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Sip Stoßdämpfer Vorne und 21er Abnahme


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Moin,

 

bei meiner gebrauchten Vespa Gl 150 Vla1t hat der Vorbesitzer einen Sip Performance Stoßdämpfer vorne verbaut.

Da die Vespa aus Belgien kommt und ich nun eine 21er Abnahme brauche, ist meine Frage ob der Prüfer das erkennt wenn man nur das Sip Logo überklebt oder ob es vll sogar eine Abe gibt?

 

lg

tobi

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vor 18 Stunden schrieb Vespa__Tobi:

Moin,

 

bei meiner gebrauchten Vespa Gl 150 Vla1t hat der Vorbesitzer einen Sip Performance Stoßdämpfer vorne verbaut.

Da die Vespa aus Belgien kommt und ich nun eine 21er Abnahme brauche, ist meine Frage ob der Prüfer das erkennt wenn man nur das Sip Logo überklebt oder ob es vll sogar eine Abe gibt?

 

lg

tobi

Versuch macht kluch.

Meiner hat’s nicht gesehen. Auf der anderen Seite sind die doch eintragungsfähig, wenn ich mich recht entsinne. 
Zumindest einige Modelle, vielleicht wär das ja der Moment.:whistling:

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vor 10 Stunden schrieb creutzfeld666:

Moin 

Ich habe an meiner Acma V56 nen BGM F16 Dämpfer verbaut. Da Feder und Stoßdämpfer getrennt sind,wie oben schon geschrieben,ist das Latte. Der TÜV Mann sagte nur gut das ich was neues verbaut habe...

 


Ist es eigentlich nicht, aber alle Prüfer glauben das zum Glück.

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vor 1 Stunde schrieb Claudio:

Die Antwort verstehe ich. 

 

Das hat sich mal eine Verlautbarung geändert, was konsequent von allen ignoriert wird, bedeutet früher war das so und die Lehrbücher wurden bis heute nicht geändert.

Bearbeitet von matzmann
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Mich als Laien wundert, warum zwischen der getrennten Federung und einem Federbein unterschieden wird (kann man das so sagen?). Änderung am Fahrwerk ist doch Änderung am Fahrwerk. 
 

Und, wenn der Rennleitung der rot glitzernde Stoßdämpfer nicht gefällt, hilft doch ein Vermerk im Schein. 
 

sorry, bin da frei von Erfahrung. 

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Bei einem Auto kann man ja auch x-beliebig die Stoßdämpfer wechseln… Müssen halt für den Fahrzeugtyp gemacht sein und passen… Erst wenn man Federn verbaut, die die Fahrzeughöhe verändern, braucht es eine Eintragung oder eine ABE…

 

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Das ist ganz einfach die Feder muss innerhalb einer bestimmten Toleranz arbeiten wie auch nach bestimmten Vorgaben hergestellt werden.

Die Feder ist im Zweifel auch das Teil das brechen kann. 
Das diese Vorgaben eingehalten werden dokumentieren eben die berühmten Nummern auf den Federn, die der Prüfer gerne sehen möchte.
Sind die nicht da, ist die Entscheidung ziemlich digital

a) muss ein originales Teil vom Hersteller sein

b) ist Zubehör, als after market und ohne Nummer = nicht zugelassen

 

 

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vor 2 Stunden schrieb agent.seven:

Das ist ganz einfach die Feder muss innerhalb einer bestimmten Toleranz arbeiten wie auch nach bestimmten Vorgaben hergestellt werden.

Die Feder ist im Zweifel auch das Teil das brechen kann. 
Das diese Vorgaben eingehalten werden dokumentieren eben die berühmten Nummern auf den Federn, die der Prüfer gerne sehen möchte.
Sind die nicht da, ist die Entscheidung ziemlich digital

a) muss ein originales Teil vom Hersteller sein

b) ist Zubehör, als after market und ohne Nummer = nicht zugelassen

 

 


Aftermarket ohne Nummern ist üblich im KFZ Bereich. In der alten Verlautbarung hieß es mal Federn mit geändertem Federungsverhalten sind abnahmepflichtig, Schwingungsdämpfer nicht. Heute steht da drin sobald sich das Feder-/dämpfungsverhalten ändert besteht abnahmepflicht, Ergo Aftermarket als Nachbau des Originalteils ist OK, das Problem liegt wie so oft im Erkennen ob es wie Original ist oder nicht. 

Bearbeitet von matzmann
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Aha, also galt früher das Augenmerk nur der Feder, heute der Feder und dem Dämpfer. Deshalb konnte man das Einzelbauteil Dämpfer verändern, Federbeine wegen der Feder aber nicht. Und mancher Prüferin ist der Dämpfer dann egal, weil die neue Auslegung nicht hinreichend verbreitet ist. Korrekt?

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vor 9 Stunden schrieb Claudio:

Aha, also galt früher das Augenmerk nur der Feder, heute der Feder und dem Dämpfer. Deshalb konnte man das Einzelbauteil Dämpfer verändern, Federbeine wegen der Feder aber nicht. Und mancher Prüferin ist der Dämpfer dann egal, weil die neue Auslegung nicht hinreichend verbreitet ist. Korrekt?

 

Ersetze manche durch 99% und es passt. Ich habe mal versucht das auf einer Fachtagung zur klären, aber irgendwie will da keiner bei.

Bearbeitet von matzmann
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