wasserbuschi Geschrieben 8. März 2014 Teilen Geschrieben 8. März 2014 Hallo zusammen! Ich hab in dem Fzg.-Schein von meinem Auto Alufelgen mit Reifenbindung eingetragen.Laut vorgabe darf in nur Fulda, Dunlop oder Toyo - und dann auch noch jeweils ein spezifisches Modell der jeweiligen Hersteller verwenden.Leider gibt es weder von Fulda, noch von Dunlop das vorgeschriebene Modell noch Den Toyo gäbe es noch - den find ich aber kacke! Jetzt die Frage: ist so eine Reifenbindung und dann auch noch auf ein spezielles Modell bezogen noch gültig?Oder muss ich demnächst meine Felgen runter schmeißen, weil es keine Reifen mehr dafür gibt Beste Grüße,Alex. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zimbo Geschrieben 8. März 2014 Teilen Geschrieben 8. März 2014 http://www.reifenpfister.de/pages/reifeninfos/reifenfabrikatsbindung.php Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ramirez Geschrieben 9. März 2014 Teilen Geschrieben 9. März 2014 Hab bei meinem 850 Volvo auch noch eine Reifenbindung drinstehen, hat nur einmal Gesprächsstoff gegeben, hätten mir wohl gern nen Satz verkauft .Hat aber wohl ganz offiziell niemanden mehr zu interessieren...sagte dann der Mann in blau.Gruss Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wasserbuschi Geschrieben 9. März 2014 Autor Teilen Geschrieben 9. März 2014 Puh - Glück gehabt!Hatte jetzt schon gedacht, dass ich vom Felgenhersteller ne neue Reifenfreigabe organisieren und diese dann in den Papieren nachtragen lassen muss.Und das hätte hier in MUC bei den Blaukitteln sicher nicht noch einmal geklappt Besten Dank,Gruß, ALex. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freerider13 Geschrieben 10. März 2014 Teilen Geschrieben 10. März 2014 Servus! Dann mach an Ausflug nach Ebersberg, die sind bei älteren Fahrzeugen eh gesprächsbereiter. Die Stadtheinis machen halt bloß noch Massenabfertigung. Jan Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 10. März 2014 Teilen Geschrieben 10. März 2014 Ein bisschen aufpassen muß man noch wenn falls die Felgenbreite nicht zur Reifengröße passt. Dann braucht man noch eine Reifenfreigabe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wasserbuschi Geschrieben 10. März 2014 Autor Teilen Geschrieben 10. März 2014 Ein bisschen aufpassen muß man noch wenn falls die Felgenbreite nicht zur Reifengröße passt. Dann braucht man noch eine Reifenfreigabe. Na ja - genau DAS ist ja bei mir der Fall. Drum ja auch die Frage Aber wenn es allgemein nicht mehr bindend ist, kann man das dann doch auch außer-8 lassen, oder?!? Al. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hiro LRSC Geschrieben 10. März 2014 Teilen Geschrieben 10. März 2014 (bearbeitet) ähm - nö. Du veralgemeinerst das ein wenig. Die Reifenbindung ist gefallen. Das heisst wenn bei dir im Schein der Hersteller XY mit seinem 0815 Reifen steht bist du nicht mehr gezwungen von diesem Hersteller den Reifen 0815 zu verbauen. Mit den Dimensionen vom Reifen hat das ganze nichts zu tun, die bleiben weiterhin (gleich). Bearbeitet 10. März 2014 von hiro LRSC Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 11. März 2014 Teilen Geschrieben 11. März 2014 http://www.reifenpfister.de/pages/reifeninfos/reifenfabrikatsbindung.phpDer Knackpunkt ist: "Eine Beanstandung muss aber weiterhin erfolgen, wenn Bau-vorschriften verletzt werden,..."Jede Reifengröße hat einen zugeordneten Felgenbreitenbereich, der nicht ohne Herstellerfreigabe überschritten werden darf. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wasserbuschi Geschrieben 11. März 2014 Autor Teilen Geschrieben 11. März 2014 (bearbeitet) ähm - nö. Du veralgemeinerst das ein wenig. Die Reifenbindung ist gefallen. Das heisst wenn bei dir im Schein der Hersteller XY mit seinem 0815 Reifen steht bist du nicht mehr gezwungen von diesem Hersteller den Reifen 0815 zu verbauen. Mit den Dimensionen vom Reifen hat das ganze nichts zu tun, die bleiben weiterhin (gleich). Dass ich da jetzt nicht einfach ne andere Abmessung drauf ziehen darf ist klar Der Knackpunkt ist: "Eine Beanstandung muss aber weiterhin erfolgen, wenn Bau-vorschriften verletzt werden,..."Jede Reifengröße hat einen zugeordneten Felgenbreitenbereich, der nicht ohne Herstellerfreigabe überschritten werden darf. Und woher soll ich bitte wissen, ob/wann das zum Tragen kommt?Steht ja nicht auf dem Reifen geruckt: Bitte nur auf Felgen mit max. Breite XY aufziehen.Im Schein steht - wie im Einganspost erwähnt - Felge Borbet A-blablabla nur mit Reifen DUNLOP SP2000, Fulda Carat Extremo, Toyo Proxess F1 zulässig. Also was gilt da jetzt nun???Reifenbindung (an Reifen, die es nicht mehr gibt) oder iss wurscht? Gruß,Al. Bearbeitet 11. März 2014 von wasserbuschi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hiro LRSC Geschrieben 11. März 2014 Teilen Geschrieben 11. März 2014 kurzum: is wurscht. knoten im hirn geplatzt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 12. März 2014 Teilen Geschrieben 12. März 2014 Sag mal die Felgengröße und Reifengröße an. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EyS Geschrieben 12. März 2014 Teilen Geschrieben 12. März 2014 Warum gab es eine solche Bindung? Ist nicht nur die Größe entscheident, auch schon vor der Aufhebung dieses Gesetzes? Was passiert mit Reifen von anderen herstellern? Werden die auf einmal eckig, wenn man die aufzieht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wasserbuschi Geschrieben 12. März 2014 Autor Teilen Geschrieben 12. März 2014 Warum gab es eine solche Bindung? Ist nicht nur die Größe entscheident, auch schon vor der Aufhebung dieses Gesetzes? Was passiert mit Reifen von anderen herstellern? Werden die auf einmal eckig, wenn man die aufzieht? Möglich - keine Ahnung, warum das so eingetragen wurde..."Normalerweise" gab es für mein Fzg. an der Vorderachse auch nur ein Gutachten für 7,5"-breite Felge Sag mal die Felgengröße und Reifengröße an. 90ies Classic: Passat 35i Vari. mit rundum 9x16 Borbet A mit 215/40-16 Jetzt also nichts soooo spektakuläres, bis auf die 9" vorne Al. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 12. März 2014 Teilen Geschrieben 12. März 2014 (bearbeitet) 215/40R16 lassen sich nach Norm nur bis 8,5 montieren. Viele Hersteller geben aber mehr frei (z.B.die die bei dir eingetragen sind). Wenn jemand aufpasst brauchst du eine Herstellerfreigabe. Sollte es für ein halbes Zoll aber bei den Markenherstellern geben. Bearbeitet 12. März 2014 von matzmann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wasserbuschi Geschrieben 12. März 2014 Autor Teilen Geschrieben 12. März 2014 215/40R16 lassen sich nach Norm nur bis 8,5 montieren. Viele Hersteller geben aber mehr frei (z.B.die die bei dir eingetragen sind). Wenn jemand aufpasst brauchst du eine Herstellerfreigabe. Sollte es für ein halbes Zoll aber bei den Markenherstellern geben. Da ich eh immer im Januar/Februar zum TÜV muss, sind zur Abnahme eh immer die Wintertrennscheiben drauf Aber was sagt der kontrollierende Schutzmann???Kennt der diese "Reifennorm"? oder ist der mit der Aussage: "Reifenbindung gibts nicht mehr" zufrieden?Wär nicht ganz uninteressant, da man mit nem älteren KFZ und dann auch noch mit "ausländischem/preußischen" Kennzeichen hier in MUC des öfteren mal angehalten wird Oder bleibt da jetzt echt nur wieder der Gang zum Reifenhersteller für ne UBB?!? Al. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lightfeet Geschrieben 12. März 2014 Teilen Geschrieben 12. März 2014 Warum fragst du nicht bei deinem Haus und Hof Reifenhändler einfach mal nach? Denke schneller wirst du sonst keine verlässliche Antwort bekommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wasserbuschi Geschrieben 12. März 2014 Autor Teilen Geschrieben 12. März 2014 Glaub nicht, dass die reifen.com-Heinis das wissen!Die sind doch genau so super informiert, wie die ATU-Jungs...... Al. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 12. März 2014 Teilen Geschrieben 12. März 2014 Der Schutzmann kann das nicht überprüfen, der Gutachter nach nem Unfall schon. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wasserbuschi Geschrieben 13. März 2014 Autor Teilen Geschrieben 13. März 2014 Der Schutzmann kann das nicht überprüfen, der Gutachter nach nem Unfall schon. Da ist es daoch aber so, dass dann der Unfall im direkten Zusammenhang mit den Reifen stehen muss - sprich, die "falschen Reifen" Ausschlaggebend für den Unfall gewesen sind, oder?!? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 13. März 2014 Teilen Geschrieben 13. März 2014 (bearbeitet) Soll so sein, muß aber wohl der Richter entscheiden und da würde ich nicht viel gutes erwarten. Bearbeitet 13. März 2014 von matzmann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wasserbuschi Geschrieben 18. April 2014 Autor Teilen Geschrieben 18. April 2014 215/40R16 lassen sich nach Norm nur bis 8,5 montieren. Viele Hersteller geben aber mehr frei (z.B.die die bei dir eingetragen sind). Wenn jemand aufpasst brauchst du eine Herstellerfreigabe. Sollte es für ein halbes Zoll aber bei den Markenherstellern geben. Hab jetzt eine Reifenfreigabe von Hankook für die Ventus V12 Evo K110/120 bekommen Al. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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