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Alkohol am Arbeitsplatz

Featured Replies

Geschrieben

Ich hab bei spiegelfikker eher an kidman und cruise gedacht. Also eher an kidman.

Geschrieben
  • Autor

Der des Alkoholkonsums am Arbeitsplatz Bezichtigte erhielt via Bundesp®ost eine kurze schriftliche Darstellung

der 'Sachlage' mit dem Hinweis auf eine vorraussichtlich folgende Abmahnung im Wiederholungsfalle.

Es ist ergo als gegeben hinzunehmen, dass der vermutete, während der Arbeitszeit scheinbar erfolgte Alkoholkonsum tataächlich stattgefunden gaben muss.

Sonst kann es ja keine Abmahnung geben.

Interessant, dass des Denunzianten Wort ohne Hinterfragen für bare Münze genommen wird.

Erschreckend, dass sein Erfüllungsgehilfe in Sachen Sozialkompetenz nicht einmal von seinem Doktorentitel Backup bekommt.

Dies, meine Herren, wird mitnichten das letzte Wort sein.

Bearbeitet von Lambrookee

Geschrieben

Gibt's nen Betriebsrat? Einschalten!

Geschrieben

ansonsten schieß dich doch einfach erst nach dienstschluss ab. mach ich auch so.

 

wenn du so lange nicht mehr durchhältst, versuch mal teilzeit.

:cheers:

Geschrieben

Ich könnt mich hier pausenlos wegschmeißen beim lesen obwohl es nicht zum Lachen ist !

Ein ehemaliger Arbeitskollege hat sich mit 43 Tod gesoffen ...

Geschrieben

Gibt's nen Betriebsrat? Einschalten!

Bei uns dürfen schriftliche/mündliche Abmahnungen ohne Betriebsverrat nicht erfolgen.

Bzw wurden Abmahnungen ohne BR wieder aus dem Personalakt entfernt.

Bearbeitet von tittndidi

Geschrieben

Es ist schon richtig, dass der Vorgesetzte in so einem Fall handeln sollte.

 

Denn zum einen muss in Betracht gezogen werden, dass an der Behauptung etwas dran ist. Zum anderen muss in Betracht gezogen werden, dass der Vorwurf unberechtigt ist und der Denunziant nur jemandem schaden will, in dem er so etwas behauptet.

 

Das Ganze ist ein sehr heikler Fall und hier ist mehr als Sensibilität und Fingerspitzengefühl im Umgang und in der Art und Weise der Behandlung des Sachverhalts gefragt. Und als Erstes ist hier ein längeres Gespräch mit dem Denunzianten nötig, wie sich das Ganze im Detail und angeblich verhält. Und je nach Glaubwürdigkeit, je nach Details kann man sich dann als Vorgesetzter überlegen, was man dann ggf. weiter tut oder auch bleiben lässt. Denn auch hier gibt es immer einen Ermessensspielraum des Vorgesetzten, wie er persönlich den Fall einschätzt und wie er subjektiv und so objektiv wie es ihm möglich ist, den Sachverhalt bewertet. Und natürlich beinhaltet das auch die Möglichkeit, in welcher Form auch immer falsch/richtig/gar nicht vorzugehen.

 

Hier gibt es keinen "Königsweg" und jeder Fall liegt anders, sind die Unternehmen und deren Toleranz in Sachen Umgang mit Alkohol unterschiedlich und sind auch die beteiligten Personen unterschiedlich.

 

 

Unreflektiert hier einfach seitens des Unternehmensleitung einen Brief an den vermeintlichen Alkoholkonsumenten zu schreiben und im Wiederholungsfall mit einer Abmahnung zu drohen, ist natürlich ganz schlechter Stil und spräche nicht für die Geschäftsführung. Vorausgesetzt es wurde wirklich NUR aufgrund der Behauptung direkt so ein Schreiben verfasst.

Geschrieben

JungSiegfried´s Ratschlag sticht alle anderen.

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