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sidewalksurfer

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  1. Schau mal unter Technik allgemein ins O-Lack Topic. Da werden sämtliche Fragen zur Aufbereitung und die dazu nötigen Mittel mehr als erschöpfend behandelt. Und bevor du dort eine neue Frage stellst, einfach mal den ersten Beitrag des Topics lesen...
  2. Dürfen dürft ihr das sicherlich. Wie gesagt, hängt sein Unterhaltsanspruch dann davon ab, inwieweit er sich in Ausbildung befindet oder sich zumindest ernsthaft und nachweislich darum bemüht. Wenn der Vater ihn nicht bei sich aufnimmt, bleibt ihm dann eine eigene Wohnung zu nehmen und Hartz IV zu kassieren. Die Jobcenter zahlen dann aber auch nicht einfach so, sondern lassen sich durch Beteiligung des Jugendamtes nachweisen, dass ein Verbleib bei einem zahlungskräftigen Elternteil nicht möglich ist, weil die Verhältnisse so zerrüttet sind. Sollte dem so sein, werden unter 25-jährige da normalerweise relativ hart rangenommen, d. h. "Chiller" müssen schnell mit Leistungskürzungen rechnen, wenn sie sich nicht um Arbeit oder Ausbildung bemühen.
  3. Es gibt Verwirkungstatbestände beim Volljährigenunterhalt, dafür hängt die Latte aber ziemlich hoch - sowas wie Gewalttaten des Unterhaltsberchtigten gegen den -pflichtigen. Altersgemäße Reibereien mit den (Stief-) Eltern gehören da eher nicht dazu. Grundsätzlich ist das volljährige Kind erstmal selbst für seinen Unterhalt verantwortlich (bzw. es hartzt), es sei denn, es befindet sich noch in Erstausbildung (Schule, Berufsausbildung, Studium). Aber auch da gibt es wieder zig einzelfallabhängige Varianten und Feinheiten, die zu beachten sind.
  4. Das Jugendamt ist ja auch häufig Parteivertreter, z. B. im Rahmen einer Beistandschaft. Oder es macht eigene Ansprüche aus übergegangem Recht (Unterhaltsvorschuss) geltend. Zumindest in letzterem Fall geht es um Steuergelder, da ist man dann oft weniger großzügig z. B. bei der Anerkennung abzugsfähiger Belastungen, als wenn das ganze ohne staatliche Beteiligung abläuft. Mein Vorschlag bzgl. des Jugendamtes bezog sich aber auf eine Beratung beider Parteien, wenn möglich in einem gemeinsamen Termin. Wenn man sich dann nach Erläuterung der jeweiligen Ansprüche nicht einig wird, bleibt immer noch der Gang zum Anwalt und ggf. in Folge zum Familiengericht.
  5. Es ist schon richtig, dass sich Fachleute damit auseinandersetzen sollten, weil es gerade im Unterhaltsrecht sehr auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Deshalb findet sich dazu auch wenig allgemeingültiges im Internet. Auch wenn deine Frau mit ihrem Einkommen deutlich unterhalb des Selbstbehalts für Unterhaltspflichtige liegt, ist das noch keine Garantie dafür, dass sie keinen Unterhalt zahlen muss. Neben dem schon erwähnten Taschengeldanspruch gegen dich könnte es auch noch sein, dass ihr ein fiktives Einkommen zugerechnet wird, das sie realistischerweise (z. B. abhängig von ihrer Ausbildung) bei Annahme eines besser bezahlten Jobs erzielen könnte. Dabei muss aber auch die Betreuungssituation der beiden jüngeren Kinder beachtet werden. Also alles nicht so einfach und deshalb unbedingt von Fachleuten zu prüfen. Wenn es nicht direkt der Fachanwalt für Familienrecht sein soll, weil das häufig erstmal für die andere Seite nach Eskalation (mit entsprechender zu erwartender Gegenreaktion) aussieht, besteht auch bei vielen Jugendämtern die Möglichkeit der kostenlosen Beratung für alle Beteiligten.
  6. Man kann die beiden Varianten anhand des Maßes Zylinderoberkante bis Auslassoberkante unterscheiden. Das geht mit abgenommenem Kopf.
  7. Der Baum hat geschätzte 2,20m (von der Gemahlin mit Augenmaß beschafft), Fernseher 50", das Bier auf dem Tisch hatte 0,5l - im übrigen das gleiche Fabrikat wie auf der Büdchenreklame in deinem Fernseher...
  8. Wenn das Gekritzel auf einem phätten Ährocks oder so angebracht wäre, würde evtl. wenigstens die Zielgruppe angesprochen - vorausgesetzt, das Taschengeld reicht, Bitch.
  9. Wenn es die mit dem Alukorb ist, lohnt das nicht. Man kann damit nur die zugehörigen Alukupplungsbeläge verwenden, weil die sonst üblichen Stahlbeläge schnell Kerben in den Korb schlagen, in denen sich die die Beläge dann einhaken, wodurch die Kupplung nicht mehr richtig arbeitet. Mit den Alubelägen geht das etwas langsamer, passiert aber dennoch.
  10. Was will der Verkäufer denn dafür haben? Und was willst du damit anfangen - für dich selbst behalten, oder spekulierst du darauf, das Ding mit Gewinn weiter zu verkaufen?
  11. Exakt gleiches Prozedere wie z. B. bei einer Vespa ohne Papiere. D. h. Einzelabnahme beim TÜV, neue Papiere von der Zulassungsstelle. Natürlich kann es wie immer bei solchen Vorhaben je nach Zulassungsstelle Probleme geben, die z. B. vom Zyklus der Sachbearbeiterin beeinflusst werden.
  12. WAR MEIN HIRSCH!
  13. Kann alles sein, ich habe die Formulierung "... in dem zwei damen und ich schon seit längerem eine wohnung mieten..." jedenfalls mit Betonung auf eine Wohnung verstanden, d. h. man bewohnt zu dritt eine gemeinsame Wohnung. Vielleicht klärt der Topiceröffner dieses Mysterium ja noch auf...
  14. Anhand dieser Angabe hatte ich gemutmaßt, dass es sich um eine WG handelt. Kann natürlich auch eine moderne Form der Partnerschaft, ein Geschäftsmodell oder sonst irgendwas sein...
  15. In die Berechnung der Abfindung würde ich folgende Überlegungen einfließen lassen: Wie lange ist realistischerweise noch vom Bestand der WG auszugehen (irgendwann wollen die meisten Frauen ja mal Kinder und so...)? Sagen wir mal max. 5 Jahre, d. h. wenn die WG aber schon in einem Jahr aufgelöst wird, müsstest du dir überlegen, wieviel teurer dich eine andere Wohnung in 4 Jahren im Vergleich zur bisherigen WG kommt. Das WG-Leben ist normalerweise durch geteilte Fixkosten wie z. B. Telefon/Internet/demnächst Haushaltsabgabe (ExGEZ) günstiger als ein Singlehaushalt, diese Mehrkosten auch für 4 Jahre noch addieren. Dazu dann noch die Neuanschaffung bisher gemeinsam genutzter Einrichtungsgegenstände und Geräte (Küche, Waschmaschine, Staubsauger...) sowie die schon genannten Maklerkosten, evtl. Kaution (bzw. die Gebühren für eine entsprechende Bankbürgschaft etc.), Umzugskosten, "Schmerzensgeld" für die allgemeinen Unannehmlichkeiten eines Umzugs. Das sollte schon locker 5-stellig werden können.
  16. Dachte ich mir, Buffalos sehen auch scheiße aus in chrom...
  17. Aber nur, wenn du die hier trägst...
  18. Wurde anscheinend Mitte der 30er Jahre des letzten Jahrhunderts erfunden. Wenn man dem Artikel glauben darf, spielten dabei wohl auch Gedächtnisverlust, Doppeltsehen und Darkrooms eine Rolle... Klick
  19. Schon klar - der Erbauer schrieb aber, dass der TÜV auch bei Zulassung als 125er Blinker gefordert hätte, was aber keinerlei gesetzliche Grundlage hat (s. o.).
  20. Zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder müssen ab EZ 1989 zur AU. Also auch 125er. Die einzuhaltenden Werte sind allerdings so hoch angesetzt, dass man sich wirklich Mühe geben muss, sie zu überschreiten. Auch mit Tuning sollte das kein Problem darstellen. Am einfachsten wäre es aber, wenn man einen Prüfer findet, der keinen Bock auf die Untersuchung bei Zweitaktern hat, weil die ihm die Messsonde zurotzen. Sowas soll es auch geben, kostet dann nur die Gebühr für die nicht stattgefundene, aber bestandene Untersuchung.
  21. Gilt die StVZO nicht für Mönchengladbacher TÜV-Prüfer?
  22. Als 125er wären keine Blinker nötig gewesen, mit dem eingetragenen Malossi und Bj. 1977 aber schon.
  23. Schicke Innenausstattung hat er auch:

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