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Wo ist die Fahrgestellnummer eingeschlagen?

Featured Replies

Geschrieben

 

meine Vespa ist jetzt fertig und ich versuche gerade, sie zuzulassen mit historischem Kennzeichen „H“.

 

Gestern war ich im „Laboratorio de los Ingenieros“ und die fragten mich nach der Fahrgestellnummer, die irgendwo im Chassis eingeschlagen sein soll.

 

Könnt Ihr mir sagen, wo diese eingeschlagene Fahrgestellnummer sitzt?

 

Ich lokalisiere nur die Plakette mit der Fahrgestellnummer.

Vielen Dank im Voraus.

 

Gruß aus Barcelona

(jetzt schon 23º)

 

 

Frank

Geschrieben

Wideframe, guck mal am unteren Rand des Rahmenauschnistts für die Vergaserklappe.

Mittelalt, , guck mal unter der linken Backe am unteren Rand des Rahmens.

Wenn späteres Modell wie PX hinten unter der rechten Backe (jeweils ind Fahrtrichtung)

Geschrieben
  • Autor

... ist eine GS150  GS3 aus Augsburg, Bj. 1959.

 

Habe gerade erfahren, die hat gar keine Nr. eingeschlagen.

 

Das muss ich dann halt noch machen.

 

Am besten wohl unter der rechten Backe, weil die ist abnehmbar.

 

Druß und Dank

Frank

Geschrieben

wenn man das in Katalonien so einfach machen kann :gsf_chips:

 

Vielleicht hättest Du einfach an der entsprechenden Stelle die dicke Tünche vorsichtig abschmirgeln sollen, wo hat Agent.Sven ja bereits erwähnt, bzw. hier kann man es auch noch nachlesen.

https://www.scooterhelp.com/serial/vespa.serial.locator.html

Geschrieben

Wenn das wirklich eine Augsburger GS/3 ist (wonach Elektrik und Typschild aussehen), hat die ab Werk nur die Nummer auf dem Typschild und einem weiteren Alu-Schildchen in Kickstarterhöhe rechtsseitig auf dem Falz des Trittbretts. Im Chassis eingeschlagen ist da nix.

 

Eddi bringt noch ein Bild; beide Schilder sind hier aber falsch montiert.

 

$_72.JPG

Bearbeitet von t4.
Eddi ...

Geschrieben

Das ist laut backenverschluss ne typ 162, die müsste die rahmennr in der falz am trittbrett in der nähe des "  handgranatenverschlusses" eingeschlagen haben (da wo spätere gs3 das kleinere der beiden aluschilder hatten). 

Geschrieben

An dieser Stelle mal zur Info:

 

Im §72 (Übergangsvorschriften) zum §59 (2) StVZO steht folgendes:

 

[...] An Fahrzeugen, die vor dem 1. Oktober 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind, darf die Fahrzeug-Identifizierungsnummer an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs auch auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein.

 

Das heisst, wenn der Roller ab Werk keine eingeschlagene FIN hatte, brauch man auch keine FIN einzuschlagen... Alleine schon, wegen der Originalität!

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