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Ich habe eine Vespa aus Italien ohne Papiere gekauft und mehrfach den Rat bekommen beim Straßenverkehrsamt und beim TÜV nicht zu erwähnen, dass sie noch nicht in Deutschland angemeldet war. Habe einen Kaufvertrag mit einem Österreicher und eine italienische Abmeldebescheinigung. Wer hat denn mit so was Erfahrung und kann mir Tipps geben, wie es am einfachsten funktioniert.

 

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Wenn du die Vespa als deutsche mit verlorenen Papieren ausgibst, gehst du mit der Fahrgestellnummer zur Zulassungsstelle und die prüft, ob die Nummer bereits vergeben oder als gestohlen gemeldet ist, wenn nicht, kannst du mit dem Moped zum TÜV zur Vollabnahme und anschließend zulassen, vorher evtl. mit dem TÜV abklären, ob ein Datenblatt vorhanden ist, bei Vespa sollte aber alles im Rechner sein, aber die freuen sich auch, wenn man vorher mit denen spricht, am Besten vorhandene Unterlagen ( Briefkopie eines baugleichen Rollers, ein paar Bilder ) mitnehmen, das macht immer einen guten Eindruck.

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Könnte dann noch evtl. mit dem zur Zulassung erforderlichen Eigentumsnachweis schwierig werden.

Die wollen (zumindest hier in Kiel) was schriftliches sehen.

 

Bist Du dir wirklich ganz sicher, das Fahrzeug nicht doch von einem netten Kollegen hier in D gekauft zu haben?

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Könnte dann noch evtl. mit dem zur Zulassung erforderlichen Eigentumsnachweis schwierig werden.

Die wollen (zumindest hier in Kiel) was schriftliches sehen.

 

Bist Du dir wirklich ganz sicher, das Fahrzeug nicht doch von einem netten Kollegen hier in D gekauft zu haben?

So etwas lässt sich doch mit einem guten Bekannten bei einem Pils kreativ erstellen ( nicht legal, aber egal ), auf jeden Fall besser als was italienisches ausm Hut zaubern zu müssen, ich hab mal in Kiel versucht ein schweizer Moped anzumelden, da hatte ich trotz bereits erfolgter Vollabnahme und vollständiger Schweizer Papiere nen Riesen Aufwand...

( lustig ist es auch, wenn man mit einer COC auf spanisch zulassen will, das ist hier aber OT )

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So etwas lässt sich doch mit einem guten Bekannten bei einem Pils kreativ erstellen ( nicht legal, aber egal ), auf jeden Fall besser als was italienisches ausm Hut zaubern zu müssen, ich hab mal in Kiel versucht ein schweizer Moped anzumelden, da hatte ich trotz bereits erfolgter Vollabnahme und vollständiger Schweizer Papiere nen Riesen Aufwand...

( lustig ist es auch, wenn man mit einer COC auf spanisch zulassen will, das ist hier aber OT )

 

Schweiz ist aber auch nicht in der EWG EG EU, Italien schon.  Bei Fahrzeugen aus nicht EU Ländern handelt es sich strenggenommen um eine Neuzulassung, sprich das Fahrzeug müßte theoretisch die aktuellen Vorgaben erfüllen. Spätestens bei den Emissionen wird's da tricky. Bei Fahrzeugen aus der EU wird normalerweise das Erstzulassungsdatum oder sogar das Baujahr übernommen.

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Schweiz ist aber auch nicht in der EWG EG EU, Italien schon. Bei Fahrzeugen aus nicht EU Ländern handelt es sich strenggenommen um eine Neuzulassung, sprich das Fahrzeug müßte theoretisch die aktuellen Vorgaben erfüllen. Spätestens bei den Emissionen wird's da tricky. Bei Fahrzeugen aus der EU wird normalerweise das Erstzulassungsdatum oder sogar das Baujahr übernommen.

Das ist so nicht korrekt. Auch bei Importen aus dem Nicht-EU Ausland müssen nur die Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung erfüllt werden (allerdings die in Deutschland zu der Zeit gültigen)

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Da gibts eigentlich keine zwei Meinungen. Sonst wäre der Import von gebrauchten PKW quasi nicht mehr möglich (Nachweis Fußgängerschutz, ESP, Reifendruckkontrollsystem).

Was nicht bedeutet das ich es nicht erlebt hätte das Zulassungsstellen es so gemacht haben, das macht es aber nicht richtig.

Bearbeitet von matzmann
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In wie fern? Import vielleicht, Zulassung aber eher nicht. Dort wird es viele aktuelle Fahrzeuge mit EG-Zulassung geben, die sind leicht zu zulassen., das hilt aber nicht für älteres.

Beliebtes Beispiel unsere Blinker 8-)

Bearbeitet von matzmann
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ich muss hier dem matzmann recht geben mein schwager holt öfter mal aus der schweiz Autos ,die werden dann verzollt keine Ahnung wie hoch und bei ner vollabnahme § werweiswas und dann macht die Zulassungsstelle die Bescheinigung teil 1 und 2 daraufhin ...

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  • 2 Wochen später...

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