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Flameboy

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Alle Inhalte von Flameboy

  1. Habe ich vor fünf Minuten gemacht (Demontage). Mittelschwerer Hammer und großer Schraubenzieher als Dorn... ein paar kräftige Schläge rundherum auf das Schutz-Blech und ab ist die Lagerschale. @ steven77er: Danke für die Montagetipps, die werden mir hoffentlich nützen Grüße, Flameboy
  2. Will Dir nicht den Mut nehmen, aber bei mir war gerade die untere (die obere geht noch recht leicht mit z.B. Besenstiel und großem Hammer) extrem schwer zu entfernen. An die kann man mit einer normalen Stange leider nicht ansetzen. Wir haben es dann folgendermaßen gemacht. Eine Person klemmt ein Stemmeisen zwischen Lagerschale und Rahmen und hält dieses dort fest. Eine zweite Person steckt ein langes Rohr (Gewindestange, ....) durch den Lenkrohrkanal und haut mit einem großen Hammer drauf... nach knapp einer halben Stunde war die Lagerschale auch schon raus Übrigens ist auch ein dritter Mann hilfreich, der sich hinten auf die Vespa setzt, um ein Gegengewicht zu den Schlägen abzugeben. Freu mich schon auf das einziehen der neuen Lagerschalen ( Ich glaube, ich werde das auch mit Gewindestange machen... Grüße, Flameboy
  3. Hallo psalter, könnte ziemlich viel sein, von der Sevolenkungspumpe bis hin zum Keilriemen. Schau mal in diesen Foren nach, da kann Dir bestimmt geholfen werden (die haben mir auch schon viel geholfen - 190 E 2.0): Motortalk - 190 w201 Wobei ich gerade gesehen habe, dass die bessere letzte Seite gerade down ist. Grüße, Flameboy
  4. Würde mich interessieren, was es dann im Endeffekt war! Grüße, Flameboy
  5. Danke Edith ist sehr glücklich... und macht sich erstmal ein echtes auf Haben sie jetzt eigentlich gewonnen?
  6. Und noch ein Klick für Mandy und Bruce Edith will ein Augustiner
  7. Naja, ich verstehe schon, wenn man vor der Motor-Spalt-Aktion alle weniger arbeitsintensiven Möglichkeiten durchcheckt Aber männlicher ist Motor-aufmachen in jedem Fall
  8. Na, dann schau halt mal, ob Du die Gänge bei stehendem Fahrzeug und Motor von eins bis vier durchschalten kannst, ohne dass Du irgendwo hängen bleibst. Wenn das geht, spricht das schon für ein kaputtes Schaltkreuz oder einen ähnlichen Defekt. Wenn sich der Fehler dort eingrenzen lässt, musst Du eh den Motor aufmachen. Dann siehst Du ja, was genau kaputt ist. Viele Grüße, Flameboy P.S. Ja, knacken sollte eigentlich nur die Schaltraste. Am Getriebe hörst Du vom Gangeinlegen im Normalfall nichts. Folglich kann das Knacken auch nicht für ein intaktes Getriebe/Schaltkreuz sprechen.
  9. Stößt denn die Schaltstange beim Schieben per Hand (und stehendem Motor) auf nennenswerten Widerstand? Soll heißen, geht bei stehendem Motor der Gang manchmal nur rein, wenn Du den Roller etwas vor/zurück schiebst? Wenn nicht, könnte es doch auch sein, dass das Schaltkreuz hin (gebrochen?) ist, oder sich von der Schaltstange gedreht hat (korrigiert mich bitte, wenn ich hier Schmarrn schreibe). Sonst fällt mir noch die Verzahnung von Hinterrad und Kurbelwelle ein (das würde aber nicht den lauten Knacks beim "in den zweiten Gang schalten" erklären. Grüße, Flameboy
  10. Ah, danke. Ist das dasselbe wie beim Aldi/Hofer? Oder anders ausgedrückt: Taugt das Tchibo-Ding bzw. das Ding von Conrad-Electronic was? (Das sind jetzt relativ viele Fragen in einem Thread... Sorry )
  11. Nur nochmal kurz: Gübts sowas auch in Deutschland (z.B. noch bei Rossmann)? ( Auch haben will
  12. Wann hast Du den gekauft? Gibts den noch da? Wieviel hat er gekostet? Fragen über Fragen
  13. Ich sach jetzt mal, das ist das falsche Forum Ich will aber auch so einen ( Weiß jemand, ob es so ein Teil bei Aldi oder einem der anderen Low-Budget-Discounter gibt? Taugt das Ding eigentlich was? Grüße, Flameboy
  14. Also, wenn Dein Motor im Standgas (und bei Ziehen des Chokes) ausgeht, hast Du wahrscheinlich keine Falschluft (Weiter oben hast Du doch geschrieben, dass die Vespa mit Chioke besser läuft?). Was Du mit dem Luftfilterflansch meinst habe ich aber nicht ganz verstanden. Reinige halt erstmal den Vergaser und schau dann, ob es läuft. Ist jedenfalls einfacher, als den Motor zu spalten Grüße, Flameboy
  15. Flameboy antwortete auf HansDampf's Thema in Blabla
    Tut mir leid, das ist so nicht richtig. Du kannst in Deinem Eigentum rumfuhrwerken, wie Du möchtest solange (!) Dein Handeln nicht ursächlich für den eingetretenen Schaden ist. Als Beispiel gab es doch früher immer diese Aufkleber auf den Computergehäusen (Bei Verletzung erlischt der Garantieanspruch) Aber wenn Du die Grafikkarte tauscht, und nachher am Prozessor etwas kaputt geht, hast Du definitiv einen Anspruch gegen den Verkäufer auf Reparatur/Austausch. Da können die draufschreiben was sie wollen (vgl. das frühere AGB-Gesetz, jetzt - ich glaube - § 309 ff. BGB.) Naja, wie gesagt, Kamera als Gebrauchsgegenstand... das ist sicher Auslegungssache (wir müssten mal die Kamera sehen ) 30 Euro können sie nur fordern, wenn sie den Garantieanspruch ablehnen; und die Frage ist, ob sie das gemacht haben. Sehe ich ganz genauso. Insbesondere, wenn man andeutet, dass man nie wieder hier kauft, den Geschäftsführer sprechen will, rechtschutzversichert ist, ... (natürlich nicht alles zusammen :grins: ) Naja, ich finde, man kann gerade den Herstellern auch nicht alles durchgehen lassen. So vor allem hier ein minderwertiges Produkt zu fertigen (ich finde, eine Kompaktkamera muss eine rauere Behandlung auch mal abkönnen, das sind doch keine Museumsstücke, sondern werden auf Urlaubsreisen, Partys, ... mitgenommen), und dann zu behaupten, man hätte keinen Anspruch auf eine Reparatur... aber wie oben schon gesagt, dass hängt natürlich alles von dem Zustand der Kamera usw. ab. Was ist denn jetzt eigentlich aus dem Fall geworden? Viele Grüße, Flameboy
  16. Flameboy antwortete auf cal.68's Thema in GEKLAUT!
    Wieso sollen zivilrechtliche Schritte nichts bringen? Das schlägt nur fehl, wenn der Typ nach Irland abhaut, oder insolvent ist. Das Schöne an einem zivilrechtlichen Titel ist doch, dass der Gerichtsvollzieher die ganze Arbeit macht und der Kerl solange keine ruhige Minute mehr hat, bis er die Schulden beglichen hat. Aber das dauert natürlich ewig, bis so ein Titel da ist... da gebe ich Dir schon recht. Grüße, Flameboy
  17. Flameboy antwortete auf HansDampf's Thema in Blabla
    Jetzt lies Dir mein obiges Post nochmal in Ruhe durch Zugegeben, ich habe den Begriff Garantie laienhaft angewandt, aber dennoch muss grundsätzlich der Verkäufer/Hersteller für ein defektes Produkt zwei Jahre einstehen. Das Problem stellt sich hier wirklich nur in der Beweislastumkehr. Aber wenn man den Herren nett nahelegt, dass man gerne bereit ist vor Gericht zu gehen, man rechtsschutzversichert ist, und sich gerade im Hinblick auf das Produkt nichts vorzuwerfen hat, ziehen die gerne den Schwanz ein und reparieren (oder tauschen aus). Ich würde ja gerne mal wissen, mit welchem Recht sie 30.- Euro eingefordert haben (die haben sicher nicht gesagt: "Das haben sie selbst kaputt gemacht"). Da wird halt nur mal wieder geschaut, ob der Kunde überrascht genug ist zu zahlen. Grüße, Flameboy
  18. Flameboy antwortete auf cal.68's Thema in GEKLAUT!
    Ganz ehrlich... ich würde da gleich mit der Polizei auftauchen. Holt Euch noch ein paar Zeugen, dass das Dein Roller ist, die Verlustanzeige bei der Polizei mit Fahrgestellnummer usw. Sollte der Roller wirklich Euch gehören, dann kannst Du ihn nach ein paar Tagen/Wochen wieder von der Polizei abholen (oder gleich mitnehmen?). Alles andere führt nur zu Verwicklungen (glaubt Ihr wirklich, der Ire gibt Euch den Roller?) und so könnt Ihr sichergehen, dass die Leute zur Rechenschaft gezogen werden (wenn es nicht der Ire war, findet die Polizei schon raus, wer ihm den verkauft hat). Ach ja, der Roller gehört übrigens immer noch Euch, da es keinen gutgläubigen Erwerb von gestohlenen Sachen gibt, d.h. selbst wenn der Ire den Roller nicht selbst gestohlen hat, ist er nicht Eigentümer desselben. Grüße, Flameboy
  19. Flameboy antwortete auf HansDampf's Thema in Blabla
    Grundsätzlich hat das Teil zwei Jahre gesetzliche Mindestgarantie und die würde ich auch versuchen durchzusetzen! Hast ja auch schließlich viel Geld für das Teil gezahlt. Dumm ist nur, dass nach sechs Monaten die Beweislast zu Deinen ungunsten umkippt. Soll heißen, sechs Monate lang hat der Verkäufer/Hersteller zu beweisen, dass das Teil aufgrund Deines falschen Gebrauchs kaputt gegangen ist, danach ist es anders rum. Aber davon abgesehen: Die Schramme an der Optik kann jawohl von jeglichem Gebrauch gekommen sein. Du musst denen ja nicht auf die Nase binden, dass Du das Teil fallengelassen hast. So eine Kamera ist ein Gebrauchsgegenstand und kein Museumsstück und ein paar Kratzer (und auch ein Fallenlassen) sollte sie aushalten. Ich würde erstmal hingehen und Stunk machen. Wenn das nichts bringt: Brief schicken (an Optio und an Mediamarkt)... immer nett mit Anwalt/Gerichtskosten drohen, ein paar lustige Paragraphen reinschreiben, und abwarten, was passiert (gut kommt auch ...werde ich nie wieder ein Optio-Produkt/nie wieder bei Media-Markt kaufen...). P.S. Das die Kameras nicht mehr darauf ausgerichtet sind, repariert zu werden kann ja kaum auf den Schultern des Kunden ausgetragen werden, oder? Wenn die Firmen zu doof sind, ein einwandfrei konstruiertes Produkt zu bauen, und ein defektes Produkt dann nicht reparieren können, müssen sie halt ein neues schicken. P.P.S. Du verlierst keinen Gewährleistungsanspruch durch Aufschrauben - Du würdest nur den Anspruch verlieren, wenn Du dadurch etwas kaputt machst. Zusammengefasst: Ich würde Himmel und Hölle in Bewegung setzen. 195.- Euro :plemplem: Mich würde mal interessieren, mit welcher Begründung sie den Garantiefall abgelehnt haben... So, es ist schon spät, ich geh jetzt ins Bett :grins:
  20. Flameboy antwortete auf Oldspeed's Thema in Blabla
    Gar nichts müsst Ihr bezahlen. Wenn ein Verletzter am Boden liegt und ihr handelt nicht, werdet Ihr entweder aufgrund unterlassener Hilfeleistung, oder sogar Körperverletzung/Totschlag/... durch Unterlassen bestraft (wenn ihr beispielsweise den Unfall verursacht habt, oder mit dem Verletzten verwandt seid). Wenn Ihr den Notarzt ruft, handelt Ihr nach dem mutmaßlichen Willen des Verletzten, da dieser seinen tatsächlichen Willen nicht mehr kundtun kann. Und wenn er sich nicht gerade mit dem Schild "Ich will nicht mehr leben, gezeichnet: Der Tote" von einem Hochhaus gestürzt hat, ist immer davon auszugehen, dass er eine ärztliche Behandlung will. Die Rechnung trägt dann der Verletzte bzw. dessen Krankenversicherung. Grüße, Flameboy P.S. Die Geschichte mit dem Hubschrauber ist ja echt hart. Solange Du nicht sagst: Schicken Sie sofort einen Hubschrauber da und dort hin, können die Dir gar nichts... Die wollten wahrscheinlich nur mal schauen, ob nicht doch bei Dir Geld zu holen ist...
  21. Flameboy antwortete auf Oldspeed's Thema in Blabla
    Da kommt nur noch etwas, wenn Unklarheiten über den Ablauf des Unfalls herrschen, also insbesondere, wenn sich die Versicherungen der Unfallbeteiligten vor Gericht streiten (kann ja sein, dass der Wagen im Halteverbot parkte, nicht ausreichend beleuchtet war, ...). Sonst kommt da nichts mehr. Grüße, Flameboy
  22. Genau das habe ich auch gefunden... dann ist das nicht das Schlitzrohr, das man mit der Bördelzange dranmachen muss? Das wäre sehr gut, denn ich muss eh noch einiges beim SCK bestellen :grins: Grüße, Flameboy
  23. @ futix: Wo gibt es denn diesen Kunstoff/Metallkern-Kantenschutz? Habe jetzt im SCK nur das Monoschlitzrohr in Chrom (von dem so viele abraten), das normale PX-alt Schlitzrohr (nur mit Bördelwerkzeug) und das Lusso-Rohr in schwarz gefunden. Wäre nett, wenn Du einen Link oder Tip hättest. Grüße, Flameboy
  24. Aufmachen schadet nicht... kaputt ist es ja schon ... außer, Du willst noch auf Kulanz bei Aiwa pochen. Hatte es auch schon manchmal, dass ich etwas aufgeschraubt und nichts gefunden habe. Also wieder zugeschraubt... und das Ding lief :plemplem: Wünsch Dir viel Glück Edith tauscht Wörter

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