Noch zum Thema Anmeldung ohne Tüv: ich habe mal einen Roller eworben, der schon jahrelang abgemeldet gestanden war (natürlich Tüv abgelaufen). Bin dann gleich zum anmelden, und habe den quasi vor-angemeldet bekommen mit Tarerl mit Zulassungsbezirk-Bäbbala drauf, aber Tüv-Bäbbala nicht drauf. So durfte ich laut meiner Versicherung unter der Voraussetzung, dass Tüv und Anmeldung am gleichen Tag erfolgen mit Doppelkarte und zusätzlicher schriftlicher Bestätigung der Versicherung (im Falle auf das Treffen mit übereifrigen grünen Helfern), zum Tüv fahren. Falls da irgendwas passieren sollte, wirkt die Versicherung am Tag rückwirkend auf das Ereignis, falls die die Zulassung (mit bestandenem Tüv) dann am selben Tag noch erfolgt ist /erfolgen wird. Blöd wäre, wenn kein Tüv geschafft, bzw. dann zuvor auf der Hinfahrt noch was passiert wäre und man deshalb ja den Tüv nicht bestehen kann (oder bei der Rückfahrt ohne bestandenem Tüv Unfall), dann kann sich die Versicherung aufgrund dessen da eventuell rausziehen und man sitzt selbst auf der ganzen (-> soweit mein Kenntnisstand) Das scheint wohl so ein etwas rechtsfreier Raum zu sein, das wundert mich schon fast dass sowas möglich ist bei der ganzen doitschen Regulierungswut. Jedenfalls mit bestandenem Tüv musste ich wieder zur Zulassung, Anmeldung abgeschlossen, Tüv-Bäbbala drauf, fertig