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V50 Spezial - Müssen Blinker dran?

Featured Replies

Geschrieben

Hi, bin grad dabei mir ne V50 Spezial zu restaurieren. Sie hatte ursprünglich 4 Blinker. Da aber in meinen Papieren nix von irgendwelchen Blinkern steht möchte ich sie gerne weglassen. Kann ich da evtl. Probleme mit der Polizei bekommen wenn ich keine hab??? Es gibt doch auch V50 die von Werk aus keine Blinker haben oder lieg ich da falsch? Baujahr ist 79.

Basti

Geschrieben

In Deutschland war diese Modellreihe generell mit 3.00/ 10 Zoll Bereifung,

2 fach Blinkanlage (bis 1976/ 1977, danach 4 fach Blinkanlage),

grauer Kaskade und einer Rücklichtabdeckung in Fahrzeugfarbe (bis 1976/ 1977),

danach geändertes Rücklicht ( Typ ET3) ohne Abdeckung.

Quelle: http://www.down-and-forward.de/50n_spezial.html

Italienische hatten keine Blinker,dafür ne Hupe.

Ich würd die Blinker weglassen, aber dann auch den Blinkerschalter :-D

Geschrieben

Servus,

also, wenn Blinker dran waren darf man sie genaugenommen nicht wegbauen.

Laut Straßenverkehrsordnung ist es zwar nicht notwendig dass die Hersteller weche verbauen.

in der Praxis wird aber niemand wissen ob original Blinker verbaut waren

gruß wlade

Geschrieben

Bis 125ccm braucht man keine Blinker.Also weg mit dem Mist. Nur das Handraushalten, beim Abbiegen nicht vergessen.

Geschrieben
Servus,

also, wenn Blinker dran waren darf man sie genaugenommen nicht wegbauen.

Laut Straßenverkehrsordnung ist es zwar nicht notwendig dass die Hersteller weche verbauen.

in der Praxis wird aber niemand wissen ob original Blinker verbaut waren

gruß wlade

stimmt so nicht.

wenn "funktionseinheiten" verbaut sind, müssen diese funktionieren, wenn mehr verbaut ist als der gesetzgeber verlangt, kann durch gänzliches entfernen der betreffenden komponenten diese anlage stillgelegt werden. (z.B. scheibenwischer heck => ausbau des wischermotors mit welle an der der arm hängt)

gruß

Geschrieben

Servus

stimmt so nicht.

wenn "funktionseinheiten" verbaut sind, müssen diese funktionieren, wenn mehr verbaut ist als der gesetzgeber verlangt, kann durch gänzliches entfernen der betreffenden komponenten diese anlage stillgelegt werden. (z.B. scheibenwischer heck => ausbau des wischermotors mit welle an der der arm hängt)

gruß

wenns legal bleiben soll muss so etwas dann aber eingetragen werden oder?

das Fahrzeug hat seine ABE schließlich mit den blinkern erhalten oder?

Geschrieben
Servus

wenns legal bleiben soll muss so etwas dann aber eingetragen werden oder?

das Fahrzeug hat seine ABE schließlich mit den blinkern erhalten oder?

nein, da es sich um eine ausrüstung über den gesetzlichen bestimmungen handelt, diese kann zurückgerüstet werden. es darf nur kein blinkerglas(also ein gegenstand der funktion vermuten lässt, will abbiegen/will nicht abbiegen[quer ausgedrückt]) mehr vorhanden sein. die BE erlischt NICHT!!! Die Polizei/TÜV kann nichts fordern was der gesetzgeber nicht als grundausstattung festgelegt hat. darüber hinaus interessiert das niemanden, hab mit sowas des öfteren zu tun.

gruß

Geschrieben
  • Autor

Sowas hab ich mir auch gedacht. Also weg damit wenns nicht sein muss. Wollte nur euch mal kurz fragen weil ich nicht sicher war. In den Papieren steht nämlich nur eckiger Lenker und Bremsleuchte. Von Blinkern is da keine Rede. Also lass ich sie weg...

Geschrieben

Als ich meine erste Vespa (50 Special) beim TÜV vorgeführt habe, hab ich noch erwähnt, dass ich da die fehlenden Blinker wieder nachrüsten will. Er hat aber gesagt, dass ich die nicht brauche, also habe ich auch keine mehr verbaut (auch an keiner späteren V50 mehr).

Geschrieben

völlig legal ohne....

aber ich hab Interesse an den abgebauten Blinkern......(eher noch an den Haltern!!)

Rita

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