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Vespa Verkaufen aber wie ?


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Will meine Vespa Verkaufen.

Könnt ihr mir ein paar Tipps geben,

wie ich das am besten mach ohne das mir

jemand direkt, wegen einem gerissenen Zug ans Bein pinkeln will.

Bin ich auf der sicheren Seite ohne Kaufvertrag.?

Bitte um nach Sicht, ist mein erster Verkauf das Fahrzeug ist 20 Jahre alt.

Was soll ich da garantieren!!!!?

Bam

Bearbeitet von Bam-Bam
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Will meine Vespa Verkaufen.

Könnt ihr mir ein paar Tipps geben,

wie ich das am besten mach ohne das mir

jemand direkt, wegen einem gerissenen Zug ans Bein pinkeln will.

Bin ich auf der sicheren Seite ohne Kaufvertrag.?

Bitte um nach Sicht, ist mein erster Verkauf das Fahrzeug ist 20 Jahre alt.

Was soll ich da garantieren!!!!?

Bam

is ja nicht gerade schwer sowas zuverkaufen.

warum willst du ohne kaufvertrag verkaufen?

hier zulande braucht man das beim anmelden oder typisieren!

und garantieren brauchst du auch nix, is ja gebraucht und privat. wenn du händler wärst is es was anderes.

wer eine vespa kauft, für dem is ein gerissener seilzug auch keine grosse sache. aber am besten is, du würdest das seil wieder fit machen!

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@crisu. aber am besten is, du würdest das seil wieder fit machen!

Genau darauf habe ich kein Bock , will sie verkaufen und davon nie wieder was hören.

Ist sowieso nur 50ccm also kein Problem beim anmelden.

Gestern war einer da , und sagte ja aber ich will damit 30 km nach hause fahren.

Ich sagte:Kein Problem bin selber schon 300km damit gefahren.

Aber eine Garantie oder Rücktritt vom Kaufvertrag kann ich nicht gewähren.

Finde ich nur fair was weiß ich was der macht wenn der von mir weg ist mit der Karre.

Bearbeitet von Bam-Bam
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Ganz ehrlich

anschließend egal wo für nicht zur Verantwortung gezogen werden zu können

Sprich Motor schaden oder weiß der Geier was.

wollte von dem Erlös ein anderen Roller kaufen

also ist das Geld direkt weg

Habe keine Lust das er dann nach eine Woche kommt und sagt ja der Roller ist doch nicht so mein Ding

Bearbeitet von Bam-Bam
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...also ...wenn du privat verkauft und die gewährleistung ausschließt, kann dir der Käufer nichts wollen. Mit Ausnahme du hast einen Schaden der dir bekannt war verheimlicht. Das muss er dir aber beweisen.

Anders ist es, wenn du KEINEN Kaufvertrag ausstellst. Dann hast du nämlich die Gewährleistung nicht ausgeschlossen und es nicht eindeutig als Privatverkauf bestimmt.

Ich würde dir also in DEINEM Interesse raten einen Vertrag aufzusetzen. Ehrlich zu sein, was bekannte Mängel angeht und dann die weiter Gewährleistung ausschließen.

Dann sollte nichts mehr passieren.

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Erfahrungsgemäß lassen sich aber einige Rollerkäufer auch durch einen Kaufvertrag mit ehrlicher Mängelbeschreibung und Gewährleistungsausschluss nicht von ihrer Vollkaskomentalität abbringen.

Da hat man dann u. U. mit jemandem zu tun, der an ein 30 Jahre altes italienisches Gebrauchtfahrzeug die gleichen Ansprüche wie an ein Neufahrzeug hat. Daraus können sich wunderbare Mail- oder Telefonfreundschaften auch bei völlig normalen bzw. systemimmanenten Dingen wie nicht im Stand schaltbares Getriebe o. ä. entwickeln. Am meisten Spaß ist garantiert, wenn so ein Depp rechtsschutzversichert ist.

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Erfahrungsgemäß lassen sich aber einige Rollerkäufer auch durch einen Kaufvertrag mit ehrlicher Mängelbeschreibung und Gewährleistungsausschluss nicht von ihrer Vollkaskomentalität abbringen.

Da hat man dann u. U. mit jemandem zu tun, der an ein 30 Jahre altes italienisches Gebrauchtfahrzeug die gleichen Ansprüche wie an ein Neufahrzeug hat. Daraus können sich wunderbare Mail- oder Telefonfreundschaften auch bei völlig normalen bzw. systemimmanenten Dingen wie nicht im Stand schaltbares Getriebe o. ä. entwickeln. Am meisten Spaß ist garantiert, wenn so ein Depp rechtsschutzversichert ist.

Und genau darauf habe ich keine Lust so ein Typen hatte ich gestern hier .

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Dann lad Dir einen Vertragsvordruck aus dem Netz und schließ ausdrücklich die Gewährleistung aus. Ich würde aber in jedem Fall auf mögliche gehabte Umfaller des Rollers hinweisen. Keine Rechtsberatung, aber bei Verkäufen unter Privatleuten reicht eine Formulierung wie "gekauft wie besichtigt und probegefahren; mündliche Nebenabreden wurden nicht gemacht" aus, soweit ich weiss. M. E. lieber mit Vertrag (Kopie für beide Seiten!) als ohne. Was schriftlich festgehalten ist, hat Gewicht. Mündliche Aussagen eher nicht. Schwarzmalerei: wenn der Käufer da nun 'nen Kumpel dabeihatte, der ganz genau gehört hat, wie Du gesagt hast, er kann das Moped einfach wieder vorbei bringen, wenn's ein Problem gibt ...

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@ Bam Bam

ich bin der Meinung du machst bei ETS125 in Darmstadt erstmal einen

Workshop im Züge einziehen.

Vorher würde ich dir verbieten nen neuen Roller zu kaufen.

Moment :

OT

Sag mal du bist 35 Jahre, was ist den das für ein Rumgelaber wegen nem

Scheiss Kaufvertrag. Entweder du machst nen ehrlichen Deal oder wirst sowieso

Probleme bekommen. Mensch, sag mal schmiert dir die Mama Morgens noch

die Nutella - Schrippe ?

OT Ende

Gruß BErnd

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@ Bam Bam

ich bin der Meinung du machst bei ETS125 in Darmstadt erstmal einen

Workshop im Züge einziehen.

Vorher würde ich dir verbieten nen neuen Roller zu kaufen.

Moment :

OT

Sag mal du bist 35 Jahre, was ist den das für ein Rumgelaber wegen nem

Scheiss Kaufvertrag. Entweder du machst nen ehrlichen Deal oder wirst sowieso

Probleme bekommen. Mensch, sag mal schmiert dir die Mama Morgens noch

die Nutella - Schrippe ?

OT Ende

Gruß BErnd

bla bla bla

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da muß die Edith doch noch was schreiben.

würde meine Einstellung mal überdenken...

du hast nen Fuffi Roller der dich offensichtlich geärgert hat, ok das

kann ja passieren.

Jetzt willst ihn verkaufen. gut

Bist entweder die Bohne zu faul oder einfach nicht bereit nen

Zug einzuziehen damit ein Käufer ne vernünftige Probefahrt machen

kann.

Dann heulst hier herum wie du dich am besten aus der Verantwortung drücken kannst.

Aber Geld willst ja sicher für die Möhre auch haben.

Sorry, da fehlt mir absolut das Verständnis und ich kann das für

mich so nicht stehn lassen.

Da nehm ich gern ein paar Tage Urlaub in kauf!

B.

Bearbeitet von MV S.A.
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eine andere version ist, das ding explizit (im kaufvertrag festgehalten)

als "nicht funktionstüchtiges bastlerfahrzeug/teilehaufen" und "gekauft

wie besichtigt" zu verkaufen.

das drückt natürlich einen etwaig erzielbaren preis

generell würde ich aber immer einen kaufvertrag abschließen.

b

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Sag mal du bist 35 Jahre, was ist den das für ein Rumgelaber wegen nem

Scheiss Kaufvertrag. Entweder du machst nen ehrlichen Deal oder wirst sowieso

Probleme bekommen. Mensch, sag mal schmiert dir die Mama Morgens noch

die Nutella - Schrippe ?

OT Ende

Gruß BErnd

:wacko: :wacko: :wacko: :wacko: Das gleiche habe ich auch gerade gedacht. Mein Tip war 16+.

Stell die Vespa hier unter Verkaufe ein, da wird Dir niemand den Kopf abreissen, wenn nach ner Woche ein Tröpchen Öl auf dem Garagenboden liegt.

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So noch mal für jeden der es nicht verstehen will.

Nein ich möchte niemanden abziehen.

Ja es ist mein erster Verkauf überhaupt und deshalb wollte ich mich

hier absichern.

Und gleich alles richtig machen so ein Anwalt kann ins Geld gehen.

Aber wenn ich so ein Bullshit höre könnt ich :wacko:

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kann ja auch sein, dass ich den wald vor lauter bäumen nicht seh, aber wo bitte liegt das problem?

es werden jeden tag den gott werden lässt kisten verkauft.

dazu braucht man 2 personen bei zumindest auf dem papier geschäftsfähiger verfassung.

wer schlau ist nimmt sich (sowohl als käufer, wie als verkäufer) noch nen kumpel dazu.

dann kauft man im schreibwarenladen einen KFZ-kaufvertrag (oder läd sich einen runter oder beim ADAC)

dann beschreibt man das zu verkaufende gut (kennt man hier aus PORNO) nach bestem wissen und gewissen

zur not mit bildern, belegen, detaillierter liste etwaiger schadstellen etc. und endet mit "gekauft wie beschreiben und besichtigt"

oder eben als fahruntüchtiger teilehaufen/bastlerfahrzeug ohne funktion.

beide seiten unterschreiben. geld gegen ware, handschlag, tschüss.

ich nehm mir da immer nen zeugen mit, wenn ich was verkauf oder verkaufe hald an "bekannte" wenn's denn sein muss

jeder der schon mit "wie komm ich da am aalglattesten raus" anfängt, ist doch schon suspekt.

b

Bearbeitet von Bluenote
und auf wunsch des topiceröffners geschlossen
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