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NACHTFAHRT HAMBURG #2


Elbperle

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vermutlich ja.....ich möchte über die große Brücke fahren und die is ja leider tabu für die kleinen :thumbsdown:

bin noch dabei die Route auszuarbeiten....

die koehlbrandbruecke ist nicht fuer fuffis tabu. keine ahnung wie da alle drauf kommen, das ist keine kraftfahrstrasse sondern ne normale.

also an der koehli sollte es nicht scheiter. sind wir auch schon oefters rueber.

hab extra mal aufschilder oder sonstiges geachtet.

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Die Schergen hatten auf Nachfrage mitgeteilt, dass Fuffis da nicht rüber dürfen....

Aber wenn doch, dann gibt's evtl. doch 'ne Tour für alle zusammen

Mir haben die Schergen genau das Gegenteil erzählt und das Verbotsschild was an der Brücke steht gilt auch ausschließlich für Mofas - wer will da auch mit 20Km/h hoch :thumbsdown:

Also ich wäre für eine gemeinsame Tour wenn es möglich ist

Danke

Gruß

Nicky

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    • Mit halber und durchgehender Verzahnung, richtig? Achse ist durchgehend, Trommel ist halb. Sollte passen, oder?   Position gegen das Staubschutzblech ist ideal (1-2mm Abstand).   Ich messe morgen mal die Tiefe der Aufnahmen in den beiden Trommeln. Da müsste der Unterschied sein. Die beiden Achsen hatte ich zuvor schon verglichen und die sahen sehr gleich aus.
    • Die Rechtslage dazu findest Du im §29 StVZO, Abs.7    ... und ja, Du darfst mit Deiner Mopette fahren ... ganz normal (OK, grenzüberschreitend würd ich bleiben lassen, obwohl die Hauptuntersuchung eine nationale Angelegenheit ist, die die anderen Staaten nix angeht)   Tip am Rande: werd mal bei einer AUK berechtigten Werkstätte vorstellig und lass da die Abgasuntersuchung durchführen ...
    • ich formuliere das mal bürgerlich... Die HU "verlängert" sich durch die durchgeführte  HU um einen Monat. Dann würde diese bei dir 07.23 enden. Du bist weiterhin im Bereich einer OWI (nach BKatV "HU um X Monate überzogen -->kostet). Die nicht bestandene HU dient dir lediglich bei auf zwei, drei, vier Kontrollen als Nachweis, dass du bereits bei der HU warst. Erspart dir aber nicht das Bußgeld. Dieses musst du aber nur einmal entrichten, da es sich immer um die gleiche OWI handelt. Solltest du einen entsprechenden Zettel von der Polizei bekommen, so würde ich diesen bei der/den nächsten Kontrollen vorzeigen.  (ich will um die Uhrzeit jetzt nicht den "Beck" auspacken und nach den entsprechenden § suchen. Ist bei mir auch schon 12 Jahre her.)
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