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matzmann

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  1. Die wichtige Frage ist, wann war das!
  2. So einfach ist das nicht. Eine Verbindungseinrichtung hat einen genau vorgeschriebenen Prüfablauf, genauso die Festlegung der Anhängelast. Das wird ne teure Nummer wenn du keinen schmerzbefreiten Prüfer findest.
  3. Dann würde ich aber fragen ob der blinde Prüfer sich an den Nachrüstkosten beteiligt.
  4. Der Anhänger für sich ist nicht so das Problem, Problem ist eher die nicht bauartgenehmigte Kupplung. Ich habe da schon Papiere für die Anhänger gesehen die das ignorieren, bzw. „geht“ das Gutachten nur bis zum Kreuzgelenk, der schwierige Teil ist aber der am Roller inkl. Festlegung der Anhängelast.
  5. Eigentlich ist es ganz einfach, da im Land (EU-Land!) der Erstzulassung keine Blinker dran waren braucht es auch in Deutschland keine. Wenn das SVA das verweigert dürfte eine Klage vorm EUGH Erfolg haben. Klappt hier oben aber Regelmässig. Beim TÜV erfordert das nur Überzeugungsarbeit auf ein 21er Gutachten zu bestehen das die Forderung nach einer Ausnahmegenehmigung enthält, die abgelehnt! werden soll. Klingt verrückt, ist aber so. Das Problem ist, für den Streß kann man aber auch Blinker anbauen. Funktioniert hier aber nicht, da das Fahrzeug ja scheinbar schon deutsche Papiere hat, dann sind die Blinker nachträglich entfernt worden.
  6. Da sind wir dann wieder beim schätzen, was ich in diesem Fall wie der Steuermann nicht für Sinnvoll erachte.
  7. Schön das die meisten Pläne eines Architekten haben, dann ist das ja auch kein Problem, ich habe die nicht, das Haus ist von 1900, da würde noch „einfach so“ gebaut.
  8. Streßfrei ist es aber nur wenn man nicht erstmal das Grundstück und die Wohnfläche berechnen muß.
  9. Gibts schon, ich habe gerade eine 2000er PX 125 in fahrbereitem Zustand für 1800 vermittelt und der sie verkauft hat, hat Sie kurz vorher für 1600 erworben.
  10. Das war eher Ironie. Zuerst war die Frage ob das mit der Abnahme bei Lenzo geklappt hat(Satz als Frage ohne Fragezeichen formuliert, hab ich vielleicht falsch verstanden). Antwort stand ja weiter oben, „ja hat geklappt“ dann die Frage „kannst du mir helfen?“ Was soll da anderes als Antwort kommen als „Fahr zum TÜV Nord Münster, da war es kein Problem.(Wenn ich mich recht erinnere nachdem ich mit dem Kollegen telefoniert habe). Hinzu kommt natürlich meine Dünnhäutigkeit gegenüber der Tendenz von Szenefahrzeugbesitzern zu den Prüfern zu fahren die am wenigsten Widerstand versprechen, was ich sogar noch verstehen kann, ich komme ja auch von der dunklen Seite aber denen wird dann hinterher oft auch noch besonders großer Sachverstand zugesprochen, was mir Regelmäßig sauer aufstößt.
  11. Da ich das System kenne prophezeie ich mal das er mit Blick auf die Briefkopie merkt das die Typschlüsselnummer 000 lautet und ihn nicht weiterbringt. In Rücksprache mit der Fachabteilung Technik wird dann entschieden das für so eine Abnahme ein Datenblatt gebraucht wird. Wenn keine Rücksprache gehalten wird fällt das bei der Qualitätskontrolle nach Erstellung des Gutachtens auf und es wird dann hinterher ein Datenblatt gefordert. Es sei denn natürlich ausgerechnet dort in der Abteilung sitzt auch jemand mit reichlich Vespa Erfahrung. Das ganze dauert dann aber auch schon ein paar Tage. Damit sind wir dann wieder am Anfang dieses Threads und den Problemen so ein Datenblatt zu bekommen (beachte die 8KW Thematik). Kann aber natürlich auch völlig Problemlos laufen, ich hab nur gerade eine KS50 stehen mit exakt dieser Lebensgeschichte und es ist nicht das erste Fahrzeug bei dem es so lief. Deshalb ja der Tip in Münster scheint es jemanden zu geben der sich auskennt.
  12. Die Daten findet er in der ABE D732 ab Nachtrag III. Das ist die baugleiche PX Lusso, jetzt bleibt nur die Hoffnung das er glaubt das Iris und Lusso baugleich sind. Herstellerschlüsselnummer ist 7502 statt 4013 für Piaggio. P.S. Zweite Ständerfeder nachrüsten nicht vergessen.
  13. Baujahr? P.S. Wenn er sich auskennt mit 200er Vespa und Motovespa Iris braucht er nichts, da ist alles frei zugänglich.
  14. Dann macht es Sinn das auch zu schreiben das du nur eine Briefkopie haben willst (womit er eigentlich aber nichts anfangen kann da keine gesicherten Daten). Ausserdem wäre das Baujahr/Erstzulassung ganz wichtig, damit du nicht noch eine Kopie mit den falschen Geräuschwerten bekommst und er da noch Probleme mit seiner Qualitätssicherung bekommt.
  15. Das macht Sinn, hier steht auf 3 Seiten das es nicht ganz trivial ist so etwas abzunehmen, es aber 2-3 Stellen gibt wo das geht, unter anderem beim TÜV Nord in/um Münster. Also fahr ich lieber zu jemandem anders der sich mit Sicherheit nicht auskennt.
  16. Keine Ahnung, irgendwo im Netz kursiert eine französische Werbung für die PK80.
  17. Das Problem ist das du schon Papiere hast, eine Ausnahmegenehmigung gibt es nur bei erster Zulassung in Deutschland. Der Standpunkt der Zulassungsstelle ist da Blinker dran gewesen sein müssen, sonst hätte es ja keine Abnahme geben dürfen, also warum ein vorgeschriebenes Teil wieder abbauen.
  18. Glaub ich nicht, AFAIK haben die China Dinger auch eine Richtung.
  19. Geht das? Ich kauf auch einen Trecker. Ich befürchte die Nummer könnte uns arschen bei 5500qm Grund, 200qm Wohnfläche und div.Nebengebäuden/Garagen.
  20. Die korrekte Bezeichnung ist Fahrerlaubnis.
  21. Wie weit wärst du bereit für eine Abnahme zu fahren? Hier vor Ort könnte ich helfen. Gruß aus Kiel matze
  22. Wenn die T5 Boxen so Schei**e sind gerne zu mir, ich könnte noch 1-2 gebrauchen.
  23. Ganz ehrlich? Such dir einen Shop der die Eintragung für dich erledigt. Sonst ist der Weg erst einen Prüfer suchen und der sagt dir was er braucht, aber glaub mir das wird mühsamer.
  24. Herzlich willkommen im GSF. Dann hoffe ich das Du mal den Weg nach Kiel findest, denn da spielt die Musik (zumindest in der Nähe)

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