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Flameboy

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Alle Inhalte von Flameboy

  1. Hoffe, es hilft: Gerade darüber gestolpert...
  2. Weil es mir gerade einfällt: Manchmal hilft es auch am Vorderrad zu drehen (weiß nicht mehr genau, in welche Richtung), dann soll sie manchmal auch rauskommen... Hab eigentlich immer das Vorderrad abgenommen... ist ja auch schnell gemacht.
  3. Kein Thema, wenn die Bremstrommel runter ist, siehst Du sie gleich (so sie denn nicht in Fett ertrinkt, wie bei mir ). Einfach in Richtung Öffnung schieben und raus ist sie... Ist eine Sache von 2 Minuten... Habe das Spielchen diesen Sommer etliche Male gemacht, weil mein Tacho falsch ging... Lag aber wohl am Tacho :grr: :grins: Grüße, Flameboy P.S. Bei den Smallframes kenn ich mich nicht aus... und das steht diesen Sommer oder nächsten Winter an... Da kann ich ja dann Dich fragen
  4. Soweit ich mich erinnere ein ganz normales Gewinde (also rechts). Wenn PX-alt, dann möglicherweise durch Einbuchtung der Mutter gesichert; bei Lusso (glaube ich) durch Splint. Brauchst aber ein wenig Schmackes, um die Mutter aufzukriegen. Beim Wiederdraufschrauben unbedingt mit Schmackes (insbesondere, die kaum gesicherte PX-alt-Mutter), am besten mit Drehmomentschlüssel und Schraubensicherung draufdrehen. Habe immer ziemlichen Horror davor, was passiert, wenn sich die Schraube mal losvibriert...
  5. Da wo die Tachowelle reingeht den Deckel abschrauben; Deckel abnehmen; Gummi rauspopeln; wenn es geht, die Tachoschnecke rausnehmen. Wenn es nicht geht: vordere Bremstrommel ab und mit spitzem Gegenstand die Tachoschnecke rausschieben; fertig. Einbau in umgekehrter Reihenfolge Edith will natürlich am Anfang auch die Tachowelle rausziehen
  6. Bitte verzeiht einem Technik-Noob: Habe mir gerade überlegt: Wenn man den Ansaugschlauch zum Rahmen an eines der vorderen Löcher von Vollgasterrorist`s Backe hängt, würde der Motor/Vergaser doch bei "hohen" Geschwindigkeiten um einiges mehr Luft bekommen... Praktisch eine Fahrtwind-Turbo-Aufladung Ich vermute mal, das würde nichts bringen, oder etwa doch? Gruß, Flameboy
  7. @ VGT: Sieht super aus, aber ich möchte mich mal maestro aus Deinem Forum anschließen und fragen, ob es beim Fahren einen merklichen Effekt gibt (Bessere Kühlung, weniger Klemmer , bessere Luftzufuhr zum RamAir, usw), oder ob es hier hauptsächlich um Style geht Gruß, Flameboy
  8. Passen die VNB-Leisten so ohne weiteres auf PX, oder muss man da sehr viel Biegen, Löcher versetzen, etc.? Gruß, Flameboy
  9. 3:1 für Bayern. Das geht auch mit ohne Makaay
  10. Super, danke. Gibt es noch einen, oder war es das? Gruß, Flameboy
  11. 28
  12. Weil es gerade so schön passt: Ist der RZ-Evo eigentlich Ersatzrad-tauglich? Oder kennt jemand noch einen guten (also keinen Italiener) ersatzrad-tauglichen Auspuff, außer dem PM-EVO? Grüße, Flamboy P.S. Translation: Is it possible to mount a spare-tire, while driving the RZ-EVO?
  13. Also, ich finde das auch recht gelungen (über Geschmack lässt sich ja streiten) und kann mich Basti Moeters SC nur anschließen: Würde ich auch gerne können... Gruß, Flameboy
  14. Gutachten gibt es hier sicher zig-mal im Forum. Das ist schnell zugeschickt und ausgedruckt (habe es leider selbst nicht). Wenn Dir hier keiner antwortet, versuche es mal unter "Suche" oder ändere den Topic-Titel dementsprechend ab. Dann klappt das schon
  15. Ich kenne zwei Wege: 1. Anrufen, nett nachfragen, dem TÜV-Prüfer das Gefühl geben, dass man an seiner Meinung interessiert ist, und das macht, was er einem vorschlägt, ... (selbst bisher nicht praktiziert) 2. Hinfahren, Gutachten in die Hand drücken und schauen, was passiert (mehr als vom Hof jagen kann er einen ja nicht) Das ganze war bei mir aber wegen Baujahr '81 auch irgendwie einfacher. Ich würde es aber auf jeden Fall versuchen, denn der Gewinn, den Du schon mit einem 135er (ganz zu schweigen von einem 139er Malossi :sabber: ) hast, ist schon unverhältnismäßig größer als mit der geänderten Hauptdüse Gruß, Flameboy
  16. Schade, mehr weiß ich leider auch nicht. Ruf vielleicht mal bei SIP an und frag nach; vielleicht kann Dir da jemand helfen? Gruß, Flameboy Edith gratuliert zum Ziel Deiner Wünsche und schimpft mich als zu langsamen Tipper
  17. Einsam bin ich gerade auch aber offensichtlich nicht schnell *Sorry for OT*
  18. Da steht das mit der Hauptdüse ja auch drinnen (war auch gerade am Suchen : ) Grüße, Flameboy
  19. Es gibt auch so ein Gutachten mit Hauptdüse, das die PX80 rein rechtlich über die 80 km/h-Schwelle treibt. Macht die Vespa aber tatsächlich kein bisschen schneller. Kostet recht viel und bringt nur den Durchbruch in die günstigere Versicherungsklasse. Aber in dem Fall brauchst Du kein Abgasgutachten etc. machen lassen. Gruß, Flameboy
  20. Uaaaah! Hier noch eine Anregung: Playboy :plemplem: Naja, individuell ist es ja Gruß, Flameboy
  21. Bloß nicht an den Rücksitz, da hat der 190er tatsächlich seinen Tank! Deswegen sind Subwoofer im 190er auch grundsätzlich für die Katz, es sei denn, man führt den Bass (wie psalter) durch die Verbandskastenmulde in den Innenraum. Durch den Tank wird der Kofferraum nämlich akkustisch vom Innenraum ziemlich gut abgeschirmt. Versuche es mal hiermit: w201.com - Zur Kabelverlegung Vielleicht ist ja was dabei. Wenn ich mich richtig erinnere (ist schon lange her), ist diese Durchführung der Kabel in Fahrtrichtung rechts irgendwo beim Handschuhfach. Aber unter dem Link findest Du sicher genauere Angaben (übrigens ist da auch ein Link zum Piepen von Anlagen dabei; habe aber selbst nicht reingeklickt). Gruß, Flameboy
  22. Flameboy antwortete auf flipstardeluxe's Thema in Blabla
    München - Marseille - München auf den kleinsten zu findenden Nebenstraßen und mit vielen Umwegen... das ganze innerhalb von zwei Wochen auf P80X (alles original). Ich war jung und mir über die Konsequenzen meines Vorhabens nicht bewusst Wenn ich nur an die Rückfahrt innerhalb von zweieinhalb Tagen denke (Tag 2: 9 Uhr morgens bis 1.30 Uhr nachts :plemplem: ) ... tut mir mein Hintern jetzt noch weh Flameboy
  23. Trotz "Ende nun" noch kurz hinterher : Auf 80er-Primär passt das 21- und das 22-Zähne-Ritzel. Das 23er von der PX200 hingegen passt nicht. Gruß, Flameboy
  24. Vielleicht ist Dir ja schon aufgefallen, dass hier mehrere TÜV-Prüfer unterschiedliche Meinungen haben. Da wird es nicht viel bringen, DEN einen TÜV-Prüfer zu fragen, der sich nach Deiner Meinung durch seinen großen Sachverstand über alle andere TÜV-Prüfer hinweghebt. Vielleicht machst Du Dir mal die Mühe, selbst nachzuschauen, bevor Du ungeprüft eine Meinung von jemand anderem übernimmst. Hier mal § 19 Absatz 2 StVZO: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die - die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, - eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder - das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Und nochmal § 27 Absatz 1a: Abweichend von Absatz 1 Satz 2 müssen nachfolgende Änderungen durch den nach Absatz 1 Satz 3 Verantwortlichen unverzüglich gemeldet werden: Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter - jedoch braucht bei Änderungen der Anschrift der Fahrzeugbrief nicht eingereicht zu werden -, Änderung der Fahrzeugklasse, Änderung von Hubraum oder Nennleistung, Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden sollen, Änderung der zulässigen Achslast, der Gesamtmasse, der Stützlast oder Anhängelast, Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern, Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen, Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken, Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung (§ 70) erfordern, wenn aus anderen Gründen die Notwendigkeit einer unverzüglichen Änderung der Fahrzeugpapiere auf den Unterlagen gemäß § 19 Abs. 3 oder 4 vermerkt ist. Kannst Du hierunter einen Seitenständer, der die Bedingungen des § 61 StVZO erfüllt subsumieren? Ich jedenfalls nicht (Offensichtlich aber Dein TÜV-Prüfer). Ist mir aber auch egal, trag halt Deine Seitenständer weiter ein. Ich werde es nach alldem wohl nicht machen. Übrigens sollen mir die Polizisten (oder Du) erstmal die Stelle in der StVZO zeigen, nachdem Seitenständer eintragungspflichtig sind. So viel für heute, Flameboy
  25. Bevor Du mit solchen Aussagen kommst (die zweite, natürlich), lies Dir in einer ruhigen Minute mal Punkt 2 und 3 des oben geposteten Anhangs in Verbindung mit § 61 III StVZO durch... dann überleg ein bisschen und dann fällt auch Dir auf, dass die hier ebenso oft gepostete Meinung, ein Seitenständer sei nicht eintragungspflichtig, nach alldem wahrscheinlicher ist, als Deine Variante. Greetz, Flameboy P.S. :uargh:

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