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matzmann

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  1. Dann muß das nur bei den Neuseeländischen so sein. "Deutsche" haben immer 2 (4) Löcher.
  2. Ich kenne nur 2 (bzw. 4-) Loch Befestigung bei SS. Die Halter passen also nicht.
  3. Für die Zweitschrift von Piaggio bräuchtest du halt die Deutsche Nummer. Aber die V50 erste Serie hat die ABE Nummer 3970. Damit findet dein TÜV die Daten in seiner datenbank
  4. Vor allem kommt es darauf an WANN sich so ein TÜV Schwank zugetragen hat. Da hat sich in den letzten 2-3 Jahren ne Menge getan.
  5. Worauf willst du hinaus? Ich bin ziemlich sicher das für keine! Limitata ein sauberer Abgasnachweis geführt worden ist (Ritas und deine eingeschlossen). Das wird höchstens so gegangen sein "Naja der Motor ist ja fast wie PK 50 XL2,dann passt das wohl schon" was höchstwahrscheilnlich auch stimmt, nur nicht 100% sicher ist 8-).
  6. Nein, es gibt noch Übergangsvorschriften § 72 STVZO, da steht das auch mit 50km/h (DDR 60km/h) als Kleinkraftrad gilt.
  7. Dann würde ich auf jeden Fall Papiere vor dem Verkauf machen wenns so einfach ist. Ich denke das steigert den Wert auf jeden Fall.
  8. Ich würde mich da trotzdem mit dem Rechtsamt anlegen 8-). HU Pflicht "(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen." (§29 STVZO) Ein Kleinkraftrad ist nicht zulassungspflichtig nach § 3 Absatz 1 FZV , da § 3 Absatz 2 FZV: " Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind folgende Kraftfahrzeugarten: d. zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder" mag sein das ja jetzt Kennzeichenpflicht besteht, so reden sich die ja raus, aber die HU Pflicht gilt für "Kennzeichenpflichtige Fahrzeuge nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2" ! nicht für alle Kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge. und das sind § 4 Absatz 2 FZV: "Kraftfahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c" (Leichtkrafträder) § 4 Absatz 3 Satz 2 FZV: "Besteht keine Versicherungspflicht, müssen sie ein Kennzeichen nach § 8 führen" (Sportgeräteanhänger)
  9. Ich würde die HU sogar als Vorteil sehen, beide Plaketten auf dem Kennzeichen, kein Diskusionsbedarf.
  10. Ritas ist ne 50er kein Krad. http://www.germanscooterforum.de/topic/282346-versicherungskennzeichen-2014/page-12
  11. Naja, so ganz korrekt wurden die AFAIK alle nicht abgenommen. Ritas ist speziell, da zugelassen und nicht mit Versicherungskennzeichen unterwegs, aber dafür gibts ein anderes Topic. Problem ist, das die Limitata zur Abnahme einen Abgasnachweis braucht und der ist scheinbar nie erstellt worden. Deutsche Papiere können also tatsächlich ein Problem werden. Ansonsten geh ich bei den 3 mit Champ konform.
  12. Das ist keine HU-Befreiung. Das steht eindeutig im Gesetz, Zulassungspflichtige! bzw. Fahrzeuge die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen zur HU. Theoretisch kannst Du also die Plakette wieder abkratzen. Bei mir steht nichts zur HU im Schein, muß auch nicht.
  13. Ist aber eine auf dem Bild. Könnte natürlich symbolisch sein, wenn man an das Gute glaubt. Edit sagt gewesen, jetzt ist das Bild mit der BE gelöscht. Sowas aber auch.
  14. So ein Blödsinn hier, der Mängelkatalog ist bei allen gleich. Das der Typ von der Dekra seine Arbeit richtig gemacht hat ist also Abzocke? Wenn du so eine Schleuder als Gebrauchtwagen kaufen wolltest wärst du froh um die Prüfung gewesen. Frage: Warst du bei der Nachuntersung dabei oder war das in der Werkstatt.
  15. Das wirst du nur vor Ort klären können. Ich würde halt selber drauf achten das das mit übernommen wird. Vespas sind in dem Punkt sehr speziell.
  16. V50 ohne Tacho und mit 9 Zoll Bereifung, aber mit deutscher Originalbetriebserlaubnis? Ein Schelm wer böses dabei denkt. http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/vespa-v50-special-rundlicht-oldtimer/291043532-305-8679?ref=search
  17. Richtig wäre die Nummer vom Schild, macht ja auch anders keinen Sinn, wenn geklaut gibst du ja auch diese Nummer an. Allerdings ist das oft etwas schwierig das dem Prüfer klar zu machen.
  18. Kaskoversicherungen sind plötzlich nach Wert möglich, Sammlungsversicherungen auch. Ausserdem kann man sich seiner Heimatstadt verbunden zeigen.
  19. Kleines Schild geschraubt hab ich noch nie gesehen, bei großen Schild scheint es verschiedene Lösungen zu geben.
  20. Die Kurbelwelleneinlaßzeiten und der 19er Gaser 8-).
  21. Haben alle Vespen mit E-Zündung und Zündeinheit am Motor so gelagert (Also AFAIK alle ausser Femsa-Rally). Allerdings gobts verschiedene Lochabstände bei den Motorgehäusen, vielleicht passt das deshalb nicht.
  22. Klar geht zu klein, aber nicht in dem Bereich. Die VPI Jungs fahren anständig Leistung mit 19er Gaser.
  23. Der 125 Ori ist aber PK 125 S Original. Der 125 XL/XL2 Pott sieht aus wie von der spanischen 75. Ich würde sagen das Bild bei IXIL ist nur falsch, da für die T5 das selbe Bild drin ist. http://www.ixil-shop.com/shoponline/es/509-escapes-ixil-vespa-pk-75-xl
  24. Warum? Die XL Bremse ist top. Oder nur wegen der PX Bremstrommel?
  25. Weil es hier nur um die Ermässigung fürs 24h Rennen geht. (Und den Begriff "Federated Rider"). Wie sich jeder selbst versichert ist hier total Mumpe.

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