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ERLEDIGT, kann zu. Bajaj Chetak Classic 125


Lorenzzo

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Hallo, 

biete meine Chetak 125, Bj 96! Diese wurde von mir am 5.1.2016 erst zugelassen und ist erst wenig gelaufen. HU ist gültig bis 01/2018.

 

Da die originale Zündung defekt war habe ich eine neue "Atomic" verbaut.

Die Bereifung ist fast neuwertig (Heidenau K 80 SR).

 

Vor kurzem begann der Motor zu stottern, springt nun sporadisch an, hält aber kein Gas. Der Roller ist nicht frei von Dellen und Lackschäden, hat aber fast kein Rost.

 

 

Es ist ein Schlüssel für das Zündschloss dabei, ein Lenkradschloß ist nicht verbaut.

Das orginale Handschuhfach, die Einzelsitzbänke, die Gummifussmatte, die Vierfachblinkanlage (nicht erforderlich wg.125ccm!) und ein Ersatzrad plus Halterung sind dabei.

Verkaufe wg. geplantem Busskauf, da passt meine Smallframe dann besser hinten drauf.

 

Der Roller steht in 30926, nahe Hannover und kostet 1400 €.

LG

Lorenzzo

 

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vor einer Stunde schrieb Unbekannter_Nr.2:

 

Ist doch ´ne 125er!

 

Hier mal die "Mittel-Kurz"-Fassung:
Paragraph 54 der StVZO besagt, dass Leichtkrafträder (bis 125ccm) gar keine Blinker brauchen.
ABER: Das gilt nur, wenn für das Fahrzeug keine EG-Zulassung vorliegt. Wenn es eine EG-Zulassung gibt dann sind die Blinker Teil der ABE und müssen montiert bleiben. Eventuell dürfen nicht einmal andere Blinker mit gültiger E-Nummer montiert werden sondern nur die originalen (habe ich aber nicht weiter recherchiert).
JEDOCH: Unsere Chetaks sind alle per Einzelabnahme nach StVZO zugelassen worden (gleichzeitig Fluch und Segen). Es gibt also keine EG-Zulassung wie bei neueren Fahrzeugen. Somit dürften die Blinker theoretisch komplett abgebaut werden. Aber viel Spass beim TüV damit, denn zumindest die Kollegen bei uns vor Ort scheinen das nicht zu wissen und beziehen sich immer auf die Regelung bei EG-Zulassung.

 

Bleibt die Frage, ob denn zwei Blinker an den Lenkerenden reichen... Leider nein, und zwar aus zwei Gründen:

  1. Die verfügbaren Lenkerendenblinker mit E-Nummer (z.B. von SIP und Hella) haben alle den Zusatz "11" wodurch diese Blinker nur für vorne gelten.
  2. Ab Baujahr 88 dürfen hintere Blinker auch nicht an beweglichen Fahrzeugteilen verbaut werden, somit scheidet die Montage von Blinkern in den Lenkerenden als hintere Blinker aus.

Du musst also - wenn Du legal unterwegs sein willst - zwingend auch hintere Blinker montieren. Wenn Du Dir den Stress mit Eintragungen sparen willst, dann nimmst Du welche mit E-Nummer und dem Zusatz "12" (für hintere Blinker) und "11" für vordere Blinker. Dann musst Du die Blinker nicht eintragen lassen und genaugenommen KANNST Du Dir die Blinker bei Teilen mit E-Nummern nicht mal eintragen lassen, da diese bereits zugelassen sind.

 

Und die noch kürzere Version:

  • Es ist zulässig die Blinker komplett abzubauen aber nur die Lenkerendenblinker zu montieren ist hingegen nicht zulässig. Hast Du Blinker am Lenker brauchst Du auch hinten welche (4-Fach Anlage) bei der Chetak.
  • Ach ja, genaugenommen dürfen die Lenkerenden-Blinker sich auch nicht mitdrehen, du müsstest also Innenrohre verwenden. Ich habe meine einfach so reingesteckt weil ich das mit den Rohren nicht auf die Kette bekommen habe aber es gab keinen Ärger beim TüV.
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da es für die Bajaj keine ´E Zulassung´ gibt ( wie EX richtig schreibt ) und niemals gab ich diese Regelung völlig irrelevant - deswegen auch kein Thema bei ner Hu - falls ja dann mal den netten Prüfer darauf hinweisen und ne Begründung fordern... kann er sicher nicht darlegen... :whistling:

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