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gsfWA: neuer vermieter will uns raushaben


karren77

Empfohlene Beiträge

Also tc sieht des mal realistisch ich würde auch 12 Monatsmieten fordern netto mehr wird hier nicht gehen.Wie Schmerzensgeld,Marklergebüren,Umzugskosten,denk nicht das sowas bezahlt wird.

Fordern kann man viel nur was dann raus kommt.Vom Vermieter 12 Monate Kündigungs Zeit,eigendlich o.k. Sollte man sich überlegen beiderseits zufrieden stellend einigen oder eine Menge fordern und der Vermieter

am Schluß doch Recht bekommt.

Mehr wird hier nicht gehen, Quatsch!

Der will doch was! Nicht die Mieter. Ein Kumpel von mir war der letzte Bewohner eines Berliner Mietensembles...im Seitenflügel. Der Altbau sollte Luxussaniert werden, er hat sich aber standhaft geweigert auszuziehen. Am Ende sind die eingeknickt und haben ihm rund 10.ooo Euro gegeben, damit er verschwindet. Bei ner Netto-Monatsmiete von 250 Euro nicht schlecht........der Typ scheint es ja eilig zu haben...na dann soll er auch bluten.

Bearbeitet von 1976sky
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Mehr wird hier nicht gehen, Quatsch!

Der will doch was! Nicht die Mieter. Ein Kumpel von mir war der letzte Bewohner eines Berliner Mietensembles...im Seitenflügel. Der Altbau sollte Luxussaniert werden, er hat sich aber standhaft geweigert auszuziehen. Am Ende sind die eingeknickt und haben ihm rund 10.ooo Euro gegeben, damit er verschwindet. Bei ner Netto-Monatsmiete von 250 Euro nicht schlecht........der Typ scheint es ja eilig zu haben...na dann soll er auch bluten.

Klar. Mindestens. wenn nicht mehr...

Mal ganz klar ausdedrückt: drei Monate lang muss der Mieter eine Sanierung akzeptieren besvor es zum Thema "Minderung" kommt. Darüberhinaus kann auch eine ersatzwohnung gestellt werden. Nach Sanierung 15% höhere Miete, und der neue Eigentümer wird Euch fristgerecht rausbekommen wenn Eigenbedarf kommt.

Das Thema ist also nach einem Jahr sowieso rum, oder? Ich bleib dabei: Jahresnettomiete

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Klar. Mindestens. wenn nicht mehr...

Mal ganz klar ausdedrückt: drei Monate lang muss der Mieter eine Sanierung akzeptieren besvor es zum Thema "Minderung" kommt. Darüberhinaus kann auch eine ersatzwohnung gestellt werden. Nach Sanierung 15% höhere Miete, und der neue Eigentümer wird Euch fristgerecht rausbekommen wenn Eigenbedarf kommt.

Das Thema ist also nach einem Jahr sowieso rum, oder? Ich bleib dabei: Jahresnettomiete

Ja, die Meldung mit den 3 Monaten ist wie alt? 3 Stunden?

Hier geht´s aber nicht darum den gleichen Mieter nach Sanierung zu behalten, sondern nach Sanierung zu verkaufen!

Bearbeitet von 1976sky
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Sollte sich jetzt in den letzten Tagen daran nix geändert haben....

Sachlage ist ja hier immer noch "Eigentümerwechsel in Verbindung mit Sanierung zwecks späterer Weiterveräußerung".

§ 577a BGB in Verbindung mit § 573 BGB

deshalb verkaufen sich vermietete Eigentumswohnungen schlechter als Leerstehende.....

Bearbeitet von 1976sky
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Zitat:

NRW: Neue Fristen - Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung

Bei einer Umwandlung einer vermieteten Wohnung in Wohnungseigentum droht dem Mieter nach der Veräußerung grundsätzlich eine Eigenbedarfskündigung seitens des Erwerbers. Zum Schutz des Mieters sieht § 577a BGB daher eine Kündigungsbeschränkung vor. Der Vermieter darf erst nach Ablauf einer mindestens 3-jährigen Sperrfrist Eigenbedarf geltend machen.

Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Frist in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, zu verlängern. Von der Ermächtigungsgrundlage des § 577a Absatz 2 BGB hat zuletzt das Land Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht. In den kreisfreien Städten Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster beträgt die Frist nunmehr acht Jahre seit der Veräußerung. Fünf Jahre beträgt die Frist in den kreisfreien Städten Bottrop, Dortmund, Leverkusen und der Stadt Aachen. Gleiches gilt für die Städte und Gemeinden Hattingen, Leopoldshöhe, Paderborn,Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein,Kerken, Kranenburg;Langenfeld (Rhld.), Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Herzogenrath,Roetgen, Würselen,Weilerswist,Lindlar, Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Neunkirchen-Seelscheid,Niederkassel, Rheinbach, Siegburg, Wachtberg, Waltrop, Drensteinfurt und Ostbevern.

Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2012 Nr. 4 vom 9.2.2012 Seite 81 bis 94

Zitatende.

Also daher kommen die 8 Jahre Kündigungssperrfrist....auf auf zum Anwalt und Reibach machen.....würde mir aber vorher mal sein Angebot schriftlich zukommen lassen.....

und hier im GSF wären dann einige mit ner Nettojahresmiete rausgegangen....kopfschüttel :aaalder: :wallbash:

Bearbeitet von 1976sky
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1976sky hat komplett recht und ich widerrufe meine Einschätzung!

Umsomehr kann man jetzt nur eines sagen: Geh zum Anwalt, da kann es tatsächlich um echt viel Asche gehen, wenn mann wirklich von einer bis 10jährigen Sperrfrist für den eigenbedarf des Neueigentümers geht.

Eine Nettojahresmiete erscheint da wirklich als absolut lächerlich wenig,

Danke sky für die Info!

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Auch wenn es jetzt einige nicht lesen möchten, aber der neue Besitzer hat auch Rechte u. Möglichkeiten...

Er kann um dich/euch drumherum sanieren, dabei ist viel erlaubt, 3 Mon. vorher schriftlich angekündigt natürlich. Erstmal würde ich die Miete dem Ortsüblichen Mietspiegel angleichen, danach alle 3 Jahre 20% drauf. Dann Wärmedämmung/Energiesparmassnahmen, alle seir gestern auf die Mieter umwälzbar! Dabei sind bis zu 3 Monate nicht Mietmindernd hinzunehmen!! Habt ihr einen Balkon?? Kommt drann, erhöht die Miete, das gleiche mit dem neuen Bad, die Innentüren neu, Böden, Heizanlage, Fenster...

Kurz: pokern um Geld ja, aber man ist als Mieter nicht unbesiegbar!!

Ich kenne das aus einem pers. Fall der ähnlich war, es kamen trotz vorheriger Absprachen vor dem Kauf danach enorm freche und dreiste Geldforderungen auf den Tisch.

Bin da nicht drauf eingegangen und hätte das wie oben beschrieben durchgezogen, es hätte sicher mehr Geld gekostet aber ich hätte ja auch eine erhöhte Miete als Ausgleich gehabt!

Würde mir da erstmal ein Angebor vom Vermieter holen..

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Auch wenn es jetzt einige nicht lesen möchten, aber der neue Besitzer hat auch Rechte u. Möglichkeiten...

Er kann um dich/euch drumherum sanieren, dabei ist viel erlaubt, 3 Mon. vorher schriftlich angekündigt natürlich. Erstmal würde ich die Miete dem Ortsüblichen Mietspiegel angleichen, danach alle 3 Jahre 20% drauf. Dann Wärmedämmung/Energiesparmassnahmen, alle seir gestern auf die Mieter umwälzbar! Dabei sind bis zu 3 Monate nicht Mietmindernd hinzunehmen!! Habt ihr einen Balkon?? Kommt drann, erhöht die Miete, das gleiche mit dem neuen Bad, die Innentüren neu, Böden, Heizanlage, Fenster...

Kurz: pokern um Geld ja, aber man ist als Mieter nicht unbesiegbar!!

Ich kenne das aus einem pers. Fall der ähnlich war, es kamen trotz vorheriger Absprachen vor dem Kauf danach enorm freche und dreiste Geldforderungen auf den Tisch.

Bin da nicht drauf eingegangen und hätte das wie oben beschrieben durchgezogen, es hätte sicher mehr Geld gekostet aber ich hätte ja auch eine erhöhte Miete als Ausgleich gehabt!

Würde mir da erstmal ein Angebor vom Vermieter holen..

Also der Post kann in die Tonne, sorry...

........der will nicht weiter an den TE vermieten..der will ne Eigentumswohnung daraus machen und verkaufen. Stichwort Umwandlung. Hier geht es nicht um reine Sanierung/Modernisierung verbunden mit dementsprechender Umlegung der Kosten und Mieterhöhung.

Bearbeitet von 1976sky
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hi,

danke, dass ihr euch so reinhängt und wertvolle infos parat habt, obwohl es nicht euer bier ist!

:cheers:

ich denke aber auch, dass der vermieter da schon reserven hat, was seine möglichkeiten angeht. deshalb find ich den beitrag zwei über dem hier auch irgendwie wertvoll.

im februar kommt der typ nochmal rein, um zu verhandeln.

und nächste woche ist mietersitzung im haus bezüglich der neuen situation. da werden einige den kaffee auf haben, geh ich von aus.

gut auch ist, dass wir alle als hauptmieter eingetragen sind, was für ihn sicher ziehmlich scheiße ist, rein rechtlich. so muss er also für die nahe zukunft für alle drei finanziell sorge tragen, vhb versteht sich.

grüße, j

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Also der Post kann in die Tonne, sorry...

Das seh ich aber anders. Das war die Kernaussage:

aber man ist als Mieter nicht unbesiegbar

und die wird nicht allein dadurch falsch, dass 573 II Nrn. 2 und 3 nicht zum - sofortigen - Erfolg führen.

Steht die Forderung des Mieters in keinem Verhältnis zum Kostenrisiko eines aussichtsschwachen Prozesses, wird er ihn trotzdem führen. Und der Streitwert ist dann eben doch wieder die Jahresnettomiete.

und das

........der will nicht weiter an den TE vermieten

mag ja sein, aber wenn die Abfindung die Ertragsaussichten aus dem Verkauf aufzehrt oder überwiegt, wird er es dennoch solange tun, bis eine Pflichtverletzung oder die Kündigung des Mieters herbeigeführt ist. Ob das dann das gewünschte Ergebnis ist, bezweifle ich.

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Das seh ich aber anders. Das war die Kernaussage:

und die wird nicht allein dadurch falsch, dass 573 II Nrn. 2 und 3 nicht zum - sofortigen - Erfolg führen.

Steht die Forderung des Mieters in keinem Verhältnis zum Kostenrisiko eines aussichtsschwachen Prozesses, wird er ihn trotzdem führen. Und der Streitwert ist dann eben doch wieder die Jahresnettomiete.

und das

mag ja sein, aber wenn die Abfindung die Ertragsaussichten aus dem Verkauf aufzehrt oder überwiegt, wird er es dennoch solange tun, bis eine Pflichtverletzung oder die Kündigung des Mieters herbeigeführt ist. Ob das dann das gewünschte Ergebnis ist, bezweifle ich.

Jaja...aber alles ab hier reiner Spekulatius.

Fakt ist: Er will alle Mieter raus haben und möchte gerne Geld dafür zahlen.

Also, net lang rumspekulieren, Angebot geben lassen und damit zu einem Fachanwalt, wenns einem zu niedrig vorkommen sollte.

Und, sow wie der neue Vermieter sich geäußert hat, wird er einen Teufel tun und um die Mieter herum sanieren. Denn sollten die Mieter danach auch noch der Meinung sein trotz Mieterhöhung, etc. doch wohnen zu bleiben, uss er wiederum weitere 8 Jahre warten, ehe er kündigen kann.

Der will mit dem Verkauf der Einzelwohnungen dickes Geld machen, sonst nix.

Klar, kann der dann auch mit unlauteren Mitteln kämpfen........aber gehen wir mal positiv an die Sache ran, denn er spielt ja von Anfang an mit offenen Karten.........

Bearbeitet von 1976sky
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Was kostet denn in MS der m² bei EGT Wohnungen? Da liegt man bei sanierten doch bestimmt bei 3.500 bis 4.000€? Dann kannst du seinen angestrebten Veräußerungserlös ja ausrechnen.

Auf der anderen Seite wird er ein voll vermietetes Haus nicht geschenkt bekommen haben, sondern als Renditeobjekt gekauft haben müssen. Hier kannst du als Anhaltswert für den Kaufpreis alle Nettojahresmieten des Hauses mal 12 bis 14 nehmen.

Die Differenz hat er übrig zur Sanierung, Teilungsanordnung, etc. und Auszahlung von Altmietern.

Viel Spaß beim Rechnen!

Gruß Dirk

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Servus!

eigentlich heißt anwalt ja auch gelegentlich mal "kampfansage" auf irend eine art und weise. und dass dann mit unfairen mitteln gekämpft wird, ist auch irgendwie klar.

jenachdem bin ich dem aber nicht abgeneigt, klar.

#

Kampfansage? Ja. Unfair? Nein!!!

Dein Vermieter steht bei dir auf der Matte und will dich raushaben. Glaubst du allen Ernstes der macht das OHNE juristischen Beistand im Hintergrund???

Fair ist höchstens wenn du "nachziehst"...

Und wie gesagt: Ich bin von Natur aus eher "Pro VERmieter"...

Also bitte kein schlechtes Gewissen jetzt.

greets,

Jan

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uh, war missverständlich.

ich meine, dass dann allgemein zu unfairen mitteln gegriffen wird, dachte aber eher an des vermieters anwalt, der sicher kein schlechter sein würde, wenn mein geldarschloch-einduck wahr sein sollte.

dass die dann da am ende irgendwelche rechtlichen machenschaften treiben...und am ende doch weniger bei rumkommt oder gar nichts...da einigen wir uns vielleicht lieber mit ihm persönlich.

wie aber bereits geschrieben, kommt auf seine großzügigkeit an, er soll ja vorlegen - ich überbiete dann rechnerisch nachweislich. wenn der dreist den preis drückt, kann der mitm anwalt verhandeln, klar.

:thumbsup:

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