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ERLEDIGT Unsinn in der Schule


Beni

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freunde, ich möchte kein lehrer sein, wenn ich hier die postings lese scheint diese berufsgruppe der arsch vom dienst zu sein. U14 hin oder her, schaden begleichen und für den rest des jahres mülldienst auf dem schulhof. Musste ich auch machen, allerdings als klassenprojekt anno 1987

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Ich weiß ja nicht in wie weit Du Deinem Sohn vertraust! Aber klar ist, das die Schule hier schuld hat! Verletzung der Aufsichtspflicht!!!

Ich würde mal nachfragen wie es überhaupt soweit kommen kann, Du bezahlst ja die Lehrkräfte!!!

Inwieweit ist den das Alibi Deines Sohnes glaubhaft? Rede mal mit den Eltern!

Wenn sich herausstellt, das er "schuldig" ist, dann würde ich ihn es merken lassen!!! Trotzdem ist die Schule haftbar zu machen.

Um die Ecke gedacht ist das auch ein Grund für die Schule auf Lehrermangel aufmerksam zu machen!

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Das überlass ich dem T4 :-D

Nö, mach mal. Darfst Du doch jetzt auch ... :-D

Einmal massnehmen - und weghauen. Wir haben doch sonst so wenig Übungsobjekte.

Eddi fügt noch an, dass der Herr Dickler jetzt bestimmt traurig ist. Gerade gestern schrieb ich mit ihm noch über dieses Thema ...

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Als angehender Lehrer kann ich nur sagen, dass mir die ausichtsführende Person jetzt shcon Leid tut, sei es nun der Lehrer als solches, oder der Vorgesetzte, der die doppelte "Belastung" des Lehrers angeordnet hat...

Gruß, Ralf

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Mit der Aufsichtspflicht-Verletzung wäre ich mir nicht so sicher. Ich denke nicht, dass 13jährige permanent überwacht werden müssen. Das sind schließlich keine Grundschulkinder, sondern Schüler der 7. oder 8. Klasse. Aber da wird es sicher jede Menge Gerichtsentscheidungen zu gegeben haben > einfach mal googlen.

Und was waren das bitte für Anspitzer, die da geflogen sind, El Casco? :-D

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Meiner EX hat ein Schüler mal ein Hakenkreuz auf die Motorhaube bis aufs Blech geritzt , sie hat nie auch nur einen Penny dafür gesehen.

Ihr Pech kam nur von der Leitung ! Wenn sie an dem Tag meinen Jaguar mitgehabt hätte ...

Reppel

Dein Ex-Huhn hatte noch Glück daß sie nicht wegen Zurschaustellung/Tragens Verfassungsfeindlicher Symbole dran war. :-D

LG

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Hi,

servus Leute!!

Forum geht wieder!!!

Danke erst mal für die reichlichen Antworten / Tipps?. :-D

Ist wohl schwierig der Schule die mangelnde Aufsichtspflicht nachzuweisen, die stricken sich das so wie sie es brauchen??und wem glaubt man mehr Lehrern oder Kindern??

Mein Junior behauptet steif und fest (er stand heulend vor mir !!) er hat nix gemacht,?und er hat mir das als erster gesagt!

Die anderen 2 (haben die Tat ja zugegeben!) haben nur behauptet mein Sohn hätte seinen Klebestick, (Bleistiftan-) Spitzer selber aus dem Fenster geworfen, also er wäre dabei gewesen!

Die zig anderen Stifte haben die anderen 2 ja zugegeben!

Erst mal: ?Ich schlage ?meine Kinder? nicht??..

und ja, auch mein Sohn hat schon Mist gebaut (wie wohl alle Kinder!!) und musste dafür gerade stehen! Bis jetzt hat er auch immer alles zugegeben!

Ich sag immer: ?Wenn du mich anlügst ist das schlimmer wie der Unsinn selbst!?

Gerade fällt mir ein das er doch mal den Hintern voll bekommen hat!

Da hatte er mich angelogen und meine Unterschrift gefälscht!!

Also ich glaub ihm mal zu 90%.

Ich werde wohl am besten mal abwarten!

Mal sehen was die Polizei sagt (beweisen kann!)

Weiter abwarten wie die Schule sich das vorstellt!

Ich weiß nur das er den Schaden nicht vom Taschengeld bezahlen kann (30?/mtl.).

Ich weigere mich mal einfach, genauso wie meine Haftpflicht!

Bezahlt da eigentlich meine Rechtschutz im Ernstfall den Anwalt (könnte ja sein das die Schule anfängt mit Kanonen auf Spatzen zu schießen!) :-D

Grüße Ben

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Ist wohl schwierig der Schule die mangelnde Aufsichtspflicht nachzuweisen, die stricken sich das so wie sie es brauchen??und wem glaubt man mehr Lehrern oder Kindern??

Ich habe auch mal meine Frau gefragt, die als heutige Lehrerin und ehemalige Jurastudentin hat sie ein gutes Händchen für solche Situationen hat.

Bezüglich Verletzung der Aufsichtspflicht: Dies liegt nicht vor!

Es ist durchaus üblich, dass Lehrer zwei Klassen in bestimmten Situationen zu beaufsichtigen haben, was impliziert, dass sie nicht in beiden gleichzeitig sein können. Besonders unkritisch ist dies, wenn dies sogar von der Schulleitung z.B. in Form eines Vertretungsplans angeordnet wurde. D.h. den Lehrer trifft absolut keine Schuld!

Leider gehen zu viele Eltern davon aus (das ist jetzt nicht an Dich adressiert, Beni), dass das Kind immernoch ihr Kind ist und nicht das des Lehrers ist. Somit ist nicht automatisch der Lehrer Schuld, nur weil das Kind in der Schule Scheiße baut. Traurigerweise gibt es auch immer mehr Eltern, die bei der Erziehung ihrer Kinder versagen und dann versuchen, den Lehrer dafür verantwortlich zu machen und die Schule in Pflicht zu nehmen, das Kind zu erziehen. Die Schule hat in erster Linie einen Bildungsauftrag, und damit nicht automatischen die Pflichten der Eltern geerbt. Es ist erschreckend wie oft Eltern bei uns zu Hause anrufen, und meine (kinderlose) Frau um Hilfe bitten, wie sie mit ihrem Kind umgehen sollen oder ihr sagen, dass sie das Kind bitte in der Schule auf eine ganz bestimmte Weise zu behandeln hat. Bei einer Klassengröße von 31 Schülern kann man sich "natürlich" individuell um die versäumte Erziehung jedes einzelnen Kindes kümmern ... Aber ich schweife ab ...

Die Schule trifft auch keine Schuld, sie hat keinen Fehler begangen, und es liegt auch keine Fahrlässigkeit o.ä. vor.

Und damit wären wir beim "Eltern haften für ihre Kinder".

Das klärt zwar nicht die Schuldfrage (also welcher der drei Jungen beteiligt war) und auch nicht die Frage, ob die Haftpflicht der Eltern (!) einspringt, aber zeigt, bei wem der Ball für die Regulierung des Schadens ist.

Beni: Viel Erfolg!

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freunde, ich möchte kein lehrer sein, wenn ich hier die postings lese scheint diese berufsgruppe der arsch vom dienst zu sein. U14 hin oder her, schaden begleichen und für den rest des jahres mülldienst auf dem schulhof. Musste ich auch machen, allerdings als klassenprojekt anno 1987

Stimmt, ich weiß das recht genau, muss mich schließlich jeden Morgen als ein solcher vorne hinstellen.... :-D

Ich weiß ja nicht in wie weit Du Deinem Sohn vertraust! Aber klar ist, das die Schule hier schuld hat! Verletzung der Aufsichtspflicht!!!

jajaja.. Lehrer haben sowieso immer Schuld... ist doch klar! Und wenn ich ein Experiment durchführen lasse und alles noch so gaynau mit den Damen und Herren bespreche, passiert später 99,99% wieder irgend ein :-D, weil die "Herzchen" sich lieber mit Handy, mp3 ... beschäftigen - und später wird nur gefragt warum man nicht aufgepasst hat jaja ..

... und das mit der verletzten Aufsichtspflicht ist hier mal total banane, denn

"Die Art der Aufsicht hängt von der jeweiligen konkreten Situation ab;

ständige Anwesenheit der Lehrkraft ist nicht in jedem Fall zwingend geboten." Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs. 1 SchulG (in BASS).

Wenn hier einer Haue bezieht, dann sicherlich nicht der L. der abgeordert wird, gleichzeitig zwei Klassen zu betreuen, sondern Mr. Big bzw. die Schule

...ach ja und als Beamter ist man dazu verpflichtet "Straftaten" bei la Polizia zu melden... auch wenn ein Verdacht auf eine solche besteht (sollte man mit Mr. Big aber abklären)

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Mein Sohn behauptet das er nicht dabei war.

2 andere Schüler haben die Tat ja auch gestanden, behaupten jedoch das mein Sohn dabei war.

Mein Sohn widerrum hat einen Zeugen das er nicht daran beteidigt war!

Hallo,

also bei den Aussagen würd ich mal zu meinem Sohn halten, dann lernt er 1. das er seinen Eltern vertrauen kann und 2. das man sich nicht irgendetwas anhängen lassen muss, was mit (ziemlicher Sicherheit) andere verbockt haben!

Der BGB 828 besagt übrigens nur, dass Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr nicht haften müssen. Bis dahin haftet auch keine Versicherung, es sei denn man hat das exta vereinbart mit der Versicherung, weil man auch seinem 5 jährigen gleich beibringen will, für Schäden steht man gerade!

EDüt: Natürlich steht man nur für die selbstverschuldeten Schäden gerade.

Gruß, André

Bearbeitet von T5Langhuber
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Hallo,

also bei den Aussagen würd ich mal zu meinem Sohn halten, dann lernt er 1. das er seinen Eltern vertrauen kann und 2. das man sich nicht irgendetwas anhängen lassen muss, was mit (ziemlicher Sicherheit) andere verbockt haben!

volle Zustimmung, Vertrauensaufbau ist sicherlich besser als die Ohrfeigen-Taschengeld-Methode. Nur warum behaupten die beiden anderen, dass er dabei war? Hat er dazu was gesagt, vielleicht zerstritten oder glauben die, der Schaden wird dann gedrittelt? Ich würde mir mal die Eltern der beiden vornehmen, soweit es da Kontaktmöglichkeiten gibt. Wenn die einigermaßen normal sind und ihren Zöglingen ins Gewissen reden, könnte es ja sein dass sie ihre Aussage zurückziehen. Das scheint mir neben der Befangenheit der Lehrerin ja das Hauptproblem zu sein.

Ich würde ihm (wenn du nur 90 % glaubst) nochmal zur Seite nehmen und versuchen, auf Vertrauensbasis wirklich die Wahrheit zu erfahren. Er muss ja auch gesehen haben, wer den Mist gebaut hat, wenn er nicht beteiligt war. So mit "dann haste mal so richtig verschissen wenn rauskommt, dass du es doch warst" und "egal, erzähl es mir einfach ich stehe zu dir" oder so.

Ich finde es gut, wenn auch U14 zur Verantwortung gezogen werden wenn sie richtig scheisse bauen. Zumindest mit "Hofdienst" oder anderen erzieherischen Maßnahmen á la Sozialstunden. Nicht dass dieses "Ey alda isch bin eh 13 mir kannste nix" noch zur Gewohnheit wird :)

Viel Erfolg bei der Klärung

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Bezahlt da eigentlich meine Rechtschutz im Ernstfall den Anwalt (könnte ja sein das die Schule anfängt mit Kanonen auf Spatzen zu schießen!) :-D

Ja, bis auf die Selbstbeteiligung.

So, mein letzter Beitrag zu diesem Thema:

Ein sehr lehrreiches Urteil zu diesem Thema vom LG Aachen (Az 4 O 319/91 für die, die es interessieren sollte; wegen Urheberschutz kann ich das Urteil leider nicht posten):

In aller kürze:

Kinder schmissen Kastanien in der Pause auf vorbeifahrende Autos.

Rechtlich erstreckt sich der Schutzbereich der Aufsichtspflicht nicht nur auf die Schüler selbst, sondern auch auf die Personen, denen durch das unbeaufsichtigte Verhalten der Schüler ein Schaden entsteht. Der Ersatzanspruch des klagenden Autofahrers ist nicht schon nach § 839 I 2 BGB ausgeschlossen. Nach dieser Vorschrift kann der Beamte - beziehungsweise über Art. 34 GG dessen Anstellungskörperschaft - bei fahrlässiger Pflichtverletzung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Als anderweitige Ersatzmöglichkeit kommt hier nur ein Anspruch gegen den oder die Schüler in Betracht, die den Schaden unmittelbar angerichtet haben.

Die volle Beweislast für den Schaden und den Hergang trägt auch der Kläger!

Das ganze auf die Schulstundenaufsicht(!!!) bezogen, sehe ich das genau umgekehrt, dass das Land haftet, da hier ein Eingreifen des Lehrers aufgrund der räumlichen Nähe viel einfacher gewesen wäre. Das ist meine Auslegung.

Gruß Dirk

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