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Erfahrungen mit Mopeds 50 ccm ausländischen Papieren oder ohne Papiere


tw125

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Erfahrungen mit Mopeds 50 ccm ausländischen Papieren oder ohne Papiere

 

ich würde gerne mal wissen wir Ihr das handhabt mit Rollern oder Mopeds mit ausländischen Papieren oder Fahren ohne Papiere , oder fahrt Ihr zum TÜV usw....

Also die Strafe von der Polizei ist nicht das Schlimmste aber wie sieht das die Versicherung wenn ein Moped einen Unfall ohne Abe für Deutschland sondern nur für Italien , Holland oder Spanien greift da die EU ? Oder beharrt die Versicherung auf eine deutsche ABE ?

Danke

Grüße

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Klar, wenn’s drauf ankommt, nutzen die ausländischen Papiere im Versicherungsfall wenig.

 

Was willst du hören, dass es nicht so schlimm sein wird? Das lässt sich wohl nicht verallgemeinern - wenn dir das zu heikel ist, mach‘ es, wie es verlangt wird.

Bearbeitet von Motorhuhn
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Das Gelaber mit EU und deshalb auch in Deutschland gültigen, ausländischen Papieren ist Schwachsinn. EU-weit einheitliche CoC-Papiere gibt es erst seit 2002. 

 

Alle älteren Fahrzeuge müssen die jeweils zum Zeitpunkt der ersten Inverkehrsetzung (nicht Zulassung, da 50er zulassungsfrei sind) geltenden nationalen Vorschriften des Landes erfüllen, in dem sie mit inländischem Kennzeichen bewegt werden. Da gab es durchaus Unterschiede innerhalb der EU, was die technischen Merkmale angeht. 

 

Ein Versicherungskennzeichen bekommt man absolut problemlos auch ohne deutsche Betriebserlaubnis. Probleme gibt es aber höchstwahrscheinlich mit der Versicherung, wenn diese im Schadenfall leisten soll, das versicherte Fahrzeug aber keine deutsche Betriebserlaubnis hat. 

 

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vor 16 Minuten hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben:

Ein Versicherungskennzeichen bekommt man absolut problemlos auch ohne deutsche Betriebserlaubnis. Probleme gibt es aber höchstwahrscheinlich mit der Versicherung, wenn diese im Schadenfall leisten soll, das versicherte Fahrzeug aber keine deutsche Betriebserlaubnis hat.

Prinzipiell stimme ich dem zu und würde es auch immer so handhaben, schon um Problemen aus dem Weg zu gehen und da ich gerne legal unterwegs bin.

 

Aber es würde mich schon interessieren wenn mal jemand den Gerichtsweg geht. Lt. Gesetz ist die Versicherung m.W.n. verpflichtet sich die ABE/BE zeigen zu lassen bevor sie ein Versicherungskennzeichen dafür herausgibt.

Bearbeitet von rassmo
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Deshalb habe ich mich bei der Schilderung der möglichen Probleme auch bewusst bedeckt gehalten. Grundsätzlich stellt das Führen eines Fahrzeugs mit z. B. durch nicht eingetragenes Tuning erloschener Betriebserlaubnis eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers dar. Dadurch erlischt aber nicht der Haftpflichtschutz, d. h. ein Geschädigter wird nötigenfalls bis zur vollen Höhe des Deckungsrahmens der Versicherung entschädigt. Der Regress der Versicherung gegenüber ihrem Versicherungsnehmer ist aber auf 5.000 Euro begrenzt. 

 

Ob das Gleiche auch bei von vornherein nicht existenter deutscher Betriebserlaubnis für das versicherte Fahrzeug gilt, weiß ich nicht. 

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Möchte mal wissen warum dieser ganz Eu - Kram eigentlich da ist ?   

Ich habe mich erkundigt bei der Dekra die wollen quasi alles fix und fertig haben damit die nur abschreiben können .

Wenn die selber alles raussuchen müssen ist der Aufwand größer und kostet mehr Geld so der gute Ingenieur von der Dekra.

Ich von der Vespino NLX ein Gutachten ( aber auch NL oder Alx .

Wenn Ihr was wisst bin über jeden Tipp dankbar .

Ich habe ein Prospekt von Legendäre Bikes mit technischen Daten das erkennen die aber nicht an .

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vor 1 Stunde hat rassmo folgendes von sich gegeben:

Prinzipiell stimme ich dem zu und würde es auch immer so handhaben, schon um Problemen aus dem Weg zu gehen und da ich gerne legal unterwegs bin.

 

Aber es würde mich schon interessieren wenn mal jemand den Gerichtsweg geht. Lt. Gesetz ist die Versicherung m.W.n. verpflichtet sich die ABE/BE zeigen zu lassen bevor sie ein Versicherungskennzeichen dafür herausgibt.

früher, als ich noch Mopedschilder ausgegeben habe.....gabs jedes jahr ein Rundschreiben von der Allianz, daß ich nur Schild ausstellen darf, wenn gültige Betriebserlaubnis vorgelegt wird....

 

Rita

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EU greift meines Wissens nach nicht für ältere Kisten. gerade bei Mopeds gabs in jedem Land unterschiedliche Vorgaben, so waren die zul. Höchstgeschwindigkeiten z.B. unterschiedlich, usw.

 

Beim Vers.kennzeichen ist es so, daß man beispielsweise beim Online-Kauf beim ausfüllen der Fahrzeugdaten bestätigt, daß für das Fzg. eine ABE vorhanden ist. Das würde theoretisch bedeuten: Du kannst Dir zwar ein Schild kaufen, aber trotzdem FG.-Nr., Type, Bj. usw. alles angegeben wurde ist es möglich, daß die Versicherung im Schadensfalle nicht greift weil das Ding nicht der deutschen Zulassung entspricht.

 

Wenn Du von Piaggio kein Datenblatt bekommst, dann kannst du nur schauen ob jemand ein baugleiches Fzg. mit deutscher ABE hat, von welcher Du Dir eine Kopie geben lässt. Zudem würde ich versuchen, ob ich Prospekte, Bücher, o.ä. finde, in welchen die technischen Daten angegeben sind. Das KANN der Inschinör akzeptieren, er MUSS es aber nicht. Sicher gibts auch die Möglichkeit ein Gutachten erstellen zu lassen, aber das dürfte preislich jenseits von gut und böse liegen. Besser wäre es, wenn du einen willigen TÜV-Menschen findest. Hierzu würde ich ganz unverbindlich mal bei verschiedenen Dienststellen anfragen.

 

 

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Wenn es das gleiche Mofa auch in D gab, also dieselber Motorpräfix, oder das ausländische Modell schonmal von jemand zur Einzel-BE vorgeführt wurde dann kann der TÜV-Prüfer in einer internen Datenbank die Daten ersehen.

So war es zumindest bei meiner 50S. Es wurden zwar Recherchekosten von ca. € 80.-- erhoben aber das war die günstigste Möglichkeit da kopierte Papiere des gleichen Modells im Zeitalter von Photoshop nicht anerkannt wurden.

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Ich habe da mal beim KBA angefragt. 

 

Betreff_Text: MopedABE
Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe im Italien Urlaub ein Piaggio „Boxer“ Moped mit 49ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 40kmh gekauft. Italienische Papiere habe ich vorliegen. Darf ich mit diesen Papieren in Deutschland fahren oder was muss ich für Zulassung tun?

Betreff: Ihre Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt
 
Sehr geehrter Herr Pengler,

für Ihre Anfrage bedanke ich mich und teile Ihnen hierzu Folgendes mit.

Bis zu 50 ccm kommen Sie mit einem Versicherungskennzeichen aus. 

Sollten Sie nicht eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) haben, benötigen Sie ggf. zum Erhalt des Versicherungskennzeichens eine Allgemeine Betriebserlaubnis. 
Bitte wenden Sie sich hierfür an den Hersteller (Inhaber der ABE):

Piaggio Deutschland GmbH
Reisholzer Werftstraße 40
40589 Düsseldorf
Tel. 0211 17522-0


Ich hoffe, ich konnte Ihnen in Ihrer Angelegenheit behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen

Lisbeth Boris Hardel

Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Typgenehmigung

Fördestraße 16
24944 Flensburg

Telefon: 0461 316 -1542
Telefax: 0461 316 - 270423

E-Mail: [email protected]
Internet: www.kba.de 




 
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