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Das große"07er Kennzeichen-Topic"


Rakete

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ja, hat mich auch gewundert.

auf dem antrag stand was von 4 wochen beareitungszeit.

hab da jetzt nur px und käfer drauf. bin am überlegen ob ich noch sprint und oder berta drauf mache.

die meinten aber, dass ab 1 märz für die rote nummer ein §23 notwendig ist.

aber das kann doch nicht das gleich wie fürs H kennzeichen sein?

Bearbeitet von gravedigger
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Doch!

Das hat mir der Amtsleiter heute auch erzählt-also älter als 30 + H-Gutachten.

Was soll der Quatsch-wenn ich nen H-Gutachten habe brauche ich keine 07er.

Habe ihm zum Abschied auch die Hand geschüttelt-schließlich sehe ich ihn nie wieder...

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Fuffies (bis 40 / 45 / 50 / 60 km/h) dürfen nicht mit dem roten 07er gefahren werden. Fuffies mit einer (bauartbedingten) Höchstgeschwindigkeit oberhalb der genannten Geschwindigkeitsbereiche (50SS, 50SR, ...) dürfen damit gefahren werden.

Für die kleinen Fuffies gibt's die roten kleinen Versicherungskennzeichen (das hintere).

post-1023-1170599672.jpg

post-1023-1170599713.jpg

wäre mir neu, da ich selbst und einige bekannte auch, ihre 50er auf 07 laufen haben.

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Wenn ich zehn Autos über die H-Hürde gewuppt habe dann ist mir die Steuer auch Ladde-dann habe ich nämlich schon einige sehr große Scheine versenkt...

Joa-klar gibts die 07er-Assis;habe ich aber lange nicht gesehen.

Im Großen und Ganzen sind das doch nur harmlose Schrauber,leicht schmuddelig und ziemlich verzettelt in ihrem Kram-die tun keinem was... :-D

Irgendwie ja auch schön jetzt eine "Legende" zu haben... :-D

Edith hat heute übrigens auch noch nen fauligen Golf 1 auf 07er angemeldet...

45e4933feffe7.jpg

Bearbeitet von rocket88
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so..hab jetzt auch mein fuhrpark mit ner roten 07er nr. ausgestattet...ganze 10(!!) fahrzeuge..

gerade noch rechtzeitig! :-D

ab 1.03.07 gehts erst ab 30jahre u. gutachten was.

aber die meisten "richtigen" vespas sind eh schon 30 jahre u. älter! :-D

freu mich schon auf diue ersten einstell..treffenfahrten!

gruß

tom

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wäre mir neu, da ich selbst und einige bekannte auch, ihre 50er auf 07 laufen haben.

Ich mußte sogar die Eumels davon überzeugen, daß es sich bei meiner SS50 um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug handelt. Versicherungskennzeichen-Fuffies gehen lt. unserer Zulassungsstelle definitiv nicht auf rote 07er. Er hat mir da sogar irgendeinen Text vorgelesen (dessen Quelle ich mir nicht gemerkt habe, da ... s. o.).

Wenn's bei dir und deinen Kumpels geklappt hat: Glückwunsch! Mich würde allerdings die rechtliche / amtliche Grundlage dafür interessieren. Hast du da was besonderes eingetragen? Was steht bei 1 (Fahrzeugart) im roten Fahrzeugschein?

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  • 10 Monate später...

*Hochwühl*

Ich bin eben zum ALLERERsTEN Mal im nunmehr 10 Jahr mit den 07ern angehalten worden-Halleluja!

Noch nie haben sich die Cops dafür interessiert-für den ollen Volvo schonmal überhaupt garnicht... :-D

Papiere,Führerschein..."Fahrgestellnummer?An der B-Säule???Reiner-kann das sein?"-"Weeß ick nicht-bei die Dingers ist alles anders...dat isn Schwede-frag mich mal nicht..."

Zweck der Fahrt wurde gefragt(Werkstatt-logo...) und warum bei den Eintragungen im Fahrzeugscheinbuch Amtsstempel sind-"Tragen Sie die Fahrzeuge nicht selber ein?"-"Nee-macht die Zulassungsstelle."-"Echt?-Na dann-gute Fahrt!"

Alles in Allem sehr unspektakulär...

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  • 4 Wochen später...

Wer kennt sich aus:gibt es noch irgendwelche Nischen ein "unter 30"-KFZ auf vorhandene 07er anzumelden-bsplws. wenn bereits mehrere gleiche KFZ des Typs darauf laufen-würde ja den Sammlerstatus bekräftigen?

Es war auch möglich jüngere Fahrzeuge darauf anzumelden wenn diese nachweislich selten und im hervorragendem Zustand sind.

Jemand ne Idee?

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Ich habe auf meine 07er noch vorm Stichtag 01.03.07 Fahrzeuge zugelassen. Daher kein TÜV, kein H-Gutachten etc.

Was passiert, wenn ich jetzt auf diese existierrende 07er-Nummer heute ein weiteres Fahrzeug zulassen will.

OK, es braucht H-Gutachten, aber wie läuft das mit dem TÜV? Muss ich dann mit diesem einen Fahrzeug alle 2 Jahre zum TÜV, m,it den ganzen anderen weiterhin nicht (wäre eigentlich logisch)? Wie wird das dokumentiert? Ein Stempel auf Kennzeichen macht ja nicht viel Sinn, muss ich also dann immer den TÜV-Bericht mit mir rumfahren?

Und bei einer Kontrolle: Wissen die Herren Polizisten Bescheid, dass ich für ein paar Fahrzeuge keinen TÜV-Bericht nachweisen muss (zugelassen vor Stichtag) und für die anderen dann schon?

Fragen über Fragen ...

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Ich stehe auch gerade davor einen weiteren Roller auf bestehendes 07er einzutragen. War auf Zulassungsstelle und habe mich erkundigt: Nur das "neue" einzutragende Fahrzeug muss beim Tüv zur Begutachtung vorgeführt werden. TÜv erstellt Oldtimergutachten worauf die Zulassungstelle den roten Fahrzeugschein für dieses Fahrzeug ausstellt. Damit ist die Sache erledigt. Eine 2-Jahres Vorführung etc. ist nicht erforderlich !

Bearbeitet von Hoffmannfahrer
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OK, es braucht H-Gutachten, aber wie läuft das mit dem TÜV? Muss ich dann mit diesem einen Fahrzeug alle 2 Jahre zum TÜV, m,it den ganzen anderen weiterhin nicht (wäre eigentlich logisch)?

Halbwissen:

Sofern ich informiert bin brauchst du das H-Gutachten nur zur Eintragung in deinen Fahrzeugschein. Dabei wird keine HU gemacht! Lediglich dieses H-Gutachten.

Wenn das Fahrzeug durch die Zulassungstelle eingetragen wurde gilt das gleiche wie für die anderen Fahrzeuge, nämlich kein TÜV!

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Dass nur das neu einzutragende Fahrzeug und natürlich nur einmal vor der Zulassung das H-Gutachten benötigt, war mir soweit klar.

Was mich aber wundert, dass man danach nicht alle 2 Jahre zur HU muss.

Denn eigentlich sind diesbezüglich die Regelungen doch identisch zu denen des H-Kennz., oder?

Hmmm, ich geh' mal googeln ...

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Man kann auch weiterhin Fahrzeuge unter 30 Jahren anmelden, wenn sie ein H-Kennzeichen bekommen würden.

Klingt ja eigentlich nicht so logisch, wird aber bei Kleinserien schon seit längerem gemacht (Autos).

Wenn man so argumentiert, könnte es klappen. Allerdings sind Kleinserien bei Vespas neueren Produktionsdatums ja eher Mangelware...

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Die meisten Probleme entstehen weil die einzelnen Ämter und sogar Sachbearbeiter ihre "eigenen Regeln" im Amtsdeutsch heißt das wohl sowas wie "Ermessungsspielraum" haben und die jeweiligen Gesetzte, teilweise sind es ja nur "Verfahrensregeln ohne Gesetzesgrundlage" oder "Leitfäden" je nach Gusto, Lust und Laune oder ihren eigenen Verständnis über Recht und Ordnung auslegen.

Soviel ist bei diesen Verfahren garnicht bis ins Detail geregelt, das kann jede Behörde selbst auslegen.

In Paderborn heisst das: Eintrag in 07er für Krad ohne Gutachten/TÜV, nicht mal Vorstellung. Auf die Frage ob ich auch gleich ein "Projekt in Teilen, welches innerhalb des Winters restauriert wird, nicht gleich mit in die Liste aufnehmen könnte" wurde dieses ohne weiteres Nachfragen mit eingetragen.

Aber bei PKW/LKW wiederum wollen die ein H-Gutachten, ohne dem geht leider nix sagt der Sachbearbeiter.

Ich versuche im Frühjahr meinen Mopet Trailer auf die 07er umzutragen - Grundlage des Trailers ist eine Wohnwagenachse BJ ´67 - ich bin gespannt ob das akzeptiert wird, und so wie ich den Sachbearbeiter einschätze wird es ihm eine Freude sein.

:-D

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Also der Tüv erstellt definitiv kein Gutachten für "unter 30".

Vielleicht sollte ich mir ein Gutachten von einem unabhängigen Gutachter erstellen lassen der den "herrausragenden"Zustand bescheinigt und zudem irgendwas vom Hersteller daß davon nur 2000Stck gebaut wurden.

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Ich habe mal einen Artikel gelesen, indem es um besagte "Kleinserien" ging. Dort war es so beschrieben, dass diese unter-30-Jahre alten Fahrzeuge nachgeiwesener massen etwas besonderes sein müssen, z.B. halbwegs selten in Kombination mit prominentem Vorbesitzer oder in Kombination mit der Teilnahme an einer historisch bedeutenden (z.B. motorsportlichen) Veranstaltung. Oder es sollten Prototypen, Vorserienfahrzeuge oder Sonderanfertigungen sein oder ein wertvolles Fahrzeug, von dem aufgrund welcher Umstände auch immer nur noch dieses eine oder eine Handvoll übrig sind oder ...

Also wie gesagt, mit einem stinknormalen Golf 2 in unpopulärer und damit seltner Sonderausstattung wirst Du keinen Erfolg haben.

Eher mit einem strassenzugelassen Rallygolf, der von bekannten Motorsportlern auf Weltmeisterschaften bewegt wurde und auch einen Titel errrungen hat. Dann sollte auch ein Golf 2 zwischen 20 und 30 Jahren eine historische Zulassung bekommen können.

Leider ist aber wie oben schon erwähnt wurde ein recht breiter Ermessensspielraum dabei, der einem keine Garantie oder ein Recht auf die H- oder 07er-Zulassung gibt. Gute und stichhaltige Argumente sind damit das A und O. Dabei kann sicher auch ein hoher monetärer Wert unterstützen.

Die bekannte "Wackelpuddingfrage", ob die "Allgemeinheit" ein Interesse am Erhalt diese Fahrzeug als "historisches Kulturgut" hat, sollte mit "ja" beantwortbar sein. Die Beantwortung biete seeeehr viel Spielraum in alle Richtungen ...

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