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Champ

Moderator a.D.
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Alle Inhalte von Champ

  1. Ich überlege zu kaufen. Sagen wir Mal so, wenn die Karre mit diesen Schweisserrreien regulär kein zweites Mal über den TÜV käme und in zwei Jahren komplett neu gemacht werden müsste oder reif für die Presse, wäre der Preis definitiv zu hoch. Könnte die Karre auch in zwei Jahren so noch Mal über den TÜV gehen, bzw. mit überschaubaren Nacharbeiten wie Rostvorsorge etc. noch über ein längeren Zeitraum erhalten werden, wäre das Angebot interessant.
  2. Händler hat den Wagen in Zahlung genommen, im ersten Anlauf nicht übern TÜV bekommen, in der eigenen Werkstatt von seinen Leuten entsprechend der Mängelliste vom TÜV fertig machen lassen und will ihn jetzt mit frischer HU aus der Nachprüfung verkaufen.
  3. Ist ein Wagen mit Rahmen und aufgesetzter Karosserie. Der Rahmen ist wohl ungeschweisst und in Ordnung. Die Schweißarbeiten sind alle im Aussenbereich der Karosserie. Vor allem die hinteren Radläufe, Bodenblech vor den Radläufen, Unterfahrschutz unterm Tank.
  4. Ich würde gerne Mal ein Meinungsbild der hier vertretenen, geballten Fachkompetenz abfragen. Es geht um einen Youngtimer, gut 20 Jahre alt. Wegen diverser Mängel durch die HU gerasselt. Händler / Werkstatt hat dann umfangreiche Schweißarbeiten vorgenommen, Nachprüfung ohne Mängel bestanden. Für mich sieht das aber aus, als hätte das der unbegabte Lehrling mit zwei linken Händen mit verbunden Augen geschweisst und vergessen die Schutzgasflasche aufzudrehen... Ist sowas gängige Praxis, Optik ist dem TÜV egal und wenn's halbwegs stabil ist würde das auch jede andere Prüfstelle abnehmen oder sieht das eher nach einer "Gefälligkeitsprüfung" aus und bei der nächsten HU an einer beliebigen Prüfstelle könnte es Probleme geben?
  5. Meines Wissens gab es die D Modelle doch nur in so grau und beige, oder? Die hier sieht für mich eher grün aus, soll O-Lack sein, kann das sein? Oder täusche ich mich, Monitoreinstellung, Handybilder, etc.? https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/lambretta-150/1902457231-305-8561
  6. Champ antwortete auf Mr.Green's Thema in Blabla
    Wobei man wohl die Zeit, solgange die Miete von der verstorbenen Dame noch gezahlt wurde nicht ansetzten kann, denn da ist ja dem Wohnungseigentümer kein Schaden entstanden und es ist ja auch nicht bekannt, ob da nicht eine Vereinbarung zwischen dem Autobesitzer und der Mieterin bestand. Ab dem Moment, ab dem keine Miete mehr gezahlt wurde, entsteht dem Eigentümer jedoch der Schaden, weil der die beiden Stellplätze ja nicht mit der Wohnung neu vermieten kann.
  7. Eher andersrum, weil Werkstattarbeiten auf Rechnung in einer reglären Werkstatt kostet nun mal viel mehr als Eigenleistung. Bleiben wir doch mal bei diesem konkreten Beispiel. Irgendjemand hier hat noch einen passenden Motor, liegt sei Jahren in der Ecke, weil er mal bei irgendeinem Teilekonvulut dabei war, also gar nicht mehr wirklich zu beziffern, was er tatsächlich gekostet hat. Eine Zündanlage von einer PX und was man sonst noch so braucht liegt auch noch rum. Man kauft also ein paar Verschleißteile für die Motorüberholung und ein paar Züge, sagen wir mal in Summe 200,- €. Seine Arbeit berechnet er nicht. Deiner Logik nach, wäre der Roller dann ja ohne Motor über 4.000,- € wert, weil er fahrbereit ja bei 4.500,- € anzusiedeln wäre. Würde denn aber jemand, der alles in Auftrag geben würde diesen Preis zahlen, wenn er dann noch mal 2.000,- € reinstecken müßte, so daß der Roller in Summe dann über 6.000,- € käme? Wohl eher nicht, also schaut dieser lieber nach einem kompletten Roller für 4.500,- €. Die Zahl der möglichen Kaufinteressen wird also deutlich kleiner.
  8. Champ antwortete auf Mr.Green's Thema in Blabla
    Grundsätzlich hast du natürlich recht. In diesem Fall ist es aber nicht ganz einfach. Letztendlich gehören die Parkplätze ja auch jemand und derjenige, der die Karren dort abgestellt hat, hat ja dem Eigentümer diese quasi weggenommen. Wo kämen wir denn hin, wenn man sich einfach fremde Immobilien aneignen könnte, ohne das der rechtmässige Besitzer irgendeine Handhabe hat? Ich finde, da ist der Gesetzgeber, die Rechtsprechung im Interesse der Allgemeinheit genauso gefordert. So ein Stellplatz kostet Miete, von daher ist es jetzt also nicht so abwägig den Wert der Fahrzeuge gegen fällige Stellplatzmiete aufzurechnen. Ob darüber hinaus noch weitere Zahlungen in die eine oder andere Richtung fällig wären, hängt vom tatsächlichen Wert der Fahrzeuge, der ortsüblichen Stellplatzmiete und der tatsächlichen Dauer des Parkens ab.
  9. Deine Rechnung funktioniert aber auch nur für jemanden, der selber ausreichend Sachverstand hat sich einen vernünftigen Motor zum akzeptablen Preis zu besorgen und diesen auch zu montieren. Für jemand der keine Ahnung hat ist es doch schon ein Glücksspiel einen Motor zu kaufen, der sich nicht als komplette Grotte erweist und völlig überteuert den Besitzer wechselt. Alternative ist man gibt das komplett in die Hände einer kompetenten Werkstatt, also einmal Basis Motor besorgen, überholen, auf elektronische Zündung umrüsten (oder den Roller wieder auf originale Elektrik zurückrüsten), Einbauen, dazu dann noch ein paar weitere Teile (Züge u.s.w.) und gegebenfalls TÜV, etc.. Das bekommt man halt nicht für 500 - 1.000,- € und dann sind wir wieder da, was ich eingangs geschrieben habe, dass bei einem Roller ohne Motor ein überproportional großer Preisabschlag zu einem vergleichbaren, allerdings kompletten, fahrbereiten Roller Realität ist. Die Erfahrung zeigt einfach, dass die Leute, die selber Schrauben und Kenntnisse von der Materie haben in der Regel deutlich weniger zahlen als die, die keine Ahnung haben und nix am Schraubenschlüssel können.
  10. Champ antwortete auf sidewalksurfer's Thema in Blabla
    Beim WDR gibt es gerade zwei aktuelle Artikel: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/heinsberg-falsche-impfnachweise-100.html https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/ticker-corona-virus-nrw-100.html Mich würde mal interessieren, ob bei den Impfdurchbrüchen auch nachgeforscht wird, wo der Impfnachweis denn her kommt....
  11. Ich hatte mich auf den angezeigten Club bezogen. Hamburg oder Leipzig kann bei so einem Moped locker 500,- € Unterschied bedeuten
  12. Sehe ich ähnlich. Alles, an dem noch in der Größenordnung Hand angelegt werden muß, liegt am Markt preislich in der Regel, deutlich unter kompletten, fahrbereiten Rollern. Ganz einfach, weil es den potentiellen Käuferkreis massiv einschränkt. Was ich persönlich noch für wertmindernd auffasse, sind die reichlich vorhandenen Aufkleber. Das ist bei so einem Fahrzeug nun mal wirklich Geschmackssache, mag bestimmt nicht jeder an einer klasssichen Vespa, gerade bei dem Modell ist allerdings das Risiko gegeben, dass beim Entfernen der Lack gleich mit abgeht. Und dann kommt noch der Standort hinzu. Bitte in keinster Weise als persönlicher Angriff oder Diffamierung verstehen, aber in den neuen Bundesländern ist die Nachfrage nach klassischen Vespas im gehobenen Preissegment viel geringer. Es gibt ja auch ein Nord- Süd-Gefälle und in einigen Städten, wie z.B. München oder Hamburg sind die Preis auch höher als in eher abgelegenen Gegenden. Gerade aus Leipzig sind mir aber schon mehrfach Angebote aufgefallen, die andernorts als regelrechte Schnäppchen durchgingen, dort aber geraume Zeit im Angebot waren. Viele Käufer zahlen halt lieber ein paar hunderter mehr, als eine längere Strecke zu fahren.
  13. Gibt's jemand in oder um 66440 Saarland - Blieskastel der sich mal eine alte Karre anschauen könnte, wollen würde? Geht um ein relativ primitives Auto (kleiner Benziner mit Vergasermotor) ohne Elektronik aus der Mitte der 80er
  14. Champ antwortete auf Mr.Green's Thema in Blabla
    Bin Laie, kein Jurist, aber wenn jemand ein Auto auf einem fremden Privatparkplatz abstellt, diesen dort über Jahre stehen lässt und auch auf öffentliche Aushänge (die Sache mit der Renovierung der Tiefgarage) nicht reagiert, finde ich es zumindest nicht abwägig, dass der ursprüngliche Besitzer mit dem Auto abgeschlossen hat, sprich seinen "Besitz aufgegeben" hat. Ich könnte mir vorstellen, dass sowas durchaus auch Gerichte so sehen könnten. Wie bewertest Du in dem Kontext den Schverhalt, dass zumindest der eine Wagen nicht abgeschlossen war? Laut meinem Kenntnisstand ist man als Halter verpflichtet sein Fahrzeug gegen Diebstahl / unsachgemäßen Gebrauch durch einen Dritten oder Ähnliches zu sichern. Lässt man sein Auto nicht abgeschlossen stehen kann das doch sogar mit einem Verwarngeld geahndet werden und ich habe den Fall eines Bekannten mitbekommen, dessen Auto von der Polizei Abgeschleppt / Sichergestellt wurde, weil es nicht abgeschlossen auf einem Pendlerparkplatz stand. Als wir dort ankamen war der Schreck erst mal groß, dass die Karre weg war, man geht natürlich erstmal davon aus, dass der Wagen gestohlen wurde. Anruf bei der Polizei klärte das dann.
  15. Champ antwortete auf Mr.Green's Thema in Blabla
    Ich hatte es Mal so mit einem Fahrrad. Einer zufällig vorbei kommenden Streife ein nicht abgeschlossenes Fahrrad gemeldet, die haben das protokolliert, meine Personalien aufgenommen und 6 Monate später habe ich ein offizielles Schreiben bekommen, in dem mir der Besitz zugesprochen wurde. Ich kann jetzt nicht mehr sagen, von welcher Behörde dieses Schreiben letztendlich kam, aber mit dem Fundbüro hatte ich nie zu tun
  16. Champ antwortete auf Mr.Green's Thema in Blabla
  17. @Beatnik: zeig doch mal ein paar Bilder von deinen Exkursionen, das fänden bestimmt einige hier interessant. So wirkt das alles eher so wie etwas wirre Phantastareien. Luftschutztunnel waren hier im Ruhrgebiet ebenfalls sehr verbreitet. In der Regel sind die aber schon lange verschüttet oder verschlossen. Über tim-online.nrw hat man zugriff auf Kartenmaterial, in dem diese Luftschutztunnel tatsächlich noch eingezeichnet sind.
  18. Ohh!
  19. Ja, das mit den Funktionstasten klappt. Mal ein ganz anderes Thema, der Winter steht vor der Tür. Ich hatte ursprünglich über Jahre einen PC im Prüfstandsraum stehen. Der ist in einer unbeheizten Halle, im Winter kalt und teilweise durch Kondesnwasser auch feucht. Irgendwann wollte der dann nicht mehr. Inzwischen nutze ich mein Laptop, dass ich nur dann in den Prüfstandraum mitnehme, wenn ich es benötige. Den Arduino mit der Platine lasse ich aber am Prüfstand. Kann der das auf Dauer ab oder sollte man den im Winter besser auch da raus nehmen? Falls es besser wäre den nicht durchgehend im Prüfstandraum zu lassen, müßte man dann den Drehgeber auch jedes mal abnehmen oder kann man da eine Steckverbindung einbauen, so dass man den einfach abstöpseln kann?
  20. Gibt es schon seit geraumer Zeit und funktioniert auch ziemlich gut. Ist z.B. im Octavia (also jetzt nicht das abgehobene Luxus Auto) meiner Frau. Im Prinzip fährt die Karre schon selbstständig, man muß halt lediglich regelmässig mal ans Lenkrad greifen, damit die "KI" merkt, das noch einer da ist. Das ist aber wohl mehr so das rechtliche Haftungsproblem. Weniger die Technik.
  21. Um ein Fahrzeug zu steuern muß eine Maschine nicht denken, sie muß auch nicht intelligent sein, genausowenig wie sie keine Kreativität benötigt, kein Sozialverhalten, keine Launen und keine Gefühle. Es müssen halt Daten gesammelt, ausgewertet und umgesetzt werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass es möglich ist Maschinen zu bauen, die auch vor dem Hintergrund von möglichen Ausfällen und Defekten, zuverlässiger funktionieren als Menschen. Ich denke da gibt es in der heutigen Zeit schon mehr als genug Beispiele. Wenn ich alleine an die Abstandregler in LKW denke, sie müssen verbaut sein, dürfen aber ausgeschaltet werden. Mir ist kein schwerer LKW Unfall bekannt, der darauf zurückzuführen ist, das ein eingeschalteter Abstandsregler ausgefallen wäre. Es passieren aber regelmässig schwere Unfälle, weil die Regler ausgeschaltet sind und die menschlichen Fahrer pennen. Wenn ich alleine daran denke, wie viele Menschen in den letzten Jahren auf deutschen Autobahnen unnötig gestorben sind, nur weil die Politik die wirtschaftlichen Interessen der Speditionen höher bewerten als Menschenleben bzw. einen sicheren Strassenverkehr.
  22. Noch besser wäre allerdings ein passender Touchsreen. Gegebenfalls sogar mit Android Oberfläche, dann kann mal alternativ auch Navigation, Email, Whatsapp, GSF etc. während der Fahrt bedienen. Für die ganzen Alterssichtigen könnte man die Anzeige ja noch durch ein Head Up Display in Form einer Flyscreen erweitern.
  23. Zumindest säuft Elektronik nicht...
  24. Wenn es um die Automobilindustrie geht, sind die Arbeitsplätze ja immer das große Argument. Was ist aber, wenn man deine Version, die ja technisch nicht abwägig ist, zu Ende denkt, mit all den Menschen, die ihre Brötchen als Fahrer verdienen?
  25. Das Ganze vernünftig zu dimensionieren ist natürlich richtig, aber dass 200 km/h nicht so üppig für einen Prüfstand sind mit dem man in erster Linie Roller bearbeitet, finde ich doch etwas übertrieben. Ich messe ja durchaus auch mal Roller mit etwas Leistung, aber das Gros der Messungen findet im 3. Gang statt, da ist die maximale Geschwindigkeit doch um einiges Geringer. Im 4. Gang messe ich eigentlich nur, wenn ich z.B. für den TÜV eine Kurve mit Höchstgeschwindigkeit benötige, um diese einzutragen. Da wären 200 km/h oder mehr dann doch eher Utopie und selbst wenn es einfach nur darum geht das eigene Interesse an der möglichen V-max auszuloten, nur weil die Kiste ohne Windwiderstand vielleicht endlos ausdreht sehe ich da jetzt nur einen äußerst begrenzten Nutzwert einen Prüfstandlauf bis Ultimo auszureizen, wenn die anliegende Leistung eh schon weit unter dem liegt, was benötigt wird, um diese Geschwindigkeit tatsächlich fahren zu können. Aber jeder wie er mag.

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