Zum Inhalt springen

Flameboy

Members
  • Gesamte Inhalte

    1.361
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Flameboy

  1. Bin Jurist, mache Geschwindigkeitsverstöße praktisch täglich (begehe sie nicht, sondern verteidige Leute mit solchen :-D) und es gibt in Deutschland KEINE Halterhaftung bei Geschwindigkeitsübertretungen. Gruß, Flameboy
  2. ... lasse immer noch mit mir reden
  3. Nach drei Monaten verjähren Verkehrsverstöße, solang kein Anhörungsbogen an Dich versandt wurde. Danach kannst Du den Fall ad acta legen. @ Vespafreak: Bei sowas immer Foto anfordern... Wenn zwei Wagen auf dem Foto zu sehen sind, musst Du nicht zahlen. Gruß, Flameboy Edith spendiert ein "d"
  4. ... und bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Schnell zum Anwalt (RSV übernimmt dann sogar die Verfahrenskosten): Gruß, Flameboy
  5. Deshalb lasse ich ja mit mir reden :-D
  6. Habe mir so 100 - 150 ? vorgestellt. Lasse aber mit mir reden
  7. ...und hepp
  8. Da gebe ich Dir absolut recht. Und ich stimme soundconcept ebenso zu, dass er sich anwaltliche Hilfe (am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht) holen sollte. Es klang vielleicht in meinem ersten Posting etwas hart (wenn das falsch rüberkam, tut es mir leid), aber es handelt sich auf der "Gegenseite" um Juristen, welchen nur mit juristischer Argumentation beizukommen ist. Ein gesalzener Brief kann helfen, tut das aber in den allermeisten Fällen eben nicht, da man als Nichtjurist die Voraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung gar nicht kennt und unter Umständen sogar Dinge einräumt, die einem eine angemessene Verteidigung erst richtig schwer machen. Grüße, Flameboy
  9. Ich gebe Euch ja grundsätzlich auch recht. Nur müsst Ihr zwischen OWi-Verfahren und normalen Zivilverfahren unterscheiden. Bei Ordnungswidrigkeitsverfahren wird - Honorarvereinbarungen einmal vernachlässigt - pauschal abgerechnet (in zivilrechtlichen Angelegenheiten wird streitwertabhängig abgerechnet). Das bedeutet, dass es erstens keine kleinen Fische gibt (von 40 ? - 5000 ? Geldbuße sind alle OWI-Verfahren gleich) und zweitens, der Rechtsanwalt diese Kosten auch abrechnen muss (RVG-Gebühren sind mindestgebühren). Aber das nur zu den Honorargeschichten. Grüße, Flameboy
  10. Oh Gott, ich habe einen Rechtschreibfehler gemacht Wenn es im Forferfahren zur Einstellung kommt, rechnet der Anwalt Grundgebühr und Verfahrensgebühr ab. In diesem Fall - da ist Dir insofern Recht zu geben - sind die Kosten etwas geringer, da die Kosten des Hauptverfahrens nicht hinzukommen. Sollte es im Vorverfahren zur Einstellung kommen, musst Du also mit etwa 400,00 Euro rechnen (Ich habe gerade kein RVG da, tut mir leid). Aber was bringt es Dir, wenn Dir der Anwalt etwas von 400,00 Euro erzählt und am Schluss musst Du knapp das doppelte zahlen? Schönen Abend, Flameboy
  11. Nochmal kurz zu den Anwaltskosten... Es handelt sich hier um ein förmliches Ordnungswidrigkeitsverfahren, welches nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit 600-700 ? abgerechnet wird. So ist das nunmal, da hat Dich Dein Anwalt genau richtig beraten. Wer denkt, mit einem gesalzenen Brief könnte man die Polizei beeindrucken, hat solche Verfahren wohl noch nicht selbst durchgezogen. Erstmal sollte gegen den Bußgeldbescheid (So es denn schon einen gibt, habe jetzt nicht alles gelesen) form- und fristgerecht Einspruch eingelegt werden, da man sonst das weitere Vorgehen eh vergessen kann. Dann kann man mal schauen, ob man mit Argumentation im Vorferfahren zur Einstellung kommt. Hilft das nichts, sieht man sich vor Gericht wieder und kann dort nochmals versuchen, argumentativ zur Einstellung des Verfahrens zu kommen. Ein OWi-Verfahren ist allerdings nicht ganz so leicht, so dass ich Dir auch zu einem Anwalt rate. Übrigens trägt der Staat die Kosten nur bei einem Freispruch, bei einer Einstellung bleibst Du auf Deinen Anwaltskosten sitzen (Das musst dann Du wissen, ob es Dir die 600-700 ? wert sind). Kann nur jedem empfehlen, sich Verkehrsrechtsschutz zu besorgen. Ist ziemlich billig und wenn mal was passiert, kann man absolut schmerzlos die Sache einem Anwalt übergeben. Grüße, Flameboy
  12. ... ach ja, Motor muss nicht unbedingt original sein. Sollte aber die Kurzhubkurbelwelle drinnenhaben. Gruß, Flameboy
  13. Auch meines ist angekommen. Vielen Dank nochmal. Flameboy
  14. und hepp...
  15. Servus, suche für schmales Geld (war ja klar ) einen laufenden V50-Motor, möglichst original, da ich die Zeit nicht finde, die Macken des Motors meiner Dauerbaustelle zu beseitigen. Nachricht gerne per PM oder Mail an tobias.handschuch (ät) web.de. Gruß, Flameboy
  16. Aaaaalso, Ursprung des Namens war auf einer Lan-Party, auf der sich die meisten Mitspieler (im echten Leben BWLer, Juristen, ...) Namen wie "Todbringer", "Satan" ... gaben. Ich fand das irgendwie dämlich und wollte mit dem irgendwie lächerlichen Namen "Flameboy" (der wiederum auf einer Folge "Friends" in OV basiert) gegenhalten (Todbringer was killed bei Flameboy... fand ich damals witzig). Der Name blieb dann irgendwie Auch ganz nett ist die Geschichte des Namens meiner ersten Vespa. Zeigte sie eines Tages meiner Freundin, welche mich (begeistert von der Möhre) fragte, ob die Vespa einen Namen hat. Da ich irgendwie nie auf die Idee gekommen bin, meiner Vespa einen Namen zu geben, antwortete ich in der mir eigenen ironischen Art "Wenn sie nicht anspringt, nenne ich sie lärmende, stinkende Mistkröte". Am nächsten Tag rief meine Freundin an und fragte allen ernstes, ob ich sie mit der lärmenden, stinkenden Mistkröte aus der Arbeit abholen könnte... offensichtlich war das mit der Ironie nicht ganz durchgedrungen Bis zur Totalrestauration hieß sie dann tatsächlich lärmende, stinkende Mistkröte. Jetzt heißt sie aus nachvollziehbaren Gründen (siehe unten) Lila Gruß, Flameboy (Für alle, die Friends in OV angeschaut haben: Uh, I know a good stage name for you: Flameboy )
  17. Oh ja, zackiges Knistern kann ich unterschreiben. Das ist so schmerzhaft, dass Du automatisch vom Gas gehst... Ansonsten bedüse doch mal den Vergaser zu mager oder stell die Zündung auf 14 vor OT. Dann sollte ein Klingeln zu hören sein Gruß, Flameboy
  18. Interesse an ZGP. Passt die auch in PX80alt mit Batterie (sollte wohl ) Gruß, Flameboy
  19. Du wirst hier ziemlich oft die Meinung hören, dass Du in den 1000 Foren mal die Suche benutzen sollst Mit den Angaben, die Du machst kann man Dir auch nur bedingt weiterhelfen. Wenn Du nur einen Tip bezüglich Polini, Malossi oder DR hören möchtest, wirst Du wahrscheinlich zu jeder Marke ein paar Begeisterte und ein paar Abgeschreckte finden. Gruß, Flameboy
  20. Flameboy

    Fertige Roller...

    Offtopic: Da habe ich auch geschluckt, als ich letztens dort war... Wer zahlt solche Preise für Specials mit so tollen Attributen wie "Original-Piaggio-Zylinder" ?!?
  21. Flameboy

    Fertige Roller...

    1.500,00 ? - 2.000,00 ?
  22. Das Problem an der Sache ist, dass es sich um eine Straftat handelt. Wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, wird dieses im Normalfall bei erstmaliger Begehung eingestellt. Sollte der Tunende aber bereits ein paar Verfahren anhängig haben bzw. schon ein paar Verfahren gegen ihn eingstellt worden sein, wird auch schon mal das Hauptverfahren eingeleitet, mit dem Ergebnis, dass Du Dich vor dem Strafgericht wiederfindest (bzw. einen Strafbefehl erhältst). Gruß, Flameboy
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben. Einige dieser Verfahren sind technisch unerlässlich, andere kommen nur mit Ihrer Zustimmung zum Einsatz, eine Anpassung ist in den die Cookie-Einstellungen möglich. Für Details siehe die Datenschutzerklärung