Alle Inhalte von Flameboy
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Hilfe mein Motor springt nicht an !
Hör auf den Rainer, der hat Erfahrung damit :wasntme: Ich glaube, ich schulde Dir noch eine Zündkerze und diverse Dichtungsteile... Wenn ich es mal wieder zum Stachus schaffe, bringe ich sie Dir mit Liegen seit ca. 4 Monaten in meinem Handschuhfach Sorry! Grüße, Flameboy
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Das Werkstattwunder...
Bei mir ist es irgendwie immer genau anders rum. Meistens denke ich mir "Die eine Schraube ziehe ich noch fest und dann geht es los" und zwei Minuten später stehe ich vor einem rauchenden Haufen Asche, was einmal mein Roller war ( Liegt wohl daran, dass ich zwei linke Hände habe Ich muss dabei immer an einen Calvin und Hobbes-Cartoon denken, in dem Calvin zu seinem, mit stolzgeschwellter Brust und prall gefülltem Werkzeugkoffer zum defekten Fahrrad schreitenden Vater sagt: "Dad, warum versuchtst Du es eigentlich... Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Du den Fehler findest, machst Du meist nur mehr kaputt als vorher war" Naja, egal. Schrauben macht Spaß und es ist ja eh Winter. In diesem Sinne, Flameboy
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Welcher Busen ist der Schönste
Ich nehme die Kirsche... äääh die Nummer 24. Aber die 4 hatte auch was!
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Pinasco 177er
Ok, danke für die Antwort. Dann lasse ich da mal lieber die Finger davon... Für so etwas fehlt mir dann doch etwas die Erfahrung (aber ich bin auf einem guten Weg ) Grüße, Flameboy
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Bußgeldbescheid
Das Schreiben am Scheibenwischer hat garantiert keine rechtliche oder rechtserhebliche Bedeutung, denn, dass ich in den nächsten Tagen Post bekomme, weiß ich selbst Und wenn man dem Link folgt, den ich auf Seite 1 gepostet habe, ist dieser Zettel auf keinen Fall, eine Aufforderung, zur Sache Stellung zu nehmen und somit keine Anhörung. (P.S. Das falsche Datum stand übrigens auf Sukram's Zettel) Übrigens können die den Zettel an meinem Auto fotografieren so oft sie wollen. Solange sie nicht mich fotografieren, wie ich den Zettel lese, können immer noch spielende Kinder oder sonstwer den Zettel entfernt oder aufgegessen haben. Der Staat/die Stadt muss mir beweisen, dass ich den Zettel gesehen habe, und das können sie nicht. Was mir gerade noch auffällt: @ André: Mit einfachem Brief zugestellte Bescheide gelten immer am dritten Tag nach der Aufgabe bei der Post als zugegangen, es sei denn, der Empfänger beweist, dass der Brief tatsächlich später zugegangen ist (jedenfalls ist das in Bayern so). Damit kann man dann auch den Empfangstag ganz toll rauszögern... Ach ja, und das Datum auf dem Zettel von Sukram (26.12.04) hat nicht wirklich Bedeutung. Erstens reicht die Argumentation, so wie sie dasteht eh aus, und zweitens können sich auch Verwaltungsangestellte mal verschreiben (man könnte es als zusätzliches Argument bringen, aber als alleiniger Einspruchsgrund ist das doch recht mager). Wow, das klingt jetzt sogar so, als hätte ich von meinem Beruf richtig Ahnung :grins: Viele Grüße, Flameboy
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Bußgeldbescheid
Du kannst natürlich nicht der Polizei verbieten, Deinen Sohn zu befragen, Du kannst aber, mit Deiner Frau zusammen, das Zeugnisverweigerungsrecht für diesen ausüben. Dann ist für die Polizei Essig mit Deinem Sohn als Zeugen. Bei Fahrtenbuch wird natürlich nicht zwischen Roller und Auto unterschieden, sondern vielmehr, wie die örtlichen Behörden die Vergessensfrist handhaben (steht alles sehr schön in dem Link erklärt). Außerdem dachte ich, dass eventuell der "Strafzettel" auch als Gedächtnisstütze gilt (dem ist wohl nach dem Link nicht so, da es hier auf eine Anhörung ankommt. Diese wird aber erst mit dem ersten, Dir per Post zugestellten Bußgeldbescheid mitübersandt). Natürlich enthält so ein windiger Zettel schon gar keine Aufforderung zur Stellungnahme und damit Anhörung. Insofern sieht es also noch ganz gut für Dich aus Wünsch Dir jedenfalls viel Glück und hoffe, dass der Brief nicht allzu schnell kommt. Viele Grüße, Flameboy
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Bußgeldbescheid
Hallo @ all: habe jetzt noch einen Link gefunden, in dem das alles sehr schön zusammengefasst ist (dann muss ich morgen nicht mehrere Kommentare wälzen ) Ich musste das alles ja berufsbedingt lernen, aber hier findet man einen ganz guten Überblick: Fahrtenbuch-Informationen Wenn noch Fragen bestehen könnt Ihr mich gerne noch fragen. Viele Grüße, Flameboy P.S. Achtung: Die Praxis, dass leichte Verkehrsverstöße keine Fahrtenbuchauflage nach sich ziehen wird mehr und mehr aufgeweicht... Deshalb: Vorsicht, wenn die Frist noch nicht abglaufen ist!
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Bußgeldbescheid
Wo gibt es denn so etwas? Kein Bußgeldbescheid, sondern die Ankündigung eines Schreibens? Wer hat das denn unterschrieben? Die Polizei??? Wie gesagt: Eigentlich liegt die Grenze bei ca. zwei Wochen, das kann aber natürlich von Region zu Region ein wenig differieren. Ich schaue morgen mal, ob ich etwas definitives finde. Du kannst Deinem Sohn natürlich nicht verbieten, die Wahrheit zu sagen, aber Dein Sohn hat natürlich gem. öööh... 52 StPO (oder irgendwo in der Ecke) ein Aussageverweigerungsrecht. Grundsätzlich hast Du aber natürlich recht, dass Du nach ca. zwei Wochen sagen kannst: Ich weiß nicht mehr, wer da gefahren ist (Rutschen sie mir den Buckel runter ) Das kannst Du natürlich immer sagen (wenn kein Nachweis geführt werden kann), aber dann hast Du sofort eine Fahrtenbuchauflage, deswegen sollte diese Argumentation vor dem Ablauf des amtlich zugestandenen Erinnerungsvermögens nur im äußersten Notfall gewählt werden. Grüße, Flameboy
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Bußgeldbescheid
Nun ja, gerade bei solchen Sachen wäre ich mit obiger Argumentation etwas vorsichtiger. Erstens liegt die magische Grenze zum Erinnerungsvermögen eines Kfz-Lenkers zur Zeit bei ca. zwei Wochen. Zweitens hast Du ja den ursprünglichen Strafzettel quasi als Erinnerungshilfe (auch wenn man natürlich argumentieren könnte, den hätten spielende Kinder, der Wind oder ein plötzlicher Regenschauer ins Jenseits befördert). Und drittens ist natürlich die Frage, wieviel Du denn zu zahlen hast, und ob Dir das ersparte Geld den Ärger mit den tendentiell uneinsichtigen Behörden wert ist. In obigem Fall sehe ich mit meiner Argumentation keine großen Probleme. Bei Dir ist das wie gesagt ein wenig diffiziler... diffici... difi... schwieriger. Wenn ich morgen Zeit habe, schaue ich mal nach, ob da was geht und melde mich hier nochmal. Grüße, Flameboy P.S. Ich würde das mit dem Buckel in dem Original-Brief eher nicht schreiben, da eine gewisse Nähe zu "lecken Sie mich am Arsch" schon gegeben ist, und dies eine Ehrverletzung durch Missachtung oder Nichtachtung einer Person darstellt, § 185 StGB (wenn ich mich irre, möge man mich korrigieren).
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Pinasco 177er
Dumme Frage, aber passt gerade so gut hier rein: Kann man denn einen 166 Malossi quasi "Plug and Play" mit Langhub fahren, oder muss man den auch oben abdrehen oder Steuerzeiten anpassen? Das Setup schwebt mir schon eine Weile vor... und es ist doch gerade Winter Grüße, Flameboy
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Wer kennt gute Filme...
@ Dokma: Dann hat Titanic ja doch ein Happy End Spontan fällt mir jetzt ein: The Virgin Suicides und Lost in Translation (beides Sofia Coppola), Chasing Amy und Braveheart (weil er mir gerade ins Sichtfeld springt). Grüße, Flameboy
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Bußgeldbescheid
Nur nochmal um es kurz klarzustellen: Es wird hier niemand verpfiffen und die Damen und Herren von der Bußgeldstelle können auch Deinen Verwandten/Freunden gar nichts. Wie wollen sie denn nachweisen, wer gefahren ist? (und genau das müssen sie ja!) Die werden ganz bestimmt nicht alle anschreiben, wer sich denn daran erinnert gefahren zu sein... Grüße, Flameboy
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Bußgeldbescheid
Angaben zur Höhe des Buckels sind zwingend notwendig da daraus der am besten geeignete Buckelrutsch-Beamte bestimmt wird. Angaben zu den weiteren Personen sind nicht nötig, machen die Angaben aber natürlich glaubhafter. Lustig wären natürlich Angaben wie: "bestimmte Personen aus dem Kreis meiner Familie", die musst Du nämlich nicht einmal verpetzen (Aussageverweigerungsrecht). Aber ich würde einfach ein paar Familienangehörige und ein paar Freunde (ohne genaue Namensnennung) einbauen und gut ist. Dass meine Version auch noch der Wahrheit entspricht macht die Sache doch nur noch leichter... Somit sind auch die moralischen Bedenken aus dem Weg geräumt Grüße, Flameboy
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Bußgeldbescheid
Das ist nicht haarsträubend, das ist narrensicher. Jedenfalls war es das vor einem halben Jahr in München (Referendariat bei der Regierung von Oberbayern). Sollte eigentlich klappen; außer natürlich, sie haben eine Fotografie, oder einen Zeugen mit selbigem Gedächtnis. Wäre ja noch schöner, dass die damit nach zwei Monaten ankommen und dann auch noch ohne Foto :plemplem: Naja, sie versuchen es halt mal. Grüße, Flameboy
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Bußgeldbescheid
Folgendes Schreiben ist höchst erfolgsversprechend (auch wenn ich keine Erfolgsgarantie oder ähnliches übernehme): Sehr geehrte Damen und Herren, mein Motorroller mit dem amtlichen Kennzeichen X-YZ 1 wird außer mir von mehreren Personen genutzt, so unter anderem von meinem Vater X, meinem Freund Y und so weiter und so fort. Leider kann ich mich nach knapp zwei Monaten beim besten Willen nicht mehr daran erinnern, wer am angegeben Zeitpunkt den Motorroller benutzt haben soll. Bitte befragen Sie Ihren Zeugen nach weiteren Angaben anhand derer ich den Fahrer identifizieren kann (übrigens benutzen wir alle den selben Helm und die selbe Motorradjacke). Ansonsten rutschen Sie mir bitte freundlichst den Buckel runter. Hochachtungsvoll, sukram Wenn sie Dir dann mit Fahrtenbuch kommen: Sehr geehrte Damen und Herren, wen Sie es innerhalb von zwei Wochen nicht schaffen, einen Bußgeldbescheid zuzustellen, kann von nach ständiger Rechtsprechung von dem durchschnittlichen Autofahrer nicht mehr verlangt werden, sich an Ort und Fahrer des streitgegenständlichen Kraftfahrzeugs zu erinnern. Wenn Sie weiter auf Zahlung oder Fahrtenbuch bestehen werde ich meinen Anwalt einschalten. Das Angebot mit dem Buckel steht übrigens noch. Hochachtungsvoll, sukram P.S. Wie gesagt: Keine Garantie oder Übernahme etwaiger Folgekosten Ach ja, und bei Gefallen: Bitte nicht wörtlich übernehmen
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Ich brauch euere HIlfe
Das Gerücht hält sich hartnäckig, ist aber nicht vollständig korrekt. Es gibt genug Leute hier im Forum, die Tuning-Komponenten auch mit später gebauten Rollern eingetragen bekommen haben. Ist halt immer stark vom Prüfer abhängig. Aber es stimmt natürlich, dass man sich mit Rollern vor 1989 schon um Einiges sicherer sein kann. Grüße, Flameboy
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preisfrage
Schau doch mal bei E-Bay rein, für welchen Preis da die 80er weggehen. Da kommt einem echt das kalte Kotzen. Es ist aber auch gerade keine besonders gute Zeit, um einen Motorroller zu verkaufen... Damit hier mal eine Zahl steht, würde ich sagen: ca. 200.- Euro, wenn Trittblech etc. in Ordnung ist. Macht ja einen guten Eindruck das Ding, aber bevor Du sie verkaufst, würde ich den Vergaser selbst sauber machen... ein unrund laufender Motor drückt den Preis. P.S. Bei Schlachtung nehme ich das Handschuhfach (Und sofort kreisen die Geier :wasntme: )
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Ich brauch euere HIlfe
Mach nicht den Schmarrn mit den Düsen... Kostet 100.- Euro und die Vespa fährt keinen Strich schneller (auch wenn es so im Gutachten steht). Wenn Du den Motorradführerschein hast, kauf Dir einen 139ccm Malossi, alter Zylinder runter, neuer Zylinder drauf, Zündung und Hauptdüse verändern... glücklich sein (P.S. Anleitungen zum Zylindertausch gibt es hier im Forum zu Hauf) Die Variante mit den Düsen eignet sich nur für Leute ohne Motorradführerschein oder mit zwei linken Händen. Grüße, Flameboy
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Lackieren des Rollers
Wenn man bedenkt, dass hier ab ca. 500.- Euro gezahlt werden muss, dan lohnen sich die 3 Stunden Autofahrt schon. Außerdem kenne ich auch Leute, die in Deiner Gegend studieren, die könnten den Roller dann auch ohne Aufpreis mitnehmen. Aber Du hast natürlich recht. Eigentlich muss es auch hier gehen. Werde mal schauen. Ansonsten würde ich mich nochmal melden. P.S. Wäre zwar hart, aber zur Not könnte ich auf den Roller schon mal zwei Wochen verzichten :grins: Grüße, Flameboy
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Lackieren des Rollers
Hallo Phil, die obige Frage war ernst gemeint. Wenn Du da nicht einen Spezial-Bekanntschaftspreis bei dem Lacker bekommst, hätte ich großes Interesse. Vielleicht kannst Du mir ja per PM oder Mail die Adresse oder Kontaktdaten zukommen lassen. Bist Du mit dem Ergebnis zufrieden... Hast Du vielleicht ein Foto? Grüße, Flameboy
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Lackieren des Rollers
Woooo????!!!! 200.- Euro :sabber: :sabber: Bist Du mit dem Lackierer verwandt, verschwägert?
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Pc an Anlage
Wenn ich mich recht erinnere, heißt das Ding Mantelstromfilter...
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Auslandspraktikum USA
Ich habe mal ein 3-monatiges Praktikum in Kalifornien gemacht. Dafür musste ich mir ein Visum besorgen (die gibt es nur in Frankfurt, und Du musst Dich auch persönlich dort vorstellen). Die wollen dann halt sehen, dass Du Verbindungen nach Deutschland hast, also z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, ... weil Du ja sonst einfach in ihrem tollen Land bleiben könntest. Weiterhin musst Du nachweisen, dass Du über genügend finazielle Mittel verfügst, auch wieder die Heimreise antreten zu können (Grund wie oben). Dann noch den Nachweis des Arbeit- oder Praktikumsgebers und das sollte es schon gewesen sein. Für weitere Informationene würde ich einfach mal in Frankfurt anrufen (aber Vorsicht: Sauteuere 0190-Hotline!) oder Dich an das nächste Konsulat o.ä. wenden (eventuell München?) Ich weiß jetzt aber nicht, ob es schwieriger wird, wenn Du durch das Praktikum Geld in Amerika verdienst (Ich habe mein Geld weiter in Deutschland bezahlt bekommen), und ob man dann eine Green-Card oder ein anderes Visum braucht. Hoffe, ein bisschen geholfen zu haben, Flameboy
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Bully&Rick auf Pro7
Wow, drei Sekunden auf Pro Sieben, jetzt schon im GSF Wollte ja auch schon fast ein Topic eröffnen, dachte aber nicht, dass das außer mir jemand gesehen hat P.S. Bully und Rick Rulez!!! :grins:
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Tank Innen verostet
Hallo VespaFan1976, hast Du vielleicht Bilder von der lackierten Vespa? Habe mir nämlich überlegt, eine ähnliche Farbe zu nehmen. Grüße, Flameboy