Ein nettes Wort zur richtigen Zeit vertreibt Sorgen und Traurigkeit! Spaß beiseite, normalerweise darf das Exekutivorgan nichts am Fahrzeug machen. Das Problem ist aber wenn der Fahrzeughalter die Inbetriebnahme durch den Polizisten verweigert, geht der Schuß meistens nach hinten los, da der Polizist natürlich annehmen muß, daß hier etwas faul ist und dann kommts natürlich, wenn man Pech hat dick. ( vorläufige Stillegung, Vorführen beim TÜV, Anzeige, usw...) Er darf aber gesetzlich ( in Österreich! ) ,bei Gefahr im Verzug ( Auslegungssache des Exekutivorgans ) ziemlich alles. Problematisch wird es dann wenn er zum Fotografieren anfängt, weil dann kann man nicht mal mehr heimfahren, umbauen und Vorführen als ob es schon immer so gewesen wäre und der Polizist nur einen schlechten Tag gehabt hat und sich wiedermal nicht ausgekannt hat. Seis wies sei, Kontrolle ist immer schlecht.