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Kurzzeitkennzeichen bei TÜV-Abnahme?


LORDNIKON

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Servus ein leider sehr aktuelles Problem:

habe Montag einen Termin bei den Freunden vom TÜV. Bringe den Bock dort mit einem Kastenwagen hin, da er abgemeldet ist. Es muss eine Vollabnahme gemacht werden. Dazu fährt der Prüfer den Roller ja auch Probe. Ist dafür eine Anmeldung im Sinne eines roten Kennzeichens oder Kurzzeitkennzeichens erforderlich oder geht das auch ohne??

Falls nein, habe ich nämlich ein Problem, da ich vor dem TÜV-Termin an kein Nummernschild mehr komme!!

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... wie soll man privat denn bitte an ein rotes Kennzeichen kommen, und wieso sollte man ein Kurzzeitkennzeichen haben, wenn man sowieso eine §21 macht? NEIN, musst du nicht haben. Tüv-Prüfer dürfen eine "Probefahrt" auch ohne Kennzeichen machen... :-D

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... wie soll man privat denn bitte an ein rotes Kennzeichen kommen, und wieso sollte man ein Kurzzeitkennzeichen haben, wenn man sowieso eine §21 macht? NEIN, musst du nicht haben. Tüv-Prüfer dürfen eine "Probefahrt" auch ohne Kennzeichen machen... :-D
... definitiv nicht. Glaube kaum, daß der Prüfer Fremdschäden aufgrund eines evtl. Crash aus seiner Tasche (bzw. der TÜV aus der Tasche seiner Organisation) zahlt :plemplem: . Ausnahme (AFAIK): reine Sichtmängelprüfung bei einer Nachuntersuchung.

Edit sacht noch: unsere Prüfstelle hier hat für solche Fälle 'ne eigene rote Nummer, die gegen Gebühr (10,- Euro oder so) benutzt werden kann. Alternativ: KZK bei der Zulassung kostet nicht viel und die Versicherungsprämie wird bei Echtzulassung nach dem TÜV normalerweise verrechnet / nur nach normalen Tarifen abgerechnet.

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Also ich hab neulich auch ne Vollabnahme machen lassen, hatte auch kein Kennzeichen und hat alles bestens geklappt. Weiß jetzt allerdings nicht, ob der Prüfer auch gefahren ist...ist mir eigentlich auch egal, die Karre hat ohne Mängel bestanden und das war wichtig. :grins:

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Glückwunsch. Trotzdem ist es auch für einen Prüfer nicht legal, mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug rumzufahren. Hier ist der TÜV-Hof genauso öffentlich oder privat wie z. B. der Parkplatz eines Einkaufszentrums. Wenn er's trotzdem bei dir tat: nochmal Glückwunsch ...

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Mein Bruder hat letztes Jahr eine Vollabnahme bei einem Motorrad machen lassen, das schon 5 Jahr abgemeldet war. Der Prüfer (bei der Dekra) hat eine normale TÜV Abnahme gemacht, und ist mit dem Ding einmal auf dem Dekragelände umhergefahren. Und das ist ja Privatgelände (also ohne zulassung zu fahren). Oder glaubst du, das der Prüfer ne halbe Stunde um den Block fahren wird???? Was ist mit Motorrädern, die gedrosselt verkauft werden. Die sind teilweise auch nicht vorher zugelassen. Da fährt auch kein Mensch mit um den Block. Und wenn du sicher sein willst, ruf vorher an oder noch besser fahr hin zum TÜV und frag den Prüfer nach dem Motto: Ich brauche mal Fachmännischen Rat von einem Experten. Das zieht immer :-D Also kein Problem

gruß

oliver

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Mein Bruder hat letztes Jahr eine Vollabnahme bei einem Motorrad machen lassen, das schon 5 Jahr abgemeldet war. Der Prüfer (bei der Dekra) hat eine normale TÜV Abnahme gemacht, und ist mit dem Ding einmal auf dem Dekragelände umhergefahren. Und das ist ja Privatgelände (also ohne zulassung zu fahren).

Nur wenn das Tor zu ist.

Wahrscheinlich war er aber nur zu faul die rote Nummer der Station ranzuschrauben.

Gruß aus Kiel

matze

... wie soll man privat denn bitte an ein rotes Kennzeichen kommen, und wieso sollte man ein Kurzzeitkennzeichen haben, wenn man sowieso eine §21 macht? NEIN, musst du nicht haben. Tüv-Prüfer dürfen eine "Probefahrt" auch ohne Kennzeichen machen... :-D

Auch die Prüfer dürfen das nicht.

Gruß aus Kiel

matze

P.S. Der Roller in Deiner sig ist keine Racer.

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Mich wollten die Vögel auch schon wieder unverrichteter Dinge heimschicken, obwohl uns am Telefon mitgeteilt wurde, dass wir keine rote Nummer benötigen würden. Als Begründung wie oben genannt der öffentlich frei zugängliche Prüfplatz.

Wir sind ums Eck zum Autohaus Holzer (die mit den schnellen Fiats und Lancias) und haben nett gefragt, über die Prüfstelle geschimpft und kurz ein Schild geliehen bekommen :-D

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fahrzeug muß versichert sein aber nicht angemeldet.

wie z. B. auch bei fahrten von der zulassungsstelle zum wohnort mit entstempeltem kennzeichen möglich sind.

doppelkarte holen - und gut is. :-D

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Servus ein leider sehr aktuelles Problem:

habe Montag einen Termin bei den Freunden vom TÜV. Bringe den Bock dort mit einem Kastenwagen hin, da er abgemeldet ist. Es muss eine Vollabnahme gemacht werden. Dazu fährt der Prüfer den Roller ja auch Probe. Ist dafür eine Anmeldung im Sinne eines roten Kennzeichens oder Kurzzeitkennzeichens erforderlich oder geht das auch ohne??

Falls nein, habe ich nämlich ein Problem, da ich vor dem TÜV-Termin an kein Nummernschild mehr komme!!

Nene,

Die Prüfer müssten schon arg daneben sein wenn sie das "nicht" machen/abnehmen würden.

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In erster Linie gehts dabei ja nur um den Versicherungsschutz.

Findet die Prüfung auf dem Gelände des Tüv statt (egal ob Tor zu oder offen) greift bei einem Unfall die Versicherung des Tüv, egal ob angemeldet oder nicht.

Auch wenn er das Gelände verlässt greift die Tüv- Versicherung.

Anders bei der Zulassung: Kennzeichen ist an sich auf dem Privatgelände nicht nötig, "öffentlich zugänglich" ist da immer so ne Streitfrage: zB. Tor ist da aber offen wird meist als nicht öffentlich gesehen.

Andererseits darfst du auch mit nem entstempelten Kennzeichen zum Tüv fahren, sofern Versicherungsschutz besteht...

Im Endeffekt gehts ja nur darum, das Fahrzeug ausfindig machen zu können falls was ist. Ganz ohne Kennzeichen darf also der Prüfer auch nicht vom Gelände, wenn ers dennoch tut ist es aber nicht dein Problem. Im Endeffekt liegts im ermessen des Prüfers, ob er damit fährt oder nicht. Meist haben Tüvstellen jedoch so viel "Privatfläche" die abgesperrt ist, daß er dort auch fahren kann.

Entscheide selber: Hat dein Tüv nur ein kleines Häuschen irgendwo im "Wohngebiet" und muß zum prüfen auf die Straße braucht er ne Rote Nummer. Dann am besten in der früh anrufen und ankündigen.

Ist ein großes Gelände vorhanden kann und darf er auch so fahren, dann wird er es auch tun.

Und edith schreit noch: streng genommen brauchst du die Versicherung auch nur, wenn du selber hinfährst. Für die Prüfung selbst nicht.

In diesem Sinne viel Glück,

greets,

Jan

Bearbeitet von freerider13
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naja, gut. hatte mich wohl etwas doof ausgedrückt.

meinte schon auch, dass der prüfer auf dem tüveigenen gelände fahren darf, da dieses ja logischerweise versichert sein muss.

aber ist ja auch egal, diejenigen, die wirklich ahnung haben, haben ja auch was dazu gesagt und das ist ja die hauptsache, dass jetzt der topiceröffner bescheid weiss.

in diesem sinne: :-D

ps: was soll daran denn keine racer sein?!

Bearbeitet von cosmo
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... fragt nach eurer nächsten Prüfung doch mal gezielt nach und schreibt die Antworten dann hier rein. Mal sehen, ob sich die dann mit der einen bestimmten "Antwort vom Fach" hier im Topic decken ... :wasntme:

Preisfrage: wer zahlt denn, wenn der Prüfer unverschuldet (z. B. weil ihr beim Einbau von Gas- oder Bremszug nachweislich gepfuscht habt) in ein anderes Auto auf dem Gelände reinbrettert?

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Tja, Grenzfall.

Erst mal stellt die Tüvprüfung als solche eine Art, ich sag mal: "Enteignung auf Zeit" dar, der du nicht auskommst.

Baut der Tüvprüfer dann einen Unfall (wie ich selber schon ziemlich leidlich erleben durfte) zahlt die Tüv - Versicherung eigentlich ziemlich schnell und unproblematisch. Egal was der während der Prüfung kaputtmacht.

Beispiel: Freund von mir fuhr mit seinem 123er zum Tüv, Anlasser war so lala, Tüvler lässt Motor orgeln, nix geht und Anlasser setzt aus. Freund: "Um Gottes Willen, was machen Sie denn da!!! etc. pepe, Ergebnis: Versicherung zahlt neuen Anlasser.

Wenn man natürlich FAHRLÄSSIG oder gar mit VORSATZ gebastelt hat wäre die Sache wohl wieder anders. Gesetz dem Fall, es wird nachgeprüft und es wäre nachweisbar.

Und dabei sollte man bedenken: Beim Tüv werden Teilweise Fahrzeuge vorgeführt, die NIE eine Straßenzulassung erhalten würden. (Bsp: Drag Car aus den USA, mit Licht, Blinkern etc., Leistungsprüfstand hört bei 300 auf, Wagen beschleunigt konstant weiter...)

Mit diversen "Fehlern" sollte der Prüfer also immer rechnen, daher wird auch die Versicherung hier nicht so genau prüfen wie im Bereich öffentlicher Straßen...

greets,

Jan

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fahrzeug muß versichert sein aber nicht angemeldet.

wie z. B. auch bei fahrten von der zulassungsstelle zum wohnort mit entstempeltem kennzeichen möglich sind.

doppelkarte holen - und gut is. :-D

Wie geht das? :-D Eine Haftpflichtversicherung beginnt und endet doch immer automatisch mit dem Anmelden und Abmelden bei der

Zulassungsstelle. Dafür braucht man bei der Zulasungsstelle doch die Versicherungsbescheinigung (früher mal Doppelkarte gewesen).

Mit einem entstempelten Kennzeichen darf man nur noch am Tag des Entstempelns fahren, weil ja für den Tag noch Versicherungsschutz

besteht. Oder irre ich mich. :plemplem:

Gruß hemmiti :-D

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Fast richtig. Die Haftpflicht beginnt und endet mit dem Tag der An- und Abmeldung. Daher darfst du dir (zumindest in Köln) eine Doppelkarte holen, ein vorher reserviertes Kennzeichen beim örtlichen Schildermacher besorgen, dieses an das zuzulassende Fahrzeug schrauben, auf direktem Wege zum TÜV fahren, dann auf direktem Wege zur Zulassungsstelle fahren. Muss halt alles am selben Tag passieren.

Gruß

SubWay

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In Hamburg und Hedwig-Holzbein bekommt man ohne gültigen TÜV aber gar kein Kennzeichen :plemplem:

Da muss der TÜV-Bericht in der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

War in Kiel eigentlich nie ein Problem. Du kriegst die Kennzeichen ohne Plaketten und darfst Fahrten zum Zwecke der Zulassung (Also auch zum "TÜV") machen. Bin sogar mal so von der Rennleitung auf dem Weg von Kiel nach Eckerförde angehalten worden.

Gruß aus Kiel

matze

@cosmo: Die Racer hat Fünf-Loch Felgen, PV Lenkerkopf, grosse Klappe*

Bearbeitet von matzmann
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In Hamburg und Hedwig-Holzbein bekommt man ohne gültigen TÜV aber gar kein Kennzeichen :plemplem:

Da muss der TÜV-Bericht in der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

So wird bei uns im Kreis COE auch verfahren. Mindestens 3 Monate TÜV und AUK, sonst keine Zulassung und somit kein Versicherungsschutz,

denn nur zugelassene Fahrzeuge sind haftpflichtversichert. Is bei uns leider so. :-D

Gruß Hemmiti :-D

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Um dem ganzen mal etwas mehr Fundament zu geben, hier der Link der Stadt Köln zu dem Thema:

http://www.stadt-koeln.de/bol/zulassung/pr...0148/index.html

Und hier findet man den entsprechenden Paragraphen der STVZO (Absatz 4): http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#23

Sollte also bundesweit gelten.

Gruß

SubWay

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