.d.R. immer hilfreich.

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    • Einzelwelle selbstverständlich... War auf der Antriebsseitenwange mit dem kurzen Stumpf - hat sich dadurch bemerkbar gemacht, dass extrem Getriebeöl mit verbrannt wurde. Da nur auf dem Prüfstand - waren die Vibrationen nicht zu spüren... im Rahmen auf der Straße wären wahrscheinlich die Zähne ausgefallen.. Übrigens auch die Lima war betroffen, jedoch nicht so stark.  Ursache sind u.a. die 4mm Excenter - die haben so hohe "Schultern", dass diese wie Hebel wirken und die Welle komplett wegrutscht. Die Welle ist nun ein wenig breiter, damit nicht zu viel Druck seitlich auf die HZ wirkt. Beide HZ sind jetzt verschweißt - die nächste Revision und Optimierungen stehen eh an - dann wird man sehen, ob die Welle jetzt "stabiler" ist...
    • Ist die Anlaufscheibe in der Kupplung? Sitzt dich Buchse fest?
    • Ich hatte meine PX zu Duplex Zeiten einfach längs zum Wellblech drauf gestellt. Ständerfüße auf die positiven Wellen, Hinterrad in die Vertiefung.  Das stand bomben sicher. Da hat nix gewackelt. Geht natürlich nur bei parallel Duplex und entsprechendem Wellenprofil...  (was mit einem schon geforderten Foto verifiziert werden könnte)    Al 
    • Wende Dich doch am besten an SIP. Ich bin nicht im Bilde, ob es auch ein anderes Gutachten für die spanischen Versionen gibt.  Im Zweifel kannste ja das Kit bestellen. Da muss man die FIN angeben. Wenn das für spanische Nummern nichts gibt, würdest Du sowieso ne Info kriegen. Kann also eigentlich nix schief gehen, außer, dass der Auftrag evtl nicht bedient werden kann.  
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