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Frage zu Tacho und Spiegel bei VNB mit 200er Motor

Featured Replies

Geschrieben

Hallo

Wie sieht es denn bei einer VNB mit 200er Motor aus?

- darf der alte Tacho, der ja nur bis 90 km/h geht weiter verwendet werden ? Vespa ist dann ja vermutlich schneller als der Tacho anzeigt...

- sind Spiegel beim grossen Motor dann Pflicht ?

Reicht einer oder brauch ich 2?

Falls 2 nötig sind...wo befestigen, habe bisher nur Möglichkeiten für 1 Spiegel an der Lenksäule gesehen

Stephan

Bearbeitet von derjan

Geschrieben
  • Autor

Damit kann man ja legal den Orginal Tacho bricht mehr verwenden...

Oder gibts da welche die mehr als 90 auf der Skala haben ?

Geschrieben

Hallo,

 

ich habe in meiner VBB2T einen modifizierten PX Motor. Der Tacho geht original bis 120. Leider ist es mir noch nicht gelungen eine passende Schnecke zu finden, damit der Tacho auch halbwegs genau anzeigt (geht ca. 20-25 km/h vor, d.h. er geht schon früh (:-) in den Anschlag). Das sind die kleinen Tücken.

 

Gruß Klaus

Geschrieben

Spiegel links brauchste aber auch genauso vorher... ohne PX Motor...

Geschrieben
Wenn er die Tachoaufnahme VNB auf GS,VB1 und Co. Tachogröße aufstemmen will dann passt der.

D'Ehre

Bearbeitet von Devils wingman

Geschrieben

soll das eingetragen werden? wenn ja, nicht mehr als 100 kmh eintragen lassen  sonst sind nämlich 2 spiegel pflicht...

Geschrieben

Guden,

bin mit meiner 62er GL mit eingetragenem 200er Motor und Malossi Zylinder ebenfalls nur mit einem Spiegel unterwegs. Bisher hat sich noch keiner beschwert. Ebenso nicht, dass keine Blinker montiert sind.

Bei der VBA mit gleichen Setup hab ich ebenfalls noch keine Probleme gehabt und das sogar ohne Spiegel. Aber die ist auch Bj 59.

Bezüglich eines passenden Tachos mit der passenden Anzeige (120kmh) und Genauigkeit musste ich auch experimentieren, aber letztendlich hat es dann doch hingehauen.

Viel Erfolg!

Geschrieben

soll das eingetragen werden? wenn ja, nicht mehr als 100 kmh eintragen lassen sonst sind nämlich 2 spiegel pflicht...

Das gilt aber nur für Fahrzeuge ab Erstzulassung nach dem 1.1.1990.

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