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Dropbar Gutachten


Mike

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Logos!:   ""  GEÄND.LENKERHÄLFTEN B=680MM, H.UEB.D.FAHRB. GLEICH 890MM ""         "B" steht dann wohl für Breite und das Andere vermutlich für "Höhe über der Fahrbahn" . Winkel sind bei mir nicht notiert. Diese sind aber durch die beiden Angaben nicht zu variieren. Variabel bleibt nur der Winkel für die Ausrichtung zum Driver.

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  • 8 Jahre später...

Ich glaub nicht das es reicht nur das Schweissverfahren und das Schweissgut zu dokumentieren. Selbst ein Schweisserzeugnis des ausführenden reicht da nicht. Vielmehr wpllen die Graukittel ein Gutachten mit verschiedenen Schwingversuchen und Bruchtests. Und nur mal so... ich behaupte das hatkeiner im Lande zur Hand, denn dann würde der sich ne goldenen Nase verdienen da jeder einen drop kaufen - und den ohne weiteres eintragen lassen kann...Alle anderen Eintragen in der heutigen Zeit bewegen sich eher in einer Grauzone... entweder der TÜV-Mensch hat keine Ahnung oder du hast nen guten drath zu ihm :-D ... Nichts desto trotz wünsch ich euch weiterhin viel erfolg mit eurer Eintragung...

Gruß Phill

Bearbeitet von Phill_Walker
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  • 3 Jahre später...

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